Zu unserem Berufsspecial Arbeitsrecht
Raus aus der Universität und rein in den Berufsalltag – so einfach sieht für viele Absolventinnen und Absolventen der Einstieg in das Berufsleben aus. Dass man später noch einmal zum Studium zurückkehren könnte, ist für viele kaum vorstellbar. Aber Spezialwissen zur persönlichen Profilierung wird auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger.
Mit renommierten Masterstudiengängen lässt sich dieses Wissen ganz gezielt und abgestimmt auf die Fachrichtung erlangen. Jüngstes Beispiel aus Münster ist der berufsbegleitende Masterstudiengang Arbeitsrecht.
Der Studiengang eignet sich für Berufseinsteiger*innen und Referendar*innen, die einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht anstreben und eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten. Er richtet sich aber auch an Jurist*innen und Ökonom*innen, die bereits im arbeitsrechtlichen Bereich von Kanzleien und Unternehmen tätig sind und ihre Expertise vertiefen bzw. um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten.
Nach erfolgreichem Abschluss wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Hochschulgrad eines „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen. Der Studiengang dient zugleich als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse für die Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
Das Arbeitsrecht stellt Praktiker*innen vor neue Herausforderungen
Es ist viel Bewegung im Arbeitsrecht, sowohl national als auch international. Wirtschaftskrisen haben zur Neugestaltung von Beschäftigungsverhältnissen geführt, neue Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, die Globalisierung der Märkte und gesetzliche Neuregelungen beeinflussen zunehmend das Deutsche Arbeitsrecht. Es ist einem stetigen Wandel unterworfen und stellt die Praktiker*innen immer wieder vor neue Herausforderungen. Die Anforderungen an die Beratung steigen, die Personalarbeit wird zunehmend komplexer.
Diese Entwicklungen haben die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster veranlasst, den neuen Masterstudiengang „Arbeitsrecht“ ins Leben zu rufen. Der Studiengang vermittelt fundierte Kenntnisse in allen Bereichen des Arbeitsrechts, fachübergreifendes Know-how und strategische Beratungskompetenz.
Theorie und Praxis mit aktuellen Beispielen und vielen Details
Die Teilnehmer*innen des Studiengangs profitieren von einer ausgewogenen und gleichermaßen hochkarätigen Zusammensetzung der Dozent*innen. Renommierte Hochschulprofessor*innen und erfahrene Praktiker*innen aus Kanzleien, Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Richter*innen der Arbeitsgerichte vermitteln umfassendes Fachwissen mit direktem Bezug zu ihrem beruflichen Alltag.
Das Beste aus Theorie und Praxis bedeutet in diesem Kontext, langjährige Berufserfahrung in den jeweiligen Themengebieten mit dem neuesten Stand von Lehre und Forschung zu kombinieren. Der Studiengang spannt mit allen Details den inhaltlichen Bogen vom allgemeinen Individual- und Kollektivarbeitsrecht über das Kündigungsrecht bis hin zum Arbeitsrecht für Führungskräfte. Er thematisiert Wechselwirkungen und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten und ausgewählten Bereichen der Ökonomie. Darüber hinaus bietet er Einblicke in die betriebliche
Altersversorgung und die strategische Personalarbeit. Die Verantwortlichen des Studiengangs legen dabei großen Wert auf eine anwendungsorientierte Ausrichtung der Inhalte, so dass die theoretischen Erkenntnisse in all ihrer Tiefe durch viele aktuelle Beispiele aus dem Berufsalltag der Praktiker*innen angereichert werden.
Eine sinnvolle Investition in die Zukunft
Ein berufsbegleitender Masterstudiengang erfordert Disziplin und Organisationstalent. Die Doppelbelastung aus Studium und Beruf ist für die Teilnehmer*innen einerseits eine Herausforderung, andererseits eine lohnende Investition, weil sie für ihre anwaltliche Tätigkeit perfekt ausgebildet sind. Darüber hinaus wird ein berufsbegleitendes Studium als Beweis dafür gesehen, dass die Absolvent*innen neben dem erlernten Wissen ein sehr hohes Maß an Motivation und Belastbarkeit mitbringen.
Deshalb suchen große Kanzleien und Unternehmen oft gezielt unter den Teilnehmer*innen und Absolvent*innen von LL.M.-Studiengängen ihre Führungskräfte und Partner*innen von morgen aus. Häufig fördern Kanzleien und Unternehmen die Teilnahme finanziell und/oder mit zusätzlichem Urlaub, weil sie wissen, dass sie nach dem Studium hoch qualifizierte Spezialist*innen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in ihren Reihen haben werden.
von Nina Israel, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der JurGrad School of Tax and Business Law, Westfälische Wilhelms-Universität Münster