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Journal / Referendariat

Aufgaben als Sprecher der Referendar-AG und die Organisation der Kursfahrt

A. Einführung Mit Beginn des Referendariats wird man bekanntlich einer Arbeitsgemeinschaft zugewiesen, welche gemeinsam für mindestens 21 Monate den Weg zum Assessorexamen beschreitet, unterstützt von verschiedenen Arbeitsgemeinschaftsleitern in und innerhalb der jeweiligen Stationen. Bereits im vierwöchigen Einführungslehrgang zu Beginn der Zivilstation steht dabei die Auswahl eines Sprechers der Arbeitsgemeinschaft sowie […]
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Daher kann ich jeder Arbeitsgemeinschaft nur empfehlen, eine gemeinsame Kursfahrt zu unternehmen. Es lohnt sich!

A. Einführung

Mit Beginn des Referendariats wird man bekanntlich einer Arbeitsgemeinschaft zugewiesen, welche gemeinsam für mindestens 21 Monate den Weg zum Assessorexamen beschreitet, unterstützt von verschiedenen Arbeitsgemeinschaftsleitern in und innerhalb der jeweiligen Stationen. Bereits im vierwöchigen Einführungslehrgang zu Beginn der Zivilstation steht dabei die Auswahl eines Sprechers der Arbeitsgemeinschaft sowie einer entsprechenden Stellvertretung an. Darüber hinaus steht ein weiterer „innergemeinschaftlicher“ Organisationsakt, nämlich die gemeinsame Kursfahrt an, deren Organisation regelmäßig, die Sprecher der Arbeitsgemeinschaft übernehmen. Seinerzeit habe ich beide Aufgaben gemeinsam mit meinem Stellvertreter übernommen und möchte über diese Erfahrung im Folgenden berichten.

B. Wahl und Aufgaben von Sprechern der Arbeitsgemeinschaft

Zunächst eines vorweg: Das „Amt“ des AG – Sprechers einer Referendararbeitsgemeinschaft ist relativ unspektakulär und stellte in meiner Zeit keine echte zusätzliche Arbeitsbelastung dar. Dennoch kann man in dieser Stellung durchaus auch die Gunst des einen oder anderen AG – Leiters erhalten, die sich in der Regel dann im Zeugnis der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft niederschlägt. Deshalb lohnt es sich meines Erachtens, sich auch für solche Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

I. Wie wird man AG – Sprecher?

Diese Frage ist eigentlich kaum einen gesonderten Gliederungspunkt wert, da die „Wahl“ wirklich simpel und in direkter Demokratie, wie bei einer Klassensprecherwahl, erfolgt: Unsere Leiterin des Einführungslehrganges fragte uns nach ca. zwei Wochen, wer denn Interesse daran hätte, das „Amt“ des AG – Sprechers zu übernehmen. Nach kurzer Überdenkzeit (niemand kannte zu diesem Zeitpunkt auch nur irgendeine Aufgabe eines AG – Sprechers) stellten sich zwei Leute mittels Handzeichen zur Wahl, ganz nach dem Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Nach kurzer Rückfrage unserer AG – Leiterin, ob alle anderen Teilnehmer damit einverstanden seien, war die Wahl mit stummem Nicken oder einem mehr oder weniger lauten „Ja.“; „Passt schon.“ oder auch einem scherzhaften „Dann kann ja gar nichts mehr schief gehen!“ beendet. Mein Kollege und ich machten dann unter uns aus, wer erster und wer stellvertretender Sprecher werden sollte und gaben diese Information dann an die für uns zuständige Referendarabteilung weiter. Das lief einfacher als so mancher Urlaubsantrag…

II. Grundsätzliche Aufgaben des AG – Sprechers

Unsere Aufgaben als AG – Sprecher gestalteten sich in allererster Linie rein administrativ. Wir erhielten eine Liste mit Namen und Kontaktdaten unserer Mitstreiter und wurden in den Mailverteiler der Referendarabteilung aufgenommen. Von dort an war es unsere einzige Aufgabe, E – Mails von der Referendarabteilung über Raumverlegungen, Terminausfälle, Veranstaltungshinweise und sonstige besondere Vorkommnisse im Gericht (z.B. die Sperrung eines bestimmten Eingangs oder neue Regelungen zur Nutzung der Parkplätze) an die übrigen Teilnehmer unserer Arbeitsgemeinschaft weiterzuleiten. Meistens habe ich die Infos vorab schon via Screenshot in die neugegründete WhatsApp – Gruppe gesendet und die Mail dann später „für das Protokoll“ auch nochmal weitergeleitet. Darüber hinaus versendeten auch AG – Leiter ihr Material (z.B. vorzubereitende Klausuren, Lösungsskizzen, etc.) vorzugsweise papiersparend an mich (bzw. während Krankheit und Urlaubs an meinen Stellvertreter), welches ich dann dementsprechend an die übrigen Mitstreiter weiterleitete. Während der Stationsausbildung in der Staatsanwaltschaft musste auch jeden Mittwoch der Sitzungsplan für die folgende Woche weitergeleitet werden. Das hatte natürlich immer pünktlich noch am selben Tage zu geschehen, um keine Verzögerungen bei der Vorbereitung der Handakten verantworten zu müssen. Auch nach den schriftlichen Prüfungen kommen Mails mit diversen Hinweisen (meistens von der Referendarabteilung) rein, die ebenfalls weitergeleitet werden sollen. Als AG – Sprecher war man also im Wesentlichen das Sprachrohr zur Arbeitsgemeinschaft.

III. Über die grundsätzlichen Aufgaben hinaus

Abhängig davon, wie sich die Arbeitsgemeinschaften im Laufe des Referendariats gestalten, kann jedoch auch zusätzliches Engagement erforderlich werden. Gelegentlich baten mich AG – Leiter auch persönlich nach dem Unterricht, Infos an einen bestimmten Teilnehmer weiterzuleiten (z.B. wann der jeweilige Teilnehmer in der nächsten Stunde zum Übungsvortrag erscheinen sollte oder dass sich der jeweilige Teilnehmer bzgl. einer Anfrage nochmal zurückmelden sollte), weil dieser bereits nicht mehr zu erreichen war. Auch umgekehrt kam der ein oder andere Teilnehmer auf mich zu und bat mich, den AG – Leiter nochmals aufzufordern, die Materialien pünktlicher zu versenden. Nicht selten erhielten wir das Material erst einen Tag vor dem nächsten Termin zur Vorbereitung. Beides geschah bei uns sogar relativ häufig, was vermutlich damit zusammenhing, dass ich die Aufgabe allgemein engagiert wahrgenommen habe, um eine wirklich gute Ausbildung und Examensvorbereitung zu erhalten.

Gelegentlich sprach mich auch die Referendarabteilung an, wie die Arbeitsgemeinschaften bisher so gelaufen seien. Bekanntlich schwankt das Niveau stark von AG – Leiter zu AG – Leiter. Darüber hinaus war es bei uns (leider) so, dass wir den berühmtberüchtigten Trinktest in der Strafstation ebenfalls auf eigene Faust organisieren mussten. Dies war dann ebenfalls meine Aufgabe. Unser AG – Leiter bestellte für uns ein behördlich genutztes Alkoholtestgerät. Zugleich organisierte ich beim Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (B.A.D.S.) einen Fahrsimulator, an dem wir uns dann parallel zum Alkoholtestgerät ausprobieren konnten. Nach kurzen Diskussionen über eine Terminfindung und eine mögliche Örtlichkeit, kamen wir dann überein, den Test am Ende der Station zu Hause bei einer Kollegin zu machen. Jeder brachte entsprechend alkoholisches „Testmaterial“ mit, welches die „Testsubjekte“ dann über den Abend verteilt genossen. Tipp: Mit „Singstar“ wird der Test ein weiteres unvergessliches Erlebnis im Referendariat!

Gern hatte ich es mir, unabhängig von dem „Amt“ des AG – Sprechers, zur Aufgabe gemacht, AG – Leiter regelmäßig um die Behandlung bestimmter Klausurkonstellationen zu bitten, die zu dem Zeitpunkt vor kurzer Zeit abgeprüft wurden. Ebenfalls unabhängig von meinen Aufgaben war es mir wichtig, dass wir möglichst sinnvoll strukturierte Unterrichtseinheiten in der Arbeitsgemeinschaft erhielten. So kam es schon vor, dass eine AG – Leiterin an zwei verschiedenen Terminen, ein und dieselbe rechtliche Problematik sehr unterschiedlich erklärte und löste, was schnell für Verunsicherung sorgte. In solchen Situationen war ich mir nicht zu schade darum zu bitten, mehr oder weniger „einheitlich“ unterrichtet zu werden. Beides wurde von den AG – Leitern aber als Wahrnehmung der Aufgaben als AG – Sprecher verstanden und durchweg begrüßt.

IV. Die Kursfahrt

Wie oben schon angedeutet, kommt den Kurssprechern regelmäßig die Aufgabe zu, eine gemeinsame Reise mit der Arbeitsgemeinschaft zu organisieren. Diese ist die einzig etwas aufwändigere Aufgabe, welche sich aber nicht wirklich negativ auf den Verlauf der Ausbildung auswirkt, da Organisation und Durchführung sehr früh im Referendariat erfolgen.

1. Grundbedingungen für die Kursfahrt

Um eine Kursfahrt zu ermöglichen, mussten bei uns bestimmte formale Bedingungen zu erfüllt sein. Zum einen mussten mindestens drei Viertel der AG – Mitglieder tatsächlich teilnehmen. Zum anderen durfte die Reise nicht länger als fünf Arbeitstage dauern, um hierfür den nötigen Sonderurlaub zu erhalten (§ 26 Abs. 2 FrUrlV NRW). Daneben hatte die Fahrt jeden Reisetag mindestens einen juristischen Programmpunkt zu enthalten, um sie als Sonderurlaub geltend machen zu können. Schließlich sollte die Fahrt (wenn auch nicht zwingend) binnen der ersten drei, spätestens aber binnen der ersten fünf Monate des Referendariats stattfinden.

2. Organisation der Kursfahrt

Die Organisation der Kursfahrt gestaltet sich in wenigen Schritten. Seinerzeit hatte ich versucht, zuerst über das Reiseziel zu entscheiden, ohne zu wissen, ob dieses von der entsprechenden Reisegesellschaft überhaupt in dem gewünschten Zeitraum (den wir ja noch nicht einmal bestimmt hatten) angeboten wurde und wie die Preislage war. Meine Variante ist definitiv nicht empfehlenswert, da sich dann Unmengen neuer „Vorfragen“ auftun, die dann zunächst beantwortet werden müssen. Deswegen sollte die Organisation in der hier gewählten Reihenfolge ablaufen. Es gibt eben für alles ein erstes Mal…

a) Reisezeitraum

Schwieriger und regelmäßiger Knackpunkt aller Kursfahrten ist es, die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmern für einen bestimmten Reisezeitraum zu erreichen. Je größer die Arbeitsgemeinschaft ist (wir waren seinerzeit 20 Leute), desto schwieriger ist es, einen gemeinsamen Reisezeitraum zu finden. Jeder Teilnehmer hatte nämlich auch private Termine, die bei der Planung natürlich berücksichtigt werden mussten. Solche Fahrten scheitern häufig deshalb, weil Teilnehmer kurzfristig abspringen, weshalb es angebracht ist, möglichst früh mit der Planung zu beginnen. So können alle Teilnehmer ihre Termine besser planen. Ich hatte bereits im zweiten Monat des Referendariats mit der Planung begonnen. Die Einzelausbilder müssen natürlich auch von dem Reisezeitraum informiert werden. Mehr als ein „Alles klar, geht in Ordnung. Viel Spaß!“ bekam ich von meinem Ausbilder damals nicht zu hören – Warum auch?
Ganz im Zeitalter der Technik, haben wir uns in der WhatsApp – Gruppe ausgetauscht, Doodle – Umfragen erstellt und uns persönlich während der Arbeitsgemeinschaften bzw. deren Pausen über die Ergebnisse der Umfragen ausgetauscht. Als gemeinsamen Konsens haben wir dann die erste Juliwoche 2017 ausmachen können. Tipp: Es kann ungünstig sein, einen Reisezeitraum zu wählen, in dem am Reiseziel gesetzliche Feiertage bestehen. Wir hatten direkt zwei davon in unserem Zeitraum. Leider hatte niemand daran gedacht, auch nicht der Reiseveranstalter…

b) Reiseziel

Wo es denn letztlich hingehen sollte, hing bei uns primär vom Geldbeutel des Einzelnen ab. Grundsätzlich könnte man sagen: Je weiter und sonniger, desto teurer – logisch. Da es sich bei der Kursfahrt regelmäßig um einen Städtetrip handelt, halten sich die Preise aber dennoch im Rahmen des Möglichen (dazu gleich unten). Von Ost – oder Nordeuropa über die Balearen bis in die USA war sehr viel möglich. Das Ziel hängt darüber hinaus auch vom Angebot des jeweiligen Reiseveranstalters ab. Wir entschieden uns damals für Prag, ein gängiges Reiseziel für Rechtsreferendare, wie ich dann von einigen Arbeitsgemeinschaften vor und nach uns hörte, die ebenfalls dieses Ziel wählten.

c) Reisebudget

Je nachdem wo es hingehen sollte, schwankte das erforderliche Reisebudget für Unterkunft mit Frühstück und Flügen zu unserer Zeit zwischen 179,00€ (Sofia) und 1300,00€ (New York). Wir zahlten für unseren Trip nach Prag 253,00€ für Flüge, Unterkunft (4 Sterne, 3 – Bett Zimmer) und Frühstück. Unsere Unterkunft war wirklich in Ordnung, aber vier Sterne im Heimatland sind eben nicht immer gleich vier Sterne im Urlaubsland. Auch das sollte man sich bewusst machen. Zu bedenken sind natürlich auch zuzügliche Kosten für Eintrittskarten in Museen, Aussichtsplattformen, Zoos, etc.

Tipp 1: Ist man als Referendar noch in einer Hochschule eingeschrieben, kann man den Internationalen Studierendenausweis (ISIC) gegen eine geringe Gebühr erwerben. Dieser ermöglicht Vergünstigungen für bestimmte Attraktionen im Ausland. Wir haben damals keinen Gebrauch davon gemacht, weil die Preise insgesamt sehr günstig waren. Daneben ist aber ggf. noch an zusätzliche Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung zu denken, die insbesondere im Krankheitsfall wichtig wird. Da wir im Sommer verreist sind, haben wir von dieser Option aber keinen Gebrauch gemacht. Eine Auslandskrankenversicherung macht ebenfalls nur dann Sinn, wenn man sich auf einen Trip außerhalb der EU begibt.
Tipp 2: Man denke im Übrigen daran, die Reise, sofern es sich für den Einzelnen anbietet, steuerlich abzusetzen.

4. Reiseveranstalter

Als das Ziel, das Budget und der Reisezeitraum bestimmt waren, ging es sodann daran, einen entsprechenden Reiseveranstalter zu wählen. Hilfreich für uns damals: Im Landgericht Bielefeld hängen am schwarzen Brett für Referendare entsprechende Flyer. Es existieren einige Reiseveranstalter, die sich sogar auf Fahrten für Rechtsreferendare spezialisiert haben und ein entsprechendes Reiseprogramm für jedes Reiseziel parat halten. Beispielsweise: Moveo: https://www.moveo.de/ag-fahrten.html oder Kerkfeld Gruppenreisen GmbH: http://www.kerkfeld.de

Darüber hinaus kann auch bei Anbietern sonstiger Gruppenreisen mal angefragt werden (beispielsweise CTS Reisen: www.cts-reisen.de). Ich selbst habe davon aber keinen Gebrauch mehr gemacht. Das beste Preis – Leistungs – Verhältnis für unsere konkreten Vorstellungen erhielten wir seinerzeit bei Moveo, worüber dann auch tatsächlich die Buchung erfolgte. Der Veranstalter übersandte mir die Reiseunterlagen, auf denen die Teilnehmer dann gemeinsam unterschrieben haben. Der Reisepreis sollte in einer einzigen Überweisung erfolgen, sodass alle Teilnehmer ihren anteiligen Reisepreis an mich überwiesen und ich dann den Gesamtpreis an den Reiseveranstalter weiterüberwies. Die Flugtickets konnte ich online herunterladen und jedem Teilnehmer auf sein Smartphone senden. Zudem konnte ich bei Eurowings Sitzplätze für alle reservieren. So kann man bspw. an die flugängstlichen Teilnehmer denken und diesen von ihnen favorisierte Plätze zuweisen. Tipp: Natürlich haben wir auch die preislich noch günstigere Variante abgewogen, mit dem Zug nach Prag zu fahren. Jedoch wäre die Zeit – Nutzen – Relation ungünstig gewesen, sodass wir diese Alternative dann ausschlossen (ebenfalls über eine Doodle – Umfrage versteht sich). Dennoch sollte auch hierfür mal ein Angebot beim Reiseveranstalter eingeholt werden. Die Reiseunterlagen legte ich dann der Referendarabteilung vor, die nach kurzer Prüfung das für uns zuständige OLG Hamm in Kenntnis setzte und unseren gemeinsamen Antrag auf Sonderurlaub an das OLG weiterleitete.

5. Gestaltung der Reise

Die Reise gestaltet sich natürlich abhängig von der Gruppe, dem Reiseziel und dem gewählten Programm vollkommen unterschiedlich. Daher berichte ich nur über Erfahrungen unserer Reise: Mit einer ordentlichen Verspätung von knapp zwei Stunden endlich angekommen in Prag, erwartete uns eine schöne Stadt und ein angemessenes juristisches Programm. Das offizielle Programm bestand in einer juristischen Stadtführung, dem Besuch eines Büros der OSZE, dem Besuch der deutschsprachigen Anwaltskanzlei Giese & Partner in Prag, dem Besuch eines Konzentrationslagers sowie die Besichtigung der Rechtsabteilung der Brauerei „Ufleku“, die naturgegeben mit einer Bierverkostung ihren Höhepunkt fand. Juristisch sehr interessant war der Besuch der OSZE. Es wurden mehrere Vorträge über die Arbeitsweise der OSZE (in englischer Sprache) gehalten und überraschend viel Material verteilt. Ein schöner Nebeneffekt: Die Vortragenden animierten uns erfolgreich, viele Fragen zu stellen und eigene Meinungen zu äußern, was zumindest mein eingerostetes Englisch wieder etwas aufbesserte. Ebenso spannend gestaltete sich die Stadtführung, welche uns mehrere Stunden durch Prag führte und gerade fernab der Innenstadt spannende, juristisch und historisch bedeutsame Orte zeigte. Ein Partner der Kanzlei Giese und Partner erörterte mit uns einen Ausschnitt ihres Tätigkeitsfeldes und ließ uns allerhand Fragen stellen. Auch wenn die Frage nach dem Jahresumsatz wohl nicht die Geeignetste war, fiel auch diese zur allgemeinen Unterhaltung aller anderen. Natürlich gab es keine Antwort hierauf. Aber aus der Frage wurde ein langgehaltener Running – Gag unserer AG.

Tipp 1: Die Anwaltskanzlei sucht laufend deutsche Rechtsreferendare und bietet sowohl Unterkunft als auch Sprachkurse an. Wir konnten uns hierzu sogar mit einer dort tätigen Referendarin unterhalten. Informationen findet man auch auf deren Homepage.
Tipp 2: Da Programmpunkte wegen Erkrankung des Anbieters oder eines Feiertages auch mal ausfallen können, muss man damit rechnen, auch spontan mal umzudisponieren. Insgesamt lautete das oberste Motto natürlich: Spaß haben, sehr viel sehen, noch mehr essen und noch vielmehr feiern. Unsere Unternehmungen waren insgesamt sehr spontan. Eine wirkliche Planung gab es hierfür nicht. Für passende Locations sind gängige Reiseführer und das Smartphone aber völlig ausreichend gewesen.
Tipp 3: Man sollte sich vorab mit den Fahrplänen und Preisen der öffentlichen Verkehrsmittel am Reiseziel vertraut machen oder ggf. beim Reiseveranstalter nachfragen.
Tipp 4: Besonders hervorzuheben (nicht nur von Tripadvisor ausgezeichnet) ist eine Hotelbar (Be Bop im Hotel Radisson Blu) gewesen, die aus einem gemeinsamen Cocktailtrinken ein absolutes Event machte. Mit Trockeneis, sehr viel Humor und wirklich sehr kreativen Cocktails war ein weiteres Highlight der Fahrt geboren.

Unsere Gruppe war aber auch nicht permanent gemeinsam unterwegs. Zwischenzeitig trennte man sich, um Souvenirs zu ergattern oder bestimmte Sehenswürdigkeiten zu besuchen, an denen nicht jeder Teilnehmer Interesse hatte. Die meiste Zeit haben wir aber selbstredend gemeinsam verbracht.

6. Das Ergebnis unserer Kursfahrt

Ziel der Reise ist neben der juristischen Weiterbildung, dass sich die Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft kennenlernen, denn schließlich hat man fast zwei Jahre lang regelmäßig miteinander zu tun. Man geht gemeinsam durch eine anstrengende Ausbildung und schreibt gemeinsam das zweite Staatsexamen, da ist ein gewisser Halt in der Arbeitsgemeinschaft sicher nicht verkehrt. Unsere sehr heterogene Gruppe hat sich durch die Kursfahrt gut zusammengeschweißt. Man versteht sich kollegial und privat untereinander sehr gut und der Kontakt wird sicher auch nach der mündlichen Prüfung von vielen weiter aufrechterhalten werden. Daher kann ich jeder Arbeitsgemeinschaft insgesamt nur empfehlen, eine gemeinsame Kursfahrt zu unternehmen. Es lohnt sich! Letzter Tipp: Eine Postkarte für eure Referendarabteilung ist sicher gern gesehen.

V. Fazit

Wie sich die Aufgaben des AG – Sprechers gestalten, hängt also insgesamt davon ab, wie man diese selbst wahrnimmt und wie sich die äußeren Umstände gestalten. In meinem Fall war das Aufgabenspektrum sicher etwas größer, als dies üblich ist. Jedenfalls sollte man sich bewusst sein, dass die Organisation der Kursfahrt zentraler Bestandteil der Aufgaben ist. Dennoch hatte ich Spaß daran, auch solche Aufgaben zu übernehmen und kann es jedem nur empfehlen. Schließlich wurde mein Engagement regelmäßig von meinen Einzelausbildern begrüßt und findet auch in einigen meiner AG – Zeugnisse eine Erwähnung:

„Hervorzuheben ist, dass er sich als Gruppensprecher engagiert, dem unter anderem obliegt, die Kursfahrt zu organisieren.“

„Als Ansprechpartner der Arbeitsgemeinschaft hat er sich in allen Belangen stets als hilfsbereit und zuverlässig erwiesen.“

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