Das juristische Referendariat – Überblick und Vertiefung
Nachdem der eisige Berg des ersten Staatsexamens erklommen wurde, überkommt den frischgebackenen Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften zunächst die Welle der Erleichterung gepaart mit einem heroischen Gefühl des Sieges. Man hat es geschafft! Die Theorie ist besiegt! Doch was ist mit der Praxis? Der zweite Berg – das Rechtsreferendariat – ist bereits in Sicht. Worauf man im Vorfeld besonders achten sollte und wie sich der Ablauf des Referendariats in der Regel gestaltet, haben wir für euch – auch untergliedert nach Bundesländern – auf dieser Seite zusammengefasst. Hier erfahrt ihr alles über die einzelnen Stationen, das 2. Staatsexamen und den Berufseinstieg. Ihr könnt ebenfalls alle Informationen zu Unterhaltsbeihilfen und Nebentätigkeiten nachlesen. Einige nützliche Tipps und Erfahrungen von Praktikern gibt es zudem in unseren Mentoreninterviews zum Referendariat und Anwaltsdasein.
Organisation im Vorfeld
Wo, wann, wie?
Im Einklang mit der Entscheidung, die juristische Ausbildung fortsetzen zu wollen, sollte sich der angehende Jurist zunächst Gedanken über den Zeitpunkt des Beginns seines Referndariats sowie über den Ort der zukünftigen Ausbildungsstelle machen. Je nach OLG-Bezirk unterscheiden sich nämlich unter anderem die Wartezeit, die Höhe der Unterhaltsbeihilfe und der Ablauf der Stationen im Rahmen der Ausbildung. Wie wichtig eine gute Organisation ist, zeigt beispielsweise dieser Erfahrungsbericht über das Referendariat mit Familie und Kind. Am Ende dieses Artikels findet ihr auch Verlinkungen zu den Besonderheiten in den jeweiligen Bundesländern. Alle Details zu Bewerbung und Co. findet ihr in diesem Beitrag:
Planung und Bewerbung im Rahmen des ReferendariatsUnterhaltsbeihilfe und Nebentätigkeit im Referendariat
Wie viel Unterhaltsbehilfe man als Referendar bekommt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zusätzlich gibt es oft auch einen Familienzuschlag, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch die Frage, ob man im Referendariat eine Nebentätigkeit ausüben darf und in welchem Umfang, ist einzeln geregelt.
Unterhaltsbeihilfe und Nebentätigkeit im ReferendariatAblauf des Referendariats
- Zivilstation 3-5 Monate
- Strafstation 3-4 Monate
- Verwaltungsstation 3-4 Monate
- Anwaltsstation 8-10 Monate
- Schriftliches Examen
- Wahlstation 3 Monate
- Mündliches Examen
Mit vereinzelt geringen Abweichungen ist die Reihenfolge der Stationen in den Bundesländern gleich. Sie kann in Einzelfällen sogar abgeändert werden, wobei aber natürlich die einzelnen Regelungen der Bundesländer zu beachten sind. Zu Beginn der ersten Station des Referendariats wird der Frischling nicht sogleich ins kalte Wasser geworfen, sondern zunächst im Rahmen eines Einführungslehrgangs im Hinblick auf die bürokratischen und organisatorischen Begebenheiten an die Praxis herangeführt. Die Einführungslehrgänge dauern je nach Bundesland und Oberlandesgericht 2-4 Wochen und werden unter anderem dafür genutzt, die neuen Referendare in die ZPO einzuführen und ihnen den Urteilsstil nahezubringen. Am Ende der Einführungsphase findet die Zuteilung zu einem Amts- oder Landgericht und dem Einzelausbilder statt. In einigen Bundesländern ist es möglich, sich vorher mit einem Richter oder einer Richterin in Verbindung zu setzen und anzufragen, ob diese ihre Einzelbetreuung übernehmen möchten. Dies wird oftmals in der offiziellen Zuteilung berücksichtigt.
Arbeitsgemeinschaften & AG-Fahrt
Das juristische Referendariat kann man als recht verschult beschreiben. Von Tag eins an ist man Teil einer Arbeitsgemeinschaft und wird bis zum (bitteren) Ende von den „Ref-Kollegen“ begleitet. Zu Beginn der Station wählt man den AG-Sprecher, welcher Ansprechpartner für AG-Leiter und die Verwaltung hinsichtlich Referendarsangelegenheiten ist. In der ersten Station wird zudem die AG-Fahrt angesetzt, welche eine Ausbildungsreise darstellen soll und von euch als AG unter Federführung des AG-Sprechers geplant wird. Für diese Reise wird den Referendaren Sonderurlaub gewährt.
In der Regel beginnen die Stationen mit einem Einführungslehrgang, in dem ihr das Grobgerüst dessen, was euch inhaltlich in den nächsten Monaten erwartet, aufgezeigt bekommt. Die Dauer ist je nach Bundesland unterschiedlich. Aber auch wenn kein Einführungslehrgang vorgesehen ist, bleibt die AG bis zur Ablegung der schriftlichen Prüfungen stets Bestandteil der Ausbildung. Die Wahlstation steht im Regelfall nach dem schriftlichen Teil des Examens an und sieht in einigen Bundesländern keine AG vor. Daher bietet sich vor allem hier die günstige Gelegenheit, die Station im Ausland zu absolvieren.
Die AG bekommt am Anfang jeder Station einen AG-Leiter zugeteilt. Dies kann ein Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt sein. Die AG im Rahmen der Anwaltsstation dient oftmals der Vertiefung des Stoffs, es werden aber auch neue Inhalte herangezogen. Der genaue Aufbau ist wie gesagt je nach Bundesland unterschiedlich. In den meisten werden in dieser Phase auch Klausurenkurse und Klausurenwochen angeboten.
Mentoreninterviews: Das Referendariat
Wertvolle Erfahrungen und Ratschläge zum Referendariat erfahrt ihr hier in unseren Interviews mit erfolgreichen Assessoren aus renommierten Kanzleien!
Mentoreninterviews: Das ReferendariatDie Zivilrechtsstation im Referendariat
Die Zivilrechtsstation ist meistens die erste Station im Referendariat. Dabei werdet ihr einem Richter am Amts- oder Landgericht zugewiesen. Die Station beginnt nach einem zwei- bis vierwöchigen Einführungslehrgang. Hier erfahrt ihr alles rund um die Zivilstation.
Die Strafrechtsstation im Referendariat
In der Strafrechtsstation werdet ihr nach einem in der Regel einwöchigen Einführungslehrgang einem Staatsanwalt oder auf Beantragung einem Strafrichter zugewiesen, der den praktischen Teil der Ausbildung übernimmt. Man nimmt regelmäßig als Sitzungsvertretung an Strafverhandlungen teil und bearbeitet Akten. Nachfolgend erfahrt ihr alles, was ihr über die Strafrechtsstation wissen müsst.
Die Verwaltungsstation im Referendariat
In der Verwaltungsstation sollen Referendare die Arbeitsweise einer Verwaltungsbehörde kennenlernen. Hier bieten sich euch verschiedene Möglichkeiten, die Station an interessanten Stellen zu absolvieren, zum Beispiel im Ausland! Alle wichtigen Informationen und Beispiele zu möglichen Verwaltungsstationen findet ihr nachfolgend.
Die Anwaltsstation im Referendariat
Als letzte Station vor den schriftlichen Klausuren erwartet euch die Anwaltsstation. Dabei verbringt man einige Monate in einer Anwaltskanzlei und lernt die dortige Arbeit kennen. Hier gilt es zusätzlich, die richtige Balance zwischen Arbeit und Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen zu finden. Nachfolgend findet ihr alles Wissenswerte zu diesem Thema sowie Vorschläge für die besten Arbeitgeber im Rahmen eures Referendariats mit tollen Angeboten für eure Examensvorbereitung.
Arbeitgeber für die Anwaltsstation im Referendariat
Großkanzlei
ADVANT Beiten
Großkanzlei
A&O Shearman
Mittelständische Kanzlei
ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Anwaltsboutique
ARQIS
Mittelständische Kanzlei
Blaum Dettmers Rabstein
Mittelständische Kanzlei
Esche Schümann Commichau
Mittelständische Kanzlei
GvW Graf von Westphalen
Großkanzlei
Hengeler Mueller
Großkanzlei
HEUKING
Mittelständische Kanzlei
Hoffmann Liebs
Anwaltsboutique
honert
Anwaltsboutique
H/T – Defensio Strafverteidiger
Großkanzlei
King & Wood Mallesons
Mittelständische Kanzlei
KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare
Großkanzlei
Linklaters
Großkanzlei
Oppenhoff
Mittelständische Kanzlei
OPPENLÄNDER Rechtsanwälte
Großkanzlei
Taylor Wessing
Mittelständische Kanzlei
VOELKER & Partner mbB
Mittelständische Kanzlei
WBS.LEGAL
Die Wahlstation im Referendariat
In der Wahlstation stehen euch nahezu alle Türen offen. Wie der Name schon sagt, könnt ihr frei wählen, ob ihr die Station in einer Kanzlei, beim Gericht oder in einem Unternehmen absolviert. Hier gibt es erneut die Möglichkeit, die Station im Ausland zu absolvieren. Im Anschluss an die Station ist sodann die mündliche Prüfung zu meistern. Alle Informationen rund um die Wahlstation und interessante Erfahrungsberichte findet ihr nachfolgend.
Das Referendariat in den einzelnen Bundesländern
Es gibt teils erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern hinsichtlich des Ablaufs und der konkreten Gestaltung der zweiten Staatsprüfung. Damit ihr die Besonderheiten eures Bundeslandes auf einen Blick erfassen könnt, haben wir euch einen Überblick erstellt.
Das 2. Staatsexamen (Assessorexamen)
Der zweite (Lern-)Berg steht bevor. Nicht unbedingt größer oder hindernisreicher als im ersten Examen, aber anders! Denn nun haben die Kandidaten in jeglicher Hinsicht mit einem erheblichen Zeitproblem zu kämpfen. Nicht nur in der Prüfungssituation selbst, sondern auch schon in der Vorbereitungsphase mag das kostbare Gut zu kurz kommen. Umso wichtiger ist folglich eine organisierte und zielorientierte Vorgehensweise. In den nachfolgenden Links geben wir euch an die Hand, was ihr hinsichtlich der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen wissen müsst.
Zeitraum der Klausuren in den 16 Bundesländern
Bundesland | Klausurenmonate 2. Examen | Zeitraum |
Baden-Württemberg | Juni, Dezember | Anfang bis Mitte des Monats |
Bayern | Juni, November/ Dezember | Mitte bis Ende Juni, Ende November bis Anfang Dezember |
Berlin | März, Juni, September, Dezember | Anfang bis Mitte oder Mitte bis Ende des Monats |
Brandenburg | März, Juni, September, Dezember | Anfang bis Mitte oder Mitte bis Ende des Monats |
Bremen | Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember | Anfang bis Mitte des Monats |
Hamburg | Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember | Anfang bis Mitte des Monats |
Hessen | Januar, März, Mai, Juli, September, November | Anfang bis Mitte des Monats |
Mecklenburg-Vorpommern | Februar, August | Anfang bis Mitte des Monats |
Niedersachsen | Januar, April, Juli, Oktober | Anfang bis Mitte des Monats |
Nordrhein-Westfalen | jeden Monat | Anfang bis Mitte des Monats |
Rheinland-Pfalz | April, Oktober | Anfang bis Mitte des Monats |
Saarland | Februar, August | Anfang bis Mitte des Monats |
Sachsen | Juni, Dezember | Anfang bis Mitte des Monats |
Sachsen-Anhalt | April, Oktober | Anfang bis Mitte des Monats |
Schleswig-Holstein | Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember | Anfang bis Mitte des Monats |
Thüringen | Juni, Dezember | Anfang bis Mitte des Monats |
Gewichtung der Prüfungsleistungen in den 16 Bundesländern
Bundesland | Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
Baden-Württemberg | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
70% 30% 6% 24% |
Bayern (ab 01.03.2022) |
9 Klausuren mündliche Prüfung: Prüfung des Berufsfelds Prüfungsgespräch |
75% 25% |
Berlin | 7 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
60% 40% 16% 24% |
Brandenburg | 7 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
60% 40% 16% 24% |
Bremen | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
70% 30% 8% 22% |
Hamburg | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
70% 30% 8% 22% |
Hessen | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
60% 40% 10% 30% |
Mecklenburg-Vorpommern | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
2/3 1/3 1/6 5/6 |
Niedersachsen | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
60% 40% 12% 28% |
Nordrhein-Westfalen | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
60% 40% 10% 30% |
Rheinland-Pfalz | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
70% 30% 6% 24% |
Saarland | 7 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
70% 30% 10% 20% |
Sachsen | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
66,66% 33,33% 6,66% 26,66% |
Sachsen-Anhalt | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
60% 40% 10% 30% |
Schleswig-Holstein | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
70% 30% 8% 22% |
Thüringen | 8 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
65% 35% 7% 28% |
Die detaillierte Berechnungsmethode der Prüfungsnote findet ihr auf unseren Seiten zum Referendariat in den jeweiligen Bundesländern.
BundesländerNach dem 2. Staatsexamen – Berufseinstieg als Volljurist
Die Klausuren sind geschrieben, die mündliche Prüfung ist geschafft, das zweite Staatsexamen ist in der Tasche! Wie geht es jetzt weiter? Damit ihr auf die Übergangszeit zwischen Referendariat und Berufseinstieg vorbereitet seid, liefern wir euch hier alles Relevante zum optimalen Berufseinstieg, zur Beantragung von Arbeitslosengeld & Co. Wir haben für euch außerdem verschiedene Perspektiven für euren Berufseinstieg zusammengestellt, damit ihr eine konkretere Vorstellung von euren Möglichkeiten bekommt.
Wege zur Partnerschaft
Möchtest du erfahren, wie man erfolgreich Partner/in einer renommierten Kanzlei wird? Wir haben für euch Spitzenjuristen befragt! Hier findet ihr unsere Interviews mit Partnern und Counsels zu den verschiedenen Karrierewegen und wertvollen Erfahrungssätzen!
Wege zur PartnerschaftArbeitssuche leicht gemacht!
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Finde alles, was du über das Referendariat wissen solltest im REF50, unserem Magazin für Referendare: Kompakt und verständlich gibt es hier alle Informationen zu Planung, Examensvorbereitung, Arbeitgebern, Karrierechancen, Berufsfeldern und Vielem mehr!
Du suchst nach dem einen Rechtsgebiet für dich? In unseren Berufsspecials stellen wir verschiedene Rechtsbereiche mit ihren Tätigkeitsfeldern, Berufschancen und Gehaltsaussichten vor.
BerufsspecialsTalentumfrage: REF50 – Die besten Arbeitgeber für Referendariat & Berufseinstieg
Auch in diesem Jahr befragen wir euch wieder, welche Faktoren einen Arbeitgeber für das Referendariat besonders interessant machen. Erstmals wollen wir in diesem Jahr von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch wissen, welche Faktoren einen Arbeitgeber für den Berufseinstieg besonders interessant machen und welche Arbeitgeber die attraktivsten für den Berufseinstieg sind.