Könnten Sie sich zu Beginn bitte kurz vorstellen?
Ich arbeite seit ca. 1,5 Jahren als Anwältin im Kartellrecht bei A&O Shearman. Für A&O Shearman habe ich mich entschieden, weil mich nach einigen Jahren als Anwältin in einer großen nationalen Kanzlei v.a. die Internationalität von A&O Shearman – sozusagen die „große weite Welt“ – gereizt hat.
Ich war zu Schulzeiten und während meiner Promotion in den USA sowie für die Wahlstation bei einem Unternehmen in Singapur. Ich habe diese Auslandsaufenthalte immer als sehr bereichernd empfunden. Da war es nur logisch, meine Karriere in einer internationalen Einheit fortzusetzen und der Weg zu A&O Shearman daher folgerichtig.
Wie sieht ein typischer Arbeitstag für Jurist:innen im Kartellrecht aus?
Das klingt nach einem Klischee, aber DEN typischen Tag gibt es nicht. Wirklich nicht. Mal verbringt man den ganzen Tag in (Teams-) Meetings, mal beschäftigt man sich im Detail mit einer komplizierten rechtlichen Frage, mal ist man bei der Europäische Kommission oder dem Bundeskartellamt, vor Gericht oder bei einem Mandaten, mal für eine Veranstaltung in einem anderen Büro im In- oder Ausland.
Das liegt zum einen an der Tätigkeit in einer internationalen Großkanzlei, zum anderen am Kartellrecht. Kartellrecht ist ein weites Feld und die Arbeit an einem behördlichen Ermittlungsverfahren ist anders, als wenn man einen in mehreren Jurisdiktionen anmeldepflichtigen Zusammenschluss betreut und parallel verschiedene regulatorische Verfahren durchläuft oder einen Mandanten in einem Gerichtsprozess vertritt. Da in unserem Team „alle alles“ machen, ist die Tätigkeit extrem abwechslungsreich.
Was hat Sie dazu bewogen, sich für das Kartellrecht zu entscheiden?
Grundlage meiner Entscheidung war letztlich meine Anwaltsstation im Referendariat, die ich im Kartellrechts-Team einer mittelständischen Einheit/Boutique verbracht habe. Dort habe ich Gefallen an der Materie gefunden und einen ersten Eindruck davon bekommen, wie die Arbeit eines Kartellrechtlers/einer Kartellrechtlerin aussieht. Außerdem durfte ich dort an einem Gerichtstermin teilnehmen, an dem die Crème de la Crème der deutschen Kartellrechtler:innen ihren Auftritt hatte. Die Komplexität der Materie, das Zusammenspiel zwischen juristischen und ökonomischen Argumenten (das ich damals nicht im Ansatz erfasst habe), die kommerzielle Bedeutung des Falles – all das hat ziemlich Eindruck hinterlassen und dazu geführt, dass ich mir einen Berufseinstieg im Kartellrecht gut vorstellen konnte.
Inwieweit haben sich Ihre Erwartungen an die Praxis erfüllt – und was empfinden Sie heute als besonders spannend oder herausfordernd?
Vor meinem Berufseinstieg hatte ich erwartet (und gehofft), dass die Tätigkeit im Kartellrecht interessant, abwechslungsreich und im besten Sinne herausfordernd ist. Dies hat sich bestätigt. Ein wenig überrascht hat mich, dass das Klischee von Großkanzleien als Haifischbecken genau das ist: ein Klischee, nicht mehr. Im Gegenteil: Ich habe es von Tag 1 an sehr geschätzt, von motivierten, hilfsbereiten und klugen Kolleg:innen umgeben zu sein. So lassen sich auch mal längere Abende aushalten.
Als besonders spannend empfinde ich neben den internationalen Aspekten meiner Arbeit die politische Komponente des Kartellrechts, aktuell zu beobachten in der Diskussion um die anstehende GWB-Novelle. Auch die „Regulierung“ von Big Tech ist nicht mehr nur ein politisches Thema, sondern (auch) ein kartellrechtliches. Ich könnte weiter machen: Nachhaltigkeit, Resilienz von Lieferketten, Innovationsförderung zur Schaffung technischer/digitaler Souveränität – all das sind Themen, die Kartellrechtler:innen in Kanzleien, Unternehmen und Behörden nicht nur in der Theorie, sondern ganz praktisch beschäftigen.
Mindestens genauso spannend ist es, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten: So kommt beispielsweise keine strategische M&A-Transaktion heute noch ohne fundierte kartellrechtliche bzw. regulatorische Beratung aus. In besonders wichtigen strategischen Deals sitzen Kartellrechtler:innen noch vor den M&A-Anwälten mit am Tisch und helfen, regulatorische Hürden zu erkennen und entwickeln ggf. Strategien, um diese zu überwinden. Gute kartellrechtliche Beratung ist damit kein Selbstzweck, sondern ein wichtiger Baustein in der unternehmerischen Entscheidungsfindung bzw. für die Umsetzung der unternehmerischen Ziele des Mandanten.
Das alles ist sehr spannend, aber auch – im besten Sinne – herausfordernd: Gesetze, Verordnungen, Leitlinien, etc. ändern sich schnell, es geht um viel, Fristen sind knapp und to do Listen lang. Dafür wird es nie langweilig.
Mehr über A&O Shearman erfahren:
Großkanzlei
A&O Shearman
Welche fachlichen Voraussetzungen sollten Bewerber:innen mitbringen – und welche Rolle spielt dabei wirtschaftliches Verständnis?
Fundierte juristische Kenntnisse sind natürlich elementar. Spezifisch kartellrechtliche Vorkenntnisse halte ich persönlich hingegen für nicht erforderlich. Nach meiner Erfahrung hat man das relevante Wissen in der Praxis schnell „aufgeholt“. Vorkenntnisse schaden aber natürlich nicht und einschlägige Stationen im Referendariat halte ich für sinnvoll: So kann man bereits „unverbindlich“ testen, ob die eigene Vorstellung von einer Tätigkeit im Kartellrecht (und/oder in einer Großkanzlei) mit der Realität übereinstimmt und ob man sich eine entsprechende Tätigkeit langfristig(er) vorstellen kann.
Wirtschaftliches Verständnis ist im Kartellrecht hingegen besonders wichtig: Wir befassen uns täglich mit Produkten, Märkten, Marktanteilen und ökonomischen und kommerziellen Zusammenhängen – was passiert mit dem Wettbewerb, wenn sich zwei Wettbewerber zusammenschließen oder z.B. ihren Einkauf gemeinsam abwickeln? Wie wirkt sich das auf die Angebots- bzw. Nachfragestruktur aus, auf die Preise, steigert es die Effizienz oder verstärkt es Marktzutrittsschranken? Ein ausgeprägtes Interesse an wirtschaftlichen Fragestellungen erleichtert den Einstieg erheblich.
Welche Soft Skills sind für eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit im Kartellrecht besonders wichtig?
Eine Tätigkeit im Kartellrecht ist generell – ich weiß, ich wiederhole mich – sehr international, viele Fälle sind grenzüberschreitend bzw. betreffen ausländische Unternehmen. Dies gilt in besonderem Maße für die Tätigkeit im Kartellrechtsteam einer Großkanzlei und noch mehr in einer internationalen Großkanzlei. Daher sind hervorragende Englischkenntnisse zwingend.
Da man oft mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturkreisen zu tun hat – seien es Anwält:innen, Mandant:innen, Behördenmitarbeiter:innen oder Kolleg:innen – ist auch interkulturelle Kompetenz wichtig. Ganz plakativ: Die geschäftlichen Gepflogenheiten in Japan sind andere als in Deutschland und selbst in der Kommunikation mit Briten oder US-Amerikanern sind Unterschiede zu bemerken. Freude an Rhetorik, betriebs-/volkswirtschaftliche Grundkenntnisse und insbesondere die Fähigkeit, sich ein Netzwerk auf- und auszubauen, sind ebenfalls hilfreich – all das lernt man aber „on the job“ oder in entsprechenden (Soft Skill-) Trainings.
Welche Aus- und Weiterbildungen würden Sie Junganwält:innen im Kartellrecht empfehlen?
Am wertvollsten ist aus meiner Sicht das Training on the Job. Es gibt zwar LL.M.-Programme mit Fokus auf Kartellrecht oder die Möglichkeit, im Kartellrecht zu promovieren. Allerdings kann das allenfalls der Einstieg ins Kartellrecht sein oder die Vertiefung einzelner Aspekte bewirken. Richtig umfassend lernt man Kartellrecht – und das anwaltliche Handwerkszeug! – meines Erachtens in der Praxis.
Wie schätzen Sie die Zukunftsaussichten im Kartellrecht ein und welche Entwicklungen prägen das Rechtsgebiet aktuell?
Das Thema Legal Tech/KI ist natürlich auch im Kartellrecht relevant. Schon heute setzen wir Legal Tech und/oder KI an verschiedensten Stellen ein: Zu Unterstützung bei der Recherche, zur Vorbereitung von fusionskontrollrechtlichen Analysen oder zur Durchsicht von Dokumenten bei Ermittlungen, um nur ein paar Beispiele zu nennen. KI ersetzt zwar die anwaltliche Arbeit nicht, aber sie hilft uns, Prozesse effizient(er) zu gestalten, damit wir uns auf die wesentlichen – juristisch komplexen – Fragestellungen fokussieren können. Das ist aber ein allgemeines Thema, das sämtliche Rechtsbereiche betrifft.
Speziell das Kartellrecht halte ich für ein Rechtsgebiet, das in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. So wird das Kartellrecht zunehmend als Mittel gesehen, politisch gewünschte Ergebnisse zu erzielen – Stichwort Big Tech-„Regulierung“ oder Stärkung des europäischen Binnenmarktes im globalen Wettbewerb (z.B. durch die Verhinderung sog. (vermeintlicher) Killer Acquisitions, die strenge Kontrolle ausländisch subventionierter Zukäufe oder möglicherweise die Förderung von European Champions).
Hinzu kommt, dass die Regelungsdichte stets zunimmt – so ist z.B. die Zahl der Länder, die über ein Fusionskontrollregime verfügen, in den letzten Jahren stetig gestiegen. All dies hat dazu geführt, dass es – wie bereits erwähnt – schon heute kaum eine strategische M&A-Transaktion gibt, in der kartell-/fusionskontrollrechtliche Aspekte keine wichtige Rolle spielen. Mit der Foreign Subsidies Regulation (FSR) und dem Digital Markets Act (DMA) auf europäischer Ebene haben sich zudem neue Beratungsfelder für Kartellrechtler ergeben. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen – im Gegenteil. Der Bedarf nach kartellrechtlicher Beratung wird daher weiter steigen.
Was zeichnet die Tätigkeit im Kartellrecht bei A&O Shearman besonders aus?
A&O Shearman ist eine internationale Kanzlei – und die Arbeit ist wirklich international: Wir arbeiten mit nationalen Mandanten an grenzüberschreitenden Transaktionen und wir arbeiten mit internationalen Mandanten, die Beratung zum deutschen Recht benötigen, nur um zwei Beispiele zu nennen. Ich stehe quasi täglich in Kontakt zu Kollegen in anderen Büros, sowohl im In- als auch im Ausland. Anders als in der Zusammenarbeit mit externen Anwälten in anderen Rechtsordnungen ist der Dienstweg kurz und man stimmt sich formlos ab. Die enge Zusammenarbeit mit Kollegen auf der ganzen Welt erleichtert die Arbeit und macht großen Spaß!
Speziell zum Kartellrecht bei A&O Shearman ist zu sagen, dass wir die gesamte Breite des Kartellrechts abdecken und nicht nur Kartellschadensersatzprozesse oder Transaktionen begleiten. Das macht die Tätigkeit abwechslungsreich und im positiven Sinne herausfordernd.
Welchen Ratschlag würden Sie Nachwuchsjurist:innen geben, die sich für eine Tätigkeit im Kartellrecht interessieren?
Einer meiner frühen Mentoren hat gerne Steve Jobs zitiert: „Stay Hungry, Stay Foolish“. Ich würde dem noch „Stay Curious!“ hinzufügen – probiert Dinge aus, schaut Euch Kartellrecht an, schaut Euch Kartellrecht in einer Großkanzlei, im Unternehmen, in einer Behörde an. Es lohnt sich.
Vielen Dank für das Interview und die Zeit, Frau Dr. Haag!
Finde jetzt die passende Kanzlei für dein Referendariat oder deinen Berufseinstieg!
Highlights und Stellenangebote für dich…
Wir legen großen Wert darauf, dich in allen Phasen der juristischen Laufbahn bestmöglich zu begleiten. Daher findest du hier spezielle Empfehlungen, die sich an den unterschiedlichen Ausbildungsphasen orientieren: