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Sportrecht: Interview mit Alexander Engelhard (ARNECKE SIBETH DABELSTEIN)

Im Rahmen unserer Interviewreihe zu unseren Berufsspecials haben wir Rechtsanwalt Alexander Engelhard von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN hinsichtlich seiner Tätigkeit, den Anforderungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Sportrecht befragt.
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Unsere Expertise, gepaart mit unserem besonderen Verständnis für Sportbusiness und Sportpolitik ist unser Markenzeichen.

Rechtsanwalt Alexander Engelhard

(ARNECKE SIBETH DABELSTEIN)

Sportrecht: Interview mit Alexander Engelhard (ARNECKE SIBETH DABELSTEIN)

Tätigkeit

iurratio: Das Sportrecht ist ein rechtlich äußerst vielfältiger Bereich. Wie haben Sie den Bereich intern bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN strukturiert? Gibt es bestimmte Teams, die immer wieder bestimmte Teilbereiche in der Beratung übernehmen, oder werden diese für jedes Mandat individuell neu zusammengestellt?

Alexander Engelhard: Unsere Sports Group umfasst mehr als zehn Anwälte und Steuerberater aus verschiedenen Praxisgruppen, u.a. Corporate/Tax, IP/IT/Commercial, Real Estate und Public Law.

Unsere Mandanten sind internationale und nationale Verbände, Ligen, Vereine, Athleten, Berater, Sponsoren, Sportmarketing-Agenturen, Investoren und Kommunen.

Die Beratungsfelder im Sport sind entsprechend unterschiedlich und reichen vom Gesellschaftsrecht, über IP/IT und Medien, Verbandsrecht, Kartellrecht, Prozesse und Schiedsverfahren, Immobilien bis hin zum Öffentlichen Recht und Steuern.

Je nach Mandant und Thema wird in der Regel ein individuelles Team von Anwälten der Sports Group zusammengestellt.

iurratio: Was hat Sie dazu bewogen, sich für diesen Bereich zu entscheiden?

Alexander Engelhard: Die Sports Group der Kanzlei berät seit drei Jahrzehnten im Sportrecht. Damals wie heute treibt uns die eigene Leidenschaft für den Spitzen- und Breitensport an, unsere Mandanten in der Sportbranche kompetent zu beraten.

iurratio: Inwieweit ist Ihre Erwartungshaltung an das Fachgebiet Sportrecht erfüllt worden? Was waren die größten Überraschungen?

Alexander Engelhard: Wer sich mit dem Sportrecht beschäftigt, merkt schnell, wie vielfältig und komplex Rechtsfragen im Sport sein können. Sport ist ein internationales Gesellschaftsphänomen, an dem verschiedenste Akteure beteiligt sind: Amateure und Profisportler, nationale und internationale Verbände, Vereine, Ligen, Berater, Unternehmen und nicht zuletzt der Staat. Allein in Deutschland sind 27 Millionen Menschen in fast 100.000 Sportvereinen organisiert. Der Sport gilt als ein wesentlicher Motor der Volkswirtschaft. Daneben ist der Sport hochpolitisch und Entscheidungen im Sport haben oft Auswirkungen jenseits des grünen Rasens. Der Sport ist im Rahmen der Verbandsautonomie in der Lage, Recht selbst zu setzen, und ist zeitgleich Gegenstand staatlichen Rechts. Rechtliche Fragestellungen ergeben sich daher regelmäßig aus dem Zusammenwirken von selbst gesetzten Regeln der Sportverbände und sportrelevanten Normen nationalen und internationalen Rechts.

Ein weiteres wesentliches Element des Sportrechts ist die Sportgerichtsbarkeit. Diese gliedert sich in Verbandsgerichte (Vereinsorgane) und echte Schiedsgerichte. Allein im deutschen Fußball werden jedes Jahr etwa 400.000 solcher verbandsgerichtlichen Entscheidungen gefällt. Meistens geht es um Sanktionen für sportwidriges Verhalten von Spielern oder Vereinen. Eine Überprüfung verbandsgerichtlicher Entscheidungen erfolgt in der Regel vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten, darunter der Court of Arbitration for Sport (CAS) in der Schweiz, der im Fußball und in Dopingangelegenheiten regelmäßig medienwirksame Entscheidungen fällt.

iurratio: Für eine Tätigkeit im Sportrecht ist es häufig erforderlich, auch ein breites zivilrechtliches und wirtschaftliches Wissensspektrum mitzubringen. Wie decken Sie diese Anforderungen in Ihrer Kanzlei ab? Wie findet die Zusammenarbeit zwischen den Spezialisten für diese Bereiche in Ihrem Hause, insbesondere bei Mandaten mit internationalen Bezügen, statt?

Alexander Engelhard: Zum einen besteht unsere Kanzlei nicht nur aus Anwälten, sondern auch aus Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Zum anderen sind viele unserer Anwälte multidisziplinär ausgebildet.

Ich selbst habe nach dem Jurastudium einen Master im Sportmanagement in England, Italien und der Schweiz absolviert und habe mir ein weltweites Netzwerk im Sport aufgebaut.

Unsere Expertise, gepaart mit unserem besonderen Verständnis für Sportbusiness und Sportpolitik ist eines der Markenzeichen unserer Sports Group. Neben der hohen Spezialisierung, zeichnet sich unsere Sports Group insbesondere durch ihre Internationalität und ihr starkes Netzwerk im Sport aus. Diese Vernetzung erlaubt es uns, sehr zielgerichtet und effizient zu arbeiten. Unsere prominente Rolle in den vielfach ausgezeichneten Kanzleinetzwerken Interlaw und Meritas erlaubt es uns zudem, auch internationale Projekte im Sport problemlos umzusetzen.

iurratio: Womit muss der Anwalt an einem typischen Arbeitstag im Bereich des Sportrechts rechnen?

Alexander Engelhard: Sie oder er muss mit der Vielfältigkeit und der Komplexität der Rechtsfragen im Sport zurechtkommen. Zudem geht es in der schnelllebigen Sportbranche bei streitigen Auseinandersetzungen oft darum, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren und ggf. einstweilige Maßnahmen noch am gleichen Tag zu beantragen.

iurratio: Was sind die aktuell spannendsten Fragen im Sportrecht aus Ihrer Sicht?

Alexander Engelhard: Auch im Sport spielt der technische Fortschritt eine große Rolle, womit viele rechtliche Fragen einhergehen, z.B. der Umgang mit im Sport erhobener Daten, Fragestellungen im Zusammenhang mit eSports, digitale Infrastrukturen in Stadien und Arenen. Andere aktuelle Themen sind der Umgang des traditionellen Sports mit Sportveranstaltern außerhalb der Verbandspyramide (Stichwort: Aufweichung des Ein-Platz-Prinzips), die Pönalisierung sportwidrigen Verhaltens (wie Spielmanipulation oder Doping), Compliance im Sport oder die Frage der Kostenlast für Polizeieinsätze bei Sportveranstaltungen. Die Liste könnte leicht fortgeführt werden.

Anforderungen

iurratio: Erwarten Sie von Anfang an eine starke Spezialisierung im Sportrecht zusätzlich zu breiten Kompetenzen im Zivilrecht? Oder findet hier auch ein „Training on the job“ im Sinne eines Heranführens von kleinen zu großen Aufgaben statt?

Alexander Engelhard: Wir erwarten keine starke Spezialisierung im Sportrecht, sondern idealerweise eine hervorragende juristische Grundausbildung gepaart mit einer hohen Affinität für den Sport und ein Verständnis für seine Strukturen, am besten dokumentiert durch eine vergangene oder aktuelle Vereinszugehörigkeit als Athlet, Schiedsrichter oder aus dem Ehrenamt.

iurratio: Beratung im Sportrecht findet häufig im internationalen Rahmen statt. Gute Englischkenntnisse gelten vermutlich als selbstverständliche Anforderungen an ihre Bewerber und Mitarbeiter. Wie wichtig sind Kenntnisse weiterer Sprachen und anderer Rechtssysteme, z.B. über Zusatzqualifikationen wie einen LL.M.?

Alexander Engelhard: Gute Englischkenntnisse sind unabdingbar. Andere Sprachen können ebenfalls helfen, wie z.B. französisch, spanisch oder portugiesisch. Chinesisch oder russisch sind ebenfalls gefragt, daneben auch türkisch, griechisch oder die Sprachen des Balkans.

Weiterbildung

iurratio: Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger im Bereich des Sportrechts?

Alexander Engelhard: Das Sportrecht ist eine kleine Nische im weiten Feld der juristischen Berufe. Die Zukunftsaussichten sind deutlich begrenzt. Wer trotzdem in diesem spannenden Bereich arbeiten möchte, sollte sich frühzeitig darum bemühen, im Sportrecht erste Erfahrung zu sammeln, durch Praktika, Fortbildungen, Teilnahme an Konferenzen, Veröffentlichungen, etc.

iurratio: Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Erlangung des Fachanwaltstitels oder dem Besuch von Fortbildungsseminaren?

Alexander Engelhard: Ja.

iurratio: Was würden Sie Bewerbern raten, die sich für eine Karriere im Sportrecht interessieren? Welche Schwerpunkte sollten sie bei ihrer Ausbildung setzen, auf welche fachübergreifenden Fähigkeiten wertlegen?

Alexander Engelhard: Wer im Sportrecht arbeiten möchte, sollte dennoch das Hauptaugenmerk auf eine exzellente juristische Grundausbildung legen. Daneben können die folgenden Maßnahmen helfen, im Sportrecht erste Erfahrungen zu sammeln:

  • Ehrenamtliches Engagement bzw. die Mitarbeit in Verbänden und Sportorganisationen;
  • Teilnahme an Konferenzen,
  • Praktika und Referendariat,
  • Veröffentlichungen, sowie
  • ein Master (nicht unbedingt ein LL.M.) oder eine Promotion im Sportrecht bzw. Sportmanagement

iurratio: Vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview, Herr Engelhard!

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