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Die juristische Benotung – ein Bewertungssystem für sich

Jurastudenten sowie gestandene Staatsexamensträger sind sich einig: Die Benotung im Jurastudium ist eine Disziplin für sich. Von der eigenen Notenskala über die individuelle Bewertung bis hin zur Notenverteilung stellt das Bewertungssystem der Juristen für (fast) alle Studienanfänger Neuland dar.
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Die juristische Benotung – ein Bewertungssystem für sich

Die Benotung im juristischen Studium – Willkommen in einer neuen Welt!

Egal, ob man noch in der Findungsphase ist oder seinen Entschluss bereits in die Tat umgesetzt hat: Hier ist ein Überblick für alle (soon to be) Studenten der Rechtswissenschaften, von „Vier gewinnt“ bis zum Prädikat.

Verabschiede dich von dem, was du aus der Schule kennst

Zuerst sollte man sich von dem Notensystem aus Schulzeiten freimachen. Statt 15 Punkten gibt es jetzt 18 und 50% der Maximalleistung sind keine 5, sondern 4 Punkte. Hat sich der fleißige Abiturient mit Leichtigkeit ein „vollbefriedigend“ verdienen können, erreichen im ersten Stattsexamen bundesweit nur knapp 17% diese Schwelle. Ein Räsonnement der Examensnoten kann einschüchternd wirken: So haben bundesweit laut der aktuellsten Statistik des Bundesamtes für Justiz aus dem Jahr 2018 von 14.653 geprüften Kandidaten, 27,9 % (4.094) die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden, 25,9% (3.790) ein „ausreichend“, 29,3 % (4.294) ein „befriedigend“, 14,1 % (2.072) ein „voll befriedigend“, 2,6 %, (385) ein „gut“ und 0,1 % (18) ein „sehr gut“ im ersten juristischen Staatsexamen erreicht. Dies schürt natürlich Ängste unter Jurastudenten und Referendaren ob der mageren Aussichten auf das begehrte Prädikatsexamen. Im Feld der universitären Schwerpunktbereichsprüfung sieht es hingegen ganz anders aus: Hier legen laut Bundesstatistik 96,2% die Prüfung erfolgreich ab, wobei gleich 59,8% ein Prädikat erreichten. In die Berechnung der Gesamtnote fließt die Examensnote zu 70%, die Schwerpunktnote zu 30% ein. Da die universitäre Notenverteilung, wie die Statistik erkennen lässt, stark (und zu Gunsten der Studenten) von der des Staatsexamens abweicht, neigen manche Arbeitgeber dazu, der Schwerpunktnote weniger und maßgeblich der Note der staatlichen Pflichtfachprüfung Beachtung zu schenken. Doch was sagen die Noten eigentlich genau aus?

Die Jura-Notenskala unter Studenten…

Punkte Note Was der Jurastudent denkt
0 Ungenügend Ach komm…
1 Mangelhaft Euer Ernst?
2 Mangelhaft Einen Versuch war´s wert
3 Mangelhaft Bittere Kiste
4 Ausreichend Vier gewinnt – mega!
5 Ausreichend Fullhouse, nice
6 Ausreichend Geht klar
7 Befriedigend Läuft!
8 Befriedigend Sauber!
9 Befriedigend Sau gut!
10 Vollbefriedigend Zweistellig, geil!
11 Vollbefriedigend Like a boss
12 Vollbefriedigend Das Leben in der Bib lohnt sich
13 Gut Streber
14 Gut Sachverhaltssteller Null… Student Eins!
15 Gut Hammer, Bombe, krass, fett – GEIL!
16 Sehr gut Nein, Mama…
17 Sehr gut Nein, Papa…
18 Sehr gut …diese Noten gibt es nur in der Theorie!

…und was der Korrektor dir mit der Note sagen will

Punkte Note Was der Korrektor meint
0 Ungenügend völlig unbrauchbare Leistung
1-3 Mangelhaft wegen erheblicher Mängel im Ganzen nicht mehr brauchbar
4-6 Ausreichend Leistung entspricht trotz ihrer Mängel (noch) den Anforderungen
7-9 Befriedigend Leistung entspricht den durchschnittlichen Anforderungen
10-12 Vollbefriedigend Leistung liegt über den durchschnittlichen Anforderungen
13-15 Gut Leistung liegt erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen
16-18 Sehr gut besonders hervorragende Leistung

Aber aufgepasst: Im Staatsexamen gilt wieder etwas anderes!

Die Noteneinteilung im Examen (wie im Schwerpunktstudium) ist eine andere als die im Rahmen des Grund- und Hauptstudiums. Das liegt daran, dass hier, um eine Gesamtnote zu errechnen, ein Durchschnitt aus den abgelegten Klausuren gebildet wird. Das Ergebnis der auf die Klausuren folgenden mündlichen Prüfung wird dann je nach Bundesland in eine bestimmte Gewichtung zum Durchschnitt der Klausurergebnisse gesetzt. Die Errechnung der Durchschnittspunktzahl wird bis auf zwei Nachkommastellen angegeben, sodass sich die Notenskala daran orientiert.

Die Notenskala im Examen

Punkte Note
0-1,49 Ungenügend
1,50-3,99 Mangelhaft
4,00-6,49 Ausreichend
6,50-8,99 Befriedigend
9,00-11,49 Vollbefriedigend
11,50-13,99 Gut
14,00-18,00 Sehr gut

Noten und Fähigkeiten richtig einordnen – Prädikate regnen nicht vom Himmel

Mit diesem Wissen gewappnet, kann und sollte man anfangen, seine Fähigkeiten durch die Noten im Studium richtig einzuschätzen. Sie können euch als Orientierung hinsichtlich der Einordnung eures Wissenstandes und eurer Lernmethoden dienen. Leider kann es (des Öfteren) passieren, dass das Klausurergebnis nicht dem hohen Lernaufwand entspricht, den man vor der Prüfung betrieben hat. Ebenso kann es aber auch sein, dass ihr vom Ergebnis eurer Klausur nach einer weniger intensiven Vorbereitungsphase positiv überrascht werdert. Die Benotung hinterlässt oft den Eindruck der schweren Berechenbarkeit. Lasst euch davon aber nicht entmutigen, sondern setzt euch mit dem Votum des Korrektors auseinander und versucht herauszuarbeiten, wo und wie ihr euch verbessern könnt oder ob ihr eure Lernmethoden umstellen solltet. Das benötigt Zeit, lohnt sich aber auf lange Sicht und zahlt sich spätestens im Examen aus. Zudem sollte man sich ins Gedächtnis rufen, dass der Großteil der Absolventen unter der Grenze von 9,00 Punkten im Examen bleibt und stets bedenken, dass die Note euch nicht als Mensch ausmacht. Bei der Auswertung eurer Noten solltet ihr stets über den breiten Klotz schlagen. Alles unter 4 Punkten war ein Griff daneben, alles zwischen 4 bis 6 Punkten ist ausbaubedürftig und das Feld zwischen 7 bis 9 Punkten ist solide. Prädikatsnoten in den luftigen Höhen von 15 Punkten oder mehr solltet ihr genießen, denn Rückschläge gibt es im Jurastudium (fast) immer. Nehmt Noten als Motivation und Anzeiger für künftigen Arbeitsaufwand und lasst euch nicht davon abschrecken, wenn gerade der Start ins Studium eher etwas holprig ausfällt. Das Staatsexamen ist ein Marathon und kein Sprint. Die Noten vor dem Staatsexamen sind keine Meilensteine, sondern dienen dem Herausfinden der richtigen Taktikten beim Lernen und Klausurenschreiben, wobei jeder sein eigenes Tempo finden kann und soll. Also gebt nicht auf, wenn die Prädikate während des Studiums nicht vom Himmel regnen, werdet andererseits aber auch nicht übermütig, wenn ihr einen Lauf habt. Die Jura-Notengebung neigt wie gesagt dazu, schwer kalkulierbar zu sein und am Ende kommt es auf die Noten der Examina, nicht auf die der universitären Zwischenprüfung an.

Nicht den Kopf in den Sand stecken

Auch wenn die Aussichten auf ein Prädikatsexamen eher mager sind, sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken. Examensnoten sind zuallererst nicht alles und zweitens macht ja gerade der Teil der Absolventen ohne Prädikatsexamina den Großteil dieser Berufsgruppe aus. Von daher gibt es viele Berufselder, die man als Jurist ohne Prädikatsexamina ausüben kann. Zudem ist die Gewinnung von Nachwuchsjuristen gerade in der Justiz sehr umkämpft, was die Notenanforderungen jedenfalls für das Richteramt und die Staatsanwaltschaft sinken lässt. Das verdeutlicht auch folgendes Zitat von Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes und Chefredakteur der Deutschen Richterzeitung in NJW-aktuell (4/2020):

„Nach einer Studie des Richterbundes zur Zukunftsfähigkeit der Justiz müssen in den fünf neuen Ländern bis zum Jahr 2030 rund 60 Prozent aller Juristen ersetzt werden. Hilfe aus den alten Bundesländern ist kaum zu erwarten, denn auch dort wächst die Zahl der Pensionäre in den nächsten Jahren stetig. Insgesamt werden etwa 10.000 Richter und Staatsanwälte in den nächsten zehn Jahren die deutsche Justiz verlassen.“

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