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See- und Seehandelsrecht: Interview mit Arne Morten Hansen (ARNECKE SIBETH DABELSTEIN)

In diesem Interview im Rahmen unserer Berufsspecials gibt Arne Morten Hansen, Rechtsanwalt bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN im Bereich See- und Seehandelsrecht, Einblicke in ein hochspezialisiertes und international geprägtes Rechtsgebiet. Er zeigt, wie eng Recht, globale Wirtschaft und Schifffahrt miteinander verbunden sind und welche spannenden Karriereperspektiven das maritime Wirtschaftsrecht für Nachwuchsjurist:innen bietet.

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See- und Seehandelsrecht: Interview mit Arne Morten Hansen (ARNECKE SIBETH DABELSTEIN)

Bitte stellen Sie sich zunächst kurz vor und geben Sie uns einen Einblick in Ihren persönlichen Weg ins See- und Seehandelsrecht.

Mein Name ist Arne Morten Hansen. Ich bin seit rund dreieinhalb Jahren als Rechtsanwalt bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN (ASD) am Standort in Hamburg im Bereich des See- und Seehandelsrechts tätig.

Aus meinem Heimatort nahe Flensburg unweit der Grenze zu Dänemark führt nahezu jeder Weg in Richtung Süden über den Nord-Ostsee-Kanal und entlang der Container-Terminals des Hamburger Hafens. Der Blick auf die Schifffahrt ist hier allgegenwärtig. 

Erste Blicke in die Schifffahrt durfte ich während eines Praktikums bei einem weltweit führenden Hersteller von Zylinderlaufbuchsen für Schiffsmotoren gewinnen. Die Bilder über die Dimensionen der für die Zylinder erforderlichen, aus Flüssigeisen hergestellten Gussrohlinge verfingen sofort. 

Die Faszination für die Schifffahrt prägte sodann auch meine juristische Ausbildung an der Universität Hamburg. Studienbegleitend durfte ich am Institut für Seerecht und Seehandelsrecht vertiefte Einblicke in die Welt des maritimen Rechts werfen und solche durch das Mitwirken an der im Verlag C.H.Beck herausgegebenen „Recht der Transportwirtschaft – RdTW“ der maritimen Leserschaft zugänglich machen. 

Wie der Zufall es wollte, führte die Universität Hamburg rund ein Jahr vor der Wahl meines Studienschwerpunkts einen neuen Schwerpunktbereich ein: „Maritimes Wirtschaftsrecht“. Ein Schwerpunkt, der wohl kaum zu einer anderen deutschen Stadt besser gepasst hätte als zu der Hansestadt Hamburg, die sich dank ihres Hafens auch gern als „Tor zur Welt“ bezeichnet und dank des Sitzes des Internationalen Seegerichtshofs zu Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung des Seerechtsübereinkommens auch tatsächlich Recht für die Welt spricht.

Das Maritime Wirtschaftsrecht erfüllte sämtliche Erwartungen an einen international und interdisziplinär geprägten Schwerpunktbereich und bestärkte mich in dem Wunsch, in diesem Bereich später einmal als Rechtsanwalt arbeiten zu dürfen. Mit der mir gebotenen Möglichkeit zur Kommentierung eines Bereichs des Seehandelsrechts im C.H.Beck-Verlag folgte eine weitere Vertiefung im maritimen Recht, die ich mir während der Referendarstationen bei ASD in Hamburg und Leer in der juristischen Praxis zunutze machen konnte.

Heute kann ich sagen, im Hamburger Hafen und der Welt des maritimen Rechts endgültig „angekommen“ zu sein. Dies liegt nicht nur an dem faszinierenden Blick aus unserem Hamburger Büro auf die vielen Schiffe, Container und Kranen im Hamburger Hafen, sondern gerade auch an dem täglichen Kontakt zu den hinter diesen Schiffen, Containern und Kranen stehenden Personen und Unternehmen, die als unsere Mandanten zu allen Fragen des Seehandelsrechts und darüber hinaus beraten werden wollen.

Was gehört aus Ihrer Sicht alles zum See- und Seehandelsrecht – und in welchen Bereichen kann man sich spezialisieren?

Die Begriffe des Seerechts und des Seehandelsrechts werden oft synonym verwendet, lassen sich jedoch voneinander abgrenzen.

Wird dem Seerecht das Seehandelsrecht gegenübergestellt, wird das Seerecht allein als öffentlich-rechtliches Rechtsgebiet verstanden, das sich mit der Rechtsordnung auf See befasst. Das Seerecht umfasst insoweit insbesondere das Seevölkerrecht, das Seearbeitsrecht und des Seeverwaltungsrecht. Den Schwerpunkt bildet dabei sicherlich das Seevölkerrecht, das neben Fragen zu Hoheitsrechten und Seegrenzen heute insbesondere auch Fragen des Umwelt- und Meeresschutzes sowie der Schiffssicherheit regelt.

Das Seehandelsrecht ist demgegenüber rein privatrechtlich geprägt und im fünften Buch des HGB abgebildet. Kernbereich des Seehandelsrechts ist das Seefracht- bzw. Transportrecht, das auf Grundlage von Stückgut-, Reisefracht- und Charterverträgen den Seetransport von Gütern regelt. Daneben erfasst das Seehandelsrecht aber auch die Vorschriften über Schiffsüberlassungsverträge, über Schiffsnotlagen wie Kollisionen, Bergungen und die Große Haverei sowie Vorschriften zu Schiffsgläubigerrechten. Im weiteren Sinne beschreibt das Seehandelsrecht auch das Seeversicherungsrecht, das Schiffsfinanzierungs- und Schiffsbaurecht.

In diesen zuletzt genannten Gebieten des Seeversicherungsrechts und des Schiffsfinanzierungsrecht, insbesondere auch im Bereich des An- und Verkaufs von Schiffen, bieten sich interessante Spezialisierungsmöglichkeiten für Nachwuchsjurist:innen. Auch der dem Seehandelsrecht zugeschriebene Offshore-Bereich und die diesen Bereich oftmals regelnde Schiedsgerichtsbarkeit als Teil der internationalen Streitbeilegung bieten Gelegenheit zur Spezialisierung.

Viele Nachwuchsjurist:innen können sich unter Seehandelsrecht wenig Konkretes vorstellen: Wie sieht die anwaltliche Praxis tatsächlich aus?

Die anwaltliche Praxis im Seehandelsrecht ist geprägt von einer einzigartigen Mischung aus hoher juristischer Komplexität, internationaler Ausrichtung und praktischem Handlungsbedarf. 

Im Mittelpunkt des Arbeitsalltags steht der Lebenszyklus und die Verwendung eines Schiffs. Wir beraten Mandanten noch vor Beginn des Schiffbaus bis zur Abwrackung des Schiffs am Ende seines Lebenszyklus und insbesondere zu sämtlichen schifffahrtsbezogenen Fragen in dem Zeitraum dazwischen. Nach der Beratung eines Bauvertrags können sich so Fragen zum konkreten Schiffsbetrieb und dem Einsatz des Schiffs, zur Vercharterung oder zur Veräußerung eines Schiffes stellen. 

Streitige Verfahren entstehen zumeist aus dem Einsatz des Schiffs oder aus Schiffsnotlagen, die durch Brand oder durch Kollision mit einem anderen Schiff hervorgerufen werden. Dabei liegen dem Arbeitsalltag im Seehandelsrecht oftmals Sachverhalte zugrunde, bei denen die jeweiligen Parteien Schadensersatzansprüche infolge des Verlustes oder der Beschädigung von Transportgut durchzusetzen versuchen.

Typische Mandate umfassen daher die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen infolge von Güterschäden oder Verlusten von Gütern, wobei sich die Parteien regelmäßig um Sachverhaltsfragen zur Durchbrechung der dem Seehandelsrecht innewohnenden Haftungsbegrenzungen streiten. Dabei ist die wirtschaftliche Dimension immens – es geht oft um Schadenssummen im Millionenbereich, was unsere Arbeit besonders verantwortungsvoll macht.

Zeitdrucksituationen gehören zur Tagesordnung: Wenn ein Schiff in einem Hafen festliegt, Ladung beschädigt wurde oder eine Havarie eingetreten ist, müssen oft innerhalb von Stunden oder Tagen erste rechtliche Schritte eingeleitet werden. 

Da die Schifffahrt global stattfindet, sind die internationalen Bezüge unserer Arbeit allgegenwärtig. Die Internationalität der Schifffahrt führt regelmäßig dazu, dass wir Fragen des internationalen Privatrechts stets zuerst denken und zur Sachverhaltsaufklärung und/oder Beantwortung von Rechtsfragen, die einer anderer Jurisdiktion unterworfen sind, sehr eng mit ausländischen Kollegen zusammenarbeiten. Hierdurch bildet sich über die Jahre ein sehr wertvolles internationales Netzwerk zu anderen auf das Seehandelsrecht spezialisierte Kanzleien.

Was macht die Tätigkeit im See- und Seehandelsrecht aus Ihrer Sicht besonders spannend – und wo liegen die größten Herausforderungen?

Besonders spannend ist, dass wir an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Politik arbeiten, und dies stets im internationalen Kontext. Die Schifffahrt wird durch geopolitische Entwicklungen, seien dies Sanktionen, Zölle oder sonstige Handelsbeschränkungen unmittelbar beeinflusst. Mit veränderten Handelsströmen verändern sich Schifffahrtsrouten, Fahrpläne und Charter- und Container-Raten. Unsere Arbeit – und unsere tägliche Herausforderung – besteht darin, auf diese veränderten Gegebenheiten zu reagieren und für die damit einhergehenden Rechtsfragen möglichst schnell juristische Lösungen zu finden.

Daneben liegen die Herausforderungen oftmals in der Komplexität der uns vorgelegten Sachverhalte. Eine Schiffsnotlage, die durch Brand oder Kollision hervorgerufen wird, bringt nicht nur sehr komplexe technische Fragen im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb mit sich, sondern berührt zugleich auch zahlreiche Rechtsfragen – von Fragen zum anwendbaren Sachrecht, über Haftungsfragen bis hin zu Versicherungsfragen. Die Komplexität der technischen Sachverhalte erfordert nicht selten die Einholung von – zum Teil – mehreren Sachverständigengutachten, die vom Nachwuchsjuristen:in verstanden und zur Grundlage der eigenen Argumentation gemacht werden wollen.

Schließlich ergeben sich für den/die Nachwuchsjuristen:in auch dadurch Herausforderungen, dass die die Schifffahrt regelnden Vertrags- und Klauselwerke in aller Regel auf der Grundlage englischen Rechts entstanden sind, sodass Auslegung und Bewertung der Klauseln nach Maßgabe des deutschen Rechts Schwierigkeiten bereiten können.

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Wie international muss man als Nachwuchsjurist:in in diesem Bereich wirklich denken und arbeiten?

Die von uns nach See- oder Seehandelsrecht zu bewertenden Sachverhalte weisen in aller Regel einen internationalen Bezug auf; sei dies dadurch, dass eine der Parteien ihren Sitz im Ausland hat oder, dass ein Schadensereignis im Ausland stattfand oder, dass ein Transport ins oder aus dem Ausland erfolgte. 

Als Nachwuchsjurist:in wird man daher zwangsläufig damit konfrontiert, international zu denken und zu arbeiten. Dies beginnt in aller Regel schon mit der nach internationalem Privatrecht anzustellenden Prüfung des auf den jeweiligen Sachverhalt anzuwendenden Sachrechts, etwaiger anwendbarer internationaler Übereinkommen und der Ermittlung gerichtlicher Zuständigkeiten.

Die Rechtsquellen des Seehandelsrechts führen in etlichen Fällen auf internationale Übereinkommen zurück, deren Kerngedanken stets mitzuberücksichtigen sind. Zudem haben sich im internationalen Seehandelsrecht standardisierte Vertragswerke etabliert, die weit überwiegend in englischer Sprache gefasst sind und nicht selten eine Rechtswahl zum englischen Recht vorsehen. Insoweit erfordern die Mandate oftmals die Einschaltung von Kollegen:innen aus dem englischsprachigen Ausland. Gleichzeitig kommen Anfragen, die diese Vertragswerke nach deutschem Seehandelsrecht bewertet wissen möchten, sodass der/die Nachwuchsjurist:in unter Berücksichtigung der Einschätzungen von ausländischen Kollegen:innen auch rechtsvergleichend tätig wird.

Unabhängig von den einzelnen Vertragswerken führt auch der Umstand, dass die Schifffahrt in englischer Sprache kommuniziert, dazu, dass auch die tägliche Arbeit als Jurist:in im Seehandelsrechtweit überwiegend in Englisch stattfindet. Besonders spannend ist es dann, wenn man als Nachwuchsjurist:in interkulturell kommunizieren und zwischen verschiedenen Parteien vermitteln darf.

Nicht selten werden streitige Verfahren vor Schiedsverfahren geführt. Dies liegt im Wesentlichen auch daran, dass die standardisierten Vertragswerke eine Schiedsabrede zur Anwendbarkeit der Regeln der London Maritime Arbitrators Association (LMAA) vorsehen.

Welche fachlichen Kenntnisse und persönlichen Eigenschaften sind im See- und Seehandelsrecht im Arbeitsalltag tatsächlich entscheidend – und was entwickelt sich erst mit der Erfahrung?

Der erste Kontakt mit dem See- und Seehandelsrecht erfolgt selten bereits während der juristischen Ausbildung. Sicherlich ist es von Vorteil, wenn man sich bereits im Studium mit der Materie des maritimen Wirtschaftsrechts auseinandergesetzt hat, um die Interessen und Bedürfnisse der Mandantschaft von Beginn an gut nachvollziehen und rechtlich umsetzen zu können. Voraussetzung für den Einstieg als Nachwuchsjurist:in im Seehandelsrecht ist dies jedoch keinesfalls.

Die Spezialisierung im See- und Seehandelsrecht lässt sich allerdings auf der Grundlage eines soliden Verständnisses des allgemeinen wie besonderen Schuldrechts sehr gut im Laufe des beruflichen Einstiegs als Nachwuchsjurist:in entwickeln.

Voraussetzung hierfür ist sicherlich ein gesteigertes Interesse an der maritimen Wirtschaft und international geprägten Sachverhalten. Essenziell ist die Bereitschaft, sich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten und die zugrunde liegenden Vertragsbeziehungen sehr genau herauszuarbeiten, um auf dieser Grundlage eine juristisch fundierte Lösung zu erarbeiten. Dabei sollte stets auch im Blick behalten werden, dass die maritime Mandantschaft oft auch sehr pragmatische Ansätze verfolgt und von der anwaltlichen Beratung verlangt, sodass zur Vermeidung langjähriger juristischer Auseinandersetzungen auch ein gewisses Verhandlungsgeschick für wirtschaftliche Lösungen vonnöten sein kann. Dabei ist uns jedoch auch bewusst, dass sich das Gespür für strategische Verhandlungen, das Verständnis für die „hidden agendas“ der Parteien und die Fähigkeit, komplexe technische Sachverhalte schnell zu erfassen und juristisch zu übersetzen, erst im Laufe des Berufslebens mit steigender Erfahrung entwickelt.

Gute Examensnoten mögen zwar ein Indiz für gewisse – für den Anwaltsberuf erforderliche – Fähigkeiten sein, können jedoch nicht die Bereitschaft und den Ehrgeiz eines/einer Kandidaten:in ersetzen, sich in die – ggf. neue – Materie des See- und Seehandelsrechts hineinzuarbeiten, komplexe Themen für Mandanten zu vereinfachen und praktische Lösungen zu finden.

Woran erkennen Sie im Bewerbungsprozess, dass sich jemand ernsthaft mit dem See- und Seehandelsrecht auseinandergesetzt hat – und nicht nur „Interesse“ formuliert?

Ein ernsthaftes Interesse wird durch praktische Erfahrungen im See- und Seehandelsrecht belegt; etwa durch Praktika oder eine Station im Referendariat bei auf das See- und Seehandelsrecht spezialisierten Kanzleien, Reedereien oder Versicherern. Auch eine Schwerpunktbildung im allgemeinen Transportrecht oder eine entsprechende Promotion sind starke Indikatoren für ein gesteigertes Interesse am Seehandelsrecht. Legitim dürfte auch die Erwartung sein, dass den Kandidaten die Reform des Seehandelsrechts im Jahr 2013 schon einmal begegnet ist oder dass die Kandidaten die entsprechenden Fachzeitschriften kennen.

Wie realistisch sind die Einstiegschancen für Berufseinsteiger:innen im maritimen Bereich bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN – und wie werden junge Kolleg:innen in die Mandatsarbeit eingebunden?

Für qualifizierte Bewerber mit echtem Interesse am See- und Seehandelsrecht bestehen gute Einstiegschancen. Die ASD-Standorte in Hamburg und Leer sind der maritimen Wirtschaft seit Jahrzehnten sehr eng verbunden und erfahren traditionell eine sehr starke maritime Ausrichtung. Unsere Mandantschaft schätzt die über Jahrzehnte gewachsene Expertise im Bereich des See- und Seehandelsrechts und vertraut darauf, dass diese Tradition auch zukünftig gelebt wird. Insoweit sind wir ständig auf der Suche nach talentierten Nachwuchsjuristen:innen, die ein Interesse an der Beratung der maritimen Wirtschaft haben. 

Das Referendariat bietet hierfür eine ideale Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen. Viele der bei uns heute tätigen Rechtsanwälte:innen haben bei uns einmal eine Station während ihres Referendariats absolviert. 

Für das Miteinander haben wir den Anspruch, Teamstrukturen flach zu halten und junge Kolleg:innen von Anfang an eng in die Arbeit mit dem Mandanten und in das jeweilige Mandat einzubinden. Nachwuchsjuristen:innen erhalten bei uns früh Verantwortung, befinden sich jedoch stets im Austausch mit einem/einer erfahrenen Partner:in.

Die Entwicklungsmöglichkeiten sind vielfältig und hängen sehr von den individuellen Zielen und Erwartungen sowie dem Einsatz des/der jeweiligen Nachwuchsjuristen:in ab. ASD bietet eine ideale Plattform, um beruflich und persönlich als Nachwuchsjurist:in zu wachsen. Neben der engen Mandatsarbeit bietet ASD seinen Nachwuchsjuristen:innen hierfür durchgehend die Möglichkeit, sich fachlich fortzubilden und sich auch auf Konferenzen ein eigenes Netzwerk im Bereich des See- und Seehandelsrechts aufzubauen.

Wie schätzen Sie die Zukunftsaussichten des See- und Seehandelsrechts ein – und welche Entwicklungen werden das Fach besonders prägen?

Die Zukunftsaussichten sind ausgesprochen positiv. Die weltweite Seeschifffahrt wird weiter wachsen, und mit ihr der Bedarf an qualifizierter rechtlicher Beratung. 

Geopolitische Spannungen wie derzeit die angespannte Lage in der Straße von Hormus werfen höchstaktuell sowohl seehandelsrechtliche – also zivilrechtliche – als auch seerechtliche (und damit vor allem völkerrechtliche), aber auch seeversicherungsrechtliche Fragen auf. Geopolitische Entwicklungen wie die Veränderungen der globalen Handelsströme, Sanktionsregime und neue Seewege etwa durch die Arktis werden das Rechtsgebiet auch weiterhin attraktiv halten. Die Regulierung nimmt zu – von Umweltschutzanforderungen über Emissionsvorschriften bis zu neuen Sicherheitsstandards. Die Schifffahrt wird von diesen Maßnahmen nicht ausgenommen werden; das Gegenteil dürfte der Fall sein. 

Technologische Veränderungen wie autonom fahrende Schiffe und Blockchain-basierte Dokumentationsprozesse werden neue rechtliche Fragen aufwerfen, und tun dies heute bereits. 

Auch die weiterhin zunehmende Bedeutung des Offshore-Bereichs, wird den Bedarf nach qualifizierter rechtlicher Beratung steigern. Das Seehandelsrecht bleibt also ein dynamisches und zukunftsfähiges Rechtsgebiet.

Welchen konkreten Rat würden Sie Nachwuchsjurist:innen geben, die mit dem Gedanken spielen, ins See- und Seehandelsrecht einzusteigen?

Mein Rat: Nutzen Sie das Referendariat, um Einblicke in das Seehandelsrecht bei hierauf spezialisierten Kanzleien, Reedereien oder Versicherern zu gewinnen. 

Haben Sie Geduld mit sich selbst und lassen Sie sich nicht direkt abschrecken, wenn Ihnen der Einstieg in die Materie nicht direkt gelingen sollte. Bleiben Sie neugierig und bereit, sich eingehend mit den Grundlagen des See- und Seehandelsrechts zu beschäftigen. Nur auf dieser Grundlage können Sie die Entscheidung über den Berufseinstieg im Bereich des Seehandelsrechts treffen. Möglicherweise hilft Ihnen auch die Lektüre von Fachzeitschriften wie die „Recht der Transportwirtschaft“ oder die „Transportrecht“, um wertvolle Erkenntnisse für Ihre Entscheidung zu gewinnen.

Und zuletzt: Suchen Sie den Dialog mit erfahrenen Praktikern, besuchen Sie Veranstaltungen des Deutschen Vereins für Internationales Seerecht oder der Deutschen Gesellschaft für Transportrecht. Der Kreis der im See- und Seehandelsrecht tätigen Kollegen:innen ist nicht sehr groß, das Miteinander dafür umso größer.

Vielen Dank für das Interview und die Zeit, Herr Hansen!


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