Zu unserem Berufsspecial Arbeitsrecht
Tätigkeit
iurratio: Jeder angehende Jurist muss sich mittlerweile im Laufe seines Studiums mit dem Arbeitsrecht auseinander setzen. Welche Aufgaben erwarten einen Berufseinsteiger bei einer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts?
Herr Dr. Ulrich: Gerade im Arbeitsrecht erhält der Berufseinsteiger relativ früh Mandantenkontakt und wird unmittelbar in die Bearbeitung von Mandaten einbezogen. Dabei darf natürlich die Ausbildung nicht zu kurz kommen. Bei uns beispielsweise wird der Berufsanfänger auch mittels unseres Ausbildungsprogramms, der KV Academy, an das Beratungsgeschäft herangeführt. Konkret wird die Tätigkeit bei uns durch ein eigenständiges arbeitsrechtliches Beratungsgeschäft geprägt.
So werden überwiegend die Rechts- und Personalabteilungen der betreuten Unternehmen im arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft unterstützt, Prozesse vor Arbeitsgerichten geführt oder arbeitsrechtliche Umstrukturierungen begleitet.
iurratio: Was sind die aktuell spannendsten Fragen im Arbeitsrecht aus der Sicht einer Anwaltsboutique?
Herr Dr. Ulrich: Bei der Frage nach den spannendsten Themen im Arbeitsrecht wird man nicht zwischen Großkanzlei und Boutique differenzieren können. Uns beschäftigen im Augen- blick sicherlich viele Fragen im Kontext der Arbeitnehmerüberlassung.
Da in diesem Frühjahr Betriebsratswahlen stattfinden, rücken auch damit zusammenhängende Probleme wieder in den Fokus. Auch die Umsetzung der neuen Institutsvergütungsverordnung bringt viele rechtliche Herausforderungen mit sich. Aber die Liste der spannenden Fragen ist so lang, dass sie hier den Rahmen sprengen würde.
iurratio: Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger im Bereich des Arbeitsrechts?
Herr Dr. Ulrich: Ich persönlich glaube, dass die Zukunftsaussichten für Berufseinsteiger im Bereich des Arbeitsrechts generell sehr gut sind. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung sind gerade im Arbeitsrecht immer aktiv und die Konjunktur erlebt – ebenso wie die Entwicklung der Unternehmen – regelmäßig Auf- und Abschwünge.
Da sind Arbeitsrechtler immer gefragt. Und sehen Sie unsere eigene Entwicklung. Wir sind jetzt rund 60 Rechtsanwälte, die sich ausschließlich mit dem Arbeitsrecht beschäftigen. Vor zehn Jahren waren es gerade eine Hand voll…
iurratio: Wie kann man sich Ihrer Meinung nach im Referendariat am besten für eine anwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht vorbereiten?
Herr Dr. Ulrich: Im Referendariat sollte man nach Möglichkeit versuchen, Rechtsanwalts- und Wahlstation in einer möglichst renommierten arbeitsrechtlichen Einheit zu verbringen, um eine bestmögliche Ausbildung zu erhalten und erste Einblicke zu gewinnen. Auch eine Station im Arbeitsgericht kann Interessantes bieten – gerade dann, wenn man später Arbeitsrechtsanwalt werden will.
Mehr über KLIEMT.Arbeitsrecht
Anforderungen
iurratio: Welche Qualifikationen bzw. welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts vorteilhaft bzw. notwendig?
Herr Dr. Ulrich: Neben den Staatsexamina ist es sicherlich von Vorteil, wenn man sich frühzeitig auf das Arbeitsrecht spezialisiert hat. Hilfreich sind daneben eine jedenfalls begonnene Promotion und eine Tätigkeit an einem arbeitsrechtlichen Lehrstuhl.
Ferner ist auch die Ableistung der Rechtsanwaltsstation in einer renommierten arbeitsrechtlichen Kanzlei vorteilhaft und sinnvoll. Flankieren könnte man dies noch durch eine Station am Arbeits- oder Landesarbeitsgericht. Soft Skills im arbeitsrechtlichen Umfeld sind unter anderem hohe Sozialkompetenz, Durchsetzungsfähigkeit, Kreativität, Einsatzbereitschaft, Entscheidungskraft und Teamfähigkeit.
iurratio: Welche Anforderungen stellen Sie an Referendare für eine Stage bzw. an Berufsanfänger für eine Tätigkeit in Ihrer Kanzlei?
Herr Dr. Ulrich: Berufsanfänger: Hohe Sozialkompetenz, Prädikatsexamina, unternehmerisches Den- ken, gute Englischkenntnisse und einen Hang zum Perfektionismus. Daneben Biss, Ausdauer und eine große Portion Neugier. Referendare: Prädikatsexamen
iurratio: Was unterscheidet eine anwaltliche Tätigkeit in einer arbeitsrechtlichen Anwaltsboutique wie KLIEMT.Arbeitsrecht von einer solchen Tätigkeit in einer „Großkanzlei“?
Herr Dr. Ulrich: Der Arbeitsalltag in der Boutique unterscheidet sich nicht unerheblich von dem in einer Großkanzlei. Im Verhältnis zu vielen Großkanzleien ist die arbeitsrechtliche Tätigkeit in einer Boutique keine Backoffice-Tätgkeit. Sie ist nicht durch die bloße Unterstützung der Gesellschaftsrechtler, wie etwa bei der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen geprägt, sondern durch ein eigenständiges arbeitsrechtliches Beratungsgeschäft.
Daneben sind die Mitarbeiter einer Boutique deutlich stärker als Unternehmer gefordert. Im administrativen Bereich ist darüber hinaus nicht zu unterschätzen, dass Entscheidungswege kürzer sind. Wir sind bei unserer Größe und Struktur in der Lage, Entscheidungen sehr kurzfristig zu treffen.
iurratio: Was hat Sie dazu bewogen, sich für eine Tätigkeit im Arbeitsrecht zu entscheiden?
Herr Dr. Ulrich: Die Spezialisierung auf das Arbeitsrecht war eigentlich mit meiner Tätigkeit als studentische Hilfskraft bei Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau in Köln vorprogrammiert. Seit dem hat mich das Arbeitsrecht über eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Ulrich Preis während der Dissertation bei Prof. Hanau und während des Referendariates nicht mehr losgelassen. Beide haben mich für das Arbeitsrecht begeistert. Es ist die spannendste Materie überhaupt.
iurratio: Vielen Dank für Ihre Zeit und das Gespräch, Herr Ulrich!
Mehr über das Arbeitsrecht erfahren
Karriere in der Arbeitsgerichtsbarkeit
Weitere Interviews zum Arbeitsrecht
Interview mit RiArbG Daniel Obst