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Die Vorbereitung auf das Rechtsreferendariat

Eine Vorbereitung auf das Referendariat - Hier verraten wir euch, wann diese sinnvoll sein könnte
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Wir halten es für sehr sinnvoll, sich zielgerichtet auf das Referedariat vorzubereiten

Die Vorbereitung auf das Referendariat

Immer wieder stellen uns Absolventen* des ersten Staatsexamens die Frage, ob es sinnvoll ist, direkt nach der Aushändigung der Examensurkunde ins Referendariat zu starten und ob man sich darauf (gezielt) vorbereiten muss. Aus unserer Sicht kommen diese Fragen in der juristischen Ausbildung oftmals viel zu kurz, insbesondere fehlt es hier bisher an Orientierungsmöglichkeiten. Soviel sei bereits vorweggenommen: Aus eigener Erfahrung und vielen Gesprächen halten wir es für grob fahrlässig, nicht vorbereitet in das Referendariat zu starten. Das Referendariat bietet mit seinem Spannungsfeld aus Examensvorbereitung und Erlernen der praktischen Arbeitsweisen nur wenig Zeit vorhandene Defizite auszugleichen.

Eine (temporäre) Auszeit nach dem ersten Staatsexamen

Gerade weil es während des Referendariats nur wenig Zeit zum „Durchatmen“ gibt und die Zeit bis zu den Klausuren im zweites Staatsexamen schneller vergeht, als einem lieb ist, empfehlen wir, sich nach dem ersten Staatsexamen eine Ruhepause zu gönnen. Wir bei iurratio sind davon überzeugt, dass Menschen nur dann dauerhaft ihr ganzes Leistungspotenzial abrufen können, wenn sie ihrem Körper und Geist genügend Ruhepausen von der Arbeitswelt „gönnen“. Dies gilt umso mehr, wenn ein Lebensabschnitt mit einem Meilenstein wie dem erfolgreichen Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens zusammenkommt. Es erscheint uns daher sinnvoll nach dem Abschluss des ersten Staatsexamens eine Pause einzulegen und die Juristerei zumindest für eine kurze Zeit ruhen zu lassen. Nicht wenige entschwinden daher zurecht nach der mündlichen Prüfung in den verdienten Urlaub. Spätestens nach der Rückkehr stellt sich dann die Frage, ob man sich direkt für das Rechtsreferendariat bewirbt oder – sofern möglich – sich zunächst einem Masterstudium oder einer Promotion widmet.

Obacht bei der Wahl des richtigen Landgerichts für das Referendariat

Wenn Ihr Euch entscheidet mit dem Referendariat weiterzumachen, dann solltet Ihr Euch genau überlegen in welchem Bundesland und in welchem OLG-Bezirk Ihr Euch bewerben wollt. Insbesondere die verschiedenen Angebote und Bedingungen1 in den unterschiedlichen Bundesländern im Rahmen des zweiten Staatsexamens weichen nicht selten deutlich voneinander ab. Auch der Umfang der Arbeitsgemeinschaften und weiterer Angebote zum digitalen Lernen2 und zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen wie Klausurenkurse3 unterscheidet sich oftmals auch von Landgericht zu Landgericht. Hierzu findet Ihr viele wertvolle Informationen in dieser Auflage und auf iurratio.de.

Was Euch im Referendariat erwartet – Vorteile einer zielgerichteten Vorbereitung

Spätestens nach der Bewerbung solltet Ihr Euch gezielt mit dem befassen, was Euch während des Referendariats inhaltlich erwartet. Anders als im Studium liegt der Fokus im Referendariat nicht nur auf dem materiellen Recht. Wer Unsicherheiten im prozessualen Recht und der richtigen formellen Umsetzung hat, wird nur bedingt die Möglichkeit bekommen, sein komplettes Können und sein Wissen im materiellen Recht zu zeigen. Neben der theoretischen Vermittlung der prozessualen Fragen und deren richtigen Umsetzung in den Arbeitsgemeinschaften und im „Selbststudium“ geht es darum, Euch die Arbeitsweisen in der Praxis in den jeweiligen Stationen anzueignen. Nicht selten sind die von Euch in den jeweiligen Stationen zu erledigenden Praxisarbeiten sehr zeitaufwendig, so dass nur wenig Zeit für das Erlernen und Üben des theoretischen Wissens für die Klausuren im zweiten Staatsexamen bleibt. Gleichzeitig wird vorausgesetzt, dass Ihr bereits zu Beginn des Referendariats das Prozessrecht in den verschiedenen Rechtsgebieten entsprechend der Vorgaben Eurer Studienordnungen beherrscht. Wer hier noch Defizite hat, dem bietet die Zeit vor dem Referendariat wohl die letzte Gelegenheit, nicht schon mit einem Handicap in den Kampf um ein erfolgreiches zweites Staatsexamen zu starten.

Wie man sich auf das Referendariat vorbereiten kann

Es dürfte daher einleuchten, dass es wenig sinnvoll ist, mit einem Handicap in das Referendariat zu starten: Dies gilt umso mehr, da Ihr den Zeitpunkt des zweiten Staatsexamens nicht einfach so nach hinten verschieben könnt, wenn Ihr Euch noch nicht ausreichend vorbereitet fühlt. Daher halten wir es – jedenfalls dann, wenn Ihr noch Defizite im Prozessrecht habt – für sehr sinnvoll, sich zielgerichtet auf das Referendariat vorzubereiten.

Unser Tipp, wie Ihr Euch im Prozessrecht in den einzelnen Rechtsgebieten vorbereiten könntet:

• Im Öffentlichen Recht solltet Ihr idealerweise sowohl die verschiedenen Klagearten mit den dazugehörigen gängigen Zulässigkeitsproblemen als auch die klassischen Problemkreise des Verwaltungsverfahrens wiederholen bzw. vertiefen. Für die Wiederholung der klassischen Problemkreise des Verwaltungsverfahrens bieten sich z.B. die Klassiker wie „Maurer – Allgemeines Verwaltungsrecht“ an. (https://amzn.to/2FoqMjQ)
• Im Zivilrecht solltet Ihr Euch mit dem Erkenntnisverfahren und den dabei gängigen Zulässigkeitsproblemen auseinandersetzen. Um Euch hier eine ideale Vorbereitung zu ermöglichen, empfehlen wir Euch die Arbeit mit dem gerade erschienen „ZPO I: Erkenntnisverfahren – Klausurrelevantes Wissen für Studium und Referendariat – erläutert anhand von Fällen“. (https://www.beck-shop.de/buehler-broennecke-zpo-i-erkenntnisverfahren/product/31542604)
• Im Strafrecht empfiehlt es sich, sich mit dem Gang des Strafverfahrens zu beschäftigen, insbesondere mit dem Ermittlungsverfahren und dabei klassischen Problemfeldern (Anforderungen und Fehlerquellen). Hier bietet sich zur Vorbereitung z.B. Holm Putzke/Scheinfeld – Strafprozessrecht an. (https://amzn.to/3hhqglh)

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1 Bsp. Für Anzahl und Art der Klausuren einfügen
2 Z. B. Das ELAN in Baden-Würtemberg
3 In Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen gibt es z.B. in den Arbeitsgemeinschaften unterschiedlich viele Klausuren, die je nach Landgericht auch variieren und sog. Klausurenwochen während der Anwaltsstation, in denen jeweils 4 Klausuren in einer Woche geschrieben werden. In Berlin bietet das Kammergericht sogar einen wöchentlichen
Klausurenkurs mit Korrekturen an. Netterweise können alle Referendare im Bundesgebiet die Klausuren jedenfalls zur Selbstübung nutzen, da die Klausuren und Musterlösungen freundlicherweise für alle unter bereitgestellt werden.
Link: https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/rechtsreferendariat/vorbereitungsdienst/zusatzangebote/internet-klausurenkurs/

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