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Handels- & Gesellschaftsrecht: Interview mit Dr. Sönke Friedrichsen (Weisner Partner)

Im Rahmen unserer Interviewreihe "Berufsspecials" berichtet Dr. Sönke Friedrichsen, Rechtsanwalt und Gründungspartner von Weisner Partner, über die Anforderungen und Perspektiven einer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.
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Handels- & Gesellschaftsrecht: Interview mit Dr. Sönke Friedrichsen (Weisner Partner)

Könnten Sie sich zu Beginn bitte kurz vorstellen?

Ich bin Partner bei Weisner Partner mbB im Bereich Gesellschaftsrecht / M&A. Begonnen hat meine juristische Laufbahn im Jahr 1993 mit dem Studium an der Universität Hamburg. Im Anschluss an das erste Examen Ende 1997 folgten eine Promotion im Aktienrecht und das Referendariat am Kammergericht in Berlin. Nach dem zweiten Staatsexamen startete ich Mitte 2001 als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Quack Rechtsanwälte in Berlin, bei der ich bereits einen Teil meines Referendariats verbracht hatte. Diese Kanzlei wurde dann kurz nach meinem Berufseinstieg Teil der US-Kanzlei Wilmer Cutler & Pickering, heute WilmerHale. In 2004/2005 bekam ich die Gelegenheit, ein Jahr im Bostoner Büro von WilmerHale zu verbringen, eine sowohl beruflich, als auch privat großartige Erfahrung. Im Jahr 2007 kehrte ich in meine Heimatstadt Hamburg zurück, zunächst als angestellter Rechtsanwalt, später als Partner bei honert + partner, bevor ich zusammen mit weiteren Kollegen im Jahr 2017 die Kanzlei Weisner Partner gründete.

Wie sieht ein typischer Arbeitstag für Jurist:innen im Handels- und Gesellschaftsrecht bei Weisner Partner aus?

Den typischen Arbeitstag gibt es eigentlich gar nicht. Sehr oft hat man morgens eine bestimmte Vorstellung davon, wie der Tag wohl verlaufen wird. Nur um am Abend dann festzustellen, dass alles doch ganz anders gekommen ist als gedacht. Zu den Tätigkeiten, die aber praktisch jeden Tag prägen, gehören 

  • Telefonate, Teams Meetings oder ganz klassische Besprechungen mit Mandanten oder den Anwälten anderer Beteiligter;
  • Teilnahme an Verhandlungen zwischen dem Mandanten und Dritten, idealerweise konstruktiv und lösungsorientiert mit einem gemeinsamen Ziel vor Augen, wenn nötig aber auch konfrontativ und streitig und im schlimmsten Fall auch vor Gericht;
  • Prüfung rechtlicher Detailfragen, so wie schon während des Studiums oder Referendariats;
  • Durchsicht, Prüfung und Überarbeitung von Verträgen und sonstigen Unterlagen; und natürlich die Erstellung von Vertrags- und anderen Entwürfen;
  • interne Besprechungen im Team oder mit einzelnen Kollegen.

Was hat Sie dazu bewogen, sich für eine Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht zu entscheiden?

Ich habe mich schon frühzeitig für wirtschaftliche Zusammenhänge interessiert. Dieses Interesse verstärkte sich noch während einer kaufmännischen Ausbildung im Bereich Schiffahrt, die ich vor meinem Studium durchlief. Damit war mein zukünftiger beruflicher Weg zwar noch nicht festgelegt, aber die Richtung deutete sich bereits an. Während des Studiums beeindruckten mich vor allem die Vorlesungen von Prof. Karsten Schmidt im Handels- und Gesellschaftsrecht. Am Ende des Studiums stand für mich dann fest, dass ich in diesem Bereich auch beruflich tätig werden wollte. Worüber ich mir damals noch nicht im Klaren war: Sollte ich mein Glück in einem Unternehmen, am Gericht oder in der Anwaltschaft suchen. Erst unterschiedliche Erfahrungen und Eindrücke während des Referendariats halfen mir bei der Entscheidungsfindung.

Inwieweit haben sich Ihre Erwartungen an die praktische Arbeit im Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt?

Bei meinem Berufsstart hatte ich gehofft, im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht sowohl eng mit operativen Unternehmensbereichen zusammenarbeiten zu können, als auch einen direkten Draht zur Rechtsabteilung und Geschäftsführung der Mandanten zu haben. Diese Hoffnung hat sich dann auch erfüllt. Die Einbindung in das Geschäft der anwaltlich betreuten Unternehmen macht für mich den großen Reiz meiner Tätigkeit aus.

Was mich zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit überraschte, war, wieviel von dem im Studium gelernten theoretischen Stoff ich in der täglichen praktischen Arbeit tatsächlich einsetzen konnte. Nicht weniger überrascht war ich allerdings davon, was ich alles noch nicht wusste. Und selbst nach über zwanzig Jahren Berufserfahrung gibt es mehr oder weniger täglich immer wieder Neues zu entdecken. Auch deshalb ist die Tätigkeit in diesem Bereich so spannend.

Was empfinden Sie als die spannendsten, aber auch als die größten Herausforderungen im Handels- und Gesellschaftsrecht?

Jedes Mandat ist anders. Natürlich gibt es auch im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht bestimmte Dinge und Aufgaben, die sich wiederholen. Aber zum einen ist das natürlich keine Besonderheit dieser Rechtsgebiete. Und zum anderen weist praktisch jede Anfrage von Mandanten Aspekte auf, die einem so noch nicht untergekommen sind. Sich immer wieder in neue Sachverhalte hineindenken und rechtliche Lösungen abseits der bekannten Pfade finden zu müssen, führt dazu, dass dieser Beruf nie langweilig wird.

Welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit in diesem Gebiet besonders wichtig?

Besonders wichtig ist es, sich die Brille des Mandanten aufzusetzen und zu versuchen, sich in seine Position als Unternehmer zu versetzen. Nur dann kann man auch die rechtlichen Aspekte des Falles angemessen würdigen. Juristen tendieren, gerade am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn, dazu, rechtliche Fragen im luftleeren Raum zu prüfen und den Blick dafür zu verlieren, worum es dem Mandanten wirtschaftlich geht. Der Mandant kommt aber gerade nicht zu einem, weil er an juristischen Details interessiert ist, sondern weil er ein kommerzielles Problem hat. 

Daher ist die Fähigkeit, dem Mandanten zuhören zu können und keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, von entscheidender Bedeutung. Gedanklich muss man dabei die relevanten Dinge von schmückendem Beiwerk trennen. Und vor allem muss man die richtigen Fragen stellen. Dazu gehören auch und vor allem Verständnisfragen. Man sollte keine Scheu haben nachzuhaken, wenn man den Ausführungen des Mandanten teilweise nicht sofort folgen kann oder man Fragen zu den wirtschaftlichen Hintergründen hat. Kein Mandant erwartet von einem Anwalt, dass er allwissend ist. Was aber erwartet wird, ist die zutreffende Aufnahme des relevanten Sachverhalts und das Herausarbeiten der rechtlichen Probleme. 

Auch wenn der Anwalt immer zu allererst Vertreter der Interessen des eigenen Mandanten ist und diese bestmöglich durchsetzen muss, ist es sinnvoll, immer mal wieder auch zu versuchen, die Sichtweisen der Gegenseite zu verstehen und die Dinge aus einer anderen Perspektive zu betrachten. So kann man die eigene Verhandlungsposition besser einschätzen und findet leichter konstruktive Lösungen, sowohl bei Vertragsverhandlungen als auch bei streitigen Auseinandersetzungen.

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Welche Aus- und Weiterbildungen würden Sie Junganwält:innen im Handels- und Gesellschaftsrecht empfehlen?

Eine kaufmännische Ausbildung schadet meines Erachtens nie. Aber die macht man im Regelfall ja wenn, dann nur vor Aufnahme eines Studiums. Ohne eine solche Ausbildung sollte man versuchen, sich anderweitig zumindest ein solides Basiswissen im Bereich „Rechnungslegung“ anzueignen. Wer nicht weiß, wie eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung aufgebaut ist und welche Schlüsse man aus dem Rechnungslegungswerk ziehen kann, wird in der anwaltlichen Praxis im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht schnell an seine Grenzen stoßen. Insoweit bieten sich entsprechende Zusatzkurse an der Uni an – dort gibt es im Übrigen auch andere für Juristen sinnvolle Angebote im Bereich Betriebswirtschaftslehre – oder auch berufsbegleitende Seminare.

Ein Fachanwaltslehrgang im Handels- und Gesellschaftsrecht ist ebenfalls sinnvoll. Dieser vermittelt einen guten Überblick und sorgt für gute Grundkenntnisse. Und der Titel hilft in Sachen Außendarstellung sicherlich auch.

Wer die Möglichkeit hat, sollte in jedem Fall versuchen, wenigstens einmal im Rahmen der Ausbildung ins Ausland zu gehen, sei es im Rahmen eines LL.M-Programms oder durch praktische Arbeit in einer Kanzlei oder einem Unternehmen. Abgesehen von der persönlichen Bereicherung, die ein solcher Aufenthalt darstellt, ist es auch ganz erstaunlich festzustellen, wie viele Parallelen es zwischen den Rechtssystemen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht gibt und wie gut man auch als deutscher Jurist im Ausland mitarbeiten kann.

Inwiefern profitieren Sie heute in Ihrer anwaltlichen Tätigkeit von Ihrer Promotion? Welche Rolle kann eine Promotion aus Ihrer Sicht als Vorbereitung auf die Praxis spielen?

Eine Promotion ist für mich in erster Linie der Beweis, dass man sich in ein einzelnes Thema auch über längere Zeit intensiv einarbeiten und bei der rechtlichen Analyse auch noch die letzte Ecke auskehren kann. Das sind Dinge, die auch im anwaltlichen Beruf gefordert sind. Ohne diese Beharrlichkeit und Genauigkeit läuft man schnell Gefahr, wichtige Aspekte eines Falles zu übersehen.

Worum es bei der Promotion inhaltlich geht, ist dagegen meiner Meinung nach eher zweitrangig. Aber natürlich schadet es ganz und gar nicht, wenn sich das Thema in dem Bereich bewegt, in dem man dann später auch anwaltlich tätig werden möchte. 

Welche Bedeutung messen Sie dem Fachanwaltstitel für Handels- und Gesellschaftsrecht bei?

Wichtiger als der Titel selbst ist meines Erachtens für Berufseinsteiger der Umstand, dass man durch den Lehrgang ein solides Basiswissen im Handels- und Gesellschaftsrecht erwirbt. Sofern man sich dieses nicht schon vorher während des Studiums und/oder des Referendariats anderweitig angeeignet hat, ist ein solcher Lehrgang dringend zu empfehlen. 

Der Titel als solcher erscheint mir dagegen in erster Linie unter Marketinggesichtspunkten sinnvoll, ähnlich wie der Doktortitel oder ein LL.M.. Gerade am Anfang der beruflichen Karriere vermittelt dieser dem Mandanten eine gewisse Seriosität und Erfahrung seines Beraters. Bei „älteren“ Semestern nimmt die Bedeutung dieses Titels sicherlich ab. Ich bin von Mandanten jedenfalls noch nie darauf angesprochen worden, dass ich keinen Fachanwaltstitel führe. Allerdings ist dieser auch erst eingeführt worden, als ich schon eine ganze Zeit im Berufsleben stand. Heute würde ich als Berufseinsteiger sicherlich einen entsprechenden Lehrgang absolvieren.

Wie schätzen Sie die Zukunftsaussichten für Berufseinsteiger:innen im Handels- und Gesellschaftsrecht ein?

Die Nachfrage nach Beratung in diesem Bereich wird sicherlich auch in Zukunft nicht weniger werden. Ganz im Gegenteil: Wie in allen Rechtsgebieten werden die Fragestellungen immer komplexer. Insofern werden auch weiterhin anwaltliche Berater im Handels- und Gesellschaftsrecht benötigt. Die große Unbekannte hierbei ist, wie eigentlich überall, das Thema „Künstliche Intelligenz“. Wie der Anwaltsmarkt und die anwaltliche Tätigkeit in zehn Jahren genau aussehen werden, lässt sich heute nicht seriös sagen. Was sicherlich fest steht, ist, dass sich sowohl der Bedarf ändern wird – die Chancen am Arbeitsmarkt haben sich allein in den letzten zwei Jahren deutlich verschlechtert – als auch das Berufsbild des Rechtsanwalts. Die anwaltliche Tätigkeit wird mit Sicherheit noch deutlich digitaler und tech-lastiger werden, als sie es heutzutage schon ist. Darauf sollten sich Berufseinsteiger frühzeitig einstellen und die notwendige Flexibilität mitbringen. All das sind aber keine Besonderheiten im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht, sondern betrifft alle rechtlichen Bereiche. Und nicht nur die.

Welchen Ratschlag würden Sie Nachwuchsjurist:innen mit auf den Weg geben, die sich für eine Tätigkeit im Handels- und Gesellschaftsrecht interessieren?

Es ist nie zu früh, praktische Erfahrungen in diesem Bereich zu sammeln, z.B. durch Praktika oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei oder einer Rechtsabteilung. Ebenfalls hilfreich: Regelmäßige Lektüre der Wirtschaftsteile seriöser Tageszeitungen. Und natürlich das schon angesprochen Thema „Künstliche Intelligenz“. Ohne das wird es in Zukunft nicht mehr gehen.

Vielen Dank für das Interview und die Zeit, Herr Dr. Friedrichsen!


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