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Journal / Referendariat / Anwaltsstation

Überblick über die Anwaltsstation

Ein kleiner Überblick über den Ablauf und die Aufgaben der Anwaltsstation
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Die Ausbildung soll möglichst alle Tätigkeiten abdecken, die für die Arbeit in einer Rechtsanwaltskanzlei typisch sind

Die Anwaltsstation – Der Schwerpunkt des Referendariats

Die Anwaltsstation umfasst 8-10 Monate der Referendarausbildung. Dass diese Station den Schwerpunkt der Ausbildung bildet, erkennt man bereits daran, dass sie fast die Hälfte der Ausbildungszeit beansprucht. Ziel der Anwaltsstation ist es, den Referendaren den Alltag und die Arbeitsweise eines Rechtsanwalts nahe zu bringen und sie gleichzeitig auf das bevorstehende Examen vorzubereiten.

Die Wahl des passenden „Ausbilders“

Neben der AG muss man eine Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt aufnehmen. Um diese Einzelausbildung muss man sich zuvor auch selbst gekümmert haben. Je nachdem, ob es die begehrteste Großkanzlei sein oder eher bescheidener ausfallen soll, muss man sich frühzeitig auch hierum bemühen. Dabei stellt sich stets die Frage, welcher Arbeitgeber der passende ist. Seitens der Ausbildungsgerichte gibt es hier meist nur rudimentäre Hilfestellungen, denn die konkrete Ausbildung und etwaige Zusatzangebote und Möglichkeiten zum sog. „Tauchen“ variieren von Arbeitgeber zu Arbeitgeber enorm. Insofern bietet das einzige unabhängige Ranking „REF50 – Die besten Arbeitgeber für das Referendariat“ die Möglichkeit einen guten Überblick über Angebote und Möglichkeiten zu bekommen.

Schwerpunkt des Referendariats: Der Anwaltsberuf

Wie die meisten Juristenausbildungsgesetze sieht auch das JAG NRW mit der langen Stationsdauer vor, dass die Juristenausbildung sich schwerpunktmäßig am Anwaltsberuf orientiert. Die umfassende Vorbereitung auf den Anwaltsberuf mit seinen rechtsberatenden und rechtsgestaltenden, streitvermeidenden und streitschlichtenden Aspekten stellt ein wesentliches Ziel der Ausbildung dar. Die Referendare sollen sich intensiv in die anwaltliche Praxis einarbeiten und aktiv am anwaltlichen Tagesgeschäft teilnehmen.

Die anwaltlichen Tätigkeiten

Die Ausbildung soll möglichst umfassend alle Tätigkeiten abdecken, die für die Arbeit einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts typisch sind. Besonderes Gewicht soll der vorsorgenden und außergerichtlichen Anwaltstätigkeit zukommen (Rechtsgestaltung, Streitvermeidung, außergerichtliche Interessenvertretung). Daneben soll sich die Ausbildung auch der Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren widmen. Die Referendarinnen und Referendare sollen darüber hinaus einen umfassenden Einblick in die Organisation und den Betrieb einer Anwaltspraxis erhalten, insbesondere auch in die der Anwältin oder dem Anwalt obliegenden Leitungs- und Überwachungsaufgaben. Ihnen sollen auch die wirtschaftlichen, steuer-, arbeits- und sozialrechtlichen Bezüge vermittelt werden, die bei der Führung einer Kanzlei von Bedeutung sind.

Die Referendarinnen und Referendare sollen schließlich in geeigneter Weise mit der Stellung der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts als unabhängigem Organ der Rechtspflege und den damit verbundenen Berufspflichten und –rechten vertraut gemacht werden.

Die Aufgaben während der Anwaltsstation

Die konkreten Aufgaben, unterscheiden sich selbstverständlich je nach Rechtsgebiet des gewählten Einzelausbilders. Vorrangig werden Aktenvermerke, Stellungnahmen, Vertrags- oder Vereinbarungsentwürfe, Klageerwiderungen oder aber auch Mandantengespräche abverlangt. Auch ist es möglich, in Untervollmacht den Rechtsanwalt vor Gericht zu vertreten und die ersten Schritte des wahren Lebens zu gehen. In NRW besteht außerdem die Möglichkeit, die Anwaltsstation teilweise im Ausland zu absolvieren. Während der Ausbildung sind von der Referendarin oder dem Referendar schriftliche Arbeiten anzufertigen. Je voller Monat Ausbildungszeit soll mindestens eine Pflichtarbeit – unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im letzten Ausbildungsmonat die Examensklausuren anzufertigen sind – insgesamt mindestens neun Pflichtarbeiten angefertigt werden. Die Pflichtarbeiten sollen das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit abdecken, je nach dem Zuschnitt der Praxis aus den Bereichen des Zivil-, Straf- und/ oder Verwaltungsrechts. Mindestens fünf Pflichtarbeiten sollen der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts entstammen, mindestens vier dem gerichtlichen Bereich.

Ausbildung und Examensvorbereitung – Eine Frage der Balance

Die zweifellos stressigste Station im Referendariat soll die Anwaltsstation sein. Hier gewinnt Struktur und Organisation eine ganz neue Bedeutung. Der Ausbildungsplan sieht vor, dass die Referendare mindestens 3 Arbeitstage bei ihrem Einzelausbilder tätig sind. 1 Tag ist für die Arbeitsgemeinschaft reserviert; es bleiben noch 3 Tage übrig. Schwierig sieht die Lage aus, wenn man dann auch noch auf einen Nebenjob angewiesen ist.

Immerhin ist die Zusatzvergütung in einigen Regionen während der Anwaltsstation erlaubt, wobei man auch hier mit gewaltigen Abzügen rechnen muss und um böse Überraschungen zu vermeiden, eine genaue Rechnung im Vorfeld vornehmen sollte. Wie man es dreht oder wendet, bietet sich kein großes Zeitfenster für das, was man in der Anwaltsstation vorrangig angehen sollte.

Die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen

Von Beginn an wird in der Anwaltsstation die Examensvorbereitung in den Fokus genommen. Schließlich stehen im letzten Monat der Anwaltsstation die Examensklausuren an! Dementsprechend werden die Arbeitsgemeinschaften vielerorts auch gebührend mit dem Zusatz: Fortgeschritten, auch genannt F-AG, geschmückt.

In den meisten OLG-Bezirken werden Klausurenkurse angeboten oder es finden Klausurwochen innerhalb der AGs statt. Angesichts der auf dem Markt gegen viel Geld erhältlichen Korrekturen, sollte man diese kostenlosen Klausurkorrekturen auf alle Fälle mitnehmen! Das inoffizielle Phänomen des „Tauchens“ möchte ich an dieser Stelle außen vor lassen und es blank so darstellen, wie es die Ausbildung offiziell vorsieht. Von solchen berüchtigten Wassersportaktivitäten möchten die OLGs nichts wissen. Inoffiziell, verboten, Ohren und Augen zu. Kümmert euch also früh genug um einen Einzelausbilder, der gegebenenfalls auch flexibler ist und euch nicht allzu sehr einengt.

Wenig Zeit zum „üben“ – der frühe Vogel fängt den Wurm!

Es bleiben also bestenfalls drei Tage in der Woche, um sich auf das Examen vorzubereiten. Selbstverständlich kann man nicht neun Monate lang sieben Tage die Woche arbeiten/lernen. Vielmehr sollte dem menschlichen Körper ein freier Tag in der Woche gegönnt werden. Es bleiben somit nur 2 Tage in der Woche, um den gesamten neuen prozessualen Stoff zu lernen und das materielle Recht zu wiederholen. Das ist sehr wenig Zeit. Es ist aus unserer Sicht daher erforderlich, dass man spätestens 9 Monate vor den schriftlichen Prüfungen intensiv mit dem Lernen beginnt. Empfohlen wird seitens AG-Leitern, dass man sich den Urlaub aufspart und diesen dann am Ende, wenn es „brenzlich“ wird, nutzt. Im 21. Ausbildungsmonat und gleichzeitig dem letzten Monat in der Anwaltsstation, klopfen die Klausuren an die Tür. Natürlich werdet Ihr für die Klausurwochen freigestellt und müsst nicht zum Einzelausbilder. Auf 2-3 Wochen verteilt sind dann je nach Bundesland 8 bis 11 Klausuren mit einer Dauer von jeweils 5 Stunden zu bewältigen. Dann ist auch schon die anspruchsvollste Station geschafft und ihr dürft Euch erstmal auf Urlaub freuen!

Hier gelangst du zu den weiteren Stationen im Referendariat

Überblick über die Zivilrechtsstation

Überblick über die Strafrechtsstation

Überblick über die Verwaltungsstation

Überblick über die Wahlstation

Du willst mehr über das Referendariat erfahren?

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Das Referendariat – Überblick und Vertiefung

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