Prüfungsinhalte im ersten Staatsexamen
In jedem Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen für die staatliche Pflichtfachprüfung hinsichtlich des zu beherrschenden Stoffes, der Durchführung und der konkreten Ausgestaltung.
Wir haben für Euch aus den jeweiligen Gesetzen der Länder die relevanten Informationen zu folgenden Punkten herausgearbeitet:
Der zu beherrschende Stoff
Der zu beherrschende Stoff meint, wie umfassend Eure Kenntnisse von bestimmten (Teil-) Rechtsgebieten sein müssen, um das Staatsexamen erfolgreich zu absolvieren.
Möglichkeit und Durchführung eines Freiversuches
Je nach Bundesland gibt es die Möglichkeit im Staatsexamen einen sog. „Freischuss “ wahrzunehmen. Dies meint, dass ihr die Möglichkeit habt, vor dem regulären ersten Versuch einen zusätzlichen Versuch – der sog. Freischuss – zu absolvieren. Sollte der Freischuss bereits bestanden werden, besteht vielerorts die Möglichkeit beim ersten regulären Versuch ein besseres Ergebnis als im sog. Freischuss zu erzielen. Am Ende zählt nur das bessere Ergebnis. Dieser reguläre erste Versuch, der zur Verbesserung des Ergebnisses im sog. Freischuss dient, wird auch als „Verbesserungsversuch“ bezeichnet
Möglichkeit zum „Abschichten“
In manchen Bundesländern besteht beim „Freischuss“ bzw. beim ersten regulären Versuch die Möglichkeit das verfassen der Klausuren auf einen längeren Zeitraum auszudehnen. Ein Beispiel ist es, die Klausur(en) im Strafrecht nach dem 6. Semester, die im Öffentlichen Recht nach dem 7. Semester und die im Zivilrecht nach dem 8. Semester zu verfassen, statt alle Klausuren innerhalb von bis zu 14 Tagen verfassen zu müssen.
Zu verwendende Hilfsmittel in den Klausuren
In den Bundesländern bestehen große Unterschiede hinsichtlich der Hilfsmittel (Gesetze (mit oder ohne Markierungen), Kommentare, Unterlagen etc.), die in den schriftlichen Klausuren und in der mündlichen Prüfung zur Anwendung kommen dürfen.
Mündliche Prüfung
Auch hinsichtlich des Ablaufes und der Inhalte der mündlichen Prüfungen bestehen in den Bundesländern unterschiedliche Rahmenbedingungen.
(Alle Angaben ohne Gewähr, da trotz gewissenhafter Recherche Änderungen und Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden können.)
Die jeweiligen Bedingungen in den einzelnen Bundesländern nach allen JPOs im Überblick
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Baden-Württemberg
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Bayern
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Berlin
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Brandenburg
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Bremen
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Hamburg
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Hessen
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Niedersachsen
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Rheinland-Pfalz
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung im Saarland
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Sachsen
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Sachsen-Anhalt
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Schleswig-Holstein
Zu den Anforderungen im ersten Staatsexamen, zur Möglichkeit eines Freischusses, des Abschichtens, zur Verwendung von Hilfsmitteln und zur mündlichen Prüfung in Thüringen