Frau Hanke, könnten Sie sich unseren Leser:innen bitte kurz vorstellen?
Nach meinem Jurastudium an der Universität Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht“ habe ich mein Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main absolviert. Besonders spannend und lehrreich waren für mich die Anwaltsstation im Markenrecht bei einer britischen Großkanzlei und die Wahlstation bei einer Sportvermarktungsagentur. Gerade in der Anwaltsstation habe ich gemerkt, dass es mir liegt, im Interesse des Mandanten Argumente zu entwickeln und diese sprachlich präzise auszuformulieren. Nachdem ich während des Studiums bereits ein Praktikum in der Rechtsabteilung des Deutschen Fußball-Bundes absolviert hatte, verfolgte ich meinen sportlichen Schwerpunkt auch in der Wahlstation weiter. Diese Zeit war nicht nur fachlich, sondern auch persönlich sehr bereichernd – viele Kontakte aus dieser Zeit pflege ich bis heute, und ich treffe ehemalige Kollegen regelmäßig bei Veranstaltungen wieder.
Seit meinem Berufseinstieg im Jahr 2019 als Rechtsanwältin im Bereich „Complex Litigation“ bei einer amerikanischen Kanzlei beschäftige ich mich täglich mit spannenden, großvolumigen Rechtsstreitigkeiten und vertrete Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Im Februar 2021 bin ich gemeinsam mit dem gesamten Litigation-Team zu Oppenhoff gewechselt. Hier habe ich mehr Verantwortung übernommen und schätze besonders die Dynamik und die strategischen Herausforderungen, die jedes Verfahren mit sich bringt. Besonders wichtig sind mir der enge Austausch mit unseren Mandanten und die gemeinsame Entwicklung wirtschaftlich tragfähiger Lösungen.
In meiner Freizeit reise ich gerne und finde im Sport einen wichtigen Ausgleich zum Arbeitsalltag.
Sie sind im Bereich Prozessführung und Schiedsverfahren tätig. Was unterscheidet eine spezialisierte Prozessanwältin von einer beratend tätigen Wirtschaftsanwältin?
Der Unterschied liegt vor allem in der Herangehensweise und dem Fokus bei der täglichen Arbeit. Als Prozessanwältin bin ich darauf spezialisiert, Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten zu führen und Mandanten durch den gesamten Prozess zu begleiten. Das umfasst die Aufarbeitung des Sachverhalts, die Anfertigung von Schriftsätzen, die Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung – ggf. mit Beweisaufnahme – und die Begleitung bis zum Verfahrensende, das in der Regel durch den Erlass eines Urteils oder den Abschluss eines Vergleichs erfolgt. Mein Alltag ist daher geprägt von der Analyse komplexer Sachverhalte, der Entwicklung überzeugender Argumentationslinien und dem Umgang mit richterlichen Entscheidungen und der Dynamik des Verfahrens.
Im Gegensatz dazu konzentriert sich eine beratend tätige Wirtschaftsanwältin vor allem auf die Gestaltung von Verträgen, die Begleitung von Transaktionen und die rechtliche Begutachtung wirtschaftlicher Entscheidungen ihrer Mandanten. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und Streitigkeiten durch juristische Gestaltungsmöglichkeiten zu vermeiden. Während eine beratend tätige Wirtschaftsanwältin in der Regel präventiv tätig ist, reagiert eine auf Prozessrecht spezialisierte Anwältin auf einen Streitfall, wobei es darum geht, die Interessen der Mandantschaft effektiv durchzusetzen.
Besonders reizvoll an der Prozessführung finde ich die unmittelbare Auseinandersetzung mit den Argumenten der Gegenseite, die Notwendigkeit, flexibel auf neue Entwicklungen zu reagieren, und die Herausforderung, auch unter Zeitdruck den meist vielschichtigen Sachverhalt nicht aus den Augen zu verlieren und einen klaren Kurs zu halten.
Wie sieht ein typischer Arbeitstag in Ihrer Litigation- und Arbitration-Praxis bei Oppenhoff aus?
Ein großer Teil meiner Zeit entfällt auf die Schriftsatzarbeit. Dabei geht es darum, häufig umfangreiche und komplexe Sachverhalte aufzubereiten, Argumentationslinien zu entwickeln und die Position unserer Mandanten juristisch fundiert darzustellen.
Die Mandantenkommunikation ist ebenfalls von hoher Bedeutung. Gerade in unserem Bereich ist es wichtig, Mandanten laufend über den neuesten Stand des Verfahrens zu informieren, gemeinsam Entscheidungen zu treffen und auch schwierige juristische Zusammenhänge verständlich zu erklären. Gerichtstermine – sei es vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten – sind die entscheidenden Momente, auf die wir hinarbeiten. Da sich der Verlauf einer mündlichen Verhandlung nur bedingt prognostizieren lässt, erfordert es ein hohes Maß an Flexibilität und Überzeugungskraft, um das jeweilige Momentum effektiv für die eigene Argumentation zu nutzen.
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Welche fachlichen und persönlichen Kompetenzen sollten Nachwuchsjurist:innen für eine erfolgreiche Karriere in der Prozessführung mitbringen?
Neben einem fundierten juristischen Verständnis sind insbesondere Ausdauer und die Bereitschaft erforderlich, sich kontinuierlich in neue und häufig sehr umfangreiche und komplexe Sachverhalte einzuarbeiten. Ein ausgeprägtes Sprachgefühl für die jeweilige Verfahrenssprache ist ebenfalls von großer Bedeutung, denn es ist das wichtigste Handwerkszeug eines auf Prozessführung spezialisierten Rechtsanwalts bei der Erstellung von Schriftsätzen. In diesen kommt es darauf an, Sachverhalte und Argumente nicht nur juristisch korrekt, sondern auch sprachlich präzise und klar zu formulieren. Nur so lassen sich Zusammenhänge für das Gericht verständlich darstellen und die Interessen der Mandantschaft überzeugend vertreten.
Sie haben bei Oppenhoff die Initiative „Sport, Gaming und Entertainment“ ins Leben gerufen. Wie kam es dazu – und welche strategische Bedeutung hat diese Branche inzwischen für Ihre Tätigkeit und die Kanzlei?
Konkret wurde die Idee zur Initiative „Sport, Gaming und Entertainment“ nach der Mandatsanfrage einer Agentur aus der Gaming-Szene. Dabei hatte ich festgestellt, dass wir bei Oppenhoff zwar bereits mit der Beratung von Mandanten aus unterschiedlichen Sektoren auf unserer Webseite warben, der Bereich Sport, Gaming und Entertainment jedoch bis dahin noch nicht vertreten war.
Das motivierte mich, diese Lücke zu schließen und eine eigene Initiative ins Leben zu rufen. Hinzu kommt, dass ich durch meine Stationen in Rechtsabteilungen bei Unternehmen und Verbänden aus dem Sportbereich eine besondere Affinität zu den juristischen Themen mitbringe, die sich in diesem Bereich stellen.
Die strategische Bedeutung dieser Branchen für unsere Kanzlei ist in den letzten Jahren deutlich gewachsen. Durch die fortschreitende Digitalisierung und die Verknüpfung von Sportereignissen mit Elementen aus dem Gaming- und/oder Entertainmentbereich ergeben sich teilweise neue rechtliche Fragestellungen. Unternehmen aus den zuvor genannten Bereichen sind auch nicht gefeit vor Rechtsstreitigkeiten. Insgesamt leistet die Initiative einen Beitrag dazu, die Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit von Oppenhoff weiter zu fördern.
Welche besonderen rechtlichen Konfliktfelder oder Streitkonstellationen begegnen Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit in Bezug auf die Initiative?
Neben klassischen wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, wie sie auch im Sportsektor häufig vorkommen – etwa bei der Nichterfüllung von Verträgen –, begegnen mir vor allem im Sportbereich immer wieder sehr unterschiedliche rechtliche Konfliktfelder. Ein besonders aktuelles Thema ist derzeit der Ticketzweitmarkt. Hier stellen sich spannende Fragen: Inwieweit dürfen Veranstalter den Weiterverkauf von Eintrittskarten beschränken oder untersagen? Welche Rechte haben in diesem Zusammenhang nicht nur Verbraucher, sondern auch Plattformen?
Aktuell ist ein Verfahren einer Ticketzweitmarktplattform vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Im Verfahren wird unter anderem geprüft, ob ein Verbot des Ticketzweitmarkts gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstößt, weil einer Ticketzweitmarktplattform per Gesetz untersagt wird, ihre Dienstleistungen in dem entsprechenden EU-Mitgliedstaat anzubieten. Die Vielzahl aktueller Gerichtsentscheidungen in Deutschland und das anhängige EuGH-Verfahren zeigen deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere rund um den Ticketzweitmarkt aktuell durch Rechtsprechung und nicht durch Gesetzesvorhaben bestimmt werden.
Die Initiative vereint Expert:innen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Wie wichtig ist interdisziplinäre Zusammenarbeit bei komplexen Streitigkeiten in solchen dynamischen Branchen?
Bei Streitigkeiten in dynamischen Branchen wie Sport, Gaming und Entertainment ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit von zentraler Bedeutung. Gerade diese Sektoren sind geprägt von schnellen Entwicklungen, vielfältigen Geschäftsmodellen und einer engen Verzahnung unterschiedlichster rechtlicher Fragestellungen, beispielsweise aus dem Gesellschaftsrecht, dem IP/IT-Recht, dem Arbeitsrecht, dem Datenschutz- oder dem Vertragsrecht.
Mit unserer Initiative „Sport, Gaming und Entertainment“ bündeln wir gezielt die Expertise aus verschiedenen Rechtsgebieten. Dadurch sind wir in der Lage, Sachverhalte ganzheitlich zu erfassen und passgenaue Lösungen für unsere Mandantschaft zu entwickeln – weit über die alleinige Begleitung in Rechtsstreitigkeiten hinaus. Dies schafft einen erheblichen Mehrwert für unsere Mandanten und unterstreicht unsere Position als verlässlicher und kompetenter Partner.
Vielen Dank für das Interview und die Zeit, Frau Hanke!
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