Können Sie sich zunächst kurz vorstellen?
Ich habe 2003 in Freiburg angefangen, Jura zu studieren. Da es mich aber sehr zurück in die Heimat gezogen hat, bin ich nach der Zwischenprüfung an die Universität Köln gewechselt – und der Stadt bis heute treu geblieben (auch wenn mich Stationen im Referendariat nach Wuppertal, Düsseldorf sowie drei Monate nach Australien geführt haben). Ich muss gestehen, dass ich in Düsseldorf sogar kurz gewohnt habe, aber das vertiefen wir nicht weiter…
Bereits während des Studiums in Freiburg habe ich mich für den Schwerpunkt Medien und Kommunikation entschieden, weil dieser Rechtsgebiete beinhaltet, die mir immer viel Spaß gemacht haben und meinen weiteren Werdegang maßgeblich bestimmt haben: Promotion im Urheberrecht, wissenschaftliche Mitarbeit bei Freshfields Bruckhaus Deringer im Bereich IP/IT, Anwaltsstation bei Luther im Bereich IP, Wahlstation in der Rechtsabteilung sowie dem Ressort Medienpolitik bei RTL Television und auch meine heutige Tätigkeit bei Oppenhoff im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz. Das war für mich persönlich sehr wertvoll, weil – ich will nicht lügen – mich manche Rechtsgebiete im Studium schon sehr gequält haben, allen voran zum Beispiel das Sachenrecht.
Wie sind Sie auf Oppenhoff aufmerksam geworden und warum haben Sie sich letztlich für Oppenhoff entschieden?
Durch meine langjährige Tätigkeit bei Freshfields hatte ich, das war mir zunächst gar nicht so bewusst, ein ziemlich ausgeprägtes Netzwerk. Als ich dann das zweite Staatsexamen absolviert und in meinem XING-Profil angegeben hatte, dass ich „arbeitssuchende Volljuristin“ bin, haben mich gleich mehrere ehemalige Kolleg:innen kontaktiert, und gefragt, ob ich mich nicht bei den Kanzleien bewerben möchte, in denen diese mittlerweile tätig waren.
Für Oppenhoff, die ich zuvor nur dem Namen her kannte, habe ich mich aus zweierlei Gründen entschieden: Zum einen, weil ich hier die Gelegenheit hatte, im Bereich IP zu arbeiten, und zum anderen habe ich dort im Rahmen der Gespräche ein ziemlich deutliches Bauchgefühl habt, dass es dort menschlich wie fachlich für mich am besten passt. Das hat sich bewahrheitet.
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Wie viel Zeit ist vergangen, bis Sie zur Partnerin ernannt wurden?
Knapp acht Jahre. Ich habe im Februar 2014 als Associate angefangen und wurde zum 1. Januar 2022 zur Partnerin ernannt.
Welche Stationen haben Sie durchlaufen, um Partnerin zu werden?
Ich war zunächst etwas mehr als drei Jahre Associate und dann viereinhalb Jahre Junior Partnerin. Andere Kollegen sind kürzer oder länger Junior Partner. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Während meiner Zeit in der Junior-Partnerschaft habe ich meinen Sohn bekommen und war ein halbes Jahr in der Elternzeit. In dem Jahr vor meiner Partnerernennung habe ich außerdem ein Secondment in der Rechtsabteilung bei einer Mandantin absolviert.
Wie hat Ihr Arbeitgeber Sie auf diesem Weg unterstützt? Haben Sie auf dem Weg regelmäßig Feedback bekommen?
Insbesondere die Arbeitsweise in der Kanzlei hat mich sehr auf meinem Weg unterstützt, weil ich schon sehr früh gelernt habe bzw. lernen durfte, Mandate eigenverantwortlich zu bearbeiten und den Kontakt zu Mandanten aufzubauen. Außerdem hat unsere Kanzlei – glücklicherweise auch heute noch, trotz mittlerweile drei Standorten – eine Größe, die es ermöglicht, dass man sich untereinander kennt und mit vielen verschiedenen Anwaltspersönlichkeiten aus unterschiedlichen Fachbereichen und auf unterschiedlichen Hierarchieebenen zusammenarbeitet. Diese Vernetzung ist meines Erachtens sehr wichtig, damit die Partnerschaft einen gut kennt.
Ich habe Feedback auf viele unterschiedliche Weisen bekommen – im Sinne von „wenn man nichts hört, ist alles in Ordnung“ über fachliche Verbesserungen (der berühmte Rotstift bzw. die Redline) bis hin zu sehr direktem Feedback. Auch wenn Letzteres manchmal schmerzhaft war, war es rückblickend für mich am wertvollsten, weil es dazu geführt hat, dass ich mich hinterfragt habe, blinde Flecken identifizieren und mich weiterentwickeln konnte.
Welche Fähigkeiten und Qualifikationen muss man mitbringen, um Partner:in zu werden?
Natürlich muss man sein juristisches Handwerk sicher beherrschen und schon über eine gewisse Erfahrung verfügen, aber allein das qualifiziert einen nicht zur/zum Partner:in, da sich die Anforderungen doch ändern. Nach meiner Erfahrung sind die folgenden Fähigkeiten und Eigenschaften wichtig: Man muss Entscheidungen treffen und Verantwortung übernehmen können. Man muss die Bedürfnisse der Mandanten verstehen, sie aber auch manchmal „einfangen“ können – das erfordert sowohl eine gewisse Empathie und Fingerspitzengefühl als auch Durchsetzungsvermögen. Last but not least, muss man bereit sein, sich selbst und seine Leistungen zu vermarkten. Dabei ist aus meiner Sicht wichtig, dass man authentisch bleibt. Nicht jede:r ist vom Typ seine/ihre eigene Verkaufsschau, das ist auch vollkommen in Ordnung, aber ein Bewusstsein dafür, dass man auch in der Lage sein sollte, Mandate und Mandanten für sich zu gewinnen, ist sicher von großem Vorteil.
Was sind die Vor- und Nachteile an Ihrer Position? Wie wirkt sich Ihre Position auf Ihre Work-Life-Balance aus?
Ein ganz klarer Vorteil ist, dass ich noch eigenverantwortlicher und damit flexibler arbeiten kann als früher, außerdem kann ich Aufgaben delegieren, was einerseits mehr Freiräume ermöglicht. Anderseits führt die Verantwortung aber auch dazu, dass Dinge noch weniger planbar werden. Als Anwälte sind wir nun einmal Dienstleister und wenn ein Mandant Hilfe braucht, dann muss ich reagieren. Aber mit einem guten Team ist auch das sehr gut machbar!
Stellt eine Familienplanung ein Hindernis auf dem Weg zur Partnerschaft dar?
Da ich selbst einen fünfjährigen Sohn habe und in Teilzeit arbeite, ist meine ganz persönliche Antwort: Nein. Bei Oppenhoff habe ich dahingehend viel Unterstützung erfahren. Es ist definitiv eine Herausforderung, aber ich würde es immer wieder genauso machen. Es stößt bei mir auch auf großes Unverständnis, wenn Kanzleien dies zum Hindernis machen. Damit heben sie große Potenziale nicht aus.
Was können Sie angehenden Berufseinsteiger:innen raten, die ebenfalls das Ziel anstreben, Partner:in zu werden?
Partnerwerden ist ein Prozess und eine Rolle, in die man hineinwächst. Daher sollte man sich zum Berufseinstieg mit dieser Frage, aber auch mit der Entscheidung nicht unter Druck setzen. Wichtig ist zunächst, dass einem der Beruf Freude macht und man sich dem Umfeld, in dem man ihn ausübt, zugehörig fühlt. Wenn man dann ebenso Freude daran hat, sich und seine Fähigkeiten weiterzuentwickeln und sich nicht scheut, mehr Verantwortung zu übernehmen, dann ist Partnerin eigentlich irgendwann nur der konsequente nächste Schritt. Das ist aber etwas, was meiner Ansicht nach organisch wachsen sollte – sowohl in einem selbst als auch in der Wahrnehmung in der Kanzlei. Beim Berufseinstieg war es übrigens nicht mein erklärtes Ziel, Partnerin zu werden. Ich wusste nicht einmal, ob ich dauerhaft als Rechtsanwältin arbeiten möchte, sondern habe dies immer wieder hinterfragt und mich dann immer wieder dafür entschieden. Und irgendwann wollte ich dann einfach unbedingt auch Partnerin werden. Ich kann sagen, seitdem ich Partnerin bin, macht mir mein Beruf noch mehr Spaß.
Vielen Dank für die Zeit und das Interview, Frau Dr. Mäder!
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