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Planung und Bewerbung im Referendariat

Zu beachtende Besonderheiten im Rahmen der Bewerbung, was hierbei auf euch zukommt und einige weitere nützliche Tipps möchten wir euch in diesem Beitrag aufzeigen.
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Wie, wann und wo? Die Organisation im Vorfeld des Referendariats

Planung und Bewerbung im Referendariat

Die erste Hürde auf dem Weg zum Volljuristen ist genommen! Das erste Examen ist geschafft und weiter geht es in Richtung Referendariat. Damit ihr den Überblick über alle Möglichkeiten und Voraussetzungen behaltet und rechtzeitig mit der Planung beginnen könnt, haben wir euch alle wichtigen Informationen zur Vorbereitung auf das Referendariat zusammengetragen.

Alles eine Frage der Organisation: Wo, Wann, Wie?
Dies sind die wichtigsten Fragen, die man sich im Vorfeld der Bewerbung für einen OLG-Bezirk stellen sollte. Denn die Kapazitäten für Rechtsreferendare sind je nach Wunschort äußerst unterschiedlich. Während man in Frankfurt am Main keine Wartezeiten hat, muss man in Berlin im worst case mit einer Wartezeit von bis zu 28 Monaten rechnen, es sei denn man gehört zu den Kandidaten, die in der ersten juristischen Prüfung 10 Punkte oder mehr erreicht haben, aber auch diese müssen sich bis zu 21 Monaten gedulden. Dementsprechend sollte man sich gegebenenfalls auch auf längere Wartezeiten gefasst machen und finanziell gewappnet sein. Zudem ist zu bedenken, dass ein OLG-Bezirk oftmals entfernter gelegene Amts- und Landgerichte als Ausbildungsgerichte umfasst, denen man zugewiesen werden kann, wodurch man im Zweifel auch weitere Wege auf sich nehmen muss. Auch haben die OLG-Bezirke divergierende Einstellungstermine, die man in seiner persönlichen Planung jedenfalls berücksichtigen sollte. Auf den Homepages der OLG-Bezirke werden die Einstellungs- und Wartezeiten genannt.

Einige begehrte Bezirke mit ihren Einstellungsterminen sowie Einzelheiten zu den Stationen und dem Referendariat generell in den verschiedenen Bundesländern findet ihr nachfolgend.

Das juristische Referendariat – Überblick und Vertiefung

Bewerbungsvoraussetzungen

Hat man sich nach alledem für einen OLG-Bezirk entschieden, geht es sodann an die Bewerbung. Die Bewerbung für den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt nicht derart kompliziert, wie es sich so machner Absolvent vorstellt. Die OLG-Bezirke unterscheiden sich auch hier in Sachen Bewerbungsvoraussetzungen und Unterlagen, welche jedoch meist mühelos und mit geringem Zeitaufwand aufzutreiben sind. Kriterien, welche die Bezirke aufstellen können, um den immensen Andrang an Bewerbern zu regulieren, sind die Examensnote, die Verbundenheit mit dem Oberlandesgerichtsbezirk, Wartepunkte etc.. Derart starre Regelungen haben zum Beispiel die OLG-Bezirke Köln und Düsseldorf. Hier wird die Verbundenheit mit dem Bezirk in Form von längerem Wohnsitz oder sonstigen engeren Beziehungen vorausgesetzt. Aber keine Panik! Derartige Besonderheiten werden von den OLG-Bezirken selbstverständlich auf ihren jeweiligen Homepages aufgeführt und sind meist neben dem Antrag zur Bewerbung zu finden, sodass ihr schnell ersehen könnt, welche Anforderungen gelten.

Bewerbungsunterlagen

Mit geringen Abweichungen oder Ergänzungen werden von jedem OLG-Bezirk grundsätzlich folgende Unterlagen verlangt:

  • Eine öffentlich beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung
  • Ein tabellarischer und mit Unterschrift versehener Lebenslauf
  • Eine Geburtsurkunde oder zumindest standesamtlich beglaubigte Ablichtung
  • 3 Lichtbilder
  • Die im Rahmen eines vorgefertigten Formulars abzugebende Erklärung über den Gesundheitszustand, zu Vorstrafen und Schulden
  • Angaben zur Person
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Ggf. Heiratsurkunde und/ oder Geburtsurkunde der eigenen Kinder

Meist kann man die Aufnahme zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Termin wünschen. Beim nächstmöglichen Termin ist große Achtsamkeit hinsichtlich der fristgerechten Einreichung der Unterlagen walten zu lassen, da eine Verspätung den Verfall der Bewerbung zur Folge haben kann. Nach Überreichung des vollständigen Gesuchs erhält man regelmäßig eine unverbindliche Mitteilung über den voraussichtlichen Einstellungstermin, der sich aus der aktuell bestehenden Warteliste ergibt. Erst, wenn der Einstellungstermin feststeht, erfolgt die Zuweisung.

Tipp: Zeitpunkt der Bewerbung für andere Stationen

Da die Zuteilung an die Einzelausbilder in der Zivil- und Strafstation durch die Gerichte erfolgt, ist hier keine gesonderte Mühewaltung seitens der Referendare notwendig. Es stellt sich im Einzelfall allein die Frage, ob man die Station beim Amts- oder Landgericht bzw. bei der Staatsanwaltschaft oder beim Strafgericht absolviert. Anders ist es jedoch hinsichtlich der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation. Hier sollte man sich frühzeitig über die in Frage kommenden Institutionen informieren und eine Bewerbung anstrengen, da diese oftmals etwas Vorlaufzeit benötigen. Begehrt sind beispielsweise in der Verwaltungsstation das Auswärtige Amt, die Polizei oder Justizvollzugsanstalten. Bereits zu Beginn der Zivilstation sollte man sich daher für derartige Stellen bewerben. Um die Anwaltsstation sollte man sich spätestens in der Strafrechtsstation kümmern. Zu den verschiedenen Stationen haben wir für euch beispielhaft jeweils auch einige Erfahrungsberichte zusammengestellt. Mit einer guten Organisation, Planung und Selbstdisziplin sollte auch dieser Berg zu erklimmen sein!

Erfahrungsbericht Referendariat

Erfahrungsbericht Zivilrechtsstation

Erfahrungsbericht Verwaltungsstation Botschaft

Erfahrungsbericht Verwaltungsstation Sozialministerium

Erfahrungsbericht Wahlstation Sydney

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