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LL.M. „Europäisches und Internationales Recht“ an der Universität Bremen

Studiert man die Stellenanzeigen in der einschlägigen Presse, so wird deutlich, dass eine Zusatzqualifikation wie eine Promotion oder ein LL.M. gern gesehen wird. Auch bei mir war der Erwerb des LL.M. Eur. eine gute Visitenkarte, zumal das Europarecht quasi überall eine Rolle spielt.
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LL.M. „Europäisches und Internationales Recht“ an der Universität Bremen

A. Einleitung

Schon nach wenigen Monaten des Jurastudiums war mir klar, dass das Europa- und Völkerrecht mein Prüfungsschwerpunkt werden sollte. Ein ERASMUS-Jahr in Straßburg sowie ein freiwilliges Praktikum im Europäischen Parlament in Brüssel bestätigten mir diese Erkenntnis. Im Referendariat nutzte ich jede Gelegenheit, europarechtlich ausgerichtete Stationen auszuwählen (z.B. Generalkonsulat Marseille und Verwaltungshochschule Speyer). Während meiner Wahlstation, die ich beim Deutschen Anwaltverein (DAV) im Verbindungsbüro in Brüssel absolvierte, suchte ich schließlich nach einem europarechtlichen LL.M. Programm. Meine Wahl fiel schließlich auf das Aufbaustudium „Europäisches und Internationales Recht“, das seit 1991 vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen angeboten wird.

  • Tipp: Deutsche LL.M.-Programme in der Nähe suchen und vergleichen – es muss nicht immer gleich das Ausland sein!

B. Studium

Das Programm des Aufbaustudiums richtet sich an Juristinnen und Juristen zur intensiven berufsbezogenen Vorbereitung auf die Anforderungen des europäischen Binnenmarkts und einer internationalen Berufspraxis.

Das Studium beginnt am 01. Oktober eines Jahres und umfasst drei Trimester – Herbsttrimester (Vorlesungen), Wintertrimester (Pflichtpraktikum) und Sommertrimester (Vorlesungen und Magisterarbeit). Die Teilnahme kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium erfolgen. Das Vollzeitstudium umfasst drei Trimester (1 Jahr), das Teilzeitstudium sechs Trimester (2 Jahre). Schwerpunktmäßig wird das Recht der Europäischen Union (EU), Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht sowie eine Einführung in die Grundlagen der europäischen Rechtssysteme (Rechtsvergleichung) behandelt. Zur Vertiefung des Praxisbezugs werden regelmäßig Studienfahrten nach Brüssel (u. a. Europäische Kommission) und Luxemburg (u. a. Europäischer Gerichtshof) angeboten, die nicht nur informativ sind, sondern auch viel Spaß mit den überwiegend ausländischen Kommilitonen versprechen. Insgesamt ist das Angebot der Veranstaltungen sehr abwechslungsreich und ansprechend. Die Professoren und Dozenten sind hilfsbereit und hinsichtlich der zu erbringenden Studienleistungen flexibel, insbesondere gegenüber ausländischen Studierenden. Mit ein wenig Vorbereitung ist jede Prüfung zu schaffen! Im Vergleich zum deutschen Staatsexamen ist es sogar wahrscheinlich, dass man gute bis sehr gute Ergebnisse erzielt.

  • Tipp: Zu Beginn jede Vorlesung mindestens einmal besuchen und herausfinden, welcher Leistungsnachweis gefordert wird.

Hausarbeiten sind eine gute Übung für die Magisterarbeit, aber quasi genauso umfangreich wie eine Seminararbeit – also besser gleich das Seminar belegen. Klausuren sind mit ihrem Zeitlimit von 90 Minuten zwar oftmals weniger aufwendig als Hausarbeiten, aber man sollte trotzdem relativ sicher und schnell schreiben können. Für ausländische Studierende bieten sich grundsätzlich mündliche Prüfungen an, da es hierbei nicht so sehr auf die richtige Grammatik ankommt. Grundsätzlich gilt: Alles ist machbar!

C. Studienvoraussetzungen

Bewerben können sich Juristinnen und Juristen mit einem ersten Hochschulabschluss eines juristischen Studiums einer deutschen Hochschule (Juristische Staatsprüfung, Juristisches Diplom oder Juristischer Bachelorgrad) oder einem als gleichwertig anerkannten Studiengang mit Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) oder äquivalenten Leistungen. Nachzuweisen sind Englisch- und Deutschkenntnisse, die mindestens dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen oder Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung/ letzter Hochschulabschluss in englischer/ deutscher Sprache. Weiterhin ist in einem Motivationsschreiben das besondere Interesse am Aufbaustudiengang zu begründen. Bewerbungen müssen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden. Die Auswahl erfolgt u. a. auf der Grundlage der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen bzw. nachgewiesener Europarechtskenntnisse und -interesse.

  • Tipp: Das Programm ist als Teilzeitstudium – z. B. neben dem Referendariat – zu empfehlen, da auch die Auslands-Wahlstation als Praxis-Trimester anerkannt werden kann und sich der Arbeitsaufwand im Übrigen als verhältnismäßig erweist.

Ich habe das Studium nach dem 2. Staatsexamen als Vollzeitstudium absolviert. Nebenbei hatte ich trotzdem genügend Zeit, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Im Vorfeld habe ich einen Sprachkurs an einer VHS belegt um den Englisch-Nachweis zu erbringen. Dieser muss erst zum Beginn des Herbsttrimesters, nicht bei Bewerbungsschluss vorliegen.

D. Studienleistungen

Die einzelnen Leistungen werden nach dem ECTS-System gewichtet, wobei jede mit einem erfolgreichen Leistungsnachweis absolvierte Kurs-Wochenstunde mit 2,0 ECTS-Punkten, jede mit einem erfolgreichen Leistungsnachweis absolvierte Seminar-Wochenstunde mit 3,0 ECTS-Punkten bewertet wird. Insgesamt müssen 60 ECTS-Punkte erreicht werden. Die Magisterarbeit sollte ca. 50 Seiten umfassen. Das Praktikum soll im Ausland (deutsche Teilnehmer) bzw. kann im Inland (ausländische Teilnehmer) absolviert werden. Ich habe im Herbsttrimester bereits so viele Kurse belegt, dass ich im Sommertrimester viel Luft hatte zur Recherche für die Magisterarbeit. Außerdem ist die Vorlesungszeit im Herbsttrimester einige Wochen kürzer als im Sommertrimester, sodass mit weniger Aufwand dieselbe Punktezahl erreicht werden kann.

  • Tipp: Mindestens ein Pflichtseminar im Wintertrimester belegen, da eine schriftliche Abgabe meistens erst bis Ende des Wintertrimesters erfolgen muss. Ich habe sogar beide Pflichtseminare im Herbsttrimester belegt, sodass ich mich im Sommertrimester ganz auf meine Magisterarbeit konzentrieren konnte. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Seminararbeit als Grundlage für die Magisterarbeit zu nehmen – mit freier Themenwahl!

E. Kosten

Die Kosten für das Aufbaustudium sind relativ gering, da lediglich die offiziellen Studiengebühren der Universität Bremen (insgesamt ca. 500 EUR) sowie die allgemeinen Lebenshaltungskosten in Bremen bzw. am Ort des Praktikums (monatlich ca. 500-750 €) anfallen. Dank des Semestertickets konnten viele Teilnehmer zwischen Bremen und ihrer Heimatstadt (z. B. Oldenburg/ Hannover/ Hamburg) pendeln. Mein Tipp: Die Zeit als ordentlich eingeschriebene Studentin/ eingeschriebener Student mit allen Rabatt-Möglichkeiten intensiv nutzen!

F. Fazit

Studiert man die Stellenanzeigen in der einschlägigen Presse, so wird deutlich, dass eine Zusatzqualifikation wie eine Promotion oder ein LL.M. gern gesehen wird. Auch bei mir war der Erwerb des LL. M. Eur. eine gute Visitenkarte, zumal das Europarecht quasi überall eine Rolle spielt. Darüber hinaus konnte ich mein Netzwerk – deutsche und ausländische Juristen, Professoren und Dozenten – erheblich erweitern und habe dabei auch noch Spaß gehabt! Mein Tipp: Weitere Informationen auf der Homepage unter: [http://www.europarecht.uni-bremen.de/startframeset1024.html] oder per E-Mail unter: [llmeur@uni-bremen.de].

von Ass.iur. Merle Alena Wolter

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