Berufsspecial
Arbeitsrecht
Praxis
Juristische Kreativität im Arbeitsrecht entfalten
Kreativität und Recht. Obwohl es sich wie ein Paradoxon anhört, ist diese Paarung im Arbeitsrecht willkommen. Neben den „klassischen“ juristischen Fertigkeiten und der Grundlagenarbeit erfordert das Arbeitsrecht nicht selten ein hohes Maß an juristischer Kreativität. Geschuldet ist dies den stetigen Entwicklungen auf diesem Gebiet. Die Arbeit als Arbeitsrechtler*in ist vielseitig und dadurch geprägt, dass der Gesetzgeber des Öfteren das Arbeitsrecht reformiert. Dies bedeutet zweierlei: Zum einen muss der Experte/die Expertin im Arbeitsrecht immerzu auf der Hut sein und jede Gesetzesreform aufmerksam verfolgen, um diese im Rahmen der Beratung eingliedern und umsetzen zu können. Zum anderen muss er/sie in der Lage sein, die Änderungen einfach und verständlich darzustellen und ihre Konsequenzen den Parteien zu vermitteln.
Tätigkeitsfelder – Individual- und Kollektivarbeitsrecht
Untergliedert wird der facettenreiche Bereich in die Gebiete des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Während das Individualarbeitsrecht die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber regelt, befasst sich das Kollektivarbeitsrecht mit den arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer*innen als Gruppe betreffen. An dieser Stelle spielen die Gewerkschaften, welche die Arbeitnehmer*innen in ihren Belangen unterstützen, eine wichtige Rolle.
Die Tätigkeit eines Arbeitsrechtlers/einer Arbeitsrechtlerin beschränkt sich also nicht nur auf die eines Einzelanwalts/einer Einzelanwältin oder die Arbeit in einer Großkanzlei. Vielmehr sind auch Spezialisten und Spezialistinnen in Gewerkschaften und Verbänden gefragt, die sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite tätig werden können. Es bietet sich somit eine Bandbreite an Möglichkeiten für Volljuristen und Volljuristinnen.
Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit können auch Vorträge zu Gesetzesänderungen relevant werden. Dies setzt ein gewisses rhetorisches Können voraus. Zudem besteht die Möglichkeit, an Tarifverhandlungen beratend oder verhandelnd teilzunehmen. Für die Schlagzeilen und Nachrichten des nächsten Tages sorgt man dann vielleicht sogar selbst! Wenn also mal wieder im Büro gemobbt wird, ausnahmsweise die Piloten streiken oder aber der Gesetzgeber korrigierende Federstriche vornimmt, werden sie gebraucht – die Arbeitsrechtler*innen!
Berufschancen & Gehälter
Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?
Mit einer Spezialisierung im Arbeitsrecht ist man sowohl bei wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Großkanzleien als auch bei mittelständischen Kanzleien und Boutiquen gefragt. Zudem ist jede Personalabteilung in Unternehmen auf arbeitsrechtliche Expertise angewiesen. Mit ein wenig zusätzlichem Know-how im Bereich der Personalwirtschaft wird ein/e Arbeitsrechtler*in somit auch dort Fuß fassen können. Zudem bietet die Tätigkeit als Verbandsjurist*in attraktive Möglichkeiten bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Ausgeprägtes Verhandlungsgeschick und rhetorische Fertigkeiten gehören dort zum Alltag. Nicht zu vergessen ist natürlich die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit als besonders gefragtes Betätigungsfeld im öffentlichen Dienst.
Gehaltsaussichten – Es lohnt sich!
Die Verdienstmöglichkeiten als Fachanwalt/Fachanwältin im Arbeitsrecht sind verhältnismäßig gut. Anwaltsboutiquen zahlen im Durchschnitt etwa 89.500 € jährlich, mittelständische Kanzleien kommen auf 83.000 € und Großkanzleien locken mit einem Durchschnittsgehalt von 125.000 €.** Abweichungen nach oben und nach unten sind natürlich möglich. Grund für die guten Gehaltsaussichten sollen unter anderem die Streitwerte sein. Diese liegen regelmäßig bei drei Monatsgehältern. Auch kommt es den Anwälten und Anwältinnen zu Gute, dass sie ihre Rechnungen auf direktem Wege an die Unternehmen leiten können, weshalb selten Probleme hinsichtlich der Solvenz bestehen.
Bildung
Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht
Der beliebteste unter den Fachanwaltstiteln ist nach der Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer der im Arbeitsrecht. Der Reiz für die Schwerpunktsetzung in diesem Bereich liegt unter anderem in den lukrativen Verdienstmöglichkeiten und der schnell angeeigneten Routine hinsichtlich arbeitsrechtlicher Problemfelder, wie zum Beispiel der Bearbeitung von Kündigungsschutzklagen. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, welcher der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:
- dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
- Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
- Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
- Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)
Zudem muss er/sie die in § 10 FAO genannten besonderen Kenntnisse nachweisen.
Geschäftsführer-Nachwuchs-Programm (GFN)
Darüber hinaus bietet sich die Einstiegs- und Ausbildungsmöglichkeit des Geschäftsführer-Nachwuchs-Programms (GFN) der Arbeitgeberverbände an. Innerhalb des bis zu zwei Jahren andauernden Programms lernt man die verschiedenen Verbandsstrukturen kennen und baut ein wichtiges Netzwerk für die künftige Zusammenarbeit auf.
Promotion und LL.M. im Arbeitsrecht
Natürlich besteht auch in diesem vielfältigen Berufsfeld die Möglichkeit zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben. In Deutschland bietet zum Beispiel die Fernuni Hagen den LL.M. „Wirtschafts- und Arbeitsrecht“ innerhalb von zwei bis vier Semestern in Vollzeit oder innerhalb von vier bis acht Semestern in Teilzeit an. Die Studiengebühren unterscheiden sich je nach Studienvariante. Grundsätzlich fallen pro Semester 300 € Semestergebühren und pro Modul 950 € an. An der Universität Münster kann der LL.M. „Arbeitsrecht“ berufsbegleitend innerhalb von vier Semestern für 11.700 € absolviert werden. Voraussetzung ist hier allerdings mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Auch an zahlreichen ausländischen Universitäten kann ein Masterprogramm zum Arbeitsrecht belegt werden, so zum Beispiel an der niederländischen Tilburg University. Sie bietet das LL.M.-Programm “Labour Law und Employment Relations” an (Dauer: ein Jahr; Kosten: circa 2.530 €). An der Universität Wien kann ein deutschsprachiger LL.M. in „Labor Law“ in ein (Vollzeit) oder zwei Jahren (Teilzeit) für circa 13.800 € absolviert werden. Auch an der University of Bristol in Großbritannien gibt es einen LL.M. zu „Employment, Work and Equality“ (Dauer: ein bis zwei Jahre in Voll-/Teilzeit; Kosten: circa 31.000 € pro Jahr).
Die Vorteile eines LL.M. in Deutschland liegen zum einen in den etwas günstigeren Kosten und zum anderen darin, dass dieser berufsbegleitend absolviert werden kann. Der Nachteil besteht darin, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ fehlt und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse währenddessen eher selten erweitert werden. Außerdem können auch die ausländischen Programme stellenweise in Teilzeit absolviert werden. Wofür man sich am Ende auch entscheiden mag – ein LL.M. im Arbeitsrecht bereichert nicht nur den Erfahrungsschatz, sondern auch und vor allem die Qualifikation auf diesem Gebiet!
** basierend auf unserer Umfrage von 131 Kanzleien.
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