Ein allgemeiner Überblick über die Strafrechtsstation
Das Strafrecht ist bereits im Studium das Fach, das den geringsten Umfang hat. Dementsprechend kurz kommt es auch bei der Examensvorbereitung. Auch im Referendariat haben viele den Eindruck, dass das Strafrecht im Hinblick auf das zweite Examen als Pflichtfach abgeleistet und somit eher spärlich behandelt wird. Die Strafrechtsstation kann jedoch alles andere als eintönig sein. Voraussetzung dafür ist, dass man Eigeninitiative zeigt und neben dem Pflichtteil auch an interessanten Zusatzveranstaltungen teilnimmt.
Aufgaben und Ziele der Strafrechtsstation
In der Regel werden die Referendare in der Strafrechtsstation einem Staatsanwalt zugewiesen, der den praktischen Teil der Ausbildung übernimmt. Einige Referendare werden einem Strafrichter zugeteilt, wenn sie eine entsprechende Zuteilung beantragen, beispielsweise aufgrund eines späteren Berufswunsches. Jeder Referendar wird einem anderen Ausbilder zugewiesen und dementsprechend landet auch jeder in einer anderen Abteilung.
Die Strafrechtsstation dauert je nach Bundesland drei, dreieinhalb oder vier Monate. Sie beginnt in der Regel mit einem Einführungslehrgang. In Hessen und NRW besteht außerdem die Möglichkeit, die Strafstation teilweise im Ausland zu absolvieren.
Leistet man diesen Teil der praktischen Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ab, nimmt man regelmäßig als Sitzungsvertreter an Strafverhandlungen beim Amtsgericht teil. Vor Gericht muss auch immer eine Robe getragen werden, die jedoch ausgeliehen werden kann. Weiße Bluse oder Schal für die Frauen, weiße Krawatte oder Fliege für die Männer ist außerdem Pflicht.
Zu den Aufgaben als Sitzungsvertreter gehört es, die Anklageschrift zu Beginn der Verhandlung vorzutragen. Während der Verhandlung sollte alles Relevante notiert werden, um am Ende das Plädoyer zu halten.
Im Übrigen bekommen die Referendare als weitere Aufgabe von ihrem Ausbilder regelmäßig Akten, die bearbeitet werden sollen. Hierfür fertigen sie dann die Anklageschrift an und besprechen diese dann im Anschluss mit dem Ausbilder.
In den Arbeitsgemeinschaften wird meist abstrakt und auch anhand von älteren Klausuren Techniken und der Klausuraufbau geübt. Den Referendaren werden auch praktische Arbeiten näher gebracht, zum Beispiel, wie man eine Staatsanwalts-, Urteils-, oder Revisionsklausur verfasst.
Keine Panik vor dem Sitzungsdienst
Noch bevor die Strafrechtsstation überhaupt begonnen hat, sind viele Referendare nervös und haben Angst vor dem ersten selbständigen Sitzungsdienst. Zum ersten Mal in seiner juristischen Laufbahn allein als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht auftreten zu dürfen ist schon aufregend.
Leider hat sich diesbezüglich vom Hörensagen oder von Berichten früherer Referendare eine allgemeine Panikmache entwickelt. Diese ist jedoch in den meisten Fällen unbegründet. In der Regel läuft der Sitzungsdienst entspannt ab und die meisten Richter sind freundlich zu den Referendaren, da sie um deren Nervosität wissen.
Der erste Sitzungstag verläuft zunächst unter Aufsicht des zugeteilten Staatsanwaltes. Dieser sitzt neben dem Referendar und gibt ihm wenn nötig Hilfestellung. Danach wird der Referendar meist alleine in die Sitzungen geschickt. Es wird empfohlen, sich vor einem Sitzungstag bei dem für die Hauptverhandlung zuständigen Richter kurz vorzustellen.
Meist bekommt man am Tag der Sitzungsvertretung oder einige Tage vorher die Anklagen mit den Bundeszentralregisterauszügen bzw. dem Vorstrafenregister. Eine vollständige Akte, oder auch eine Handakte, bekommt man in der Regel nicht zu lesen. Die Anklageschrift besteht meist nur aus zwei aneinandergehefteten Blättern mit den Daten des Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft ermittelten Sachverhalt und den dadurch erfüllten Straftatbeständen.
Diese Anklageschrift muss auch nicht – wie schon zuvor befürchtet – selbst geschrieben werden. Sie muss nur zu Beginn vom Sitzungsvertreter nach Aufforderung des Richters verlesen werden. Während dieser Verlesung hat der Staatsanwalt sich von seinem Platz zu erheben. Die meisten Richter bezeichnen einen Referendar während der Sitzung als „Vertreter der Staatsanwaltschaft“.
Braucht man zum Schluss mehr Zeit, um das Plädoyer vorzubereiten, da die Sache sich als umfangreicher herausstellt, bittet man den Richter um eine kurze Unterbrechung. Meist hat man die Möglichkeit, in einem Nebenraum das Plädoyer in Ruhe vorzubereiten.
Sollte es doch mal zum Notfall kommen, kann der zuständige Staatsanwalt angerufen werden, um bei Fragen weiterzuhelfen. Dafür sollte zu den notwendigen Unterlagen, die zum Sitzungsdienst mitgenommen werden, immer eine Telefonliste der Staatsanwälte gehören.
Grundsätzlich ist also alles geregelt und es gibt nicht viel, was man falsch machen kann. In der Regel kann das Meiste auch im Nachhinein korrigiert werden, mit Ausnahme von zwei wichtigen Punkten: Die Einstellung und der Rechtsmittelverzicht können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Als Referendar sollte man dementsprechend ohne Absprache des Ausbilders diese beiden Dinge erwirken.
Spannende Zusatzveranstaltungen in der Strafrechtsstation
Neben der AG und dem Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft gibt es in dieser Station noch zahlreiche Zusatzveranstaltungen. Außer dem Besuch in der JVA sowie einer Polizeiinspektion besteht ebenfalls die Möglichkeit, bei einer Polizeifahrt sowie einer Obduktion dabei zu sein.
In manchen Bundesländern – wie beispielsweise Rheinland-Pfalz – ist der Besuch des Polizeipräsidiums Pflicht. Dort werden die Referendare über die Polizeiorganisation sowie die verschiedenen Tätigkeitsfelder informiert. Meist gibt es anschließend eine Besichtigung, bei der ihnen unter anderem die Leitstelle gezeigt wird.
Eine weitere ziemlich lustige Veranstaltung ist der sogenannte „Trinkversuch“. Sinn der Sache ist es hier, protokolliert zu trinken, um zu bestimmten Zeitpunkten den Promillefortschritt zu schätzen, zu berechnen und dann durch Atemalkoholkontrolle mittels Testgerät zu überprüfen.
Hierzu wird von jedem Teilnehmer ein Trinkprotokoll geführt. Es wird genau eingetragen, zu welcher Uhrzeit mit dem Glas begonnen wurde, wie voll das Glas mit welchem Tropfen (Promilleangabe) gemacht wurde und später, wann exakt es leer war. Also z.B. 18.00-18.30 – 0,1 l Weißwein mit 12 %.
Die Teilnehmer durften sich dann ein Ziel setzen, entweder einen bestimmten BAK-Wert zu erreichen oder herauszufinden, welcher BAK-Wert bei einer bestimmten Menge an Alkohol erreicht wird. Nach der einen Stunde wurde der Atemalkoholwert (AAK) gemessen sowie ein freiwilliger Bluttest durchgeführt. Auf diese Weise macht „wissenschaftliches Arbeiten“ doch Spaß!
Grundsätzlich müssen Zusatzveranstaltungen in der Regel über den Ausbildungsstaatsanwalt selbst organisiert werden. Über diesen gibt es außerdem die Möglichkeit, eine oder mehrere Durchsuchungen zu begleiten und auch selbst mit zu durchsuchen. Hier lohnt es sich immer nachzufragen, der Staatsanwalt hat sicher ein paar interessante Fälle, bei denen man mit dabei sein kann. Diese Zusatzveranstaltungen stellen eine gute Möglichkeit dar, Einblicke in die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit zu erlangen.
Fazit:
Die meisten Referendare erachten das Arbeitspensum in der Strafrechtsstation als ausgeglichen. Neben dem praktischen Arbeiten und dem Vorbereiten der Sitzungsdienste und den Arbeitsgemeinschaften bleibt genug Zeit zum Lernen. Die Anzahl der Klausuren variiert zwar je nach Bundesland, jedoch ist die Anzahl insgesamt überschaubar.
Die Station bei der Staatsanwaltschaft bietet viele Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen. Nimmt man diese aktiv wahr, kann man die Strafstation sehr interessant gestalten, selbst wenn man ansonsten mit Strafrecht weniger anfangen kann. Ob man dabei einen interessierten und engagierten Ausbilder an seiner Seite hat, ist natürlich auch hier wie in jeder Station ein Glücksfall.
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