Die Qual der Wahl
Endlich ist es soweit: Das Referendariat ist abgeschlossen und das zweite Staatsexamen wurde erfolgreich absolviert. Mit dem Titel „Volljurist“ stehen einem in der juristischen Welt viele Türen offen. Aber wie geht es jetzt weiter? Wir haben für euch in unserer Rubrik „Perspektive Berufseinstieg“ Informationen zu den Tätigkeiten als Richter, Staatsanwalt, Syndikusanwalt und Verwaltungsjurist gesammelt.
Voraussetzungen und Bewerbung
Die Voraussetzungen für eine Einstellung als Staatsanwalt sind in der Regel dieselben wie die für das Richteramt. Auf den Internetseiten der verschiedenen Bundesländer und deren Gerichtsbezirken finden sich die jeweiligen Bewerbungsvoraussetzungen. In der Regel sind zwei vollbefriedigende Examina erforderlich, mittlerweile ist bei entsprechenden Qualifikationen auch ein Befriedigend genügend.
Aufgaben eines Staatsanwalts
Während Richter im Rahmen ihrer rechtsprechenden Tätigkeit nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden sind, müssen sich Staatsanwälte nach §146 Gerichtsverfassungsgesetz grundsätzlich an Weisungen ihrer Vorgesetzten halten. Einem Staatsanwalt obliegt in erster Linie die verantwortungsvolle Leitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, die Erhebung und Vertretung der Anklage vor Gericht sowie die Strafvollstreckung. Die Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft liegen in den Bereichen der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten. Hierbei wird sie von den anderen Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, unterstützt.
Nach Abschluss der Ermittlungen stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein oder erhebt Anklage. Wird das Verfahren eröffnet, nehmen Vertreterinnen bzw. Vertreter der Staatsanwaltschaft an der Verhandlung teil und beantragen schließlich im Plädoyer einen Freispruch oder Verurteilung.
In der Regel gibt es in den Staatsanwaltschaften Sonderabteilungen, etwa zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Einzelne Staatsanwaltschaften nehmen darüber hinaus weitere Aufgaben wahr, beispielsweise als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen.
Die ersten Tage im Beruf
Idealerweise stellt man sich zu Beginn nicht nur der Behördenleitung, den Abteilungsleitern und Kollegen vor, sondern auch den Rechtspflegern, die im Dezernat arbeiten sowie der Serviceeinheit, bei der man sich zB. erklären lässt, wie bestimmte Akten zu finden sind. In einigen Behörden besteht auch die Möglichkeit, sich über von der Behördenleitung benannte Ansprechpartner mit allen Arbeitsbereichen (Fahndung, Asservatenverwaltung, Kosten) vertraut zu machen.
Der Einstieg wird den Berufseinsteigern dadurch erleichtert, dass man die erste Zeit in der Gegenzeichnung ist. Der Gegenzeichner ist ein dienstälterer und erfahrener Kollege, der den jungen Staatsanwälten in den ersten Wochen zur Unterstützung zugeordnet wird und in der Anfangszeit jede ihrer Verfügungen kontrollieren und abzeichnen wird. Nach ca. 3 Monaten (nach Erhalt des sog. „kleinen Zeichnungsrechts“) werden dann nur noch die Anklagen zur großen Strafkammer sowie die Einstellungsverfügungen kontrolliert.
Für den Start als Staatsanwalt hat der Deutsche Richterbund (DRB) eine Informationsmappe mit Merkblättern und Hinweisen für die Einführung in den Berufsalltag bereitgestellt.
Besoldung
Für Staatsanwälte gilt die Besoldungsordnung R, die je nach Bundesland unterschiedlich und im jeweiligen LBesG festgesetzt ist. Die Zugehörigkeit zu einer der Besoldungsgruppen R1 (bzw. beginnt die Bundesbesoldung bei R2) bis R10 und damit auch die Höhe des Grundgehalts eines Staatsanwalts richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie dem Aufgabenbereich, dem Ort des Arbeitsplatzes, der Größe des Gerichtes, der Verantwortung und Berufserfahrung.
Unsere Leseempfehlungen
Erfahre mehr über die Möglichkeiten als frischgebackener Volljurist in unserer Reihe „Perspektive Berufseinstieg“:
Perspektive Berufseinstieg: Richter
Perspektive Berufseinstieg: Syndikusanwalt
Perspektive Berufseinstieg: Verwaltungsjurist
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