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Der Beruf des Notars – 10 Fragen und Antworten

Was steckt genau hinter dem Berufsbild des Notars und welche Ausbildung muss hierfür durchlaufen werden? Diese und weitere Fragen beantwortet die Notarin und ehemalige Geschäftsführerin der Notarkammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern Anne Hilse-Bergatt in diesem Interview.
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Der Notar berät unabhängig und unparteiisch.

Der Beruf des Notars

Die meisten wissen, dass ein Notar vor allem dann in Erscheinung tritt, wenn es um die notarielle Beurkundung von Verträgen über Grundstücke, Häuser oder Wohnungen geht. Doch was steckt genau hinter diesem Berufsbild und welche Ausbildung muss durchlaufen werden, um Notar zu werden? Diese und weitere Fragen beantwortet die Notarin und ehemalige Geschäftsführerin der Notarkammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern Anne Hilse-Bergatt. Das Interview führte Maximilian Steffen, Rechtsreferendar am Landgericht Paderborn.

Unter Juristen wird der Notar oftmals als „der Vorleser“ bezeichnet. Warum trifft dies nicht bzw. nur eingeschränkt zu?

Anne Hilse-Bergatt: Das Verlesen der Niederschrift ist Kernstück der notariellen Beurkundung und als Pflicht im Beurkundungsgesetz normiert, erschöpft sich aber keinesfalls darin. Darauf können die Beteiligten nicht – auch nicht einvernehmlich – verzichten. Zweck ist es, den Beteiligten den Erklärungsinhalt noch einmal aufzuzeigen und ihnen Gelegenheit zur Prüfung zu geben, ob der Wortlaut der Urkunde ihren Willen richtig erfasst sowie vollständig und unzweideutig wiedergibt.

Allerdings ist die Beurkundung selbst nur Höhepunkt der notariellen Tätigkeit. Ihr gehen ein oder mehrere intensive Beratungsgespräche voraus, in deren Folge der Notar einen Entwurf z.B. über einen Grundstückskaufvertrag, ein Testament oder einen Unternehmenskauf fertigt. Dieser dient als Grundlage der späteren Beurkundung. Noch während der Beurkundung haben die Beteiligten die Möglichkeit Änderungswünsche mitzuteilen und Fragen zu stellen. Der Notar kommt während der Beurkundung zudem seinen Belehrungspflichten nach.

Zur Ausbildung der Notare: Wie werden die Notare in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet?

Anne Hilse-Bergatt: Die Ausbildung beginnt mit dem Eintritt in den Notarassessorendienst. Dabei handelt es sich um einen dreijährigen praktischen Ausbildungsdienst. In Mecklenburg-Vorpommern wird der Assessor zu Beginn regelmäßig einem Notar mit Amtssitz im ländlichen Raum zugewiesen. Das hat den Sinn, dass die Assessoren sich in kleinen Schritten dem Beruf nähern können. Dafür bieten sich ländliche Standorte besser an als städtische, die sich oftmals mit komplexeren Sachverhalten bzw. Aufgaben konfrontiert sehen.

Dort lernt der Assessor den allgemeinen Büroablauf kennen, schreibt Vertragsentwürfe, übernimmt Beratungsgespräche und führt erste Beurkundungen durch. Nach etwa 9 Monaten übernimmt der Assessor auch Notarvertretungen in anderen Notarbüros. In der Vertretungssituation hat der Assessor alle Amtspflichten und -befugnisse, die der Notar selbst hat. Im zweiten Ausbildungsjahr wird i.d.R. ein Wechsel in ein größeres Notarbüro vollzogen.

Später können auch Verwaltungen von Notarstellen auf den Assessor zukommen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn für eine ausgeschriebene Stelle nicht rechtzeitig ein Amtsnachfolger feststeht.

Auch regelmäßige Fortbildungen sind fester Bestandteil der Ausbildung. Neben dem Fachwissen, das dort vermittelt wird, bietet sich hier Gelegenheit die Kollegen kennen zu lernen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.

Welche Rechtsgebiete sind für den Beruf des Notars besonders wichtig, welche bilden den Schwerpunkt der Tätigkeit?

Anne Hilse-Bergatt: Das Zivilrecht spielt eine herausragende Rolle. Dort sollte man sich wohlfühlen. Schwerpunkte liegen im Kauf-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht. Daneben sind Kenntnisse im Verfahrensrecht notwendig. Hinzu kommen noch die notarspezifischen Verfahrensvorschriften, die sich im Beurkundungsrecht finden sowie die berufsrechtlichen Regelungen in der Bundesnotarordnung. Wie bei der anwaltlichen Tätigkeit auch, kommt dem Kostenrecht große Bedeutung zu.

Welche wesentlichen Unterschiede ergeben sich im Vergleich vom sog. Nur-Notar zum Anwaltsnotar?

Anne Hilse-Bergatt: In Deutschland gibt es zwei Formen der notariellen Tätigkeit – den Nur-Notar und den Anwaltsnotar. Der Nur-Notar ist hauptberuflicher Notar. Eine rechtsanwaltliche Tätigkeit darf er nicht ausüben. Die Tätigkeit setzt eine dreijährige Ausbildungszeit als Notarassessor voraus. Der Anwaltsnotar ist hingegen im Hauptberuf Rechtsanwalt.

Er muss zunächst für mindestens fünf Jahre als Anwalt tätig gewesen sein und eine notarielle Fachprüfung absolviert haben, bevor er neben seiner anwaltlichen Tätigkeit auch notarielle Amtstätigkeiten übernehmen darf.

Welche Vorteile bzw. Nachteile ergeben sich aus den beiden Berufsformen?

Anne Hilse-Bergatt: Die Rechte und Pflichten des Notars sind dieselben. Da Anwaltsnotare zugleich ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit nachgehen, müssen sie darauf achten, bei ihrer notariellen Amtstätigkeit jeglichen Interessenkonflikt zu vermeiden. Die Arbeitsweise beider Berufe unterscheidet sich doch grundlegend.

Der Notar berät unabhängig und unparteiisch. Er achtet darauf, dass die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtigt werden. Aus wirtschaftlichen Angelegenheiten hält er sich raus, beurteilt sie nicht. Der Anwalt hingegen versucht das Beste für seinen Mandanten rauszuholen. Die Interessenvertretung ist zumeist einseitig orientiert. Daher muss der Anwaltsnotar im Kopf umschalten können von einseitiger zu mehrseitiger Interessenvertretung.

Das ist sicher „Übungssache“. Sofern Anwaltsnotare sehr viel notarielle Praxis aufweisen, sind sie in ihrer Expertise jedoch nicht von einem hauptberuflichen Notar zu unterscheiden.

Welche Qualifikationen werden von einem Notarassessor bzw. von einem Bewerber erwartet?

Anne Hilse-Bergatt: Zum Notar darf nur bestellt werden, wer die Befähigung zum Richteramt erlangt hat. Diese Voraussetzung muss natürlich auch der Bewerber für den Notarassessorendienst erfüllen. Die Ergebnisse der Staatsexamina sollten überdurchschnittlich sein. In Mecklenburg-Vorpommern sollte der Bewerber seine fachliche Eignung durch ein mindestens vollbefriedigendes Zweites Staatsexamen nachweisen.

Aber auch in persönlicher Hinsicht muss der Bewerber geeignet sein. Er sollte Freude im Umgang mit Menschen jeglichen Alters und Bildungsgrades haben. Juristische Zusammenhänge muss er so erklären können, dass auch ein Laie sie gut verstehen und anschließend zwischen verschiedenen Gestaltungsvarianten wählen kann. Er sollte ein ausgleichendes Wesen und einen guten Gerechtigkeitssinn besitzen.

Denn als unparteiischer und unabhängiger Berater oftmals mindestens zweier Vertragsbeteiligter muss er Gestaltungen zu Lasten einer Seite vermeiden und ausgleichend auf die Beteiligten einwirken können. Dazu gehört auch eine gewisse Durchsetzungs- und Widerstandsfähigkeit.

Wie viele Einstellungen pro Jahr werden im Durchschnitt geplant?

Anne Hilse-Bergatt: Das ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und hängt insbesondere von der Anzahl der Notarstellen im jeweiligen Kammerbereich ab. In Mecklenburg-Vorpommern werden durchschnittlich zwei Notarassessoren im Jahr eingestellt. Grundlage für die Einstellung ist eine Prognose, die sich in der Regel danach richtet, wann eine Notarstelle wahrscheinlich frei werden wird und neu besetzt werden muss.

Im Vorlauf dazu müssen genügend Notarassessoren eingestellt werden, um den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege später gerecht zu werden. Spätestens mit 70 Jahren erlischt das Amt eines Notars automatisch und ein Amtsnachfolger wird gebraucht.

Welche Aufgaben erfüllt eine Notarkammer?

Anne Hilse-Bergatt: Die jeweilige Notarkammer vertritt die im Kammerbereich tätigen Notare und wacht über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder. Notare unterliegen bei ihrer Amtsausübung berufsrechtlichen Regelungen, deren Einhaltung von einer Aufsichtsbehörde geprüft und überwacht wird. Dabei wird sie von der Notarkammer unterstützt.

So nimmt die Notarkammer auch Beschwerden von Bürgern entgegen und überprüft die darin enthaltenen Vorwürfe auf ihre Berechti- gung. Stellt sie einen Verstoß gegen das Berufsrecht fest, veranlasst sie disziplinarische Maßnahmen. Das kann im äußersten Fall sogar zur Amtsenthebung führen.

Aber auch auf berufspolitischer Ebene setzt sich die Notarkammer vor allem mit Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen für die Belange des Notarstandes ein. Daneben ist sie für die Organisation von Fortbildungen und den Einsatz der Assessoren zuständig.

Welche Chancen bietet der Notarassessorendienst über die Berufsausbildung hinaus?

Anne Hilse-Bergatt: Neben der typischen Ausbildung in den Notarbüros im Bundesland gibt es z.B. die Möglichkeit zeitweise in Standesorganisationen mitzuwirken sowie in der Justizverwaltung des Landes oder auf Bundesebene mitzuarbeiten. So hat der Assessor beispielswiese auch die Gelegenheit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Bundesnotarkammer in Berlin, beim Deutschen Notarinstitut in Würzburg oder bei der Ländernotarkasse in Leipzig oder ähnlicher Einrichtungen tätig zu werden.

Auch die Geschäftsführerposten der Notarkammern des hauptberuflichen Notariats sind mit Notarassessoren besetzt. Es gibt also neben der regulären Assessorentätigkeit tolle Chancen und Gelegenheiten, sich dem Notarberuf auch von anderer Seite zu nähern.

Wie sehen die Verdienstmöglichkeiten als Assessor aus, welchen berufsrechtlichen Status hat er?

Anne Hilse-Bergatt: Nach der erfolgreichen Bewerbung für den Landesdienst werden die Anwärter vom Justizministerium zum Notarassessor ernannt. Sie haben dann einen beamtenähnlichen Status. Für sie gelten in vielen Angelegenheiten die Bestimmungen für Richterinnen und Richter entsprechend.

Die Vergütung ist ebenfalls an das Einstiegsgehalt eines Richters angepasst (Vergütungsgruppe R1). In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird das Gehalt durch die Ländernotarkasse A.d.ö.R. gezahlt. Sie ist als Versorgungssystem der Notare eingerichtet und unter anderem auch für die Besoldung der Notarassessoren im Kassenbereich zuständig. Ähnliche Einrichtungen gibt es auch in anderen Notarkammerbereichen.

Sollten wir Sie neugierig gemacht haben und benötigen Sie weitere Informationen zum notariellen Assessorendienst oder zum Berufsbild Notar, so verweisen wir auf die Homepage der Bundesnotarkammer (http://www.bnotk.de). Für Fragen zur Assessorenausbildung in Mecklenburg-Vorpommern: http://www.notarkammer-mv.de; E-Mail: notk-mv@notarnet.de.

Vielen Dank für das Interview, Frau Hilse-Bergatt!

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