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Hierarchien innerhalb von Kanzleien

Die meisten Kanzleien haben sich mittlerweile von einem zweistufigen Aufbau verabschiedet. Daher müssen viele Hierarchien innerhalb von Kanzleien beachtet werden. Dabei soll folgende Übersicht helfen.

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Mit der Ernennung zum Vollpartner gehen auch viele Managementaufgaben einher, wie beispielsweise Personalführung.

Associate, Junior Partner, Counsel

Dies sind nur einige der zahlreichen Begriffe, die einem in vielen Kanzleien begegnen. Die meisten Kanzleien haben sich mittlerweile von einem zweistufigen Aufbau verabschiedet. Daher müssen viele Hierarchien innerhalb von Kanzleien beachtet werden. Da noch den Überblick zu behalten ist schwer. Dabei soll folgende Übersicht helfen.

Der Start als Associate

Die ersten Jahre in der Kanzlei verbringt man als Associate. Dabei werden Anwälte in ihrem ersten Arbeitsjahr oft als First-Year-Associate bezeichnet. Die Arbeit besteht hauptsächlich in Back-Office Arbeit, wie zum Beispiel Recherche oder Literaturarbeit.

Ab einer Berufserfahrung von drei bis sieben Jahren spricht man von Managing Associates oder auch Senior Associates. Hier beginnt die eigenständige Arbeit. Die Associates führen eigenständig Mandate, oder übernehmen beispielsweise die Teamführung bei Pitches. Das Jahresgehalt der Associates steigt mit der Dauer der Kanzleizugehörigkeit.

Die Vorstufe der Partnerschaft: Salary bzw. Junior Partner

Der nächste Schritt auf dem Weg zur Partnerschaft beschreibt den des angestellten Partners. Dafür gibt es in den Kanzleien viele verschiedene Bezeichnungen. Salary Partner, Junior Partner oder Assoziierter Partner sind nur einige davon. Auch die inhaltliche Ausgestaltung in den Kanzleien ist sehr unterschiedlich. In der Regel haben die Salary Partner nur ein eingeschränktes Mitsprache- und Stimmrecht gegenüber den Vollpartnern.

Wegen ihrer unternehmerischen Verantwortung haben sie viele Managementaufgaben zu bewältigen. Daher besteht ihr Aufgabengebiet auch in der Personalführung oder der Nachwuchsförderung. Gemeinsam haben die oben genannten Begriffe allerdings, dass die Träger keine Gesellschafter sind. Sie bekommen daher ein festes jährliches Gehalt. In Ausnahmefällen können auch Salary Partner eine kleine Beteiligung an der Partnerschaft erhalten.

Counsel als Alternativweg

Seit einiger Zeit gibt es, als Alternative zum klassischen Partner, in immer mehr Kanzleien die Möglichkeit, sich für die Ernennung zum Counsel statt zum Partner zu entscheiden. Das Gehalt setzt sich hier aus einem Fixbetrag, sowie möglicher Boni zusammen. Die Stellung als Counsels bringt zwar mehr Sicherheit mit sich, allerdings auch geringere Gewinnchancen. Dieser Alternativweg ist vor allem für Anwälte mit einem speziellen Randgebiet als Fachbereich attraktiv. Die Aufstiegschancen für eben genannte zum Vollpartner sind nämlich eher geringer. Auch für Anwälte in Teilzeit ist die Stellung des Counsels vorteilhafter.

Klassischer Partner

Die Chance, als Vollpartner einzusteigen, bietet sich im Schnitt nach sechs Jahren. Es gibt zu Anfang keine Garantie, später als Vollpartner, auch Equity Partner genannt, einzusteigen. Meist wird die Chance darauf in Aussicht gestellt, sofern der Anwalt sich bewährt und als hinreichend qualifiziert herausstellt. Die Anforderungen sind dabei von Kanzlei zu Kanzlei sehr unterschiedlich.

Wird man zum Partner ernannt, so gilt es Anteile an der Partnergesellschaft zu erwerben und das eigene Gehalt somit vom finanziellen Erfolg der gesamten Kanzlei abhängig zu machen. Außerdem kann der Vollpartner vollumfänglich auf wesentliche Entscheidungen Einfluss nehmen. Mit der Ernennung zum Vollpartner gehen auch viele Managementaufgaben einher, wie beispielsweise Personalführung.

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