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Ablauf und Prüfungsinhalte im ersten Staatsexamen

Infoseite - Anforderungen im 1. Staatsexamen, Möglichkeit eines Freischusses, Abschichten, Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in allen Bundesländern
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Ablauf und Prüfungsinhalte im ersten Staatsexamen

Prüfungsinhalte im ersten Staatsexamen

In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen für die staatliche Pflichtfachprüfung hinsichtlich des zu beherrschenden Stoffes, der Durchführung und der konkreten Ausgestaltung.

Wir haben für Euch aus den jeweiligen Gesetzen der Länder die relevanten Informationen zu folgenden Punkten herausgearbeitet:

Der zu beherrschende Stoff

Der zu beherrschende Stoff meint, wie umfassend Eure Kenntnisse von bestimmten (Teil-) Rechtsgebieten sein müssen, um das Staatsexamen erfolgreich zu absolvieren.

Möglichkeit und Durchführung eines Freiversuches

Je nach Bundesland gibt es die Möglichkeit im Staatsexamen einen sog. „Freischuss “ wahrzunehmen. Dies meint, dass ihr die Möglichkeit habt, vor dem regulären ersten Versuch einen zusätzlichen Versuch – der sog. Freischuss – zu absolvieren. Sollte der Freischuss bereits bestanden werden, besteht vielerorts die Möglichkeit beim ersten regulären Versuch ein besseres Ergebnis als im sog. Freischuss zu erzielen. Am Ende zählt nur das bessere Ergebnis. Dieser reguläre erste Versuch, der zur Verbesserung des Ergebnisses im sog. Freischuss dient, wird auch als „Verbesserungsversuch“ bezeichnet

Möglichkeit zum „Abschichten“

In manchen Bundesländern besteht beim „Freischuss“ bzw. beim ersten regulären Versuch die Möglichkeit das verfassen der Klausuren auf einen längeren Zeitraum auszudehnen. Ein Beispiel ist es, die Klausur(en) im Strafrecht nach dem 6. Semester, die im Öffentlichen Recht nach dem 7. Semester und die im Zivilrecht nach dem 8. Semester zu verfassen, statt alle Klausuren innerhalb von bis zu 14 Tagen verfassen zu müssen.

Zu verwendende Hilfsmittel in den Klausuren

In den Bundesländern bestehen große Unterschiede hinsichtlich der Hilfsmittel (Gesetze (mit oder ohne Markierungen), Kommentare, Unterlagen etc.), die in den schriftlichen Klausuren und in der mündlichen Prüfung zur Anwendung kommen dürfen.

Mündliche Prüfung

Auch hinsichtlich des Ablaufes und der Inhalte der mündlichen Prüfungen bestehen in den Bundesländern unterschiedliche Rahmenbedingungen.

(Alle Angaben ohne Gewähr, da trotz gewissenhafter Recherche Änderungen und Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden können.)

Die jeweiligen Bedingungen in den einzelnen Bundesländern nach allen JPOs im Überblick

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Bayern

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Berlin

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Brandenburg

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Bremen

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Hamburg

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Hessen

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Niedersachsen

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Nordrhein-Westfalen (NRW)

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung im Saarland

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Sachsen

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Schleswig-Holstein

Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Thüringen

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