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Arbeiten ohne 2. Staatsexamen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Selbst wenn man noch so viel gelernt hat, es kann doch passieren: Durch das 2. Staatsexamen durchfallen. Und das, obwohl man bereits ein erfolgreiches Studium, ein bestandenes 1. Staatsexamen und ein absolviertes Referendariat in der Tasche hat.
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Was es jetzt für weitere Optionen gibt und welche davon Sinn machen, haben wir für euch aufgelistet.

Karrierewege nach dem 1. Staatsexamen

Selbst wenn man noch so viel gelernt hat, es kann doch passieren: Durch das 2. Staatsexamen durchfallen. Und das, obwohl man bereits ein erfolgreiches Studium, ein bestandenes 1. Staatsexamen und ein absolviertes Referendariat in der Tasche hat.

Eine Alternative dazu ist die freie Entscheidung, nach dem bestandenen 1. Examen das Referendariat gar nicht erst anzutreten und von vornherein einen anderen als den klassischen Weg als Jurist einzuschlagen. Was es jetzt für weitere Optionen gibt und welche davon Sinn machen, haben wir für euch aufgelistet.

Zunächst muss eine grundlegende Entscheidung getroffen werden: Will ich den juristischen Weg weiterhin beibehalten oder will ich mich lieber umorientieren? Für wen das Jurastudium generell ein Fehler war und wer eher deshalb durch die Prüfungen gefallen ist, weil es an Ehrgeiz und Motivation mangelte, dem fällt das Loslassen nicht schwer.

Andererseits muss man sich auch der Tatsache stellen, dass die letzten Jahre, die oft mit vielen Anstrengungen verbunden waren, mehr oder weniger verschwendet waren, wenn man sich einem völlig anderen Bereich widmen möchte. Juristen mit dem 1. Staatsexamen heißen Diplomjuristen und auch für diese gibt es einen Markt. Die Frage ist, ob man direkt in einen Beruf einsteigen oder sich zunächst weiterbilden möchte.

Der direkte Berufseinstieg

Wer sich für einen direkten Berufseinstieg entscheidet, kann verschiedene Ziele anstreben. Eine Festanstellung in einer Kanzlei ist mit nur einem Staatsexamen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber eher selten. Der Diplom-Jurist ist nämlich selbst kein Anwalt. Er bringt aber auch wiederum ganz andere Voraussetzungen als ein durchschnittlicher Sekretär mit.

Aufgrund seiner Ausbildung ist er daher bestens für “gehobene Sachbearbeitung” in einer Kanzlei geeignet. Diese beinhaltet juristische Tätigkeiten, welche die Rechtsanwaltsfachangestellten mangels Studiums fachlich nicht leisten können, für die jedoch die Zeit des Anwalts zu kostbar ist. Darunter fällt jedoch auch Recherche, das Ausfüllen von Anträgen oder Korrespondenz. In vielen, insbesondere englischsprachigen Ländern nennen die Kanzleien einen solchen Mitarbeiter Paralegal.

Berufe im öffentlichen Dienst

Vor allem im öffentlichen gehobenen Dienst gibt es Stellen, die häufig mit Diplomjuristen besetzt werden, zum Beispiel in Jobcentern und im Polizeiapparat. Der Nachteil hier ist allerdings, dass man ohne das 2. Staatsexamen nur begrenzte Aufstiegsmöglichkeiten hat.

Die Arbeitsagenturen sehen viele Einsatzmöglichkeiten für Diplom-Juristen. Absolventen mit dem 1. juristischen Staatsexamen können zum Beispiel in Personalabteilungen von größeren Unternehmen und Behörden arbeiten. Auch bei Kranken-, Renten- und Sozialversicherungen finden sie eine Beschäftigung.

Außerdem ist im öffentlichen Dienst die Tätigkeit bei Bundes- oder Landesministerien oder als Referent möglich. Eine Karriere in der Politik lässt sich bei Abgeordneten und Fraktionen anstreben. Hier steht die Erarbeitung von Rechtsgutachten, Pressemitteilungen und Plenarreden auf der Tagesordnung.

Als Jurist international arbeiten

Eine Berufsoption stellt auch der Jurist im Diplomatischen Dienst dar, wofür lediglich die 1. Juristische Staatsprüfung benötigt wird. Weitere Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit und die erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren.

Außerdem sollte man weltweite Versetzungsbereitschaft, Teamfähigkeit und Belastbarkeit mitbringen. Die Beherrschung von Englisch und Französisch (alternativ: Chinesisch, Russisch, Arabisch oder Spanisch) ist ebenfalls gewünscht.

Die Arbeit findet in deutschen Auslandsvertretungen oder in der Zentrale in Berlin statt und betrifft überwiegend die Pflege der auswärtigen Beziehungen und konsularische Tätigkeiten. Dieser Beruf ist vor allem sehr vielseitig und abwechslungsreich. Mehr Informationen dazu sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amts zu finden.

Spannende Einblicke bietet eine Tätigkeit als Jurist bei einer supranationalen Organisation wie zum Beispiel den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union. Hierfür reicht das 1. Staatsexamen, ein LL.M. ist oft hilfreich bei der Einstellung. Die Arbeit findet überwiegend in der Verwaltung statt. Außerdem beinhaltet sie sonstige juristische Tätigkeiten (oft in einem bestimmten Rechtsgebiet) oder Referententätigkeiten bei verschiedenen Organen oder Organisationen. Weitere Informationen gibt es auf der Seite der Europäischen Union.

Arbeitgeber wie die GIZ, UNDP oder auch die Konrad-Adenauer-Stiftung mit ihren zahlreichen Auslandsbüros bieten Berufe in der Entwicklungshilfe- und Zusammenarbeit. Hier finden unter dem Begriff „Good Governance“ Umstrukturierungsaufgaben im rechtlichen Bereich statt. Darunter fällt die Beratung hinsichtlich der Reform des Rechtssystems, der Entwurf neuer Gesetze oder die Modernisierung veralteter Rechtsnormen. Aber auch die direkte Beratung von Regierungen in bestimmten Handlungsfeldern, wie beispielsweise dem Aufbau des Arbeitsmarktes und dem Kampf gegen Korruption, sind Tätigkeitsfelder.

Bewerber sollten auch hier entsprechende Sprachkenntnisse mitbringen (Englisch jedenfalls, jede weitere Sprache ist ein Pluspunkt). Außerdem sind Auslandserfahrung sowie Offenheit für fremde Länder und Kulturen vorteilhaft.

Wirtschaft, Recht und Soziales

Weiterhin bieten sich in der freien Wirtschaft einige Möglichkeiten für Juristen. Versicherungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Unternehmensberatungen und Rechtsabteilungen suchen oft juristische Sachbearbeiter. Viele Unternehmen interessieren sich für Diplom-Juristen. Juraabsolventen lernen nämlich, analytisch zu denken, was die Arbeitgeber schätzen.

Eine Option in diesem Bereich ist beispielsweise die Tätigkeit in einer Personalabteilung. Hierfür sind Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungs- und Konfliktfähigkeit, Menschenkenntnis und Interesse an verschiedenen Fachrichtungen gefragt. Die Arbeit besteht vorwiegend im Führen von Vorstellungsgesprächen, dem Einstellen sowie der Betreuung von Mitarbeitern.

Eine Tätigkeit als rechtlicher Betreuer ist eine weitere Möglichkeit. Hierbei ist man gesetzlicher Vertreter für Erwachsene gemäß §§ 1896ff. BGB, die ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbständig regeln können. Neben dem 1. Staatsexamen ist eine Bestellung durch das Betreuungsgericht nach vorheriger Eignungsprüfung notwendig. Wer Interesse an einer pädagogischen Tätigkeit hat, der ist an einer Berufsschule gut aufgehoben. Aufgrund des akuten Lehrermangels werden Juristen als Lehrkräfte für Rechtsanwaltsfach- oder Notarfachangestellte gesucht.

Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung

Im Bereich der beruflichen Weiterbildung gibt es für Interessierte eine breite Palette an Angeboten. Zum einen kann man ein Bachelor- oder Masterstudium an einer Fachhochschule aufnehmen, die auf bestimmte Rechtsgebiete zugeschnitten ist. Hierfür hat ein Jurastudent oft bereits viele anrechenbare Leistungen erbracht, wodurch die erneute Studienzeit verringert und dennoch ein akademischer juristischer Abschluss erzielt werden kann.

Eine weitere Option wäre ein Studiengang im Ausland, wie beispielsweise der LL.M, der auf dem 1. Staatsexamen aufbaut. Wer sich bereits gegen eine weitere universitäre Laufbahn entschieden hat, der kann eine Ausbildung zu verwandten Berufen ergreifen, zum Beispiel als Steuerberater, Rechtsanwaltsgehilfe oder in der Rechtspflege beim Staat. Für Letzteres wird jedoch auch wieder ein Studium benötigt und die Plätze sind sehr begehrt.

Für eine Tätigkeit als Steuerberater benötigt man zusätzlich zum 1. Staatsexamen noch eine mindestens 3-jährige Tätigkeit im Steuerwesen. Außerdem werden ein Lehrgang und eine abschließende Prüfung zum Steuerberater absolviert.

Arbeiten und Lernen kombiniert

Besonders in der freien Wirtschaft kann man bei guten Arbeitsleistungen nebenher noch ein Studium absolvieren, bei dem die Kosten meistens vom Arbeitnehmer übernommen werden. Dieser Weg ist jedoch oft anstrengend und erfordert viel Disziplin.

Eine Berufsmöglichkeit besteht in der Arbeit als Jurist in Wirtschaftsverbänden- und Organisationen. Hierfür reicht die 1. Staatsprüfung aus, die Möglichkeit einer 2-jährigen Zusatzausbildung durch die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) besteht. Gute Kenntnisse des Wirtschafts- und Steuerrechts sowie des Betriebs- und Sozialrechts sind von Vorteil. Die Tätigkeit findet in der Rechtsabteilung oder Geschäftsführung statt und besteht in der Beratung, Organisation und Administration.

Eine weitere Option bietet der Beruf als Mediator. Hierfür reicht die 1. Staatsprüfung, eine Weiterbildung oder entsprechende Qualifikation ist meist zusätzlich erforderlich. Als Mediator unterstützt man Parteien dabei, bei Konflikten eine außergerichtliche Lösung zu finden. Diese können aus dem privaten Umfeld oder dem Bereich der Wirtschaft stammen.

Dem Mediator sehr ähnlich ist der Beruf des Ombudsmanns. Es handelt sich um eine eingerichtete Stelle, die Aufgaben unparteiisch und unabhängig schlichten soll. Ombudsmänner werden von der Stadt bzw. der Stadtverwaltung eingestellt und sollen Unstimmigkeiten zwischen Bürgern und der Verwaltung regeln. Diesen Beruf gibt es jedoch nicht nur in der Verwaltung, sondern beispielsweise auch für Versicherungsfälle.

Fazit:

Berufsmöglichkeiten für Juristen ohne 2. Staatsexamen gibt es viele. Eine weitere Herausforderung stellt sich ihnen jedoch in der größeren Konkurrenz. So bewegen sie sich oft in Bereichen, in denen sich meist auch viele Geistes- und Sozialwissenschaftler bewerben. Je nach Tätigkeit konkurrieren sie auch mit Berufsanwärtern, die durch eine Ausbildung ähnliche Qualifikationen erworben haben.

Generell ist ein Scheitern im zweiten Staatsexamen natürlich alles andere als angenehm, gleichzeitig aber auch bei Weitem nicht das Ende einer Karriere im juristischen Bereich. Wichtig ist es nun, Eigeninitiative zu zeigen, bereit zu sein, etwaige Umwege zu gehen und auch mehr als nur das Nötigste zu tun. Eine neue Chance gibt es immer, sie muss nur genutzt werden.

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