Skip to main content

Journal / Studium / Erstes Staatsexamen / Die mündliche Prüfung

Erfolgreich durch die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen

Für die mündliche Prüfung ist argumentative Kreativität gefragt sowie die Fähigkeit, sich in andere Menschen und Situationen hineinzuversetzen und sie von dem zu überzeugen, was man für richtig hält. Ich möchte Ihnen hierfür ein erprobtes Vorbereitungskonzept bestehend aus 4 Bausteinen vorstellen.
  • Artikel teilen
Erfolgreich durch die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen

Das Konzept im Überblick

Sie haben Ihre Examensklausuren hinter sich gebracht, waren, sofern das Geld reichte, hoffentlich im Kurzurlaub, haben abgeschaltet und aufgetankt. Sie haben neue Eindrücke und Sichtweisen gewonnen und was vielleicht wichtiger ist, Abstand zu sich selbst und zu Ihrem Fach. Gerade dieses ist für die vor Ihnen liegende mündliche Prüfung wichtig, denn hier ist Ihre argumentative Kreativität gefragt, Ihre Fähigkeit, sich in andere Menschen und Situationen hineinversetzen zu können und Ihre Fähigkeit, Menschen von dem zu überzeugen, was Sie für richtig halten.

Gefragt sind also nicht nur juristische Kenntnisse, sondern vor allem auch Fähigkeiten, die Sie sich außerhalb der Lehrbücher nur durch Teilnahme am allgemeinen täglichen Diskurs, also durch Streitgespräche, Diskussionen auf Reisen oder durch beobachtendes Teilnehmen, erwerben können.

Sie haben möglicherweise Angst vor der mündlichen Prüfung. Das ist sehr verständlich, von dieser Prüfung hängt für Sie viel ab. Allerdings, und das ist ein großer Nachteil, ist Ihre Angst nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung. Vielmehr dient die mündliche Prüfung, so heißt es in den Ausbildungsordnungen, „der Feststellung, ob der/die Bewerber/in das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht hat und damit für den juristischen Vorbereitungsdienst fachlich geeignet ist.“

Dabei soll „der/die Bewerber/in in der Prüfung zeigen, dass er/sie das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann und über die dazu erforderlichen Kenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren geschichtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Bezügen verfügt.“

Sie sehen, Ihre Angst kommt in der mündlichen Prüfung nicht vor. Ich möchte Sie deshalb bitten, in sich zu gehen und zu klären, ob der Teil in Ihnen, der für Ihre Angst zuständig ist, vielleicht bereit ist, Ihnen bei der mündlichen Prüfung zu helfen. Ich müsste Sie also bitten, Ihre Angst in einen „positiven Funktionszusammenhang“ zu stellen.

Sie werden sehen, wenn Sie auf diese Weise mit sich und Ihrer Angst umgehen, dann motivieren Sie sich auf eine neue Art und Weise selbst, d.h. Sie können sich nun in Ruhe dem gleich zu beschreibenden Konzept für Ihre mündliche Prüfung zuwenden und sich konzentriert vorbereiten. Und vielleicht noch eines: Es gibt bestimmt eine Menge Sachen auf dieser Welt, die Ihnen wichtiger erscheinen als die Probleme, die Sie im ersten mündlichen Staatsexamen erörtern werden.

Bitte vergessen Sie diese Probleme nicht, aber erledigen Sie sie erst nach der mündlichen Prüfung. Das nun folgende Vorbereitungskonzept für Ihre mündliche Prüfung besteht aus vier Bausteinen:

  1. Zeit-Stoffplan
  2. Lern- und Kommunikationsstrategien
  3. Zwei-Wochen-Endphase
  4. Lernpsychologische Erfolgshilfen

Die Erläuterung der vier Bausteine

1. Zeit-Stoffplan

a) Grundlage: Ihre Juristenausbildungsordnung (JAO)

Stellen Sie bitte zunächst fest, wie viel Zeit Sie bis zur mündlichen Prüfung noch haben. Anders als bei der schriftlichen Prüfung werden Sie diesen Zeitraum vermutlich nur ungefähr bestimmen können. Halten Sie bitte die letzten zwei Wochen frei.

Am einfachsten wäre es, wenn ich Sie jetzt bitten könnte, die Zeit gleichmäßig auf die Gegenstände der mündlichen Prüfung zu verteilen. Aber das geht aus zwei Gründen nicht:

aa) Möglicherweise müssen Sie Ihre Zeit ungleich verteilen, weil Sie z. B. im BGB Lücken haben.

bb) Vor allem aber können Sie die Zeit noch gar nicht verteilen, weil Sie vermutlich noch nicht geklärt haben, was Gegenstand der mündlichen Prüfung sein wird. Die Antwort auf diese wirklich sehr wichtige Grundfrage gibt Ihnen die für Sie geltende JAO. Genauer kann ich nicht formulieren, weil die Juristenausbildung Ländersache ist und die jeweiligen Anforderungen für die mündliche Prüfung zumindest leicht variieren können. Sehen Sie also bitte in Ihre JAO hinein und kopieren Sie den Teil, der Ihnen präzise sagt, welche Gegenstände Teil der mündlichen Prüfung sein werden.

b) Stoffstrukturplan

Wenn Sie auf diese Weise wissen, in welchen Gegenständen Sie geprüft werden, so legen Sie bitte für jeden Gegenstand z.B. eine DIN-A5 Karteikarte an. Besorgen Sie sich sodann die gängigsten Kurzlehrbücher zu dem jeweiligen Fach und, sofern vorhanden, die diese ergänzenden Lernquizdateien/PdW. Filtern Sie jetzt anhand der Gliederung des Kurzlehrbuchs diejenigen Problembereiche heraus, die Ihnen wirklich zentral erscheinen.

Prüfen Sie dann, ob dieser Problembereich durch Fragen im PdW abgedeckt ist. Wenn ja, so notieren Sie ihn. Wenn nein, so denken Sie bitte noch einmal nach. Ein Fragenkreis, der im PdW nicht angesprochen ist, kann natürlich trotzdem prüfungsrelevant sein. Bei aktuellen Entwicklungen, die im PdW noch nicht aufgegriffen werden konnten, liegt das u. U. nahe. Aber ansonsten spricht doch eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass Stoff, der im PdW nicht abgefragt wird, eher nicht zum Grundwissen gehört.

Und da Sie bestimmt genug zu wiederholen haben, ist es sinnvoll, sich auch für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung im Wesentlichen auf das Grundwissen zu beschränken. Das gilt ganz besonders dann, wenn ihre JAO die Anforderungen in einem Fach auf „Grundzüge“ beschränken sollte, wie das häufiger der Fall ist. Lesen Sie Ihre JAO also bitte sehr genau, Sie vermeiden auf diese Weise überflüssige Arbeit und vor allem bittere Irrtümer, die Sie, wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist, nach der mündlichen Prüfung nicht mehr ausbügeln können.

In vielen „Empfehlungen für Prüfungsinhalte in der Ersten juristischen Staatsprüfung“ heißt es u.a.: „Unter den Grundzügen eines Rechtsgebiets sind dessen Rechtsstrukturen, die grundlegenden Begriffe, die wesentlichen Regelungen und die gängigsten Probleme zu verstehen. Fachlichen Besonderheiten und neuen Entwicklungen ist Rechnung zu tragen. Detailwissen darf nicht verlangt werden.“

Ansonsten nehmen diese Empfehlungen Ihnen die Arbeit, den hier vorgeschlagenen Stoffstrukturplan selbst zu fertigen, ab.

c) Zeitplan

Auf der Basis des von Ihnen entwickelten Stoffstrukturplans legen Sie nun einen Zeitplan fest. Dieser Plan endet zwei Wochen vor der mündlichen Prüfung. Den Plan sollten Sie wie einen Schulstundenplan schriftlich fixieren. Folgende Tageseinteilung könnte sinnvoll sein:

  • 9 Uhr bis 12 Uhr: Wiederholung anhand von PdW/ Lernkarteikarten/ Standardlehrbüchern.
  • 14 Uhr bis15 Uhr: Diagonal-Studium der neuesten Hefte der wichtigsten juristischen Zeitschriften (z.B. NJW/ JZ/ ZIP/ GRUR/ BB/ DB/ MDR/ DVBI/ DÖV/ WM/ ZHR/ BGHZ/ BGHSt…). Notieren Sie sich bitte die wichtigsten Veröffentlichungen und die zentralen Argumente auf Ihren Lernkarteikarten, damit sie repetieren können.
  • 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr: Wiederholung wie vormittags (wiederholen Sie aber am Nachmittag ein anderes Fach).
  • 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr: Arbeitsgruppe oder Studium wichtiger nichtjuristischer Zeitschriften (z.B. Die Zeit/ Spiegel/ FAZ/ Handelsblatt, dabei vorrangig: Themen mit juristischem, ökonomischem und sozialem Hintergrund).

2. Kommunikationskonzept

a) Verständnisprüfung

Die wichtigste Frage für Sie ist, völlige Klarheit darüber zu gewinnen, was man von Ihnen in der mündlichen Prüfung eigentlich will. Die Antwort scheint auf der Hand zu liegen: „Der Bewerber soll in der Prüfung zeigen, dass er das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann…“. So oder ähnlich heißt es in den geltenden JAO.
Viel schwieriger werden die Dinge, wenn man fragt, woran man erkennt, dass man das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden kann. Gewöhnlich wird jetzt darauf hingewiesen, dass man zeigen muss, ob man „Probleme entwickeln kann“, ob man „argumentieren kann“, ob man „Probleme im juristischen Gesamtzusammenhang darstellen und lösen kann“. Woran aber erkennt man, dass jemand „entwickeln, argumentieren und im Zusammenhang Probleme darstellen und lösen kann“? Um diese Frage zu beantworten, ist es hilfreich, einige Unterschiede zwischen schriftlichem und mündlichem Examen zu klären.

Im schriftlichen Examen werden Sie mit einem Fall konfrontiert. Ihre Aufgabe besteht darin, diesen, und zwar ganz genau diesen Fall, zu lösen. Das ist in der mündlichen Prüfung regelmäßig ganz anders. Zwar ist auch hier gewöhnlich ein Fall Ausgangspunkt des Gespräches, aber eben nur Ausgangspunkt. Im Gesprächsverlauf verändert sich der Fall etwa durch Vertiefungs- oder Ergänzungsfragen.

Am Schluss ist dann möglicherweise ein ganz anderer Fall gelöst worden als der, der Ausgangspunkt des Gesprächs war. Hierin unterscheidet sich die mündliche Prüfung von der schriftlichen. Aber es gibt eine zweite sehr wichtige Unterscheidung. Im schriftlichen Examen finden all Ihre Vorüberlegungen zur Falllösung im Innern statt. Erst wenn Sie sich entschieden haben, bringen Sie Ihre Gedanken zu Papier. D.h., wenn Sie für das schriftliche Examen lernen, dann arbeiten Sie, auch wenn Sie sich dessen nicht bewusst sind, automatisch nach folgendem Lernkonzept:

  • Vorüberlegungen verinnerlichen
  • Fallstruktur festlegen und danach den Fall lösen

Ich vermute, dass Sie über diese Zusammenhänge bisher nicht nachgedacht haben. Sie sollten es aber tun, denn wenn Sie weiterhin nach dem „schriftlichen Konzept“ weiterlernen, dann könnte es Ihnen passieren, dass Sie nicht argumentieren und entwickeln können, obwohl Sie alles wissen.

Und wenn Sie sich, möglicherweise unbewusst, auf der Basis des „schriftlichen Lernkonzeptes“ gegenseitig mündlich abfragen – was leicht möglich ist, weil Sie ja bisher nahezu alle Leistungsnachweise in Ihrem Studium schriftlich erbracht haben – so wird Ihnen auch gegenseitig nie auffallen, dass Sie sich eigentlich auf eine schriftliche und nicht auf eine mündliche Prüfung vorbereiten. Deshalb müssen Sie unbedingt Ihre Lernstruktur überprüfen. Für das mündliche Examen müssen Sie im Gegensatz zum schriftlichen Examen

  • die Vorüberlegungen offen durchführen (Stichwort: laut denken) und Sie dürfen
  • nicht der Fallstruktur, sondern der Gesprächsstruktur argumentativ folgen.

Das ist leichter gesagt als getan, denn offenes, kreatives Argumentieren hat einen großen Nachteil: Man kann leicht (vorschnell) etwas Falsches sagen. Und weil das so ist, halten sich die meisten Menschen, wenn sie nicht ganz sicher sind, im öffentlichen Gespräch lieber etwas zurück, und tun normalerweise gut daran.

Jetzt in Ihrer mündlichen Prüfung erwartet man von Ihnen aber die Fähigkeit, auch unter „Unsicherheit“ frei und selbstbewusst argumentieren zu können, eine Fähigkeit, die Sie im allgemeinen täglichen Diskurs kaum geübt haben. Die folgenden Überlegungen beschäftigen sich damit, wie Sie ihr Defizit insoweit beseitigen können.

b) Übungskonzept: Simulation der mündlichen Prüfung

Argumentieren unter „Unsicherheit“ lernen Sie am besten, indem Sie ihre mündliche Prüfung permanent im Vorfeld simulieren. Jeder von Ihnen wird bereits jetzt wissen, was ich meine. Trotzdem will ich einige Schwerpunkte herausgreifen und versuchen zu zeigen, wie ich mir die Vorbereitung konkreter vorstelle.

  • Wiederholen Sie den Stoff am besten mit solchen Büchern und Materialien, die ihn „in Gesprächsform“ anbieten. Exemplarisch sind hier die Lernbücher aus der Reihe Prüfe dein Wissen (PdW). Aber natürlich sollten Sie hier auch Ihre eigene Lernkartei und jede andere gute am Markt erhältliche verwenden. Auch Fallsammlungen, besonders wenn kurze Fälle abgehandelt werden, sind ebenso wie didaktisch gut gemachte Kurzlehrbücher hilfreich.
  • Repetieren Sie kurze Fälle, und zwar im schnellen Wechsel. Beschäftigen Sie sich bitte mit keinem Fall länger als 10 Minuten. Mehr Zeit steht auch in der mündlichen Prüfung selten zur Verfügung. Zwingen Sie sich dabei zum Selbstgespräch, d.h. simulieren Sie die Prüfungssituation in sich selbst. Nehmen Sie gelegentlich den Standpunkt des Prüfers ein, damit Sie auch wissen, wie dieser sich fühlt und wie Sie auf ihn wirken.
  • Erarbeiten Sie sich ein argumentativ nachvollziehbares Suchkonzept für Anspruchsgrundlagen/ Straftatbestände oder öffentlich rechtliche Rechtsgrundlagen. Am besten Sie schreiben sich z. B. auf, welche Anspruchsgrundlagen für vertragliche, vertragsähnliche oder vertragslose Verhaltensweisen in Betracht kommen. Sie speichern auf diese Weise eine Suchstruktur, anhand derer Sie unter „Unsicherheit“ in der Prüfung selbst Einstiegsgesichtspunkte entwickeln können.
  • Trainieren Sie die Methodik der juristischen Argumentation. Lösen Sie Probleme, indem Sie die gängigsten Argumentformen (Analogie/ argumentum e contrario, argumentum a majore ad minus, argumentum ad absurdum und teleologisches Argument) durchspielen und versuchen Sie jedes Mal, eine tragfähige Begründung zu geben.
  • Klären Sie, ob Sie die „grammatikalische Auslegung“ beherrschen, ob Sie also Begriffe präzise definieren können. Was ist z. B. ein Prozess, ein Paragraph, ein Anspruch, ein Gestaltungsrecht, eine Buchhypothek, eine Willenserklärung, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, ein Verfassungsorgan, ein Rücktritt vom Versuch, ein Wahndelikt…
  • Bilden Sie eine Arbeitsgruppe mit jemandem, der sich ebenfalls auf die mündliche Prüfung vorbereitet. Sie können auch an zwei Arbeitsgruppen teilnehmen. Aber achten Sie bitte darauf, dass die Arbeitsgruppe höchstens aus drei, besser aber aus nur zwei Personen besteht. Grund: zwei Personen kommunizieren ständig miteinander; jede Person mehr verführt dazu, eine vom Kommunikationsvorgang auszuschließen. Treffen Sie sich mindestens zweimal, besser viermal pro Woche und tagen Sie nicht länger als zwei Stunden. Simulieren Sie in der Arbeitsgruppe die mündliche Prüfung. Behandeln Sie sich wirklich als Prüfer und Prüfling und erwarten Sie voneinander, dass ernsthaft entwickelt und argumentiert wird. Das mag am Anfang etwas komisch sein, hilft aber außerordentlich. Wechseln Sie die Rollen, derjenige, der prüft, muss vorbereitet sein, so wie ein Prüfer im Staatsexamen auch. Und: wechseln Sie, während Sie sich gegenseitig abfragen, möglichst mehrfach das Fachgebiet. Sie üben auf diese Weise den in der mündlichen Prüfung unvermeidlichen schnellen Wechsel zwischen Gebieten, die von völlig verschiedenen Grundsätzen getragen werden.

Es ist nicht ganz einfach, flüssiges und schlagfertiges Argumentieren zu üben. Es gelingt Ihnen aber leichter, wenn Sie sich über Gesprächseinstiegs- und über Gesprächsentwicklungssätze im Klaren sind. Falls Sie hier Schwierigkeiten haben, sollten Sie die jetzt folgenden Beispiele unbedingt verinnerlichen und ergänzen.

Beispiele für Gesprächseinstiegssätze:

  • Entschuldigen Sie, ich bin nicht sicher, ob ich Ihre Frage wirklich richtig verstanden habe, könnten Sie sie vielleicht noch einmal wiederholen?
  • Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann wollen Sie wissen, ob…
  • Der von Ihnen geschilderte Konflikt scheint mir seinen Schwerpunkt im (z.B. Vertragsrecht) zu haben (wenn Sie sich hier irren, so merken Sie an der non-verbalen Reaktion Ihres Prüfers in aller Regel sofort, dass Sie falsch liegen. Sie können sich sofort korrigieren und sagen, Entschuldigung, ich meinte, dass der Fall seinen Schwerpunkt gerade nicht im Vertragsrecht sondern … hat).
  • Ich bin nicht ganz sicher, ob ich richtig liege, aber vielleicht erlauben Sie mir, einmal laut nachzudenken.

Beispiele für Gesprächsentwicklungssätze:

  • Wenn ich es richtig sehe, dann ist im Augenblick von folgendem Zwischenergebnis wohl auszugehen…
  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Ausgangssachverhalt noch richtig erinnere, meine aber, dass es nun um folgendes Problem gehen müsste…
  • Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, wie man das Problem endgültig lösen sollte, würde aber vorschlagen, es in zwei Schritten zu diskutieren…
  • Vielleicht liege ich falsch, aber ich könnte mir vorstellen, dass man angesichts der kontroversen Diskussion auch das Gegenteil vertreten kann.
  • Bisher sind immer Argumente pro und contra vorgetragen worden. Ich will es einmal mit einem Sowohl-als-auch-Argument versuchen.
  • Wir haben bisher aus der Perspektive der Staatsanwaltschaft argumentiert. Vielleicht sollte man auch einmal die Konsequenzen aus der Sicht des Angeklagten untersuchen.

Das sind nur einige Beispiele, die Ihnen zeigen, was ich meine. Wenn Sie sich argumentativ nicht sicher fühlen, so wäre es sinnvoll, wenn Sie diese Beispiele ergänzen und verinnerlichen würden. Am besten, Sie schreiben sich Ihre Ergänzungen auf und benutzen Sie immer wieder im Selbstgespräch wie in der Arbeitsgruppe.

Im Laufe der Zeit werden Sie feststellen, dass Ihnen im Grunde alle Argumentformen geläufig sind. Auch hierzu noch einige typische Beispiele: ja – nein; sowohl als auch; gleich – ungleich; größer – kleiner; heller – dunkler; schneller – langsamer; sozial – unsozial; der Schluss vom Größeren aufs Kleinere (Deduktion); der Schluss vom Kleineren aufs Größere (Induktion); These – Antithese; Eigeninteresse – Drittinteresse; Zeitablauf; Beziehungsintensität; Ausschlussfunktionen; Treuepflichten…

Das „Geheimnis“ kreativer Argumentation liegt darin, diese und andere Argumentationsformen bewusst zur Verfügung zu haben und anzuwenden. Auf diese Weise werden nämlich auch fernerliegende Konsequenzen der diskutierten Probleme frühzeitig klar und können in den Lösungsprozess einbezogen werden.

  • Unter dem Druck der Prüfungssituation kann es Ihnen passieren, dass Sie eine Frage nicht richtig verstanden haben. Das muss nicht an Ihnen, kann aber an Ihnen liegen. Es ist wichtig, dass Sie sich auf eine solche Situation innerlich einstellen. Und es ist ganz besonders wichtig, dass Sie nicht so tun, als hätten Sie die Frage verstanden. Bleiben Sie stattdessen ganz ruhig und bitten Sie um Wiederholung oder formulieren Sie: „Ich bin nicht ganz sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe, aber in meiner Erinnerung geht es um folgende Frage…“. Auf diese Weise stellen Sie den Kommunikationsfluss her, um den es in der mündlichen Prüfung so sehr geht, ohne ins Schwimmen gekommen oder etwas Falsches geantwortet zu haben.
  • Manche Fragen sind deshalb schwer zu beantworten, weil mehrere Antworten möglich sind. Fragen wie, welches sind die Grundprinzipien des Privatrechts oder aus welchen Gründen werden Menschen bestraft oder welche Prinzipien leiten den öffentlich rechtlichen Eigentumsbegriff oder was verstehen Sie unter Gerechtigkeit, gehören hierher. Weisen Sie zu Beginn Ihrer Antwort daraufhin, dass mehrere Antworten möglich sind. Wenn Sie der Meinung sind, dass es Ihrem Prüfer um einen ganz konkreten, möglicherweise aktuellen Fall geht, so formulieren Sie eine Gegenfrage, z.B.: „Ich könnte mir vorstellen, dass Sie angesichts der aktuellen Diskussion mit Ihrer Frage auf den Fall X zielen“.

c) Probehören

Schließlich ist es sehr hilfreich, wenn Sie sich nun – nicht früher – einige mündliche Prüfungen anhören. Sie wissen danach in aller Regel ganz genau, was man meint, wenn man von „flüssiger Argumentation“ oder „entwickeln können“ oder „laut denken können“ spricht. Hier ein reales Beispiel aus einer mündlichen Prüfung:

Prüfer: Ein Bürger kommt aufs Ordnungsamt. Dort dudelt ein Radio. Der Bürger ist darüber wenig erfreut und meint, er habe einen Anspruch darauf, dass das Radio ausgemacht wird. Hat er Recht?

Student: In Betracht könnte ein Anspruch aus der allgemeinen Handlungsfreiheit kommen, aus Art. 2 GG.

Prüfer: Das ist ja nun sehr allgemein. Was gibt es denn da in der Gegend noch?

Student: (Tastend) Art. 3, Art. 4, Art. 5 GG.

Prüfer: Stopp! Art. 5 GG, was regelt der denn?

Student: Die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit und die Informationsfreiheit.

Prüfer: Gut. Informationsfreiheit. Könnte hier die Informationsfreiheit einschlägig sein?

Student: Möglich, ich denke z.B. an die negative Bekenntnisfreiheit aus Art. 4GG.

Prüfer: Gibt es sowas auch bei Art. 5 GG?

Student: Negative Informationsfreiheit könnte darin bestehen, dass man gerade nicht mit Informationen berieselt wird.

Prüfer: Sehr gut.

3. Zwei-Wochen-Endphase

Sie befinden sich jetzt etwa zwei Wochen vor Ihrer mündlichen Prüfung. Für viele von Ihnen ist diese Phase besonders belastend, weil Sie zunächst Ihre schriftlichen Noten erfahren, dann die Zusammensetzung Ihrer Prüfungskommission und schließlich ein Vorstellungsgespräch absolvieren.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass es Ihnen nicht leicht fällt, das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zu akzeptieren. Eine Benotung, die von Ihrer Selbsteinschätzung und von der Einschätzung der Sie umgebenden Menschen stark nach unten abweicht, ist wirklich schwer zu verkraften. Ich bitte Sie aber unbedingt zu beachten, dass das Examen erst nach Abschluss der mündlichen Prüfung wirklich zu Ende ist.

Die schriftliche Note wird in der mdl. Prüfung häufig nach oben (selten nach unten) korrigiert, weil auch Ihre Prüfer wissen, dass die schriftliche Benotung nur einen Ausschnitt Ihrer Gesamtpersönlichkeit repräsentiert. Lassen Sie sich also von Noten, die Ihren Vorstellungen nicht entsprechen, nicht demotivieren, sondern nehmen Sie Ihre Kraft zusammen und kämpfen Sie bis zum Schluss. Sie werden sehen, es lohnt sich.

Und noch etwas: Ihre Examensnote ist wichtig, daran kann kein Zweifel sein. Aber noch viel wichtiger ist, dass Sie selbst wissen, dass Sie etwas wert sind und dass Sie etwas können. In der Praxis kommt es schon nach sehr kurzer Zeit nicht mehr auf eine Examensnote, sondern nur noch darauf an, wie Sie Ihre Arbeit meistern. Das gilt selbstverständlich auch für die vor Ihnen liegende Referendarzeit, in der Sie nach kurzer Zeit merken werden, wer im Examen „Glück“ hatte und wer wirklich etwas zu bieten hat.

Und ein letztes: Lassen Sie sich, bevor Sie weiterarbeiten, ein wenig Zeit. Machen Sie jetzt zwei oder drei Tage Pause. Fahren Sie zu Freunden und Bekannten und sprechen Sie mit denen über sich und über Ihre Zukunft. Geben Sie sich selbst die Chance, Ihr Gleichgewicht wiederzufinden. Und sprechen Sie mit anderen Teilnehmern Ihres Durchgangs. Sie werden sehen, dass es anderen nicht besser geht als Ihnen. Das ändert zwar nichts, macht es aber leichter, neuen Mut zu schöpfen. Gewappnet mit dieser Zuversicht, sollten Sie Ihre Endvorbereitung in folgende drei Schritte zerlegen:

a) Einstellung auf die Prüfer

  • Sobald Sie wissen, von welcher Kommission Sie geprüft werden, fordern Sie sofort die „Protokolle“ der vergangenen mündlichen Prüfungen an und arbeiten Sie sie durch.
  • Sofern es möglich ist, besuchen Sie Vorlesungen Ihrer Prüfer.
  • Klären Sie in Bezug auf Ihre außeruniversitären Prüfer, wo deren Arbeitsschwerpunkte liegen (oft ergibt sich das aus veröffentlichten Geschäftsverteilungsplänen)
  • Stellen Sie fest, ob Ihre Prüfer etwas veröffentlicht haben und machen Sie sich zumindest mit den neuesten Veröffentlichungen diagonal vertraut.
  • Verschweigen Sie im Vorstellungsgespräch Ihre Enttäuschung/Freude über die schriftlichen Noten nicht. Wenn Sie sich zu schlecht benotet fühlen, so bitten Sie um die Chance, in der mündlichen Prüfung Ihr wirkliches Können zeigen zu dürfen.

b) Aktuelles Geschehen

Verfolgen Sie unbedingt aktuelle öffentliche Diskussionen aus dem Bereich von Wirtschaft und Recht und versuchen Sie, für sich selbst eine rechtliche Lösung zu finden.

c) Wiederholungskonzept

Straffen Sie Ihr Wiederholungskonzept. Gehen Sie Ihre Lernkartei in immer kürzerer Zeit vollständig durch und machen Sie nur dort Halt, wo Sie merken, dass Sie etwas nicht verstanden haben. Wiederholen Sie insbesondere:

  • die Definitionen der wichtigsten Rechtsbegriffe
  • in Kurzform die wichtigsten Theorien
  • die Grundsätze der juristischen Argumentationsmethode
  • das Gesetz und seine Systematik (Lesen Sie, was Sie wahrscheinlich selten getan haben, das Gesetz im Zusammenhang, so wie eine Zeitung. Sie werden verblüfft sein, was alles drin steht).
  • Erhöhen Sie die Anzahl der Arbeitssitzungen in Ihrer Arbeitsgruppe, um so häufiger Sie nun die Prüfungssituation im Gespräch simulieren, um so sicherer sind Sie, dass Sie ein solches Gespräch schwierigkeitslos meistern werden.

4. Lernpsychologische Erfolgshilfen

Keine Frage, auch für die mündliche Prüfung gilt, dass Angst sie keinesfalls besser macht. Ich denke aber, wenn Sie sich mit dem vorste- henden Konzept vorbereitet haben, so werden Sie bereits jetzt ihre Angst als Ihren Freund kennengelernt haben. Sie hat Ihnen in den vergangenen Wochen Konzentration und Motivation verschafft und damit die nötige innere Ruhe, um am Prüfungstag selbst die Nerven zu behalten. Ich denke, es ist eine gute Idee, wenn Sie sich entschließen, sich auch an diesem Tag mit Ihrer Angst zu verbünden. Bitten Sie den Teil in Ihnen, der für Ihre Angst zuständig ist, Ihnen zu helfen. Ich bin sicher, er wird es tun.

Schließlich noch drei weitere Hinweise:

a) Niemand weiß alles

Man muss in einer mündlichen Prüfung nicht alles wissen, um trotzdem erfolgreich zu sein. Machen Sie sich also bitte nicht verrückt, wenn Sie einmal passen müssen und sagen: Das weiß ich leider nicht. Das kann und soll sogar jedem einmal passieren, denn es müsste schon mit dem Teufel zugehen, wenn es nichts mehr gäbe, was man nach dem Ersten Staatsexamen nicht erst noch lernen müsste.

b) Anker setzen

Benutzen Sie auch jetzt wieder Ihren Anker.

c) Der „swish“

Schließlich möchte ich Sie, allerdings sehr oberflächlich, mit einer Methode vertraut machen, mit deren Hilfe Sie Ihr Verhalten in eine bestimmte von Ihnen gewünschte Richtung hin verändern können. Diese Methode ist von einigen modernen Lernpsychologen entdeckt und beschrieben worden. Sie haben ihr den Namen swish gegeben. Diese Methode ist deshalb so interessant, weil Sie einfach nur Ihren Kopf benutzen müssen, um etwas zu ändern.

Sie brauchen also keine Pille zu nehmen oder sich sonst wie beeinflussen zu lassen, Sie müssen nur ein wenig über sich selbst und Ihre Ziele nachdenken. Dann ist es sogar möglich, sich mit Hilfe eines swish das Rauchen abzugewöhnen. Aber darum geht es Ihnen z.Zt. nicht, Sie wollen wissen, was Sie tun können, um in der mündlichen Prüfung die Nerven und die Ruhe zu behalten.

Machen Sie Folgendes

Zunächst möchte ich, dass Sie herausbekommen, was Sie in dem Moment tatsächlich sehen, der Ihrer Nervosität vorausgeht. Versetzen Sie sich also in eine Situation, die Sie typischerweise nervös macht und stellen Sie fest, wie dieser Zustand bei Ihnen eingeleitet wird. Vielleicht verschwimmt vor Ihnen ein Bild oder Sie hören die Worte Ihres Gegenübers nur noch undeutlich oder vielleicht verkrampft sich Ihr Magen. Das kann bei jedem anders sein. Deshalb müssen Sie diese Arbeit selbst tun.

Machen Sie sich nun bitte ein zweites Bild, und zwar davon, wie Sie in Ihren eigenen Dingen stattdessen aussehen möchten. Stellen Sie sich also ruhig, gelassen und überlegen vor, machen Sie dieses zweite Bild so attraktiv wie möglich. Wenn Sie dieses zweite sehr attraktive Bild von sich jederzeit und ganz präzise abrufen können, dann machen Sie nun mit den beiden Bildern den „swish“. Fangen Sie mit dem Bild an, auf dem Sie deutlich sichtbar nervös sind. Setzen Sie dann das attraktive Bild in Kleinformat in die rechte untere Ecke.

Nun lassen Sie das kleine Bild immer größer werden und das erste Bild ganz bedecken, so dass an die Stelle des nervösen das attrak- tive Bild tritt. Dabei soll das erste Bild so schnell verblassen und schrumpfen, wie Sie „swish“ sagen können. Löschen Sie dann die ganze Bildfläche, indem Sie die Augen öffnen. Wiederholen Sie den swish insgesamt fünfmal. Vergewissern Sie sich, dass Sie nach jedem Mal das innere Bild löschen.

Wenn der swish funktioniert hat, so wird es Ihnen nun fast nicht mehr möglich sein, sich nervös vorzustellen. Und das wiederum be- wirkt, dass Sie nicht oder nur noch sehr bedingt nervös sein können. Normalerweise funktioniert der swish hervorragend. Und da er sehr schnell anwendbar ist, können Sie, wenn Sie ihn ein paar Mal vor der Prüfung geprobt haben, ihn sogar während der Prüfung anwenden. Wenn Sie Ihre Symptome für Nervosität spüren, machen Sie einfach einen swish und Sie werden wieder ruhig sein.

Vielleicht interessiert Sie zum Schluss noch eine kleine Geschichte hierzu. Einmal besuchte mich ein Student, der wirklich eine Menge großartiger Fähigkeiten hatte, nur eine nicht: sich präzise und genau juristisch ausdrücken zu können. Immer wenn ihn jemand in ein juristisches Fachgespräch verstrickte, wurde er unruhig, ungenau, sprachlich teilweise kaum mehr verständlich. Aus irgendwelchen Gründen war es ihm nicht möglich, klare zusammenhängende Sätze zu bilden. Ich wusste, dass dieser Student Kabarett machte.

Als Kabarettist war er großartig und konnte schwierige komplizierte Sätze bilden und glasklar vortragen. Ich bat ihn deshalb darum, in die mündliche Prüfung als Schauspieler zu gehen. Er sollte jemanden spielen, der eine mündliche Prüfung erfolgreich, ruhig und konzentriert besteht. Und er hat seine mündliche Prüfung hervorragend bestanden, obwohl er beim ersten Mal durchgefallen war.

Schlussbemerkung

Sie haben jetzt dieses Konzept gelesen. Was ich versucht habe, ist, Ihnen ein Lernkonzept vorzustellen, mit dem Sie sich positiv motivieren können. Ich hoffe, Sie haben dabei gemerkt, dass es viele Wege gibt, erfolgreich zu sein und dass ich den Begriff „erfolgreich“ nicht definiert habe. Ich bin also nicht der Meinung, dass man dann erst erfolgreich ist, wenn man ein Prädikatsexamen mit nach Hause nimmt. Erfolg ist vielmehr ein variabler Begriff, der immer auch davon abhängt, welche Zielvorstellungen Sie haben.

Wenn Sie z. B. Ihr Examen mit ausreichend bestehen wollen, weil Sie danach sowieso etwas ganz anderes machen wollen, dann sind Sie, wenn Ihnen das gelingt, erfolgreich und mein Konzept hilft Ihnen auf Ihrem Wege ebenso, wie es jemandem hilft, der unter Erfolg ein Prädikatsexamen versteht. Worum es mir ging, war Ihnen für Ihren Weg ein paar das Leben erleichternde Hilfen zu formulieren.

Natürlich hätte ich Ihnen stattdessen erklären können, wie schwierig unser Fach ist – und es ist wirklich gelegentlich schwierig – und ich hätte Sie auf diese Weise demotivieren können. Ich hätte mit Ihnen das machen können, was viele Eltern tun, wenn sie ihr kleines Kind sehen, das auf einer dünnen Zaunstange einen Meter über dem Boden balanciert. Sie rufen erschrocken: Pass bloß auf, dass du nicht herunterfällst.

Das Kind wird natürlich über das Runterfallen nachdenken, im nächsten Moment stolpern und tatsächlich runterfallen. Würden die erschrockenen Eltern ein wenig nachdenken, so würden sie stattdessen rufen: Prima machst du das, setz nur ruhig einen Fuß vor den anderen. Nun wird das Kind lächelnd weiterbalancieren und alles wird gut gehen, wie bei Ihnen, weil ich denke, dass Sie bestimmt Lust haben, Ihre Sache gut zu machen, wo Sie so viele Jahre inzwischen investiert haben.

Arbeitssuche leicht gemacht – so geht’s!

Ob Student, Referendar oder Berufseinsteiger: Werde Teil des iurratio-Talentpools! Registriere dich und finde deinen zukünftigen Arbeitgeber, der voll und ganz zu dir passt, oder lass dich von deinem Wunscharbeitgeber kontaktieren in nur wenigen Schritten!

Hier geht´s zum Talentpool

Kennst du schon unsere anderen Angebote?

Finde alles, was du über das Referendariat wissen solltest, im REF50, unserem Magazin für Referendare: Kompakt und verständlich gibt es hier alle Informationen zu Planung, Examensvorbereitung, Arbeitgebern, Karrierechancen, Berufsfeldern und Vielem mehr!

REF50 – Das Magazin für Referendare

Oder erhalte einen generellen Überblick über das Referendariat mit diesem Beitrag, der auch viele Erfahrungsberichte zu den einzelnen Stationen parat hält.

Das juristische Referendariat – Überblick und Vertiefung

Du suchst nach dem einen Rechtsgebiet für dich? In unseren Berufsspecials stellen wir verschiedene Rechtsbereiche mit ihren Tätigkeitsfeldern, Berufschancen und Gehaltsaussichten vor.

Berufsspecials

Weitere Artikel

Angstgegner mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen

Panik vor freiem Sprechen und der spontanen Frage-Antwort-Situation in der mündlichen Prüfung raubt vielen den Schlaf. Doch warum ihr keinesfalls mit Angst und Schrecken entgegen gesehen werden muss und wie man sich auf den Kurzvortrag und das Prüfungsgespräch vorbereiten kann, erfahrt ihr hier.

Kostenlose Examensprotokolle

Kostenlose Examensprotokolle

Sichere dir kostenlose Prüfungsprotokolle zu deinen Prüfern in der mündlichen Prüfung im 1. und 2. juristischen Staatsexamen!

Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Dieser Beitrag aus der Sicht eines Prüfers in der mündlichen Prüfung im ersten Staatsexamen informiert darüber, was Prüflinge erwartet, worauf zu achten ist und wie sie sich am besten vorbereiten können.