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Bank- und Kapitalmarktrecht: Interview mit Dr. Dirk Veldhoff (RiAG Bremen)

Dr. Dirk Veldhoff ist Richter am Amtsgericht Bremen. In diesem Interview erzählt er uns von seiner anwaltlichen Tätigkeit im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle, bevor er ins Richteramt wechselte.
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Wichtig ist die Fähigkeit, logisch zu denken und ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu haben.

Zu unserem Berufsspecial Bank- und Kapitalmarktrecht

Tätigkeit

Iurratio: Herr Veldhoff, der Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat viele Teilgebiete und Facetten. Können Sie diese für unsere Leser einmal kurz skizzieren? Wie ist dieser Bereich bei CMS Hasche Sigle strukturiert?

Dirk Veldhoff: Der Bereich „Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist in der Tat sehr facettenreich. Bei CMS werden insbesondere die Bereiche Bank- und Bankaufsichtsrecht sowie Kapitalmarktrecht unterschieden. Zum Bank- und Bankaufsichtsrecht gehören z.B. Rechtsfragen über die Erlaubnispflichtigkeit bestimmter Bankgeschäfte, über Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen von Banken und über gerichtliche und außergerichtliche Konfliktlösungen mit Kunden oder anderen Banken. Im Bereich Finanzierungen geht es u.a. um Akquisitionsfinanzierungen und Unternehmenskredite oder um Immobilien- und Projektfinanzierungen. Der Bereich Kapitalmarktrecht umfasst Börsengänge, die Übernahme von börsennotierten Unternehmen oder die Emission von Wertpapieren.

Iurratio: Warum haben Sie sich für eine Tätigkeit im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts entschieden? In welchem Karrierestadium fiel die Entscheidung anwaltlich tätig zu werden?

Dirk Veldhoff: Die Entscheidung fiel eher zufällig während meiner Promotionszeit. Ich wollte promotionsbegleitend erste praktische Erfahrungen sammeln und fing in einer mittelständischen, ausschließlich auf Bank- und Kapitalmarktrecht ausgerichteten Kanzlei als wissenschaftlicher Mitarbeiter an. An diese Tätigkeit habe ich dann mein Promotionsthema ausgerichtet.

Iurratio: Warum haben sich bei Ihrem Berufseinstieg für CMS Hasche Sigle entschieden?

Dirk Veldhoff: Ich habe mich für meine Anwaltsstation im Referendariat bei CMS beworben, weil ich nach meiner Tätigkeit in der mittelständischen Kanzlei neugierig auf die Arbeit in einer Großkanzlei war und einmal die „andere Seite“ kennenlernen wollte. Konkret für CMS entschieden habe ich mich, weil ich gehört hatte, dass das Arbeitsklima dort sehr gut sein soll, was sich dann auch bewahrheitet hat.

Iurratio: Inwieweit sind ihre Erwartungen an die praktische Arbeit im Bereich des Bank-und Kapitalmarktrechts erfüllt worden? Was waren ihre größten Überraschungen?

Dirk Veldhoff: Das hängt sehr davon ab, ob man in einer mittelständischen, in erster Linie auf streitige Gerichtsverfahren ausgerichteten Kanzlei arbeitet oder in einer Großkanzlei. Während meiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter habe ich an Klageverfahren von Anlegern gegen Finanzinstitute mitgearbeitet, also die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere wegen vermeintlich falscher Anlageberatung. Insoweit entsprachen meine Arbeitserfahrungen weitestgehend meinen Erwartungen. Es handelte sich um Dinge, die Rechtsanwälte nun mal machen – Schadensersatz einklagen. Überraschender waren dagegen meine ersten Erfahrungen in der Großkanzlei, die ich zunächst während meiner Anwaltsstation im Referendariat gesammelt habe. In Hamburg arbeiten wir sehr spezialisiert und betreuen so gut wie keine streitigen Klageverfahren, treten also auch nicht vor Gericht auf. Dass machen unsere Frankfurter Kollegen. Wir begleiten vorwiegend Projekt- oder Akquisitionsfinanzierungen, zum Beispiel die Finanzierung von Windparks, Infrastrukturprojekten und Schiffen, oder Restrukturierungen von angeschlagenen Unternehmen und werden in diesem Zusammehang allgemein beratend tätig und gestalten Finanzierungsverträge. Auch treten wir nicht für Privatpersonen auf, sondern nur für Banken und andere Unternehmen. Das Volumen solcher Transaktionen erreicht nicht selten hohe Millionenbeträge. Die Zusammenarbeit ist dabei stark von Teamarbeit geprägt, da meistens mehrere Anwälte beteiligt sind.

Iurratio: Beschreiben Sie doch einmal kurz ihren Arbeitsalltag im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts.

Dirk Veldhoff: Wenn wir im Rahmen einer Finanzierungstransaktion für die finanzierende Bank tätig werden, erstellen wir die Finanzierungsdokumente, also insbesondere den Kreditvertrag und die Sicherheitenverträge. Die Verträge sind oft sehr umfangreich und müssen auf die Besonderheiten der jeweiligen Transaktion ausgerichtet werden. Nach der Vertragsgestaltung folgt die Verhandlung der Verträge mit der Gegenseite, etwa einer Projektgesellschaft, die einen Windpark bauen möchte. Da wird, oft in Telefonkonferenzen, über Finanzierungsstrukturen, über einzelne Klauseln oder die Bestellung von Kreditsicherheiten gestritten. Wenn wir auf Seiten des Kreditnehmers und nicht des Kreditgebers tätig sind, prüfen wir die Finanzierungsverträge, die von den Rechtsanwälten der Finanzierungsparteien erstellt wurden und versuchen die Stellung des Kreditnehmers zu verbessern.

Iurratio: Welche Auswirkungen hatte die Finanzkrise auf die heutige anwaltliche Beratung im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts?

Dirk Veldhoff: Was unseren Bereich angeht, also Finanzierungen, fällt auf, dass in einigen Bereichen Restrukturierungen infolge der Finanzkrise häufiger geworden sind als Neufinanzierungen, insbesondere im Schifffahrtsbereich. Ansonsten hat sich im Bankenaufsichtsrecht einiges getan, Stichwort Basel III. Dort geht es zum Beispiel um die Eigenkapitalanforderungen der Banken.

Iurratio: Was sind ihrer Meinung nach die spannendsten bzw. schwierigsten Herausforderungen im Bank- und Kapitalmarktrecht?

Dirk Veldhoff: Aufgrund der großen Bandbreite ist das schwierig zu beantworten. Das Finanzierungsrecht besteht überwiegend aus allgemeinen Zivilrecht, vor allem Vertragsrecht und Sachenrecht. Spannend und bisweilen sehr schwierig bei der Vertragsgestaltung ist es, dass man keine konkreten Rechtsstreitigkeiten lösen, sondern mögliche Probleme vorhersehen und entsprechend im Vertrag abbilden muss. Die Vertragsparteien haben aufgrund der hohen Investitionssummen ein Interesse daran, wenig Auslegungsspielraum bzgl. der Vertragsklauseln zu schaffen. Man muss klare Regelungen entwerfen; deswegen auch die zum Teil sehr langen Verträge.

Anforderungen

Iurratio: Sie haben im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts promoviert, inwieweit hilft ihnen das dabei erworbene Wissen bei ihrer anwaltlichen Tätigkeit? Würden Sie anderen Interessenten eine Promotion in diesem Bereich als Vorbereitung auf eine spätere praktische Tätigkeit empfehlen?

Dirk Veldhoff: Wichtig ist, dass niemand promovieren sollte, der oder die nicht wirklich Lust dazu hat und sich vorstellen kann, sich über einen langen Zeitraum mit einem bestimmten Themenkomplex zu beschäftigen. Sonst kann es eine sehr harte Zeit werden. Mir hilft das bei der Promotion erworbene Fachwissen nur bedingt. Ich habe zwar im Bank- und Kapitalmarktrecht promoviert, aber in einem vollkommen anderen Bereich, als dem, in dem ich jetzt arbeite. Für das allgemeine Verständnis bankrechtlicher Zusammenhänge war es aber in jedem Fall sinnvoll. Wenn man an derartigen Fragestellungen interessiert ist, macht man sicherlich keinen Fehler, in diesem Bereich zu promovieren. Wichtiger sind meines Erachtens aber der Erwerb oder die Verbesserung bestimmter Fähigkeiten, wie das selbstständige Arbeiten an komplexen Problemen und die Anfertigung einer umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit. Diese Erfahrungen können im Berufsleben sehr nützlich sein.

Iurratio: Beratungen im Bank- und Kapitalmarktrecht finden häufig im internationalen Rahmen statt. Sehr gute Englischkenntnisse gelten als selbstverständliche Anforderungen an ihre Bewerber und Mitarbeiter. Wie wichtig sind Kenntnisse weiterer Sprachen und anderer Rechtssysteme?

Dirk Veldhoff: Bei internationalen Transaktionen ist standardmäßig Englisch Vertrags- und Verhandlungssprache. Es besteht keine Notwendigkeit, daneben spanisch, französisch oder gar chinesisch zu lernen. Auch was die englische Sprache angeht, sollte man sich nicht verrückt machen lassen. Gerade im Bank- und Kapitalmarktrecht ist Englisch natürlich sehr wichtig. Fachvokabular und bestimmte Formulierungen lernt man aber beim „training on the job“.

Iurratio: Was würden Sie Bewerbern raten, die sich für eine Karriere im Bank- und Kapitalmarkrecht interessieren? Welche Schwerpunkte sollten sie bei ihrer Ausbildung setzen, auf welche fachübergreifenden Fähigkeiten wertlegen?

Dirk Veldhoff: Wer Interesse am Bank- und Kapitalmarktrecht hat, sollte einmal ein Praktikum oder eine Referendarsstation bei einer Bank oder einer auf diesen Bereich spezialisierten Kanzlei machen. Dann wird man schnell festzustellen, ob ein entsprechendes Interesse vorhanden ist. Rechtlich ist meistens allgemeines Zivilrecht gefragt. Wichtig ist wegen der oftmals komplexen Transaktionen die Fähigkeit, logisch zu denken und ein Grundverständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu haben. Wenn dann noch ein solides Englisch hinzukommt, kann nichts mehr schiefgehen.

Iurratio: Vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview, Herr Dr. Veldhoff!

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