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Lernen

Einführung in die zivilrechtliche Anwaltsklausur

Anwaltsklausuren ähneln den Zivilrechtsklausuren im ersten Staatsexamen insofern, als auch hier ein rechtliches Gutachten über das Bestehen eines oder mehrerer Ansprüche anzufertigen ist. Weiterhin sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten, die an dieser Stelle überblickartig behandelt werden.

Die Säumnis im erstinstanzlichen Zivilprozess

Die Säumnis im erstinstanzlichen Zivilprozess

Nachfolgend soll ein grober Überblick darüber verschafft werden, welche Fristen unbedingt zu beachten sind, um nachteilige Folgen für die säumige Partei zu vermeiden.

Das Relationsgutachten im Rahmen der zivilrechtlichen Klausur im juristischen Vorbereitungsdienst

Die Relationstechnik stellt in der gerichtlichen Praxis ein Instrument dar, mit dem der Richter im Zuge eines Subsumtionsprozesses den Prozessstoff fallrelevant ordnet, auswertet und schließlich zu einer Entscheidung gelangt, die im Ergebnis häufig mit einem Urteil oder Beschluss verkündet wird.

Nebenentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit im Zivilrecht

Grundsätzlich endet jedes zivilgerichtliche Urteil nach der Hauptsacheentscheidung und nach der Kostenentscheidung mit einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Diese von Amts wegen zu treffende Entscheidung erfolgt wegen der Regelung des § 704 ZPO.

Die Urteilsklausur (Zivilrecht)

Die Aufgabenstellung einer anzufertigenden Klausur besteht regelmäßig in der Anfertigung einer Gerichtsentscheidung, wobei dem Kandidaten üblicherweise die Anfertigung eines Urteil abverlangt wird. Dieses folgt dabei einem logischen Aufbaugerüst, das im Nachfolgenden dargestellt werden soll.