von Ass. iur. Ulrike Dorn
Da ich mich schon in der Uni für den Schwerpunkt Medizin- und Gesundheitsrecht entschied, fand ich es sinnvoll, die einzelnen Stationen im Referendariat daran anknüpfen zu lassen. Ich entschied mich für das Sozialministerium, dort die Abteilung „Gesundheit“.
Ein typisches Bewerbungsverfahren gab es nicht. Auf eine nette E-Mail-Anfrage folgte eine noch nettere Antwort und die Zusage hing nur noch von der Übersendung einiger Dokumente ab. Kurze Zeit später informierte man mich, dass ich die Station im Referat für Psychiatrie und Maßregelvollzug absolvieren werde.
Um das Fazit mal vorwegzunehmen: Es war eine super Erfahrung!
Ich muss dazu sagen, dass ich im Gegensatz zu vielen anderen Studenten/Referendaren schon immer das öffentliche Recht mochte. Die Materie selbst weckt aber sicher auch das Interesse derjenigen, die dem öffentlichen Recht weniger zugeneigt sind, insbesondere da die Anwendung des PsychKG ohnehin nicht zum Examensstoff gehört.
Alles um das PsychKG war zu diesem Zeitpunkt so spannend, weil das BVerfG einzelne Paragrafen dieses Gesetzes u.a. im Jahr 2011 für nichtig erklärte (dort rheinlandpfälzisches Maßregelvollzugsgesetz, BVerfG, Beschluss. v. 23.03.2011, Az.: BvR 882/09; so auch BVerfG, Beschluss v. 20.02.2013, Az.: BvR 228/12 zum sächsischen PsychKG). Die Länder haben diese Angelegenheit zwar selbst geregelt, die Gesetzestexte ähneln sich aber so stark, dass nun alle Bundesländer auf diese Beschlüsse reagieren mussten. Die Beschlüsse beziehen sich dabei auf die Paragrafen zur Zwangsbehandlung.
In der Praxis warf dies natürlich die Frage auf, wie weiter zu verfahren sei, was nun für die Übergangszeit gelte und ob sich die Ärzte, die ihre Patienten nun weiter zwangsbehandeln (müssen) ggfs. strafbar machen. All diese Fragen galt es zu diskutieren. Als ich meine Station absolvierte (11/13 bis 02/14) arbeitete man auch in Mecklenburg-Vorpommern gerade an einem neuen Gesetzesentwurf. Das war das einzige und wahrscheinlich auch das letzte Mal, dass ich mich damit beschäftige, einen Gesetzestext zu formulieren und diesen ausformulierten Vorschlag zu präsentieren.
Ich habe dort natürlich auch Aufgaben erledigen müssen, die examensrelevanter sind. Ich formulierte also auch fleißig Schriftsätze und schrieb Bescheide. Gegenstand waren in der Regel Subventionsbescheide für Krankenhäuser, Rückforderungsbescheide für zweckwidrig verwendete Subvention und die Vergabe weiterer Krankenhausbetten.
Die Atmosphäre war super und die Arbeit hat Spaß gemacht. Im Ergebnis kann ich es jedem empfehlen, sich dort vorzustellen.