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Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen

Dieser Beitrag aus der Sicht eines Prüfers in der mündlichen Prüfung im ersten Staatsexamen informiert darüber, was Prüflinge erwartet, worauf zu achten ist und wie sie sich am besten vorbereiten können.
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Als Kandidat soll und muss man sich auf die Prüfungssituation einlassen und daran mitwirken.

Worauf legen Prüfer besonders großen Wert?

Ausgangspunkt ist die gesetzliche Vorgabe des § 14 JAG, wonach die mündliche Prüfung u. a. der Feststellung dient, ob die Bewerberin oder der Bewerber aufgrund von Rechtskenntnissen und mit Verständnis für wissenschaftliche Denkweisen und Arbeitsmethoden Rechtsprobleme behandeln kann. Die mündliche Prüfung ist somit in erster Linie eine Verständnisprüfung. Damit ist auch klar, dass nicht nur die Lösung, sondern der methodisch entwickelte Weg zur Lösung eines Rechtsproblems gefragt sind. Wichtig ist mir als Prüfer ein flüssiges Prüfungsgespräch. Langes Schweigen belastet nicht nur den Prüfling, sondern die gesamte Kommission und sollte deshalb nach Möglichkeit vermieden werden. Deshalb sollten die Prüflinge in jedem Fall ihre Überlegungen mit dem Prüfer teilen. Sollte sich der eingeschlagene Weg als unrichtig erweisen, korrigiert der Prüfer etwa mit den Worten:
„Bitte denken Sie doch einmal über folgenden Ansatz nach…“.

Eine verständliche und deutliche Ausdrucksweise des Prüflings und ein verbindliches Auftreten sind ebenfalls selbstverständlich. Vermeiden sollten Prüflinge Begriffe wie „halt“, „praktisch“, oder „grundsätzlich“ wenn eine Ausnahme gar nicht im Raum steht.

Es mag wie eine Binsenweisheit klingen, trifft aber zu: Auch Prüfer sind nur Menschen. Jeder Bewerber wird deshalb den Prüfer anders wahrnehmen als die übrigen Bewerber und natürlich auch bereits geprüfte Bewerber. Hier kommt es darauf an, nicht die Bewertungen anderer Bewerber zu übernehmen, sondern sich ein eigenes Bild zu machen und auch auf sein eigenes Urteilsvermögen zu vertrauen. Die Kandidaten sollten sich immer vor Augen führen, dass die Bewertung der eigenen Leistung nicht davon abhängt, wie der Prüfer von anderen Kandidaten beschrieben oder eingeordnet worden ist. Hier gilt wie während des gesamten Studiums und der Prüfungssituation, dass sich der Kandidat, der sich auf die eigene Leistung konzentriert am besten fährt.

Noch ein weiterer Hinweis: Die Kandidaten wollen zu Recht ernst genommen werden. Dies gilt aber auch für die Prüfer. Als Kandidat soll und muss man sich auf die Prüfungssituation einlassen und daran mitwirken. Sowohl die Kommission als auch die Prüflinge sind sich über die Ernsthaftigkeit der Prüfungssituation im Klaren.

Wie sollte der Kandidat sich auf die mündliche Prüfung vorbereiten?

Nach dem Schreiben der letzten Klausur macht sich zunächst eine gewisse Erleichterung breit. Die möglicherweise Jahre andauernde Examensvorbereitung hat einen (vorläufigen) Abschluss gefunden. Der Kandidat kann sich ein Stück lösen und entkrampfen; es bleibt wieder mehr Zeit für Sport, Kultur und gegebenenfalls einen Urlaub. Diese Phase hält aber nicht allzu lange an. Ich selbst habe am 20.03.1984 die letzte Examensklausur geschrieben und die mündliche Prüfung am 04.07.1984 abgelegt. Spätestens nach Ostern 1984 kreisten die Gedanken wieder um das Examen, speziell die mündliche Prüfung. Im Kern lassen sich drei grobe Abschnitte einteilen:

  • die Zeit nach den Klausuren bis zum Zugang der Noten,
  • der Tag des Zugangs des Briefes mit den Noten bis zum Prüfungstag,
  • der Prüfungstag selbst

I. Zeitkorridor zwischen der letzten Klausur und dem Zugang der Noten

Vorab eine gute Nachricht. Die mündliche Prüfung macht 1/3 der Gesamtnote aus. Sie bietet daher die einzigartige Möglichkeit der Verbesserung um 1 oder 2 Punkte oder sogar um eine ganze Note. Das große Gewicht der mündlichen Prüfung zeigt sich an folgender kleinen Rechenaufgabe: 30 Stunden Klausurarbeit entsprechen ungefähr einer Stunde Prüfungsgespräch. Die Bedeutung der mündlichen Prüfung ist daher hoch einzuschätzen. In fachlicher Hinsicht können die Kandidaten die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung mit der Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeiten vergleichen. Bei identischem zu beherrschendem Stoff kann es also nur darum gehen, das Klausurwissen zu erhalten und gegebenenfalls aufzufrischen. Die Kandidaten sollten spätestens in dieser Phase die Möglichkeit wahrnehmen, an den mündlichen Prüfungen vor dem eigenen Termin als interessierter Beobachter teilzunehmen. Das Zuschauen bei einer mündlichen Prüfung kann bereits im mittleren Semesterbereich erfolgen. Dabei lernt der Kandidat die Situation kennen, er weiß dann Umgebung und Atmosphäre einzuschätzen. Nicht zu unterschätzen ist die damit verbundene Möglichkeit, die „Eigenarten“ insbesondere der Hochschullehrer genauer kennenzulernen. Die Kenntnis der Forschungsschwerpunkte oder „Steckpferde“ nimmt den Kandidaten einen Teil der Nervosität.

Ein weiterer wichtiger Faktor in dieser Phase ist die Prüfungssimulation. Die Prüfungssimulation kann etwa in Arbeitsgruppen, mit einem Partner, der den Prüfer „spielt“ oder auch alleine erfolgen. Geschult wird dabei auch die Rhetorik, die von vielen Kandidaten unterschätzt wird. Der Kandidat gewöhnt sich dann erst gar nicht an, Füllwörter zu benutzen und störende Floskeln anzuwenden.

Zu empfehlen ist schließlich die möglichst tägliche Lektüre einer überregionalen Tageszeitung. Gerade im Öffentlichen Recht neigen Prüfer dazu, tagesaktuelle Themen aufzugreifen. Ich habe es aber auch schon erlebt, dass in den Rechtsgebieten Strafrecht und Bürgerliches Recht Prüfungsgegenstände aus aktuellen Zeitungen übernommen wurden.

II. Eintreffen des Briefes mit den Klausurbewertungen

Dieser Abschnitt beginnt mit der umgehenden Anforderung und Durchsicht der Prüfungsprotokolle. Die Protokolle enthalten Berichte und natürlich auch ganz subjektive Einschätzungen früherer Kandidaten in Bezug auf die einzelnen Prüfer. Hieraus können wertvolle Hinweise für die eigene Vorbereitung gewonnen werden. Ich selbst hatte in der 2. Staatsprüfung im Zivilrecht einen Prüfer, dessen Schwerpunkt die Drittschadensliquidation war. Den Protokollen war dies leicht zu entnehmen. Erstaunlich fand ich, dass kein anderer Mitprüfling diese Protokolle gelesen zu haben schien, denn ich war der Einzige, der im entscheidenden Prüfungsabschnitt die Drittschadensliquidation als Anspruchsgrundlage nannte. Nicht übersehen werden darf, dass auch ein Prüfungsprotokoll lediglich die jeweils eigene Sichtweise des Kandidaten darstellt. Zu beachten ist auch, dass es keinen Anspruch auf den im Brief genannten Prüfer gibt. Ich selbst bin im Laufe der letzten 20 Jahre mehrfach für erkrankte Prüferkollegen ganz kurzfristig eingesprungen. In diesem Fall ist es den Kandidaten nicht möglich, auf die Protokolle des neuen Prüfers zurückzugreifen.

Ebenso wichtig ist in dieser Phase für die Kandidaten, soweit möglich ruhig zu schlafen oder sich zumindest auszuruhen. Hilfreich ist auch ein mentales Training. Hierzu greift man auf die Erkenntnisse der Teilnahme an einer Prüfung als Zuschauer zurück und lässt gewissermaßen einen inneren Film ablaufen, in dem man sich vorstellt, man ist selbst in dieser Prüfungssituation. Auch Sport oder zumindest spazieren gehen und sich bewegen trägt zu einem ausgewogenen Körper- und Geistesgefühl bei.

In dem Brief mit den Klausurbewertungen werden Termin und Ort der mündlichen Prüfung sowie die Angehörigen der Prüfungskommission benannt. Der Vorsitzende leitet die Prüfung und prüft selbst ein Fachgebiet. In Hessen ist lediglich das Vorgespräch mit dem Vorsitzenden obligatorisch durchzuführen. Manche Prüfer aber auch manche Kandidaten halten demgegenüber ein Vorgespräch nicht für erforderlich. Ich halte dies für falsch. Ein „bekanntes Gesicht“ wiederzusehen nimmt die Nervosität. Die Prüfungskommission entscheidet zwar selbst, welcher Prüfer welches Fach prüft. Die dienstliche Verwendung der Prüfer macht jedoch regelmäßig deutlich, welches Fachgebiet sie tatsächlich prüfen. Die Ladung zur mündlichen Prüfung erhält der Kandidat, der einen Durchschnitt von 3,5 Punkten in den Klausuren erreicht hat. Bei sechs Klausuren müssen dementsprechend 21 Punkte erreicht worden sein. Kandidaten, deren Bewertungen bei 40 oder mehr Punkten liegen, haben bereits vor der mündlichen Prüfung die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden, es sei denn, sie bleiben unentschuldigt fern oder beteiligen sich nicht an der Prüfung. Im Vorgespräch erkundige ich mich regelmäßig danach, ob die Kandidaten mit den erzielten Ergebnissen zufrieden sind. Ebenso regelmäßig kommt seitens der Kandidaten dann die Frage, ob eine bestimmte Wunschnote erreicht werden kann. Eine derartige Frage kann ich naturgemäß nicht beantworten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Kandidaten deutlich besser als in den Klausuren abschneiden und damit oft ein aus ihrer Sicht anständiges Ergebnis erzielen. Ich selbst sehe mir die Klausurergebnisse an, aber nur um daran auch den Fall/die Prüfungsfragen bezüglich des Schwierigkeitsgrades zu orientieren.

Im Vorgespräch selbst findet der erste Kontakt zwischen dem Vorsitzenden und den Kandidaten statt. Ich empfinde das Vorgespräch als gute Gelegenheit, die Kandidaten bereits ein wenig kennenzulernen. Umgekehrt gilt das Gleiche. Im Vorgespräch geht es selbstverständlich nicht darum, den Wissenstand der Kandidaten abzufragen, sondern um ein gegenseitiges Kennenlernen und darum, einen ersten Eindruck von einander zu gewinnen. Ich selbst gehe in geeigneten Fällen auf den Lebenslauf der Kandidaten ein und frage nach Hobbies und gegebenenfalls – soweit vorhanden – Berufswünschen. Nach meiner Erfahrung profitieren beide Seiten vom Vorstellungsgespräch; in aller Regel sind die Kandidaten authentisch und erläutern ihre realistische Erwartung an die mündliche Prüfung. Das Vorgespräch dient auch dazu, Verfahrensfragen bereits in diesem Stadium abzuklären; regelmäßig bitte ich die Kandidaten sich bereits jetzt auszuweisen, damit dieser formale Akt der Identitätsfeststellung nicht am Tag der Prüfung durchgeführt werden muss.

III. Das Prüfungsgespräch

Das Prüfungsgespräch beginnt regelmäßig um 09:00 Uhr. Einleitend erklärt der Vorsitzende, wie die Prüfung ablaufen wird. Ich selbst stelle den Kandidaten stets frei, wie die Fächerabfolge sein soll. Danach beginnt die erste fachliche Prüfung. Um den Kandidaten den Einstieg in das Prüfungsgespräch zu erleichtern, teile ich regelmäßig einen Fall in Papierform aus, den ich nach Abschluss der Prüfung wieder einsammle. Dies ist jedoch nicht der Regelfall, viele Prüferkollegen schildern einen Fall, den sich die Kandidaten in Stichworten mitnotieren. Bei Unklarheiten sollten die Kandidaten sofort Rückmeldung geben. Wie bereits erwähnt ist Schweigen auf eine Frage des Prüfers keine Option. Und auch nach einer nichtzutreffenden Antwort oder einem nichtzutreffenden Ansatz folgt keine Katastrophe. Wie in der Klausur lassen sich auch Fehler in der mündlichen Prüfung wieder ausbügeln. Entscheidend ist die Leistung insgesamt. Die Überleitung an einen anderen Kandidaten oder die Freigabe der Frage heißt nicht, dass die gegebene Antwort falsch war. Regelmäßig soll auch anderen Kandidaten die Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu einer Fragestellung zu äußern.

Noch ein Hinweis: Die mündliche Prüfung orientiert sich im hohen Maße am Gesetz. Wenn gerade ein anderer Kandidat geprüft wird, nehmen Sie das Stichwortverzeichnis zur Hand. Dies erleichtert die Orientierung, wenn Sie als Kandidat selbst an der Reihe sind. Nach Abschluss des ersten Fachgebiets folgt eine kurze Pause, anschließend folgen das zweite und nach einer weiteren Pause das dritte und letzte Fachgebiet. Nach dem Prüfungsgespräch insgesamt berät die Kommission, wobei die Pause für die Kandidaten wegen des damit verbundenen Rechenaufwandes etwas größer ist. In der Beratung – so viel sei ohne Verletzung des Beratungsgeheimnisses erwähnt – spielt häufig die Regelung des § 19 Abs. 3 JAG eine Rolle, wonach aufgrund einer Gesamtwürdigung der Leistungsstand eines Kandidaten besser als der rechnerisch ermittelte Wert ist. In einem solchen Fall kann die Kommission von der errechneten Punktzahl um bis zu einen Punkt abweichen, wenn dies auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat.

Nach Ende der Beratung werden die Kandidaten in den Prüfungsraum gebeten. Anschließend werden die in der mündlichen Prüfung erzielten Punkte und die Endnote genannt. Die Kandidaten haben an dieser Stelle Gelegenheit, sich zu erkundigen, wieso die Kommission zu einer bestimmten Noteneinschätzung gelangt ist. Von dieser Möglichkeit sollte auch unbedingt zu diesem Zeitpunkt bereits Gebrauch gemacht werden; eine Beanstandung der Note in der mündlichen Prüfung nach Wochen oder Monaten führt regelmäßig nicht weiter, weil die Prüfer die Abläufe der mündlichen Prüfung dann nicht mehr so gut rekonstruieren können, wie das unmittelbar im Anschluss an das Prüfungsgespräch der Fall ist. Anschließend wird den Kandidaten gratuliert, was auch den Abschluss der mündlichen Prüfung bedeutet. Als Tipp empfehle ich hier die Lektüre der Veröffentlichung von Simon Kohm vom 29.07.2009.

Was sind die Tabus in einer mündlichen Prüfung?

Allzu viele „verbotene“ Verhaltensweisen kann ich an dieser Stelle tatsächlich nicht nennen. Ich selbst schätze es als Kommissionsvorsitzender und Prüfer nicht, wenn jemand mit gesenktem Kopf ohne Blickkontakt das Gespräch führt. Umgekehrt zeigt der offene Blick des Kandidaten Aufmerksamkeit dem Prüfer gegenüber und auch Höflichkeit. Auch sollten Hinweise des Prüfers, die im Interesse des Kandidaten liegen nicht einfach abgetan oder ignoriert werden. Jeder Kandidat muss sich vor Augen führen, dass er in einer Kommunikationssituation ist, in der wie in jedem Gespräch gewisse Grundregeln gelten. Schließlich halte ich es persönlich nicht für angezeigt, wenn ein Kandidat sich durch Fingeraufzeigen meldet. Dies stellt nicht nur eine Störung der Prüfung dar, sondern verunsichert oft auch den gerade an der Reihe befindlichen Kandidaten. In diese Rubrik gehört auch eine abwertende Kommentierung, wie etwa „mein Vorredner liegt falsch“. Dies festzustellen ist Sache des Prüfers. Im Vorgespräch weise ich darauf hin, dass mir jedenfalls ein Blickkontakt genügt.

Empfehlungen an Studierende im Rahmen der Examensvorbereitung

An dieser Stelle will ich vor der unmittelbaren Examensvorbereitung (ca. 1,5 Jahre vor den Klausuren) ansetzen. Es klingt banal aber als Studierende sollten Sie das Studium von Beginn an ernst nehmen, das heißt bereits möglichst von Beginn an eine 25-Stunden-Woche als Arbeitsziel umsetzen. Niemand kann sieben oder acht Stunden womöglich noch am Stück konzentriert lernen. Allerdings sollten sich Studierende so früh wie möglich eine strukturierte Arbeitswoche angewöhnen. Ich habe immer den Vergleich mit gleichaltrigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern gezogen, die ebenfalls acht Stunden an ihrem Arbeitsplatz verbringen. Nach etwa einer Stunde sollte eine etwa fünf- bis zehnminütige Pause eingelegt werden, um dann wieder fit ans Werk zu gehen.

Ebenfalls im mittleren Semesterbereich muss eine Entscheidung fallen, ob sich der Kandidat in einer privaten AG vorbereiten oder ein Repetitorium besuchen will – beides gleichzeitig ist zeitlich nicht machbar. Über den Sinn einer privaten AG kann ich nichts Belastbares sagen, weil ich ein kommerzielles Repetitorium besucht habe. Dessen Vorteile bestanden nach meiner Ansicht darin, dass der examensrelevante Stoff zusammengestellt war und aktuelle Rechtsprobleme berücksichtigt wurden. Ein derartiger Überblick kann an der Universität nicht gewonnen werden. Der Besuch des Repetitoriums hat mir jedenfalls psychologisch Sicherheit vermittelt, nämlich das Gefühl, in der Vorbereitung keine Lücke gelassen zu haben. Bis heute, 36 Jahre nach der staatlichen Pflichtfachprüfung, bin ich davon überzeugt, dass das Examen ohne Besuch des Repetitoriums nicht so gut gelungen wäre. Nicht unter den Tisch fallen dürfen demgegenüber die hohen monatlichen Kosten von 100 bis 200 Euro. Wer also in der Eigenwahrnehmung mehr Druck und Kontrolle von außen benötigt, sollte den Gang zum Repetitor auf sich nehmen. Studierenden mit viel Selbstdisziplin und der Fähigkeit, aus eigenem Antrieb hart arbeiten zu können, dürfte eher zu einer privaten AG zu raten sein. Im Übrigen ist es ein Irrglaube, der regelmäßige Besuch des Repetitoriums sichere das Bestehen des Examens. Auch hier ist intensive Nacharbeit erforderlich. Wer sich für den Gang zum Repetitor entscheidet, darf keinesfalls den Kontakt zur Universität vernachlässigen. Ich selbst habe mehrere Seminarscheine erworben, u. a. bei dem Hochschullehrer, der mich später in der mündlichen Prüfung im Zivilrecht und Arbeitsrecht geprüft hat. Die damit verbundenen Vorteile brauche ich sicher nicht zu schildern. Abgesehen davon war die Vorlage eines Seminarscheins neben der Examensnote entscheidend für die Annahme als Doktorand.

Ebenfalls dringend zu empfehlen ist der regelmäßige Besuch des Examensklausurenkurses. Die Erfahrung zeigt, dass Kandidaten, die über eine Examensklausurenerfahrung von 50 bis 60 geschriebenen Klausuren verfügen, auch im Examen selbst keine Schwierigkeiten haben, die Klausuren ordentlich zu schreiben. Ein weiterer Hinweis gilt der Arbeitsstruktur. Wenn drei Klausuren im bürgerlichen Recht, zwei im öffentlichen Recht und eine im Strafrecht geschrieben werden, stellt es eine falsche Schwerpunktbildung dar, wenn der Kandidat an drei Tagen pro Woche Strafrecht lernt und sich die übrige Zeit mit den anderen beiden Fächern befasst.

Im Ergebnis kann man sagen, dass es für die beste Art zu lernen sicher kein Patentrezept gibt. Die Kandidaten unterteilen sich im Wesentlichen in visuelle, auditive und kommunikative Lerntypen. Abschließend sei erwähnt, dass auch im Rahmen der Examensvorbereitung Verschnaufpausen dazu gehören. Ich habe selbst auch in der „heißen Examensphase“ nie das Fußballspielen im Verein aufgegeben und war froh über die dreimal wöchentliche Unterbrechung durch Training und sonntägliches Spiel. Das hat mir geholfen, wieder einen klaren Kopf zu bekommen und hat mir nach jeder Trainings- oder Spieleinheit neue Energie und Motivation für die weitere Vorbereitung gegeben.

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