Bitte stellen Sie sich zunächst kurz vor und geben Sie uns einen Einblick in Ihren persönlichen Weg ins See- und Seehandelsrecht.
Mein Name ist Dr. Henning Schaaf und ich bin seit Mai 2025 als Rechtsanwalt (Associate) in der Kanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN, kurz: ASD, am Standort in Leer (Ostfriesland) tätig. Bereits während des Studiums in Osnabrück habe ich ein erstes Praktikum in einer Kanzlei mit see- und seehandelsrechtlichem Schwerpunkt absolviert. Nach dem Studium habe ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet und eine Promotion im Staatsrecht abgeschlossen. Das anschließende Referendariat hat mich in der Anwaltsstation zu ASD geführt. Über die Kanzlei habe ich die Wahlstation in Sydney, ebenfalls in einer Kanzlei mit seehandelsrechtlichem Schwerpunkt, verbracht. Mein Weg ist also für das See- bzw. Seehandelsrecht sicher eher untypisch, da ich vor dem Referendariat keine großen Berührungspunkte hatte. Das zeigt meines Erachtens: Ein Einstieg ist auch ohne einen see- bzw. seehandelsrechtlichen Schwerpunkt möglich.
Was gehört aus Ihrer Sicht alles zum See- und Seehandelsrecht – und in welchen Bereichen kann man sich spezialisieren?
Das See- und Seehandelsrecht umfasst mehr, als zunächst vorgestellt. Neben beratenden Tätigkeiten zur Struktur von Schiffsgesellschaften spielen die Finanzierung von Schiffen, Schiffsbau- und Charterverträge, Schiffsan- und -verkäufe, Ein- und Ausflaggungen sowie versicherungsrechtliche Fragen eine große Rolle. Außerdem kommt es auch zu Unfällen und Kollisionen auf See, bei denen es einerseits um die tatsächliche, andererseits um die rechtliche Aufarbeitung geht. Einen eigenen Teilbereich stellt daneben das Seearbeitsrecht dar.
Viele Nachwuchsjurist:innen können sich unter Seehandelsrecht wenig Konkretes vorstellen: Wie sieht die anwaltliche Praxis tatsächlich aus?
Einen großen Teil der anwaltlichen Praxis bilden insolvenz-, gesellschafts-, handels- und steuerrechtliche Fragen bei der Strukturierung von Schiffs- und Managementgesellschaften. Außerdem bilden gestaltende und beratende Tätigkeiten bei Schiffsan- und -verkäufen einen Anteil. Neben diesen Mandaten mit beratungsrechtlichem Schwerpunkt treten Gerichts- und Schiedsverfahren, also Streitigkeiten etwa wegen Ladungsschäden, Schiffskollisionen oder anderen Vorfällen auf See.
Die Mandanten sind vielseitig und sitzen weit verteilt: Standortbedingt stammt ein Großteil der Mandate aus der Region der Emsachse und aus der Region Hamburg. Weitere Mandate liegen im europäischen Ausland, also etwa in den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien. Doch auch weit darüber hinaus stehen wir in engem Kontakt zum Beispiel zu Flaggenstaaten wie Antigua & Barbuda, Liberia und den Marshall Islands.
Die Dimensionen dieser Mandate sind vereinzelt kaum vorstellbar und erreichen sechs- oder siebenstellige Summen. Auch das hebt das See- und Seehandelsrecht von zahlreichen anderen Rechtsgebieten ab.
Was macht die Tätigkeit im See- und Seehandelsrecht aus Ihrer Sicht besonders spannend – und wo liegen die größten Herausforderungen?
Wenn man frisch aus Studium, Referendariat und Promotion kommt, scheinen bei der Bearbeitung eines Mandats stets die Rechtsprobleme im Vordergrund zu stehen. Doch das sieht in der Praxis oft anders aus. Hinter einzelnen Fragen des Mandanten verstecken sich oft wirtschaftliche Interessen, die es zu erkennen und in die Beratung einfließen zu lassen gilt. Dies zu erkennen, erfordert Erfahrung, die sich nur mit der Zeit gewinnen lässt.
Gerade das macht die Arbeit aber aus und abwechslungsreich.
Neben diesen wirtschaftlichen Zusammenhängen stehen technische Finessen, sei es bei der Frage, wie die Ladung auf einem Schiff seetauglich zu stauen und zu sichern ist, oder bei der Frage, welchen Kurs und welche Geschwindigkeit Schiffe wählen müssen, um bei auf- bzw. bei ablaufendem Wasser unter Berücksichtigung der Windverhältnisse sicher in einen Hafen einzulaufen.
In vielen Fällen gilt für die Mandanten außerdem: Zeit ist Geld. In der Schifffahrt, in der Charterraten minutengenau berechnet werden, überschlagen sich oft die Ereignisse. Darunter darf aber die rechtssichere Beratung nicht leiden. Den Spagat zu schaffen, bleibt zwar herausfordernd, hält den Alltag aber auch spannend.
Wie international muss man als Nachwuchsjurist:in in diesem Bereich wirklich denken und arbeiten?
Die Arbeit ist von internationaler Zusammenarbeit geprägt; täglich gehen Telefonate oder Emails aus dem Ausland ein. Englisch ist im Arbeitsalltag daher unerlässlich: Einerseits erfolgt die Kommunikation fast ausschließlich auf Englisch, andererseits unterliegt ein Großteil der abgeschlossenen Verträge dem englischen Recht. Deshalb ist die Kenntnis von englischen Rechtsbegriffen für das Verständnis der Verträge von großem Vorteil. Auch eine grundlegende Kenntnis des englischen Rechts ist für das Verständnis förderlich, ohne dass dies allerdings zur Einstellungsvoraussetzung erhoben wird. Vielmehr steht auch hier die Kommunikation mit ausländischen Korrespondenzanwälten im Fokus, die bei Fragen zum ausländischen Recht helfen.
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Welche fachlichen Kenntnisse und persönlichen Eigenschaften sind im See- und Seehandelsrecht im Arbeitsalltag tatsächlich entscheidend – und was entwickelt sich erst mit der Erfahrung?
Für die wichtigsten Eigenschaften halte ich es, praktisch, wirtschaftlich und mandantenorientiert zu denken. Diese Eigenschaften können Berufseinsteiger:innen selbstverständlich nicht sofort mitbringen und wachsen mit der Zeit. Für die Einstellung relevanter sind dagegen das juristische Verständnis, das in Studium und Referendariat gelehrt wird und das sich auch in den Noten der Staatsexamina widerspiegelt.
Der gewählte Schwerpunkt ist dabei nebensächlich. Natürlich zeigt die Wahl eines transport- bzw. seehandelsrechtlichen Schwerpunkts im Studium eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Rechtsgebiet, ist aber keine Einstellungsvoraussetzung.
Woran erkennen Sie im Bewerbungsprozess, dass sich jemand ernsthaft mit dem See- und Seehandelsrecht auseinandergesetzt hat – und nicht nur „Interesse“ formuliert?
Eine „ernsthafte Auseinandersetzung“ lässt sich vor allem daran erkennen, dass Bewerber:innen zuvor Erfahrungen in der Schifffahrt oder im Transportrecht im Allgemeinen gemacht haben. Das kann im Studium geschehen, etwa im Schwerpunkt, in Praktika und Seminaren oder durch eine vor dem Studium absolvierte Ausbildung etwa als Schifffahrtskaufmann/-frau oder als Speditionskaufmann/-frau. Grundsätzlich spricht meines Erachtens auch nichts dagegen, wenn Bewerber:innen „lediglich“ Interesse am Rechtsgebiet haben: Das See- und Seehandelsrecht bietet im Studium und im Referendariat wenig Anknüpfungspunkte. Die in Studium und Referendariat erlernten Fähigkeiten ermöglichen den Einstieg in die Materie dennoch. In der täglichen Arbeit werden die Kenntnisse anschließend vertieft. Das ist auch notwendig, denn klassische Lehrbücher, etwa für Schiffsan- und -verkäufe, existieren nicht.
Wie realistisch sind die Einstiegschancen für Berufseinsteiger:innen im maritimen Bereich bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN – und wie werden junge Kolleg:innen in die Mandatsarbeit eingebunden?
Die Einstiegschancen sind gut und der Einstieg gelingt natürlich einfacher und schneller, wenn Einsteiger:innen bereits mit transport- und seehandelsrechtlichen Fragestellungen in Berührung gekommen sind. Wie gesagt, bilden Vorkenntnisse aber keinesfalls die Einstiegsvoraussetzung. Stattdessen lernt man gerade am Anfang viel von erfahreneren Kollegen, die jederzeit für Fragen zur Verfügung stehen, stets ein offenes Ohr haben und einen nach und nach dabei unterstützen, die Aufgaben selbst zu übernehmen. Die Aufteilung in verschiedene Standorte ist dabei nebensächlich. Mit den anderen Standorten ist man gerade zu Anfang täglich vernetzt und die Zusammenarbeit funktioniert reibungslos und sehr kollegial. Die Einbindung in die Mandatsarbeit, auch standortübergreifend, erfolgt also nahtlos: Am Anfang steht vor allem Zuarbeit im Vordergrund, die nach und nach selbstständiger wird.
Wie schätzen Sie die Zukunftsaussichten des See- und Seehandelsrechts ein – und welche Entwicklungen werden das Fach besonders prägen?
Gerade aktuell mit der faktischen Sperrung der Straße von Hormus wird deutlich, wie wichtig und prägend Schifffahrt für die Weltwirtschaft ist und wie bemerkbar die Auswirkungen im täglichen Leben sind. In der Praxis der Charterverträge wirft dies Rechtsfragen auf, die der Klärung bedürfen. Neben diesen Einflüssen durch weltweite Krisen stellen sich stets Fragen im Alltag der Reedereien. Auch in Zukunft wird die (See-)Schifffahrt in beiden Zusammenhängen rechtliche Beratung benötigen.
Daneben ist die Seeschifffahrt einer ökologischen Regulierung unterworfen, insbesondere durch Unionsrecht. Hier existiert etwa seit kurzer Zeit das Emissions Trading System (EU ETS) oder die relativ neu geltende FuelEU Maritime-Verordnung. Beide wirken sich in Charterverträgen auf das Vertragsverhältnis zwischen Eigner und Charterer aus und müssen bei der Vertragsgestaltung Berücksichtigung finden. Auch im digitalen Umfeld werden sich mehr und mehr Wandlungen ergeben. Dies wird Unsicherheiten hervorrufen, die stets mit Rechtsfragen einhergehen werden.
Welchen konkreten Rat würden Sie Nachwuchsjurist:innen geben, die mit dem Gedanken spielen, ins See- und Seehandelsrecht einzusteigen?
Meine Empfehlung ist, bereits früh einen Blick in das Rechtsgebiet zu wagen. Nur so kann jede:r herausfinden, ob die Materie einem bzw. einer selbst liegt. Falls die Universität keinen Schwerpunkt im See- und Seehandelsrecht anbietet, kann etwa ein Praktikum einen Einstieg liefern. Zu einem späteren Zeitpunkt im Referendariat bestehen gleich mehrere Chancen: Neben der Anwaltsstation ermöglicht die Wahlstation einen Einstieg in die Materie. Beide Stationen zeigen bereits gut, welche Anforderungen der Beruf stellt. Jede:r wird deshalb für sich herausfinden können, ob ihm bzw. ihr das Rechtsgebiet liegt. Falls sich nachher herausstellen sollte, dass die Interessen woanders liegen, so ist man um eine Erfahrung reicher und weiß jedenfalls, worüber man redet; verloren hat man mit dem Einstieg also keinesfalls.
Vielen Dank für das Interview und die Zeit, Herr Dr. Schaaf!
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