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Immobilienwirtschaftsrecht: Interview mit Dr. Daniel Pflüger (ARNECKE SIBETH DABELSTEIN)

Im Rahmen unserer Interviewreihe zu unseren Berufsspecials haben wir Rechtsanwalt Dr. Daniel Pflüger von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN hinsichtlich seiner Tätigkeit, den Anforderungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Immobilienwirtschaftsrecht befragt.
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Heute sehe ich die fertiggestellten Gebäude und kann mir sagen, dass ich meinen Beitrag dazu geleistet habe.

Rechtsanwalt Dr. Daniel Pflüger

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN

Immobilienwirtschaftsrecht: Interview mit Dr. Daniel Pflüger (ARNECKE SIBETH DABELSTEIN)

Zu unserem Berufsspecial Immobilienwirtschaftsrecht

Tätigkeit

iurratio: Das Immobilienwirtschaftsrecht ist ein facettenreiches Gebiet und besteht aus vielen Teilgebieten. Wie haben Sie den Bereich intern bei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN strukturiert? Gibt es bestimmte Teams, die immer wieder bestimmte Teilprozesse betreuen oder werden diese für jedes Mandat individuell neu zusammengestellt?

Dr. Daniel Pflüger: Wir legen großen Wert auf Spezialisierung, deshalb werden bestimmte Rechtsgebiete auch von spezialisierten Anwälten bearbeitet. Daher finden sich in vergleichbaren Mandaten häufig die gleichen Teams zusammen. Je nach Mandatsstruktur kann das aber auch stark variieren. Es werden auch standortübergreifend auf das jeweilige Mandat passende Teams gebildet.

iurratio: Was hat Sie dazu bewogen, sich für eine Tätigkeit im Immobilienwirtschaftsrecht zu entscheiden?

Dr. Daniel Pflüger: Ich selbst bin tätig im Bereich der Projektentwicklung. Im Rahmen meines Referendariats habe ich festgestellt, dass es dabei nicht nur um die Ansprüche von A gegen B geht, sondern um das Schaffen von bleibenden Werten und um interdisziplinäres Arbeiten mit den verschiedensten Fachrichtungen, auch außerhalb der Rechtsberatung. Außerdem habe ich schon im Referendariat gemerkt, dass eine große Herausforderung die Streitvermeidung ist. Das spielt in der Immobilienwirtschaft eine große Rolle, weil langwierige Prozesse eigentlich keiner Partei helfen.

iurratio: Inwieweit ist ihre Erwartungshaltung an das Fachgebiet Immobilienwirtschaftsrecht erfüllt worden?

Dr. Daniel Pflüger: Meine Erwartungen sind mehr als erfüllt worden. Ich konnte viele Projekte von Anfang an begleiten. Heute sehe ich die fertiggestellten Gebäude – z.T. ganze Siedlungen – und kann mir sagen, dass ich meinen Beitrag dazu geleistet habe.

iurratio: Für eine Tätigkeit im Immobilienwirtschaftsrecht ist es häufig erforderlich, auch ein breites zivilrechtliches und wirtschaftliches Wissensspektrum mitzubringen. Wie decken Sie diese Anforderungen in Ihrer Kanzlei ab? Wie findet die Zusammenarbeit zwischen den Spezialisten für diese Bereiche in Ihrem Hause, insbesondere bei Mandaten mit internationalen Bezügen, statt?

Dr. Daniel Pflüger: Es ist richtig, dass ein breites juristisches und wirtschaftliches Wissen bei uns gefordert ist. Dennoch legen wir großen Wert auf Spezialisierung. Deshalb bilden wir Teams aus Experten, die alle ihren Teil zum Projekt beitragen. Bei Transaktionen arbeiten neben den Transaktionsspezialisten auch solche des Mietrechts, des privaten bzw. des öffentlichen Baurechts zusammen. Zu Beginn einer Transaktion findet in der Regel ein Kick-Off-Termin statt, in dem das Projekt vorgestellt, die Vorgehensweise abgestimmt und die Aufgaben verteilt werden. Bei Mandaten mit internationalem Bezug greifen wir auch auf die Expertise der Kanzleien in unseren internationalen Netzwerken „Interlaw“ und „Meritas“ zurück. Englischkenntnisse sind natürlich eine Grundvoraussetzung für diese Arbeit. In sämtlichen Projekten hat ein betreuender Partner, der über entsprechende Erfahrung verfügt, das „Heft in der Hand“. Er steuert den gesamten Transaktionsprozess und führt die Fäden zusammen.

iurratio: Womit muss der Anwalt an einem typischen Arbeitstag im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts rechnen?

Dr. Daniel Pflüger: Es kann immer vorkommen, dass Mandanten sehr kurzfristig Rechtsberatung in eiligen Fällen benötigen. Dann muss man gut organisiert sein und darauf vorbereitet sein, auch kurzfristig die nötigen rechtlichen Schritte in die Wege leiten zu können. Ansonsten gehört es zum typischen Arbeitstag dazu, dass man Unterlagen prüft, Verträge gestaltet oder auch Schriftsätze und Stellungnahmen erarbeitet. Mit zunehmender Berufserfahrung verbringt man auch viel Zeit am Telefon und in Meetings und Vertragsverhandlungen.

iurratio: Welche Auswirkungen haben Finanzkrisen auf die heutige anwaltliche Beratung im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts?

Dr. Daniel Pflüger: Besonders deutlich merkt man Finanzkrisen im Bereich von Transaktionen und Finanzierungen. Die Beratungen in diesem Bereich sind nach der Krise 2007 zunächst stark zurückgegangen und haben sich erst langsam wieder entwickelt. Heute leben wir in Zeiten eines Booms. Wir haben uns als Kanzlei aber bewusst breit aufgestellt, um auch als Rechtsberater krisenfest zu sein.

Dr. Daniel Pflüger: Natürlich gibt es immer wieder neue Trends, wie etwa aktuell die Reform der Grunderwerbssteuer. Wir erwarten von Bewerbern aber keine besondere Vorbereitung auf solche Themen. Für die meisten Berufsanfänger sind die Beratungsgebiete mehr oder weniger Neuland, weshalb wir besonderen Wert auf eine gute juristische Ausbildung legen. Natürlich ist es immer von Vorteil, über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein und auch wirtschaftliche Zusammenhänge zu kennen.

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Anforderungen

iurratio: Welche Qualifikationen bzw. welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts vorteilhaft bzw. notwendig? Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber hier einstellen?

Dr. Daniel Pflüger: Die Basis ist natürlich eine gute juristische Ausbildung. Welche Soft Skills gefordert werden, hängt auch etwas vom Rechtsgebiet ab. Eine Verhandlung bei Transaktionen mit institutionellen Anbietern verläuft zumeist völlig anders als beispielsweise ein Planungsgespräch mit einem Architekten und Projektentwicklern. Die Branche erwartet auch eine gute Marktkenntnis. Die Mandanten erwarten häufig nicht den reinen Juristen, sondern gehen davon aus, dass ihr Anwalt weiß, wie die Dinge in bestimmten Regionen derzeit funktionieren und wie die wirtschaftlichen Zusammenhänge sind.

iurratio: Welche Anforderungen stellen Sie an Referendare für eine Stage bzw. an Berufsanfänger für eine Tätigkeit in Ihrer Kanzlei? Erwarten Sie von Anfang an eine starke Spezialisierung im Immobilienwirtschaftsrecht zusätzlich zu breiten Kompetenzen im Zivilrecht? Oder findet hier auch ein „Training on the job“ im Sinne eines Heranführens von kleinen zu großen Aufgaben statt?

Dr. Daniel Pflüger: Die meisten Rechtsgebiete sind für Berufsanfänger neu. Daher erwarten wir zu Beginn der Tätigkeit keine besondere Spezialisierung. Wichtiger ist die Bereitschaft, sich in neue Rechtsgebiete und Sachverhalte einzuarbeiten. Das geschieht letztlich automatisch mit der Mandatsbearbeitung. Je nach Rechtsgebiet schicken wir Berufsanfänger auch sehr früh zu Fachanwaltskursen, weil dort das Spezialwissen kompakt auch theoretisch vermittelt wird. In jedem Rechtsgebiet bieten wir aber auch regelmäßige interne und externe Fortbildungen an. Eine zu starke Spezialisierung zu Beginn in der Karriere ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, da viele Rechtsgebiete auch ineinandergreifen und ein etwas breiteres Wissen gerade zu Beginn hilfreich ist. Die meisten Anwälte entwickeln sich dann im Laufe der Zeit in eine bestimmte Richtung.

iurratio: Beratung im Immobilienwirtschaftsrecht findet häufig im internationalen Rahmen statt. Gute Englischkenntnisse gelten vermutlich als selbstverständliche Anforderungen an ihre Bewerber und Mitarbeiter. Wie wichtig sind Kenntnisse weiterer Sprachen und anderer Rechtssysteme, z.B. über Zusatzqualifikationen wie einen LL.M.?

Dr. Daniel Pflüger: Gerade im Immobilienwirtschaftsrecht und bei Transaktionen spielt Englisch die Hauptrolle. Ein im Ausland absolviertes LL.M. Programm ist dabei von großem Vorteil. Andere Sprachen sind sicher von Vorteil, aber kein Muss. Über solche Sprachen können sich natürlich bestimmte Geschäftsbeziehungen gerade in unseren internationalen Netzwerken entwickeln. Englisch ist und bleibt aber die wichtigste Sprache.

Weiterbildung

iurratio: Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts?

Dr. Daniel Pflüger: Hier bestehen sehr gute Aussichten. Natürlich profitiert die Branche derzeit auch von einem Boom. Interessante Deals, Transaktionen und Projektentwicklungen wird es aber immer geben. Das setzt eine gewisse Flexibilität im Rahmen der Rechtsberatung voraus. Berufseinsteiger haben hier aber beste Karrieremöglichkeiten.

iurratio: Welche Aus-/Weiterbildung im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts würden Sie Junganwälten ans Herz legen?

Dr. Daniel Pflüger: Zum Immobilienwirtschaftsrecht gehören auch immer Grundkenntnisse im Steuer- und Gesellschaftsrecht. Auch hier haben wir natürlich Spezialisten. Jeder Anwalt sollte aber zumindest Risiken erkennen und diese dann mit den Spezialisten abstimmen können. Ansonsten sollten Berufsanfänger sich rasch in dem Bereich fortbilden, in dem sie auch hauptsächlich tätig sind.

iurratio: Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gewährt Ihre Kanzlei?

Dr. Daniel Pflüger: Wir haben interne Fortbildungen, in denen wir bereichsspezifisch die aktuelle Rechtsprechung erörtern. Zudem legen wir großen Wert darauf, dass unsere Anwälte auch Fachanwälte sind und schicken unsere Mitarbeiter daher recht frühzeitig zu Fachanwaltskursen. Auch sonstige Fortbildungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den jeweiligen Mentoren ermöglicht.

iurratio: Was würden Sie Bewerbern raten, die sich für eine Karriere im Immobilienwirtschaftsrecht interessieren? Welche Schwerpunkte sollten sie bei ihrer Ausbildung setzen, auf welche fachübergreifenden Fähigkeiten wertlegen?

Dr. Daniel Pflüger: Letztlich sind wir aber alle Juristen, weshalb das Hauptaugenmerk auf den Examina liegen sollte. Zusatzausbildungen können über mäßige Examina nur selten hinweghelfen. Für das berufliche Fortkommen ist es wichtig, sich ein Netzwerk aufzubauen. Das vernachlässigen viele Anwälte in den ersten Jahren. Gerade da – aber auch schon früher – kann man gute Kontakte knüpfen. Die sprachlichen Fähigkeiten sollten stets gepflegt werden. Themen wie Mitarbeiterführung und Verhandlungsstrategie sollten ebenfalls nicht zu kurz kommen.

iurratio: Vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview, Herr Dr. Pflüger!

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