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Perspektive Berufseinstieg: Syndikusanwalt

Wir haben für euch in unserer Rubrik „Perspektive Berufseinstieg“ Informationen zu den Tätigkeiten als Richter, Staatsanwalt, Syndikusanwalt und Verwaltungsjurist gesammelt.
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Potenzielle Arbeitgeber sind Unternehmen, Vereine oder Verbände.

Die Qual der Wahl

Endlich ist es soweit: Das Referendariat ist abgeschlossen und das zweite Staatsexamen wurde erfolgreich absolviert. Mit dem Titel „Volljurist“ stehen einem in der juristischen Welt viele Türen offen. Aber wie geht es jetzt weiter? Wir haben für euch in unserer Rubrik „Perspektive Berufseinstieg“ Informationen zu den Tätigkeiten als Richter, Staatsanwalt, Syndikusanwalt und Verwaltungsjurist gesammelt.

Besonderheiten und Aufgaben

Der Syndikusanwalt ist ein Anwalt iSd. § 46 II BRAO und unterliegt daher den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung von nicht-anwaltlichen Arbeitgebern in allen rechtlichen Fragen. Potenzielle Arbeitgeber sind Unternehmen, Vereine oder Verbände.

Um eine Tätigkeit als Syndikusanwalt aufzunehmen, ist eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer erforderlich, in deren Bezirk der Anwalt seine Beschäftigung ausüben wird. Zunehmend wird eine Doppelzulassung als freier niedergelassener Rechtsanwalt beantragt. Da der Syndikus eine Kanzlei unterhalten muss, kommt als Syndikuskanzlei der jeweilige Arbeitgeber in Betracht. Als Angestellter unterliegt er jedoch dem Direktionsrecht seines Arbeitgebers. Eine anwaltliche Tätigkeit liegt nach § 46 III BRAO vor, wenn das Arbeitsverhältnis fachlich weisungsfrei und eigenverantwortlich ausgeübt wird sowie folgende Merkmale vorliegen:

  • Prüfung von Rechtsfragen
  • Erteilung von Rechtsrat
  • Befugnis, nach außen verantwortlich aufzutreten
  • Ausrichtung der Tätigkeit auf die Verwirklichung von Rechten oder die Gestaltung von Rechtsverhältnissen, insbesondere durch das selbstständige Führen von Verhandlungen

In gerichtlichen Prozessen darf der Syndikusanwalt seinen Arbeitgeber in verwaltungs-, finanz- und sozialgerichtlichen Verfahren vertreten. In zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist das jedoch nur möglich, soweit kein Anwaltszwang vorliegt. Ein generelles Vertretungsgebot liegt bei Bußgeld- und Strafverfahren vor. Insbesondere hat er kein Recht zur Verweigerung des Zeugnisses nach § 53 I Nr. 3 StPO. Als Rechtsanwalt hat er bei der Ausführung seiner Arbeit die anwaltlichen Grundpflichten zu beachten. Dazu gehören unter anderem Sorgfalt, Fortbildung, das Sachlichkeitsgebot sowie die Verschwiegenheitspflicht.

Herausforderungen

Der Syndikusanwalt wird in der Regel geregeltere Arbeitszeiten als der klassische Rechtsanwalt haben. Während Letzterer bisweilen um seine Mandanten kämpfen muss und unter dem Druck steht, Umsatz zu erzielen und wirtschaftlich zu arbeiten, findet sich ein Syndikusanwalt nicht dieser Herausforderung gegenüber. Doch auch Syndikusanwälten stehen bei Veränderungen der Unternehmensstruktur meist auch Veränderungen in den Rechtsabteilungen bevor. Die beruflichen Perspektiven innerhalb des Unternehmens sind zudem schwierig und oft mit Hindernissen verbunden. So ist zum Beispiel ein gewünschter Wechsel ins Management ohne berufliche Erfahrung oder spezielle zusätzliche Abschlüsse unmöglich. Das Gehalt kann zudem stark je nach Unternehmensgröße schwanken.

Unsere Leseempfehlungen

Erfahre mehr über die Möglichkeiten als frischgebackener Volljurist in unserer Reihe „Perspektive Berufseinstieg“:

Perspektive Berufseinstieg: Richter

Perspektive Berufseinstieg: Staatsanwalt

Perspektive Berufseinstieg: Verwaltungsjurist

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