Eine gewissenhafte Studienplanung ist das A und O
Die Rechtswissenschaft gehört zu den anspruchsvollsten Studiengängen in Deutschland. Entsprechend ernüchternd fallen die jährlichen Abschlussstatistiken aus.*1 Man mag dies der Ausgestaltung des staatlichen Prüfungsverfahrens zuschreiben, welches die juristische Kompetenz des Einzelnen einzig anhand von einer bestimmten Anzahl von Klausuren und einer mündlichen Prüfung bemisst.
Auch mag man die Anforderungen kritisieren, die an die Verleihung eines „Prädikatsexamens“ gestellt werden. An diesen wird sich realistischerweise jedoch in den nächsten Jahren nichts Entscheidendes ändern. Ungeachtet dessen ergibt sich aus der langjährigen Beratung von Studierenden, dass eine wesentliche Ursache für den vielfach unbefriedigenden Studienabschluss in fehlerhafter oder gar mangelnder Studienplanung liegt.
Hier gilt es, möglichst frühzeitig entgegenzuwirken, was mit dem nachfolgenden Beitrag versucht werden soll. Vorab sei angemerkt: Einen „Königsweg“ zum Staatsexamen gibt es nicht. Die individuellen Fähigkeiten der Studierenden und sonstige Begleitumstände machen es unmöglich, einen Studienverlauf aufzuzeigen, der in jedem Falle Erfolg verspricht.
Daher wird man schwerlich eine Antwort darauf geben können, wie viele Klausuren im Semester zu schreiben sind, wann man ins Examen gehen oder ob man ein Repetitorium besuchen sollte. Sehr wohl aber kann aufgezeigt werden, wie sich Studierende ihrem Studium erfolgreich nähern können.
Viel zu häufig orientieren sich die Studierenden an der großen Masse ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen. Sie besuchen die Veranstaltungen (und Repetitorien) die jeder besucht und melden sich zu dem Zeitpunkt zum Examen, zu dem es auch die anderen tun – und das trotz der statistisch nachweisbaren schlechten Ergebnisse.Daher lautet der an sich einfache Appell:
Planen Sie Ihr Studium für sich selbst!
Es versteht sich, dass mit der Planung allein nur die Hälfte des Weges zum angestrebten Erfolg zurückgelegt werden kann (I.). Selbstverständlich muss der aufgestellte Plan in einem nächsten Schritt auch engagiert umgesetzt werden (II.).
I. Information und Planung als Grundlage des Jurastudiums
Die Mehrheit der Studierenden beginnt ihr Studium relativ „planlos“. Ungewohnt erscheint die ihnen aufgebürdete Eigenverantwortung, war doch der Weg zum Abitur detailliert vorgezeichnet. Zu allem Überfluss erweckt die präzise vorgenommene Einteilung der juristischen Vorlesungsverzeichnisse bei vielen den Eindruck, als handele es sich dabei um verbindliche Vorgaben für das Studium.
Dies ist aber gerade nicht so! Die eigentlichen Studienvorgaben ergeben sich nämlich aus anderen Quellen. An diese Erkenntnis knüpft denn auch die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Planung an:
II. Erkennen Sie Ihr Ziel!
Jeder Studierende sollte bestrebt sein, sein Studium möglichst erfolgreich abzuschließen. Für das Jurastudium bedeutet dies ein Endergebnis mit einer Gesamtnote von „Neun plus X“, also das so genannte Prädikatsexamen.*2 Dieses ist Grundvoraussetzung für den Richter- dienst und für viele weitere, attraktive Berufe.
Es wäre vermessen, zu behaupten, mit einer vernünftigen Planung würde die Zielerreichung schon zum „Selbstläufer“. Die Prüfungssituation selbst ist von sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen, ja, mitunter auch von Zufälligkeiten geprägt, die einem „Prädikat“ entgegenstehen können. Dies sollte den Einzelnen aber nicht davon abhalten, die Vorbereitung ernsthaft auf dieses Ziel auszurichten. Hierfür ist eine frühzeitige Information über die Studienanforderungen unverzichtbar!
Nicht selten blickt man noch bei der mündlichen Staatsprüfung in überraschte Gesichter. Vielen ist schlichtweg unbekannt, dass etwa auch die Verfassungsgeschichte zur Prüfungsthematik gehört. Dabei hängt der Prüfungsstoff gerade nicht von der Willkür der Prüfungskommission ab, sondern ist in den jeweiligen Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer vorgeschrieben.*3
Das Ziel muss es daher sein, die dort aufgeführten Themenbereiche zu beherrschen und sie – da bis zu 60 % der Note des staatlichen Prüfungsteils auf diee Weise zu Stande kommen – in jeweils fünfstündigen Klausuren abhandeln zu können. Vor dem Erwerb dieser Fähigkeiten ist eine Meldung zur Staatsprüfung leichtfertig.
Während des Studiums sind Etappenziele zu erreichen. Diese müssen naturgemäß ebenfalls bekannt sein, da danach der Studienplan Semester für Semester auszurichten ist. Diese Ziele ergeben sich aus den Juristenausbildungsgesetzen*4 und aus den Studien- und Prüfungsordnungen der Fakultäten.
Demgemäß ist regelmäßig vor der Staats- eine Zwischenprüfung abzulegen. Hinzu kommt das Studium eines Schwerpunktbereichs. BAföG-Empfänger müssen sich außerdem vergegenwärtigen, dass eine Weiterförderung für sie nur dann in Betracht kommt, wenn nach dem vierten Fachsemester gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.*5
All diese Vorgaben mögen den einen mehr, den anderen weniger beeindrucken, daher:
III. Beurteilen Sie Ihre Fähigkeiten realistisch!
Schon in der Frühphase des Studiums muss der Studierende kritisch hinterfragen, was er leisten kann. Er sollte die Ergebnisse der ersten (Probe-)Klausuren zum Anlass nehmen, um gegebenenfalls das Lernpensum zu steigern oder die Art der Vorbereitung mit Blick auf die zu erreichenden Zwischenziele anzupassen.
Der eventuell aufkommende Gedanke, den falschen Studiengang gewählt zu haben, sollte dabei nicht vollständig verdrängt werden. Es ist sinnvoller, früh einen „Karrierewechsel“ anzustreben, als sich jahrelang erst im „falschen“ Studium, und dann im „falschen“ Beruf zu quälen.
Jeder Studierende hat das Recht auf Irrtum! Die Beurteilung der eigenen Leistung ist nicht einfach. Sie wird häufig von völlig normalen Höhen und Tiefen während des Studiums beeinträchtigt. Man sollte sich für eine endgültige Einschätzung daher die notwendige Zeit (etwa zwei bis drei Semester) nehmen.
IV. Richten Sie Ihren Studienplan nach Ihren Fähigkeiten aus!
Am Ende zählt das Ergebnis. Nach bestandener Prüfung wird man von niemandem mehr gefragt, wie die Examensvorbereitung verlief und ob man für das Studium acht oder gar zwölf Semester benötigt hat. Bei der eigentlichen Studiengestaltung stehen dem Studierenden eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei sollte das Für und Wider jeder einzelnen Option abgewogen werden.
Während der eine von speziellen Vorlesungen enorm profitiert, findet der andere gerade diese für seinen Lernerfolg mitunter kontraproduktiv. Wenn dies so ist, sollte man auch keine Skrupel haben, „unergiebigen“ Veranstaltungen fern zu bleiben – es besteht für gewöhnlich keine Anwesenheitspflicht.
Die freiwerdende Zeit kann oftmals effektiver zum Selbststudium des Lernstoffes genutzt wer- den. Überhaupt lehrt die Erfahrung, dass ein effektiver Studienplan nicht mehr als zehn bis zwölf Semesterwochenstunden vorsehen sollte. Die unumgängliche Vor- und Nachbereitung und das obligatorische Klausurentraining nehmen ohnehin eine enorme Zeit in Anspruch.
Viele versuchen, den Druck des Studiums durch die Inanspruchnahme des „Freischusses“, durch ein „Abschichten“ oder durch die Hintanstellung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung zu mindern. Dies mag für einige tatsächlich sinnvoll sein. Häufig werden aber die jeweiligen Kehrseiten übersehen: Nimmt man die beiden erstgenannten Alternativen in Anspruch, setzt man sich der enorm „stressigen“ Prüfungssituation (gegebenenfalls) gleich mehrfach aus.
Hat man im letztgenannten Fall den kompakten staatlichen Prüfungsteil hinter sich gebracht, fällt es häufig schwer, mindestens zwei Semester lang die Motivation für „die letzten 30 % des Examens“ (Schwerpunktbereich) aufrecht zu erhalten.
Am Ende dieser Abwägungsphase sollte ein genauer Plan bestehen, in welcher Reihenfolge die erforderlichen Leistungen erbracht werden sollen, wie man sich darauf vorbereitet und wie lange man dafür in etwa benötigt.
V. Die Durchführung des Plans
Der beste Plan ist ohne eine beherzte Umsetzung wertlos! Hier liegt die zweite Schwierigkeit, die mit der dem Einzelnen übertragenen Studienfreiheit verbunden ist. Niemand gibt einem den genauen Studienplan vor. Auch existieren keine Überprüfungen des eigenen Studienplanes.
Daher steigert sich das bei vielen Studierenden anfänglich ohnehin bestehende Motivationsdefizit gegen Ende sogar noch zu einem veritablen Zeitproblem. Vor dem Hintergrund der von den Juristenausbildungsgesetzen vorgesehenen Stofffülle ist dies ein Dilemma, für dessen Behebung es wiederum kein Patentrezept gibt. Gewiss ist jedoch, dass ein „kopfloses Hineinstürzen“ in Arbeit in keinem Fall die richtige Lösung sein kann.
Ohne eine überlegte Vorgehensweise wird es nicht funktionieren. Erfahrungsgemäß sollten folgende Aspekte – unabhängig von der konkret-individuellen Studiengestaltung – als Grundparameter berücksichtigt werden:
VI. Fassen Sie Ihr Studium als Beruf auf!
So banal es klingen mag: Ein strukturierter Alltag ist essentiell. Studienanfänger sind ihn aus der Schulzeit gewohnt; diejenigen, die sich für eine klassische Berufsausbildung entschieden haben, kennen ihn ohnehin. Der Vorteil besteht in der Routine. Der Körper gewöhnt sich an die Dauerbelastung, die geistige Aufnahmefähigkeit steigert sich regelmäßig. Es dauert allerdings zugegebenermaßen eine Weile, bis man insoweit „seinen“ Rhythmus gefunden hat.
Es muss erkannt werden, zu welcher Tageszeit die Leistungsfähigkeit am höchsten ist und welche Lernmethode einem am besten liegt. Ist die „Experimentierphase“ überwunden, sollte man den Arbeitsablauf für sich verbindlich festlegen. Hierfür bietet sich die Aufstellung eines „Stundenplans“ an.
Verpflichten Sie sich gegenüber sich selbst, jeden Arbeitstag zu einer gewissen, immer gleichen zeit zu beginnen und zu beenden und dabei ein bestimmtes Pensum zu erreichen.
Die Fähigkeit zu Selbstkritik ist dabei unbedingt erforderlich. Das Pensum muss realistisch gewählt sein. Es nützt nichts, sich etwa durch das tägliche Lesen von 50 Seiten eines Lehrbuchs (einen zumeist trügerischen) Erfolg vorzugaukeln. Der selbst gewählte Arbeitsauftrag darf erst dann als erledigt angesehen werden, wenn man ernsthaft behaupten kann, das Thema verstanden zu haben. Vorher darf nicht mit dem Erlernen neuen Stoffes begonnen werden! Diese Vorgehensweise wird anfangs nicht selten zu einiger Frustration führen. Sie ist aber unerlässlich.
VII. Sorgen Sie Für Freiräume und Ausgleich!
Man darf sich nichts vormachen: Auch mit einem durchgeplanten Alltag ist das Jurastudium enorm belastend. Immer wieder sieht man „Arbeitstiere“, die gerade in der Examenszeit gleichsam kurz vor dem Zusammenbruch stehen. Diese laufen Gefahr, ihre hart erarbeiteten Lerngewinne auf der Zielgeraden wieder zu verlieren. Daher muss das Jurastudium zwar den Alltag dominieren, es darf aber nicht das Leben an sich bestimmen.
Ab und zu muss man „den Kopf frei bekommen“. Das funktioniert nicht zuletzt durch regelmäßige sportliche Betätigung. Auch muss man das Kunststück bewältigen, außeruniversitäre Notwendigkeiten zu bewältigen, ohne unter einem Verlust von Lernzeit zu leiden. Im Tagesplan sollten daher klug gesetzte Freiräume vorgesehen sein. Ein Zeitfenster für „lernschwache“ Phasen, die jeder hat, sollte man sich freihalten, etwa um Arztbesuche, Behördengänge oder ähnliches durchzuführen. Überhaupt sind angemessene Pausen zur Erhaltung der Effektivität unumgänglich. Diese sollte man nach Möglichkeit mit anderen zusammen verbringen.
VIII. Werden Sie nicht zum „Einzelkämpfer“!
Die Vorstellung, das Jurastudium allein bewältigen zu können, ist schlichtweg illusorisch. Jeder bedarf einer irgendwie gearteten Unterstützung. Schon die regelmäßige Verabredung zu gemeinsamen Mittags- und Kaffeepausen kann eine gewisse soziale Kompetenz, die man von praktisch tätigen Juristen zu Recht verlangt, erhalten und fördern. Unterstützung ist daneben aber natürlich auch auf fachlicher Ebene angezeigt.
Durch das Lernen in passend zusammengesetzten Lerngruppen erzielt man meist deutlich bessere Ergebnisse, als wenn man ganz alleine lernte. Nur selten oder gar nicht wird die sich in diesem Zusammenhang gerade aufdrängende Hilfestellung seitens der Professoren in Anspruch genommen: Jeder Professor hat eine Sprechstunde. An nichtjuristischen Fakultäten ist es Gang und Gäbe, in diesem Rahmen Rat zur individuellen Studiengestaltung zu suchen. Seltsamerweise scheinen gerade die Juristen diesen Gang zu scheuen. Abschließend gilt daher der gut gemeinte Rat: Fragen Sie diejenigen, die dafür bezahlt werden, dass sie es besser wissen als Sie!
Aber auch unter Berücksichtigung all dieser Ratschläge bleibt zugegebenermaßen noch eine Fülle von Unwägbarkeiten, sodass es den Autoren dieses Beitrages gleichwohl ein Herzensanliegen ist, jedem Studierenden das von ihm fraglos auch benötigte Glück zu wünschen.
Fußnoten
1 Von den Kandidaten der staatlichen Pflichtfachprüfung des Jahres 2011 schlossen in Nordrhein- Westfalen 0,09 % mit „sehr gut“, 2,91 % mit „gut“, 12,09 % mit „vollbefriedigend“, 27,27 % mit „befriedigend“ und 27,37 % mit „ausreichend“ ab; 30,27 % bestanden die Prüfung nicht, Statistik des Landesjustizprüfungsamts, abrufbar unter http://www.justiz.nrw.de/JM/ landesjustizpruefungsamt/statistiken/1_jur/2011/2011.pdf.
2 Das Staatsexamen wird ab einer Durchschnittsnote von 9,0 mit „vollbefriedigend“ bewertet.
3 Siehe für Nordrhein-Westfalen den § 11 JAG NRW.
4 Siehe für Nordrhein-Westfalen insb. die §§ 7, 28 JAG NRW.
5 Die genauen Voraussetzungen legen die jeweiligen Fakultäten fest. Sie sind dort bekannt gemacht oder zu erfragen.