Meine dreimonatige Strafrechtsstation absolvierte ich bei der Staatsanwaltschaft Potsdam beim Dezernat für Jugendstrafsachen. Einige Staatsanwaltschaften bieten an, dass man sich im Vorfeld für ein bestimmtes Dezernat bzw. eine bestimmte Abteilung (z.B. Jugend, organisierte Kriminalität, politisch motivierte Delikte, etc.) bewerben kann. Da ich bereits bei Praktika im Rahmen meines Studiums die staatsanwaltliche Tätigkeit im Jugendstrafrecht kennenlernen durfte, wollte ich meine Kenntnisse in diesem Bereich weiter ausbauen und bewarb mich für das entsprechende Dezernat. Zwar sind im Examen nur Grundkenntnisse im Jugendstrafrecht erforderlich, diese sind jedoch nicht zu unterschätzen. Zudem gefällt mir am Jugendstrafrecht, dass man tatsächlich noch in einem gewissen Grad Einfluss auf die Jugendlichen und Heranwachsenden nehmen kann.
Tiefer Einblick in die staatsanwaltliche Tätigkeit
Der mir als Ausbilder zugeteilte Staatsanwalt ist bereits seit langer Zeit in diesem Dezernat tätig. Dementsprechend brachte er viel Erfahrung mit, insbesondere im Umgang mit jugendlichen Tätern. Da ich bereits vor dem Referendariat Interesse an der Tätigkeit als Staatsanwältin hegte, äußerte ich bereits zu Beginn, dass ich nicht bloß einen groben Einblick in die Tätigkeit als Staatsanwalt bekommen wollte. Dies nahm mein Ausbilder auch ernst und ermöglichte mir Dinge, die im allgemeinen Pflichtprogramm der Strafstation nicht vorgesehen sind. Dies bedeutete aber auch, dass ich anders als viele der anderen Referendare aus meiner Arbeitsgemeinschaft regelmäßig drei bis vier Tage die Woche zu meinem Ausbilder musste. Die praktischen Aufgaben bestanden regelmäßig in dem Verfassen von Anklageschriften, Verfügungen, aber auch zusammenfassenden Vermerken.
Der staatsanwaltliche Sitzungsdienst
Am spannendsten sind für Referendare aber die Sitzungsvertretungen. In Potsdam haben die Referendare während ihrer Station in der Regel zwischen sechs und acht Sitzungsvertretungen. Die zu verhandelnden Fälle fanden ausschließlich am Amtsgericht statt und deckten u.a. Delikte wie Trunkenheitsfahrt, Beleidigung, Körperverletzung als auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ab. Die entsprechenden Handakten bekam man einige Tage vorher zur Vorbereitung und Besprechung mit seinem Ausbilder. Handakten bestehen teilweise lediglich aus der Anklageschrift und dem Bundeszentralregisterauszug. Das machte die Beurteilung der Tat und die Auswahl der Sanktionen im Vorfeld unter Umständen schwierig. Mein Ausbilder ließ mir daher meistens einen Spielraum, was das Strafmaß anging und gab mir ebenfalls Tipps, welche Fragen ich den geladenen Zeugen stellen könnte. In der Verhandlung wird zunächst die Anklageschrift nach Aufforderung des Richters verlesen. Der Richter spricht einen dabei regelmäßig mit „Vertreter/in der Staatsanwaltschaft“ an. In diesem Moment fühlt man sich das erste Mal nicht mehr wie ein kleiner Student der Rechtswissenschaften. Im Anschluss darf man sowohl den Angeklagten als auch die geladenen Zeugen befragen sowie Beweisanträge stellen. Zuletzt muss man ein Plädoyer halten. Es gibt beim Aufbau des Plädoyers keine festen Regeln. Jeder hat im Grunde seinen eigenen Stil. Einige Referendare bereiten ihr Plädoyer bereits im Vorfeld vor und fügen nur noch wenige Punkte mündlich hinzu. Ich empfehle in jedem Fall, vorher einen Blick in die einschlägige Ausbildungsliteratur zu nehmen, um sich ein grobes Gerüst zu basteln und dadurch ein wenig die Aufregung zu nehmen.
Mein Ausbilder nahm sich an dem Tag meiner ersten Sitzungsvertretung sogar die Zeit und saß im Zuschauerbereich des Verhandlungssaals. Mit seiner rauen, aber mir dennoch sympathischen Art wies er mich nach der ersten Verhandlung darauf hin, dass es ziemlich „scheiße“ war. Das will man natürlich nicht hören, ich nahm die Kritik dennoch an und wurde bei den weiteren Sitzungsvertretungen immer selbstbewusster. Einmal rief sogar eine Richterin bei meinem Ausbilder an, um mich zu loben. Ich begleitete ebenfalls meinen Ausbilder zu seinen Sitzungsvertretungen. Dies war umso spannender, da es dort auch teilweise um schwere Delikte ging (u.a. bewaffneter Raub). Zudem durfte nun auch ich meinen Ausbilder kritisieren ;-).
Der Besuch der JVA Brandenburg gehörte zum weiteren Pflichtprogramm der Station. Neben einer Rundführung in der JVA wurde uns die Gelegenheit gegeben, zwei Insassen zu interviewen. Beide sprachen offen über ihre Taten (Raub, sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen) und wie sie sich ihr weiteres Leben vorstellen. Darüber hinaus durften wir an einer Obduktion und an einer Streifenfahrt der Polizei teilnehmen.
Durch seine guten Kontakte zur Polizei ermöglichte mir mein Ausbilder außerdem, dass ich einen Tag bei der Kriminalpolizei verbringen konnte. Ich begleitete dabei eine Beschuldigtenvernehmung, eine erkennungsdienstliche Behandlung sowie die Vorführung beim Haftrichter. Trotz der intensiven Einbindung, der Bearbeitung der praktischen Arbeiten und dem Vorbereiten der Sitzungsdienste blieb weiterhin Zeit, um die Arbeitsgemeinschaften inkl. Klausuren entsprechend vor- und nachzubereiten.
Im Vergleich zu den anderen Stationen empfand ich meine Zeit bei der Staatsanwaltschaft als besonders spannend, da die Fälle vielseitig waren und einem erstmalig Verantwortung übertragen wurde. Einem Referendar wird selten die Gelegenheit geboten, so selbstständig vor Gericht aufzutreten.
Weitere Beiträge zur Strafrechtsstation
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Erfahrungsbericht Sitzungsdienst
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