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Vertragsrecht: Interview mit Dr. Dominik Heimberg (Weisner Partner)

Im Rahmen unserer Interviewreihe zu unseren Berufsspecials haben wir Rechtsanwalt Dr. Dominik Heimberg von Weisner Partner hinsichtlich seiner Tätigkeit, den Anforderungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Vertragsrecht befragt.

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Spannend ist Vertragsgestaltung vor allem dort, wo es kein Muster gibt

Dr. Dominik Heimberg, Weisner Partner

Tätigkeit

Können Sie sich zunächst kurz vorstellen?

Ich bin 40 Jahre alt und habe vor fünf Jahren gemeinsam mit meinen beiden Partnern Weisner Partner gegründet. Wir haben schon davor viele Jahre in unserer früheren Kanzlei zusammengearbeitet. Ich war dort bereits als wissenschaftlicher Mitarbeiter neben dem Referendariat tätig und habe nach dem Referendariat direkt als Rechtsanwalt angefangen. Ich habe also das erlebt, was wir Referendaren noch heute gerne erzählen: Dass wir schon wissenschaftliche Mitarbeiter und Referendare einstellen, damit sie im besten Fall „für immer“ bei uns bleiben. Vor meinem Referendariat habe ich in Bayreuth Jura studiert und promoviert. 

Ich habe zwei Kinder im Kindergartenalter. Gelebte Work-Life-Balance bedeutet in meinem Fall, dass ich nahezu jeden Tag spätestens um 19 Uhr mit meiner Familie zu Abend esse.

Vertragsrecht ist ein weit gefasster Begriff. Wie haben Sie den Bereich intern bei Weisner Partner strukturiert? Welche Teilbereiche werden umfasst? Gibt es bestimmte Teams, die immer wieder bestimmte Bereiche betreuen oder werden diese für jedes Mandat individuell neu zusammengestellt?

„Vertragsrecht“ ist für uns zunächst jede gestaltende Tätigkeit, bei der es darum geht, ein Projekt eines Mandanten in eine passende Form zu gießen. Unsere Mandanten sind Unternehmen und Unternehmer, die wir in den Bereichen Corporate, Commercial und Litigation beraten und vertreten. Aufgrund unserer Ausrichtung und unser Mandantenstruktur entwerfen, prüfen und überarbeiten wir Vertragsentwürfe vor allem im Gesellschaftsrecht und in der laufenden Beratung unserer oft langjährigen Mandanten. Auch wenn wir einen Schwerpunkt in der Konfliktlösung haben, würde ich sagen, dass sich jeder Anwalt bei uns zumindest auch als Vertragsgestalter versteht.

Was sind typische Aufgaben im Bereich Vertragsrecht?

Viele denken vielleicht, dass die typische Aufgabe im Vertragsrecht das Füllen von vorgefertigten Vertragsmustern ist. Dies gibt es natürlich tatsächlich und ermöglicht es, z. B. bei einfachen Geschäftsanteilskäufen, Gesellschaftsverträgen, AGB oder auch Beraterverträgen Standardtexte zu nutzen und nicht jedes Mal neu erfinden zu müssen. Spannend ist Vertragsgestaltung aber vor allem dort, wo es kein Muster gibt: Als ich z. B. während der Corona-Pandemie quasi über Nacht einen Vertrag für einen Mandanten aufsetzen musste, weil dieser für die Stadt Hamburg das größte Impfzentrum Deutschlands betreiben sollte. Oder als ein überregionaler Pächter von mehreren großen Studentenwohnheimen in wirtschaftliche Schwierigkeiten kam und es darum ging, die insgesamt sieben Verträge zwischen diesem und den Eigentümern der Studentenwohnheime aufzuheben und die Zusammenarbeit vollständig neu auf die Beine zu stellen. 

Warum haben Sie sich für diesen Bereich entschieden?

Vertragsgestaltung ist sehr vielseitig und bringt den Anwalt sehr nah an die „echten“ Themen des Mandanten, die ja in der Ausgangslage selten juristisch sind. Haben sich der Mandant und dessen zukünftiger Vertragspartner auf kaufmännische Eckpunkte einer Zusammenarbeit geeinigt, liegt es an Dir als Anwalt, diese Einigung klar und für Deinen Mandanten vorteilhaft zu Papier zu bringen. Anhand eines guten Vertragsentwurfs können beide zukünftigen Vertragspartner zudem überprüfen, ob sie eigentlich in allen zu klärenden Punkten dasselbe Verständnis haben. Dies ist oft gar nicht der Fall, sodass ich als Anwalt sowohl moderierend als auch mit der notwendigen Durchsetzungskraft gute Regelungen für meinen Mandanten finden kann. Und was viele Mandanten zunächst nicht sehen: Verträge schreibt man für den Konfliktfall. Ein guter Vertrag verhindert Konflikte oder schafft zumindest schnell Klarheit. Den Vertrag schreibt man damit im Ergebnis für den späteren Richter. Dies erklärt, warum es eben nicht reicht, nur die aus Sicht des Mandanten oder beider Parteien relevanten Punkte zu regeln – es müssen alle Punkte geregelt werden, die für einen späteren Richter relevant sind.

Damit ist Vertragsgestaltung aus meiner Sicht nicht nur kreatives Drafting, es ist Konfliktprävention. Und sollte es doch einen Konflikt geben, ist ein guter Vertrag für Deinen Mandanten einfach so viel wertvoller und schafft damit einen klaren Mehrwert. Vertragsgestaltung ist daher vielleicht so etwas wie die Geburtshilfe der Juristerei: Durch die eigene Tätigkeit kann man nicht nur seinem Mandanten, sondern dem gesamten Projekt die besten Voraussetzungen für den Erfolg schaffen.

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Anforderungen

Welche Aus- und Weiterbildung im Bereich Vertragsrecht würden Sie Junganwälten und Junganwältinnen ans Herz legen?

Vertragsgestaltung lernt man in der Ausbildung kaum. Auch der Ansatz, im zweiten Staatsexamen Kautelarklausuren zu stellen, ändert aus meiner Sicht nichts daran, dass Vertragsgestaltung nur in der Praxis erlernt werden. Wer also Vertragsgestaltung lernen möchte, sollte sich eine entsprechende Kanzlei für den Berufseinstieg suchen. Und wie gesagt: Da Verträge am Ende für den Richter geschrieben werden, ist die wohl hilfreichste Fortbildung für Vertragsgestalter das Durchsetzen oder Abwehren von vertraglichen Ansprüchen vor Gericht. Beides, also sowohl das Gestalten von Verträgen und als auch den prozessualen Umgang damit kann man aber wohl nur in entsprechend auf beides spezialisierten, kleineren Kanzleien wie z. B. Weisner Partner wirklich machen.

Welche Qualifikationen bzw. welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit in dem Bereich vorteilhaft bzw. notwendig? Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber*innen hier einstellen?

Vertragsgestaltung erfordert ein klares Verständnis des Anwalts vom konkreten Projekt, welches in einen Vertrag „gegossen“ werden soll. Sonst übersieht man zu regelnde Punkte. Erst, wenn ich verstanden habe, welche Risiken im Produktionsprozess meines Mandanten vorhanden sind, kann ich z. B. absehen, welche Rechte meines Mandanten ich z. B. in Bezug auf Lieferterminänderungen und Rücktritts- oder Änderungsrechte vorsehen muss.

Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger*innen im Bereich Vertragsrecht?

Während Standardverträge vermutlich mehr und mehr von oder zumindest mit Hilfe von künstlicher Intelligenz geschaffen werden können, bleibt der eigentlich spannende Teil der Vertragsgestaltung übrig: Die Überführung von individuellen Projekten in ein Vertragsdokument, die Bearbeitung entsprechender Entwürfe vom Anwalt der Gegenseite oder auch die Bewertung von Chancen und Risiken anhand bestehender Verträge. Für alles dies ist aus meiner Sicht jederzeit Bedarf.

Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gewährt Ihre Kanzlei?

Bei uns lernen Berufsanfänger*innen und junge Anwält*innen durch ihre tägliche Arbeit mit unterschiedlichen Partnern die Kniffe wie auch die unterschiedlichen Stile der Vertragsgestaltung. Und wie gesagt, nur in kleineren Kanzleien mit entsprechender Spezialisierung wie bei Weisner Partner kommt man auch mit dem „Ende des Wegs“ eines Vertrags in Berührung, dem Streitfall vor Gericht.

Welchen Ratschlag würden Sie im Bereich Vertragsrecht interessierten Nachwuchsjuristen und -juristinnen mit auf den Weg geben?

Wenn Du Dich für Vertragsgestaltung interessierst, würde ich ggf. schon in der Anwaltsstation eine Kanzlei wählen, die Dir Einblicke in und erste Aufgaben im Bereich Vertragsgestaltung bieten kann. 

Vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview, Herr Dr. Heimberg!


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