Die Schritte nach dem Examen
ENDLICH geschafft! Aber was jetzt?
Erst einmal solltet Ihr Euch genug Zeit nehmen, um stolz auf Euch zu sein! Erledigt? So, nun könnt ihr anfangen Euch Gedanken über die unmittelbare Zukunft zu machen.
STEP 1: Rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragen!
Das hört sich erstmal total frustrierend an: Ewig geschuftet und dann erstmal arbeitslos. Ist aber völlig normal. Die Wenigsten bekommen ein Einstellungsangebot in der Anwalts- oder Wahlstation. Andere erhalten ein solches, sind aber froh, wenn sie den Laden verlassen dürfen. Auch ist es völlig legitim erst einmal nichts machen zu wollen. 2-3 Monate verschnaufen, bevor es dann wieder ernst wird. Schließlich hat man ein Marathon hinter sich und ist erstmal körperlich und geistig erschöpft.
Nichtsdestotrotz sollte man aber auch in dieser Zeit nicht verhungern müssen. Um das nicht herauszufordern und weiterhin gesetzlich kranken- und pflegeversichert zu bleiben, ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Arbeitslosengeld auseinander zu setzen, denn ein Anspruch hierauf besteht!
Was bedeutet nun rechtzeitig?
Rechtzeitig bedeutet, dass man sich 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden muss. In der Referendarssprache sind das dann 3 Monate vor dem Monat in dem die mündliche Prüfung stattfindet. Das ganze stellt sogar eine Obliegenheit nach § 38 SGB III dar und sollte nicht vernachlässigt werden. Darüber hinaus können bei einer nicht fristgemäßen Meldung Leistungsansprüche gemindert werden.
Da man als Referendar jedoch nicht im Vorfeld weiß, ob man bestanden hat oder nicht (im letzteren Falle würde das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis nämlich weiterlaufen und es bedürfte keiner Arbeitslosmeldung), wird eine Sonderstellung gewährt, sodass die Behörde eine Arbeitslosmeldung unverzüglich nach der bestandenen mündlichen Prüfung ausreichen lässt.
Die genaue Regelung hierzu lautet:
Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
Arbeitslosmeldung nach der mündlichen Prüfung
Am besten Ihr setzt keine Feier unmittelbar nach der mündlichen Prüfung an, denn die Agentur für Arbeit wartet da bereits schon auf Euch!
Auch wenn es nicht ganz so dramatisch ist, ist die Frist tatsächlich super eng. Spätestens 3 Tage nach der bestandenen mündlichen Prüfung müsst ihr persönlich bei der Agentur für Arbeit vorsprechen, um euch arbeitslos zu melden. An diesem Tag findet dann auch das erste Vermittlungsgespräch statt. Dieses beinhaltet die sog. Eingliederungsvereinbarung nach den §§ 6 I S. 3, 35 IV SGB III. Es folgt ein Bürokratietraum. Tatsächlich bekommt man auch bei der Agentur für Arbeit kein Geld fürs Nichtstun. Man muss stetig Bemühungen und Bewerbungen nachweisen.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich nach deinem letzten Nettogehalt. Man erhält 60% des ehemaligen Nettogehalts. Zusätzlich sind Verdienste aus einer Nebentätigkeit zeitlich auf 15 Stunden die Woche und der Höhe nach auf 165 € begrenzt.
Zu beachten ist jedoch § 155 Abs. 2 i.V.m § 138 Abs. 3 SGB III, welcher bestimmt, dass wenn ein Minijob für mindestens 12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit ausgeführt wurde, dieser nicht angerechnet wird. Diejenigen, die während des Referendariats konstant gejobbt haben profitieren von dieser Regelung demnach.
STEP 2: Bewerben
An all diejenigen, die nicht mit Direktflug von der mündlichen Prüfung in die Arbeitswelt flattern, sondern in der Arbeitslosigkeit einen Zwischenstopp ablegen müssen, gilt folgendes: Bewerbungen schreiben!
Hierbei solltet ihr nicht verhalten sein, sondern volle Kraft voraus, ohne Scheu vor Ablehnungen (denn diese werdet Ihr mit Sicherheit erhalten), so viele Bewerbungen wie es nur geht, rausschicken! Auch mit hervorragenden Punkten kann es sein, dass euer Profil gerade nicht zu dem Wunscharbeitgeber passt. Daher ist es geraten, viele Bewerbungen in einem Zug abzuschicken, um die Chance, schnellstmöglich eine Anstellung zu bekommen, zu erhöhen.
Wichtig ist dabei, eure eigenen Stärken zu kennen und diese hervorzuheben. Standardisierte Sätze und Floskeln haben insbesondere, wenn es um eine potenzielle Festanstellung geht, keinen Mehrwert. Der Arbeitgeber muss euch mit den Bewerbungsunterlagen individualisieren können, um sich so für oder gegen ein Bewerbungsgespräch entscheiden zu können. Er muss euch wollen, nicht Max Mustermann!
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Auch ist es im Zeitalter des Internets nützlich, sich ein aussagekräftiges Xing und/oder Linkedin Profil zu erstellen.