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Das erste Staatsexamen von A bis Z

Die Examensvorbereitung

Als Jurastudent hat man es schon so oft gehört: Das Jurastudium und insbesondere das Examen sind kein Sprint, sondern ein Marathon. Es gehören viel Disziplin und Durchhaltevermögen dazu. Hat man erst einmal die Zwischenprüfung in den ersten Semestern hinter sich gebracht, lässt einem das Studium an sich viele Freiheiten. Es gibt keinen Zwang, von morgens bis abends in Vorlesungen zu sitzen und jede Klausur zu schreiben. Doch die Abrechnung kommt etwas später in Form der staatlichen Pflichtfachprüfung. Hier muss man den gesamten Stoff beherrschen, ob man nun die Vorlesungen besucht hat oder nicht. Es ist somit ein hohes Maß an Eigenorganistion erforderlich. Aber selbst ohne jede Vorlesung und jede angebotene Klausur mitgenommen zu haben, lässt sich das Examen schaffen. Das A und O ist hierbei eine gute Examensvorbereitung.

Denkanstöße, Wissenswertes und Tipps für die gelungene Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung halten die untenstehenden Beiträge bereit. Dort erfahrt ihr auch, wann der Besuch eines Repetitoriums sinnvoll ist und welche warum besonders beliebt bei euren Kommilitonen sind. Wir haben außerdem bekannte Online-Repetitorien für euch getestet!

Repetitorien

Lernmaterialien und kostenlose Skripte

Das Examen

Ihr habt euch vorbereitet und zum Freischuss oder regulären ersten Versuch gemeldet. Der Bammel vor den Prüfungen ist groß; viele haben Angst, zu versagen. Hierzu sei gesagt, dass noch niemandem ein Zacken aus der Krone gebrochen ist, weil er einen zweiten Anlauf für etwas gebraucht hat. Wenn ihr durchgefallen seid, habt ihr je nachdem 1-2 weitere Versuche, es erneut zu probieren. Wenn ihr besteht, aber mit eurer Note unzufrieden seid, habt ihr im Falle des Freischusses immer noch einen Verbesserungsversuch frei. Auch wenn im Studium häufig ein anderer Eindruck vermittelt wird, ist ein Prädikat nicht alles. Hier mag es hilfreich sein, sich ins Gedächtnis zu rufen, dass der Großteil der Juraabsolventen unterhalb der Prädikatsgrenze abschneidet und „dennoch“ ein erfülltes Berufsleben führt. Dazu sowie zur Benotungsweise im ersten Staatsexamen gehen die untenstehenden Beiträge ins Detail.

Der Freischuss

Nimmt ein Prüfling nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium bis zu einem vom jeweiligen Bundesland bestimmten Zeitpunkt an der Staatsprüfung teil und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen. Er hat somit drei, statt der regulären zwei Versuche, muss sich dafür aber auch frühzeitig der Examensprüfung unterziehen.

Der Freiversuch wird nur einmal gewährt. Wenn ihr im Freischuss durchfallt, bekommt ihr wie diejenigen, die den Freischuss nicht wahrnehmen, zweimal die Chance, euer Examen zu bestehen. Jedes Bundesland gewährt Jurastudierenden die Möglichkeit des Freiversuchs. Wir haben für euch gesammelt, bis wann man sich in den einzelnen Bundesländern zum Examen angemeldet bzw. die Prüfung angetreten haben muss, um unter die Freischussregelung zu fallen.

Bundesland Freischuss möglich nach
Baden-Württemberg 8 Semestern
Bayern 8 Semestern
Berlin 8 Semestern
Brandenburg 8 Semestern
Bremen 8 Semestern
Hamburg 9 Semestern, wenn Schwerpunkt bereits bestanden, ansonsten 8 Semestern
Hessen 8 Semestern
Mecklenburg-Vorpommern 8 Semestern
Niedersachsen 8 Semestern
Nordrhein-Westfalen 8 Semestern
Rheinland-Pfalz 8 Semestern
Saarland 8 Semestern
Sachsen 8 Semestern, wenn Beginn des Studiums vor dem 01.10.2020, sonst 9 Semestern
Sachsen-Anhalt 8 Semestern
Schleswig-Holstein 8 Semestern, wenn Schwerpunkt bereits bestanden, ansonsten 7 Semestern
Thüringen 8 Semestern

Die schriftlichen Prüfungen

In den meisten Bundesländern sind sechs Aufsichtsarbeiten innerhalb von je fünf Stunden anzufertigen. Davon stammen drei aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und eine aus dem Strafrecht. Ausnahmen hiervon stellen die Bundesländer Berlin und Brandenburg dar: Hier sind sieben Klausuren zu schreiben, nämlich zwei statt einer im Strafrecht.

Gewichtung der Prüfungsleistungen

Ein erprobtes Vorbereitungskonzept für die Klausuren im ersten Staatsexamen bestehend aus fünf Bausteinen und erstellt von einem Professor der Humboldt Universität Berlin findet ihr hier:

Klausuren im ersten juristischen Staatsexamen

Zeitraum der Klausuren in den 16 Bundesländern

Bundesland Klausurenmonate 1. Examen Zeitraum
Baden-Württemberg Februar/März, September Ende Februar bis Anfang/Mitte März; Anfang bis Mitte September
Bayern März, September Anfang bis Mitte des Monats
Berlin April, Oktober Mitte bis Ende des Monats
Brandenburg April, Oktober Mitte bis Ende des Monats
Bremen Februar/März; August Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August
Hamburg Februar/März, April, Juni, August, Oktober, Dezember Ende Februar bis Anfang März, ansonsten Mitte bis Ende des Monats
Hessen Februar/März, Juni, August, Oktober Ende Februar bis Anfang März, ansonsten Mitte bis Ende des Monats
Mecklenburg-Vorpommern April, Oktober Mitte bis Ende des Monats
Niedersachsen Januar, April, Juli, Oktober Mitte bis Ende des Monats
Nordrhein-Westfalen Januar, Februar, April, Mai, Juni, August, Oktober, November, Dezember Mitte bis Ende des Monats
Rheinland-Pfalz Februar/März, August Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August
Saarland Februar/März, August Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August
Sachsen Februar/März, August Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August
Sachsen-Anhalt Februar/März, August Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August
Schleswig-Holstein Januar, Juli Mitte bis Ende des Monats
Thüringen Februar/März, August September Ende des Monats bis Anfang des neuen Monats

Die mündliche Prüfung

Der schriftliche Teil ist geschafft! Nach einigen Monaten des Wartens haltet ihr den Bescheid über die Ergebnisse eurer Klausuren in den Händern und wisst: Es folgt bald die Ladung zur mündlichen Prüfung. Dieser schauen viele mit Angst entgegen. Kaum jemand hat bereits im Rahmen des Studiums eine Situation erlebt, die mit der mündlichen Prüfung im Examen vergleichbar wäre. Sie dauert mehrere Stunden und besteht aus einem Kurzvortrag zu einem Fall aus einem der drei Kerngebiete sowie einem Prüfungsgespräch zu allen der drei. Auch hier ist die Vorbereitung wieder das A und O.

Weshalb die mündliche Prüfung eine Chance und kein Schreckensgespenst ist sowie mehr über den Ablauf, die einzelnen Prüfungsabschnitte und Tipps zur Vorbereitung erfahrt ihr hier:

Angstgegner mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen

Mit der Ladung zur mündlichen Prüfung erfahrt ihr die Namen eurer drei Prüfer. Nutzt dieses Wissen, um ihre bevorzugten Rechtsgebiete, Standardfragen und Steckenpferde herauszufinden und so bestens gewappnet in die Prüfung zu ziehen! Wie ihr das macht? Am besten über Examensprotokolle, die andere Prüflinge, die bereits vor diesen Prüfern Rede und Antwort gestanden haben, für euch geschrieben haben.

Kostenlose Examensprotokolle

Ein erprobtes Vorbereitungskonzept für die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen bestehend aus vier Bausteinen und erstellt von einem Professor der Humboldt Universität Berlin findet ihr hier:

Konzept für die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen

Euch interessiert ein Blick hinter die andere Seite der mündlichen Prüfung? Dann lest diesen Erfahrungsbericht eines Prüfers aus der mündlichen Prüfung des 1. Staatsexamens.

Als Prüfer in der staatlichen Pflichtfachprüfung – ein Erfahrungsbericht

Gewichtung der Prüfungsleistungen in den 16 Bundesländern

Bundesland Art der Leistung Anteil Gesamtnote
Baden-Württemberg 6 Klausuren
mündliche Prüfung
70%
30%
Bayern 6 Klausuren
mündliche Prüfung
75%
25%
Berlin 7 Klausuren
mündliche Prüfung:
Aktenvortrag
Prüfungsgespräch
63%
37%
13%
24%
Brandenburg 7 Klausuren
mündliche Prüfung:
Aktenvortrag
Prüfugsgespräch
63%
37%
13%
24%
Bremen 6 Klausuren
mündliche Prüfung
2/3
1/3
Hamburg 6 Klausuren
mündliche Prüfung (10-minütiger Kurzvortrag und
Prüfungsgespräch)
75%
25%
Hessen 6 Klausuren
mündliche Prüfung
2/3
1/3
Mecklenburg-Vorpommern 6 Klausuren
mündliche Prüfung
2/3
1/3
Niedersachsen 6 Klausuren
mündliche Prüfung
64%
36%
Nordrhein-Westfalen 6 Klausuren
mündliche Prüfung:
Prüfungsgespräch
Kurzvortrag
60%
40%
30%
10%
Rheinland-Pfalz 6 Klausuren
mündliche Prüfung
2/3
1/3
Saarland 6 Klausuren
mündliche Prüfung
70,59%
29,41%
Sachsen 6 Klausuren
mündliche Prüfung
2/3
1/3
Sachsen-Anhalt 6 Klausuren
mündliche Prüfung
60%
40%
Schleswig-Holstein 6 Klausuren
mündliche Prüfung
2/3
1/3
Thüringen 6 Klausuren
mündliche Prüfung
65%
35%

Möglichkeit zur Notenverbesserung

Ihr habt eure Prüfungsgesamtnote nach der mündlichen Prüfung erhalten, seid aber nicht zufrieden und würdet das Examen gerne wiederholen. Das geht grundsätzlich in jedem Bundesland. Voraussetzung ist stets das Bestehen des Examens im ersten Anlauf. In einigen Bundesländern können jedoch nur die, die dabei den Freischuss wahrgenommen haben, die Prüfung zur Notenverbesserung wiederholen. In wieder anderen Bundesländern können hingegen ebenfalls diejenigen, die den regulären ersten Versuch bestanden haben, einen Verbesserungsversuch unternehmen, allerdings nur gegen Enrichtung einer Gebühr.

Außerdem könnt ihr nicht nur isolierte Prüfungsteile wie etwa einzelne Klausuren oder nur den schriftlichen oder nur den mündlichen Teil wiederholen: Die Prüfung muss im Ganzen erneut abgelegt werden, d.h. es müssen wieder 6-7 Klausuren geschrieben sowie der Aktenvortrag und das Prüfungsgespräch erfolgreich absolviert werden. Wie die einzelnen Bundesländern den Verbesserungsversuch genau regeln, haben wir hier für euch zusammengetragen.

Bundesland Voraussetzungen
Baden-Württemberg
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem 1. Versuch (1. Versuch muss spätestens am Ende des 10. Semesters begonnen haben)
  • kostenpflichtig (390€)
Bayern
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem 1. Versuch
Berlin
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem Freischuss
  • Meldung unverzüglich nach Abschluss des Freiversuches (d.h. 3-8 Wochentage nach der mündl. Prüfung)
  • mit 0 Punkten bewertete Aufsichtsarbeiten nicht zur Notenverbesserung wiederholbar
Brandenburg
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem Freischuss
  • mit 0 Punkten bewertete Aufsichtsarbeiten nicht zur Notenverbesserung wiederholbar
Bremen
  • einmalige Wiederholung nach bestandenem 1. Versuch
  • Antrag auf Wiederholung binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsgesamtnote
  • kostenpflichtig (300 €), außer nach bestandenem Freischuss
Hamburg
  • einmalige Wiederholung nach bestandenem Freischuss
  • Antrag spätestens 4 Monate nach der mündlichen Prüfung
Hessen
  • einmalige Wiederholung nach bestandenem Freischuss oder bestandenem 1. Versuch nach spätestens 10 Semestern
  • kostenpflichtig (400 €), außer nach bestandenem Freischuss
  • Antrag so zu stellen, dass binnen eines Jahres mit der Wiederholungsprüfung begonnen werden kann
Mecklenburg-Vorpommern
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem 1. Versuch
  • kostenpflichtig, außer nach bestandenem Freischuss
Niedersachsen
  • einmalige Wiederholung innerhalb eines Jahres nach der mündlichen Prüfung des bestandenen 1. Versuchs
  • kostenplfichtig (160 €), außer nach bestandenem Freischuss
Nordrhein-Westfalen
  • einmalige Wiederholung nach bestandenem 1. Versuch (ab 17.02.2022)
  • Antrag binnen eines Jahres nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
  • kostenpflichtig (Höhe steht nocht nicht fest), außer nach bestandenem Freischuss
Rheinland-Pfalz
  • einmalige Wiederholung nach bestandenem 1. Versuch
  • Verbesserugsversuch ist binnen eines Jahres nach dem 1. Bestehen zu unternehmen
Saarland
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem 1. Versuch
  • kostenpflichtig (300 €), außer nach bestandenem Freischuss
Sachsen
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem Freischuss
  • Antrag spätestens 2 Monate vor Verbesserungsversuch zu stellen
Sachsen-Anhalt
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem 1. Versuch
  • kostenpflichtig (300 €), außer nach bestandenem Freischuss
Schleswig-Holstein
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem Freischuss
  • Antrag binnen 9 Monaten nach Bekanntgaber der Prüfungsgesamtnote des Freischusses zu stellen
Thüringen
  • einmalige Wiederholung spätestens im übernächsten Termin nach bestandenem Freischuss

Nach dem 1. Staatsexamen

Das 1. Staatsexamen ist erfolgreich absolviert – herzlichen Glückwunsch! Unabhängig davon, ob man sich erst einmal einen Urlaub gönnt oder sich direkt wieder ins Getümmel stürzt, stellt sich die Frage, was als nächstes ansteht.

Schwerpunktstudium

In einigen Bundesländern kann man sich aussuchen, ob man das Schwerpunktstudium – den universitären Teil der Ersten juristischen Prüfung – vor oder nach dem staatlichen Teil absolviert. Verschiedene Gründe sprechen dafür und dagegen. Für all diejenigen, die zuerst den staatlichen Teil in Angriff genommen haben, schließt sich nun also die Wahl des Schwerpunktbereichs an. Die meisten Universitäten bieten bis zu zehn verschiedene Bereiche an – wofür soll man sich da entscheiden?! Hierzu findet ihr untenstehend einige Hilfestellungen und eine Einführung in zwölf verschiedene Schwerpunktbereiche.

LL.M. und Promotion

Hat man den Abschluss des Jurastudiums endgültig in der Tasche, bietet sich die Überlegung an, eine Zusatzqualifikation zu erwerben. Ob man dies vor oder nach dem Referendariat machen sollte bzw. möchte, welche der in Frage kommenden Zusatzqualifikationen zu wählen ist sowie ihren jeweiligen Nutzen haben wir in den untenstehenden Beiträgen für euch aufbereitet.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum LL.M. und der juristischen Promotion findet ihr auf unserer FAQ-Seite.

Jura-FAQ

Hier könnt ihr euch über einige LL.M.-Programme informieren:

Weitere LL.M.-Programme sowohl im In- als auch Ausland findet ihr sortiert nach Rechtsgebiet in unseren Berufsspecials:

Berufsspecials

Der juristische Vorbereitungsdienst

Unabhängig davon, ob ihr gerade erst aus dem Hörsaal stolpert, mehrere Jahre mit einer Promotion zugebracht habt oder nach dem Erwerb eures LL.M. von Hawaii wieder nach Hause zurückkehrt, steht – soweit ihr euch für die Fortsetzung einer („klassischen“) juristischen Laufbahn entschieden habt – als nächstes das Referendariat auf der Agenda. Hierzu haben wir alles Wissenswerte von Vorbereitung, Bewerbung und Ablauf der Stationen in den einzelnen Bundesländern bis zum Assessorexamen und Berufseinstieg bei ausgewählten Arbeitgebern für euch parat!

Finde auch alles, was du über das Referendariat wissen solltest im REF50, unserem Magazin für Referendare: Kompakt und verständlich gibt es hier alle Informationen zu Planung, Examensvorbereitung, Arbeitgebern, Karrierechancen, Berufsfeldern und Vielem mehr!

REF50 – Das Magazin für Referendare

Berufseinstieg als Diplomjurist

Wer die Erste juristische Prüfung – das heißt, den universitären und staatlichen Teil – erfolgreich absolviert hat, darf sich Diplomjurist nennen. Ob der Weg für dich an dieser Stelle nun zu Ende sein soll oder ob es dich in naher Zukunft ins Referendariat zieht – du kannst jetzt bereits mit beiden Beinen im Berufsleben stehen. Welche beruflichen Möglichkeiten es für Diplomjuristen gibt, kannst du hier nachlesen:

Arbeiten ohne 2. Staatsexamen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Sei es, weil du auf einen Ref-Platz wartest, die Kanzleiwelt kennen lernen oder deine Promotion finanzierst möchtest – hier bietet sich z.B. der Einstieg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an.

Wähle hierfür z.B. aus den untenstehenden Arbeitgebern oder werde Teil des iurratio-Talentpools: Registriere dich und finde deinen zukünftigen Arbeitgeber, der voll und ganz zu dir passt, oder lass dich von deinem Wunscharbeitgeber kontaktieren in nur wenigen Schritten! Zur Registrierung geht´s hier

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