Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Scholl
Zu unserem Berufsspecial M&A (Mergers & Acquisitions)
Tätigkeit
iurratio: M&A ist zunächst ein weit gefasster Begriff. Wie haben Sie den Bereich intern bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN strukturiert? Gibt es bestimmte Teams, die immer wieder bestimmte Teilprozesse betreuen oder werden diese für jedes Mandat individuell neu zusammengestellt?
Dr. Wolfgang Scholl: Bei uns sind im Bereich M&A ca. 35 RechtsanwältInnen tätig. Es gibt eine grobe Aufteilung nach Tätigkeitsbereichen bzw. Branchenschwerpunkten, was dem Umstand geschuldet ist, dass ARNECKE SIBETH DABELSTEIN in bestimmten Branchen sehr fokussiert tätig ist, z. B. Transport, Aviation & Logistics, Maritimes Wirtschaftsrecht, Real Estate und Energy.
Insofern gibt es bei uns Teams, die regelmäßig bestimmte Teilprozesse betreuen, wobei wir viel Wert darauflegen, dass diese Prozesse „durchgängig“ sind, also ein großer Erfahrungsaustausch besteht und jeder Bereich weiß, was der andere tut und was das in einem Projekt bedeutet.
iurratio: Für eine Tätigkeit im Bereich M&A ist es häufig erforderlich ein breites Wissensspektrum mitzubringen. Zusätzlich erwarten Mandanten aber auch Expertise in ihrer jeweiligen Branche. Wie decken Sie diese Anforderungen ab? Kann man sagen, dass sich ein bestimmter Teil ihrer Berufsträger überwiegend diesem Thema widmet? Oder müsste man gar sagen, dass M&A alle Anwälte involviert, die Expertise in Handels- und Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht und Steuerrecht in sich vereinen?
Dr. Wolfgang Scholl: Unserer Auffassung nach wird man nicht als guter M&A-Anwalt/Anwältin „geboren“, sondern entwickelt sich dazu. Unterstützt wird dies durch ein frühzeitiges Reinschnuppern in verschiedene andere Bereiche, um ein gewisses Problembewusstsein zu bekommen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, in welchem Schwerpunkt, ob Arbeitsrecht, Kartellrecht, Steuerrecht, Commercial, usw. die Erfahrungen gesammelt werden. Sodann ist es unserer Auffassung nach erforderlich, im Transaktionsbereich sein Profil zu schärfen, was gleichbedeutend mit einer gesteigerten Erfahrung in einem Bereich einhergeht. Hierdurch haben beide Seiten etwas: Der Mandant, der einen Spezialisten mit dem dazugehörenden Überblick erhält sowie unsere M&A-KollegInnen, die ihre Branchenerfahrung einbringen und KollegInnen einschalten können, wenn Spezialwissen aus anderen Bereichen erforderlich wird. Deswegen ist uns eine Spezialisierung sehr wichtig, jedoch grundsätzlich sowie insbesondere im Bereich M&A, dies nie ausschließlich verstehen.
iurratio: Der Bereich M&A zeichnet sich durch eine hohe Arbeitsbelastung und lange Arbeitszeiten aus. Warum haben Sie sich für diesen Bereich entschieden? Was würden Sie den Vorurteilen entgegnen?
Dr. Wolfgang Scholl: Die Arbeitsbelastung ist hoch, wobei sie, transaktionsbedingt, auch variiert. Phasen hoher Belastung folgen „ruhigeren“ Zeiten. Insgesamt hat sich aber die Arbeitsweise in der Anwaltschaft verändert, auch im Bereich M&A. Jedoch galt früher wie heute: Wenn der Job Spaß macht, wird über Belastungen eher hinweggesehen, als im umgekehrten Fall. Mir macht der Bereich sehr viel Spaß, weil es für mich eine perfekte Kombination aus komplexen juristischen Fragestellungen gepaart mit viel Verhandlungen und unternehmerischen Gesichtspunkten darstellt.
iurratio: Inwieweit ist ihre Erwartungshaltung an das Fachgebiet M&A erfüllt worden? Was waren die größten Überraschungen?
Dr. Wolfgang Scholl: Ja. Für mich war überraschend, wie wichtig die menschliche Komponente in Transaktionen ist. Deals können finanziell, strategisch, usw. totalen Sinn machen. Wenn sich die Prinzipale aber nicht verstehen, können sie scheitern (und tun dies auch sehr häufig).
iurratio: Was sind die aktuell spannendsten Fragen im Bereich M&A aus Ihrer Sicht?
Dr. Wolfgang Scholl: Steurrechtliche Fragen, Brexit.
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Anforderungen
iurratio: Welche Qualifikationen bzw. welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit im Bereich M&A vorteilhaft bzw. notwendig? Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber hier einstellen?
Dr. Wolfgang Scholl: Meines Erachtens bedarf es eines sehr guten juristischen Grundwissens, insbesondere im Zivilrecht sowie ein hohes Interesse an assoziierten Rechtsgebieten. Zudem sollte ein Interesse an Menschen, anderen Sichtweisen und an wirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen Themen gegeben sein.
iurratio: Erwarten Sie von Anfang an eine starke Spezialisierung im Bereich M&A zusätzlich zu breiten Kompetenzen im Zivilrecht? Oder findet hier auch ein „Training on the job“ im Sinne eines Heranführens von kleinen zu großen Aufgaben statt?
Dr. Wolfgang Scholl: Zu Beginn erwarten wir keine Spezialisierung, jedoch hervorragende juristische Qualifikationen und die Bereitschaft gemeinsam mit uns zu einer Anwaltspersönlichkeit zu wachsen. Unterstützt wird dies neben der direkten Mandatsbearbeitung durch unser Mentoring Programm, regelmäßige interne und externe Fortbildungen sowie Zusatzqualifikationen, z. B. Fachanwaltskurs.
iurratio: Beratung im Bereich M&A findet häufig im internationalen Rahmen statt. Gute Englischkenntnisse gelten vermutlich als selbstverständliche Anforderungen an ihre Bewerber und Mitarbeiter. Wie wichtig sind Kenntnisse weiterer Sprachen und anderer Rechtssysteme, z.B. über Zusatzqualifikationen wie einen LL.M. ?
Dr. Wolfgang Scholl: Durch die globale Vernetzung sind gute Englischkenntnisse unabdingbar. Nicht nur bei Transaktionen, sondern auch für die internationale Vernetzung mit KollegInnen. Ein im Ausland absolviertes LL.M. Programm ist daher von Vorteil.
iurratio: Vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview, Herr Dr. Scholl!
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