Das erste Staatsexamen von A bis Z
Die Examensvorbereitung
Als Jurastudent hat man es schon so oft gehört: Das Jurastudium und insbesondere das Examen sind kein Sprint, sondern ein Marathon. Es gehören viel Disziplin und Durchhaltevermögen dazu. Hat man erst einmal die Zwischenprüfung in den ersten Semestern hinter sich gebracht, lässt einem das Studium an sich viele Freiheiten. Es gibt keinen Zwang, von morgens bis abends in Vorlesungen zu sitzen und jede Klausur zu schreiben. Doch die Abrechnung kommt etwas später in Form der staatlichen Pflichtfachprüfung. Hier muss man den gesamten Stoff beherrschen, ob man nun die Vorlesungen besucht hat oder nicht. Es ist somit ein hohes Maß an Eigenorganistion erforderlich. Aber selbst ohne jede Vorlesung und jede angebotene Klausur mitgenommen zu haben, lässt sich das Examen schaffen. Das A und O ist hierbei eine gute Examensvorbereitung.
Denkanstöße, Wissenswertes und Tipps für die gelungene Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung halten die untenstehenden Beiträge bereit. Dort erfahrt ihr auch, wann der Besuch eines Repetitoriums sinnvoll ist und welche warum besonders beliebt bei euren Kommilitonen sind. Wir haben außerdem bekannte Online-Repetitorien für euch getestet!
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Lernmaterialien und kostenlose Skripte
Das Examen
Ihr habt euch vorbereitet und zum Freischuss oder regulären ersten Versuch gemeldet. Der Bammel vor den Prüfungen ist groß; viele haben Angst, zu versagen. Hierzu sei gesagt, dass noch niemandem ein Zacken aus der Krone gebrochen ist, weil er einen zweiten Anlauf für etwas gebraucht hat. Wenn ihr durchgefallen seid, habt ihr je nachdem 1-2 weitere Versuche, es erneut zu probieren. Wenn ihr besteht, aber mit eurer Note unzufrieden seid, habt ihr im Falle des Freischusses immer noch einen Verbesserungsversuch frei. Auch wenn im Studium häufig ein anderer Eindruck vermittelt wird, ist ein Prädikat nicht alles. Hier mag es hilfreich sein, sich ins Gedächtnis zu rufen, dass der Großteil der Juraabsolventen unterhalb der Prädikatsgrenze abschneidet und „dennoch“ ein erfülltes Berufsleben führt. Dazu sowie zur Benotungsweise im ersten Staatsexamen gehen die untenstehenden Beiträge ins Detail.
Der Freischuss
Nimmt ein Prüfling nach ununterbrochenem rechtswissenschaftlichem Studium bis zu einem vom jeweiligen Bundesland bestimmten Zeitpunkt an der Staatsprüfung teil und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen. Er hat somit drei, statt der regulären zwei Versuche, muss sich dafür aber auch frühzeitig der Examensprüfung unterziehen.
Der Freiversuch wird nur einmal gewährt. Wenn ihr im Freischuss durchfallt, bekommt ihr wie diejenigen, die den Freischuss nicht wahrnehmen, zweimal die Chance, euer Examen zu bestehen. Jedes Bundesland gewährt Jurastudierenden die Möglichkeit des Freiversuchs. Wir haben für euch gesammelt, bis wann man sich in den einzelnen Bundesländern zum Examen angemeldet bzw. die Prüfung angetreten haben muss, um unter die Freischussregelung zu fallen.
Bundesland | Freischuss möglich nach |
Baden-Württemberg | 8 Semestern |
Bayern | 8 Semestern |
Berlin | 8 Semestern |
Brandenburg | 8 Semestern |
Bremen | 8 Semestern |
Hamburg | 9 Semestern, wenn Schwerpunkt bereits bestanden, ansonsten 8 Semestern |
Hessen | 8 Semestern |
Mecklenburg-Vorpommern | 8 Semestern |
Niedersachsen | 8 Semestern |
Nordrhein-Westfalen | 8 Semestern |
Rheinland-Pfalz | 8 Semestern |
Saarland | 8 Semestern |
Sachsen | 8 Semestern, wenn Beginn des Studiums vor dem 01.10.2020, sonst 9 Semestern |
Sachsen-Anhalt | 8 Semestern |
Schleswig-Holstein | 8 Semestern, wenn Schwerpunkt bereits bestanden, ansonsten 7 Semestern |
Thüringen | 8 Semestern |
Die schriftlichen Prüfungen
In den meisten Bundesländern sind sechs Aufsichtsarbeiten innerhalb von je fünf Stunden anzufertigen. Davon stammen drei aus dem Zivilrecht, zwei aus dem Öffentlichen Recht und eine aus dem Strafrecht. Ausnahmen hiervon stellen die Bundesländer Berlin und Brandenburg dar: Hier sind sieben Klausuren zu schreiben, nämlich zwei statt einer im Strafrecht.
Gewichtung der Prüfungsleistungen
Ein erprobtes Vorbereitungskonzept für die Klausuren im ersten Staatsexamen bestehend aus fünf Bausteinen und erstellt von einem Professor der Humboldt Universität Berlin findet ihr hier:
Zeitraum der Klausuren in den 16 Bundesländern
Bundesland | Klausurenmonate 1. Examen | Zeitraum |
Baden-Württemberg | Februar/März, September | Ende Februar bis Anfang/Mitte März; Anfang bis Mitte September |
Bayern | März, September | Anfang bis Mitte des Monats |
Berlin | April, Oktober | Mitte bis Ende des Monats |
Brandenburg | April, Oktober | Mitte bis Ende des Monats |
Bremen | Februar/März; August | Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August |
Hamburg | Februar/März, April, Juni, August, Oktober, Dezember | Ende Februar bis Anfang März, ansonsten Mitte bis Ende des Monats |
Hessen | Februar/März, Juni, August, Oktober | Ende Februar bis Anfang März, ansonsten Mitte bis Ende des Monats |
Mecklenburg-Vorpommern | April, Oktober | Mitte bis Ende des Monats |
Niedersachsen | Januar, April, Juli, Oktober | Mitte bis Ende des Monats |
Nordrhein-Westfalen | Januar, Februar, April, Mai, Juni, August, Oktober, November, Dezember | Mitte bis Ende des Monats |
Rheinland-Pfalz | Februar/März, August | Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August |
Saarland | Februar/März, August | Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August |
Sachsen | Februar/März, August | Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August |
Sachsen-Anhalt | Februar/März, August | Ende Februar bis Anfang März; Mitte bis Ende August |
Schleswig-Holstein | Januar, Juli | Mitte bis Ende des Monats |
Thüringen | Februar/März, August September | Ende des Monats bis Anfang des neuen Monats |
Die mündliche Prüfung
Der schriftliche Teil ist geschafft! Nach einigen Monaten des Wartens haltet ihr den Bescheid über die Ergebnisse eurer Klausuren in den Händern und wisst: Es folgt bald die Ladung zur mündlichen Prüfung. Dieser schauen viele mit Angst entgegen. Kaum jemand hat bereits im Rahmen des Studiums eine Situation erlebt, die mit der mündlichen Prüfung im Examen vergleichbar wäre. Sie dauert mehrere Stunden und besteht aus einem Kurzvortrag zu einem Fall aus einem der drei Kerngebiete sowie einem Prüfungsgespräch zu allen der drei. Auch hier ist die Vorbereitung wieder das A und O.
Weshalb die mündliche Prüfung eine Chance und kein Schreckensgespenst ist sowie mehr über den Ablauf, die einzelnen Prüfungsabschnitte und Tipps zur Vorbereitung erfahrt ihr hier:
Angstgegner mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen
Mit der Ladung zur mündlichen Prüfung erfahrt ihr die Namen eurer drei Prüfer. Nutzt dieses Wissen, um ihre bevorzugten Rechtsgebiete, Standardfragen und Steckenpferde herauszufinden und so bestens gewappnet in die Prüfung zu ziehen! Wie ihr das macht? Am besten über Examensprotokolle, die andere Prüflinge, die bereits vor diesen Prüfern Rede und Antwort gestanden haben, für euch geschrieben haben.
Ein erprobtes Vorbereitungskonzept für die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen bestehend aus vier Bausteinen und erstellt von einem Professor der Humboldt Universität Berlin findet ihr hier:
Konzept für die mündliche Prüfung im 1. Staatsexamen
Euch interessiert ein Blick hinter die andere Seite der mündlichen Prüfung? Dann lest diesen Erfahrungsbericht eines Prüfers aus der mündlichen Prüfung des 1. Staatsexamens.
Als Prüfer in der staatlichen Pflichtfachprüfung – ein Erfahrungsbericht
Gewichtung der Prüfungsleistungen in den 16 Bundesländern
Bundesland | Art der Leistung | Anteil Gesamtnote |
Baden-Württemberg | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
70% 30% |
Bayern | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
75% 25% |
Berlin | 7 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfungsgespräch |
63% 37% 13% 24% |
Brandenburg | 7 Klausuren mündliche Prüfung: Aktenvortrag Prüfugsgespräch |
63% 37% 13% 24% |
Bremen | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
2/3 1/3 |
Hamburg | 6 Klausuren mündliche Prüfung (10-minütiger Kurzvortrag und Prüfungsgespräch) |
75% 25% |
Hessen | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
2/3 1/3 |
Mecklenburg-Vorpommern | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
2/3 1/3 |
Niedersachsen | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
64% 36% |
Nordrhein-Westfalen | 6 Klausuren mündliche Prüfung: Prüfungsgespräch Kurzvortrag |
60% 40% 30% 10% |
Rheinland-Pfalz | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
2/3 1/3 |
Saarland | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
70,59% 29,41% |
Sachsen | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
2/3 1/3 |
Sachsen-Anhalt | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
60% 40% |
Schleswig-Holstein | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
2/3 1/3 |
Thüringen | 6 Klausuren mündliche Prüfung |
65% 35% |
Möglichkeit zur Notenverbesserung
Ihr habt eure Prüfungsgesamtnote nach der mündlichen Prüfung erhalten, seid aber nicht zufrieden und würdet das Examen gerne wiederholen. Das geht grundsätzlich in jedem Bundesland. Voraussetzung ist stets das Bestehen des Examens im ersten Anlauf. In einigen Bundesländern können jedoch nur die, die dabei den Freischuss wahrgenommen haben, die Prüfung zur Notenverbesserung wiederholen. In wieder anderen Bundesländern können hingegen ebenfalls diejenigen, die den regulären ersten Versuch bestanden haben, einen Verbesserungsversuch unternehmen, allerdings nur gegen Enrichtung einer Gebühr.
Außerdem könnt ihr nicht nur isolierte Prüfungsteile wie etwa einzelne Klausuren oder nur den schriftlichen oder nur den mündlichen Teil wiederholen: Die Prüfung muss im Ganzen erneut abgelegt werden, d.h. es müssen wieder 6-7 Klausuren geschrieben sowie der Aktenvortrag und das Prüfungsgespräch erfolgreich absolviert werden. Wie die einzelnen Bundesländern den Verbesserungsversuch genau regeln, haben wir hier für euch zusammengetragen.
Bundesland | Voraussetzungen |
Baden-Württemberg |
|
Bayern |
|
Berlin |
|
Brandenburg |
|
Bremen |
|
Hamburg |
|
Hessen |
|
Mecklenburg-Vorpommern |
|
Niedersachsen |
|
Nordrhein-Westfalen |
|
Rheinland-Pfalz |
|
Saarland |
|
Sachsen |
|
Sachsen-Anhalt |
|
Schleswig-Holstein |
|
Thüringen |
|
Nach dem 1. Staatsexamen
Das 1. Staatsexamen ist erfolgreich absolviert – herzlichen Glückwunsch! Unabhängig davon, ob man sich erst einmal einen Urlaub gönnt oder sich direkt wieder ins Getümmel stürzt, stellt sich die Frage, was als nächstes ansteht.
Schwerpunktstudium
In einigen Bundesländern kann man sich aussuchen, ob man das Schwerpunktstudium – den universitären Teil der Ersten juristischen Prüfung – vor oder nach dem staatlichen Teil absolviert. Verschiedene Gründe sprechen dafür und dagegen. Für all diejenigen, die zuerst den staatlichen Teil in Angriff genommen haben, schließt sich nun also die Wahl des Schwerpunktbereichs an. Die meisten Universitäten bieten bis zu zehn verschiedene Bereiche an – wofür soll man sich da entscheiden?! Hierzu findet ihr untenstehend einige Hilfestellungen und eine Einführung in zwölf verschiedene Schwerpunktbereiche.
LL.M. und Promotion
Hat man den Abschluss des Jurastudiums endgültig in der Tasche, bietet sich die Überlegung an, eine Zusatzqualifikation zu erwerben. Ob man dies vor oder nach dem Referendariat machen sollte bzw. möchte, welche der in Frage kommenden Zusatzqualifikationen zu wählen ist sowie ihren jeweiligen Nutzen haben wir in den untenstehenden Beiträgen für euch aufbereitet.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen zum LL.M. und der juristischen Promotion findet ihr auf unserer FAQ-Seite.
Hier könnt ihr euch über einige LL.M.-Programme informieren:
Weitere LL.M.-Programme sowohl im In- als auch Ausland findet ihr sortiert nach Rechtsgebiet in unseren Berufsspecials:
Der juristische Vorbereitungsdienst
Unabhängig davon, ob ihr gerade erst aus dem Hörsaal stolpert, mehrere Jahre mit einer Promotion zugebracht habt oder nach dem Erwerb eures LL.M. von Hawaii wieder nach Hause zurückkehrt, steht – soweit ihr euch für die Fortsetzung einer („klassischen“) juristischen Laufbahn entschieden habt – als nächstes das Referendariat auf der Agenda. Hierzu haben wir alles Wissenswerte von Vorbereitung, Bewerbung und Ablauf der Stationen in den einzelnen Bundesländern bis zum Assessorexamen und Berufseinstieg bei ausgewählten Arbeitgebern für euch parat!
Finde auch alles, was du über das Referendariat wissen solltest im REF50, unserem Magazin für Referendare: Kompakt und verständlich gibt es hier alle Informationen zu Planung, Examensvorbereitung, Arbeitgebern, Karrierechancen, Berufsfeldern und Vielem mehr!
Berufseinstieg als Diplomjurist
Wer die Erste juristische Prüfung – das heißt, den universitären und staatlichen Teil – erfolgreich absolviert hat, darf sich Diplomjurist nennen. Ob der Weg für dich an dieser Stelle nun zu Ende sein soll oder ob es dich in naher Zukunft ins Referendariat zieht – du kannst jetzt bereits mit beiden Beinen im Berufsleben stehen. Welche beruflichen Möglichkeiten es für Diplomjuristen gibt, kannst du hier nachlesen:
Arbeiten ohne 2. Staatsexamen – Welche Möglichkeiten gibt es?
Sei es, weil du auf einen Ref-Platz wartest, die Kanzleiwelt kennen lernen oder deine Promotion finanzierst möchtest – hier bietet sich z.B. der Einstieg als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an.
Wähle hierfür z.B. aus den untenstehenden Arbeitgebern oder werde Teil des iurratio-Talentpools: Registriere dich und finde deinen zukünftigen Arbeitgeber, der voll und ganz zu dir passt, oder lass dich von deinem Wunscharbeitgeber kontaktieren in nur wenigen Schritten! Zur Registrierung geht´s hier
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