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Inhalt und Umfang

In jedem Bundesland wird die Ausbildung im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes von Arbeitsgemeinschaften begleitet, die der Erlangung, Vertiefung und Wiederholung des (prüfungs-)relevanten Wissens dienen sollen. Oftmals beginnen die Stationen mit einem Einführungslehrgang, in dem ihr das Grobgerüst dessen, was euch inhaltlich in den nächsten Monaten erwartet, aufgezeigt bekommt. Danach schließt sich die eigentliche AG an. Die genauere Ausgestaltung ist hier je nach Bundesland unterschiedlich. Bis zur Ablegung der schriftlichen Prüfungen sind die AGs jedenfalls stets fester Bestandteil der Ausbildung. Nur wenn es Richtung Wahlstation geht, hängt es vom Bundesland ab, ob noch eine AG etwa in Form einer Aktenvortrags-AG angeboten wird.

Wie genau die AGs in den einzelnen Bundesländern organisiert sind und was euch thematisch sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, haben wir für euch hier einmal zusammengetragen.

Baden-Württemberg

Einführungslehrgang* Besondere Lehrveranstaltungen** Praxisbezogener Unterricht***
Zivilrechtsstation 60 Stunden 60 Stunden 64 Stunden
Strafrechtsstation 20 Stunden 28 Stunden 36 Stunden
Verwaltungsstation 40 Stunden 24 Stunden (davon 16 Stunden im Einführungslehrgang) 56 Stunden
Anwaltsstation 75 Stunden inkl. Klausurentechnik und -taktik

Wahlstation 20 Stunden (inklusive Einführungslehrgang)

*Einführung in die prozessualen/ materiellen Gegenstände des Rechtsgebiets

**Wissenschaftliche und systematische Ergänzung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten in praxiswichtigen Arbeitsfeldern

***Vermittlung des erforderlichen juristischen Kernwissens anhand von Rechtsfällen und praktischen Arbeitsvorgängen und der Arbeitstechnik für die betreffende Station. Als Unterrichtsformen kommen neben dem Lehrgespräch Kleingruppenarbeit, Prozess- und Planspiele sowie andere mitarbeitsintensive Ausbildungsformen (Referate und Kurzberichte) in Betracht. Zudem sollen die Prüfungsanforderungen im Rahmen der Besprechung der angefertigten und benoteten Übungs- und Aufsichtsarbeiten deutlich gemacht werden.

Das Referendariat in Baden-Württemberg

Bayern

AG 1 Justiz (12 Monate)

  • zivilrechtlicher Teil mit Einführungslehrgang
  • strafrechtlicher Teil mit Einführungslehrgang
  • jeweils mit Pflichtklausuren und weiteren freiwilligen Klausuren
  • neben AG 1 (oder AG 3A) Blocklehrgang Arbeitsrecht

AG 2 Verwaltung (6 Monate)

  • Einführungslehrgang
  • spezieller Pflichtlehrgang „Europarecht“
  • 2-wöchiger Blocklehrgang Steuerrecht
  • Pflichtklausuren
  • Unterricht in Sozialkompetenz (2-3 Halbtage)

AG 3A Anwalt-Justiz-Vertiefung (7 Monate)

  • Vertiefung und Wiederholung des Stoffes aus AG 1
  • Klausuren/ Klausurfertigkeit
  • Intensivklausurenwoche (eine Art Probeexamen)
  • Kompaktkurs „Rechtsgestaltung“ mit Klausur

AG 3B Anwalt-Verwaltung-Vertiefung (4 Monate)

  • Wiederholung und Vertiefung des Stoffes aus AG 2
  • Klausurtechnik

AG 4 Pflichtwahlpraktikum (nach dem schriftlichen und bis zum mündlichen Teil)

  • für jedes Berufsfeld gesondert
  • Ausrichtung auf Erfordernisse der mündlichen Prüfung

Das Referendariat in Bayern

Berlin

Zivilrechtsstation

  • 1-monatiger Einführungslehrgang (4x wöchentlich)
  • danach 1x wöchentlich AG Zivilrecht I
  • plus 2 Termine zu Grundlagen des Zwangsvollstreckungsrechts
  • 1 Klausur pro Monat

Strafrechtsstation

  • 2-wöchiger Einführungslehrgang (4x wöchentlich)
  • danach 1x wöchentlich AG Strafrecht I

Verwaltungsstation

  • 2-wöchiger Einführungslehrgang (4x wöchentlich)
  • danach 1x wöchentlich AG Öffentliches Recht I
  • plus 2 Termine zum Europarecht

Anwaltsstation

  • 1-wöchige Einführungsveranstaltung jeweils fürs Zivil-, Straf- und Öffentliche Recht
  • danach 1x wöchentlich AG Zivilrecht II, Strafrecht II, Öffentliches Recht II (Dauer: insgesamt 18 Wochen (3x 6 Wochen))
  • Pflichtklausurenkurs bestehend aus 12 Klausuren in den letzten 3 Monaten vor dem schriftlichen Teil

Wahlstation

  • im 4. Monat: freiwilliger Aktenvortragslehrgang im jeweiligen Berufsfeld zur Vorbereitung auf berufspraktischen Teil der mündlichen Prüfung

Das Referendariat in Berlin

Brandenburg

Zivilrechtsstation

  • 1. Monat: Einführungslehrgang (4x wöchentlich)
  • 2.-4.Monat: 1x wöchentlich AG Zivilrecht I (je 4 Unterrichtsstunden)
  • plus 8 Unterrichtsstunden zum Zwangsvollstreckungsrecht
  • 3 Übungsklausuren

Strafrechtsstation

  • 5. Monat: 2-wöchiger Einführungslehrgang (4x wöchentlich)
  • 2. Hälfte 5.Monat – 1. Hälfte 8. Monat: 1x wöchentlich AG Strafrecht I (je 4 Unterrichtsstunden)
  • 3 Übungsklausuren

Verwaltungsstation

  • 2. Hälfte 8. Monat: 2-wöchiger Einführungslehrgang (4x wöchentllich)
  • 9.-11. Monat: 1x wöchentlich AG Öffentliches Recht I (je 4 Unterrichtsstunden)
  • 3 Übungsklausuren

Anwaltsstation

  • ab dem 12. Monat: 3x 1-wöchige Einführungsveranstaltungen (à 16 Stunden/ bis zu 4x wöchentlich), die jeweils vor den AGs Zivilrecht II, Strafrecht II, Öffentliches Recht II stattfinden
  • danach 1x wöchentlich (à 4 Unterrichtsstunden) AG Zivilrecht II, Strafrecht II, Öffentliches Recht II
    • 6 Übungsklausuren insgesamt
    • im Anschluss an AG Zivilrecht II: Lehrgang zur Rechtsgestaltung (Blockveranstaltung, 18 Unterrichtsstunden)
  • Pflichtklausurenkurs
    • 12 Klausuren
    • Besprechungstermine 1x wöchentlich (à 3 Unterrichtsstunden)

Wahlstation

  • 1-monatiger Lehrgang zur Vorbereitung auf den berufspraktischen Teil der mündlichen Prüfung (à 32 Unterrichtsstunden)

Das Referendariat inBrandenburg

Bremen

  • zu Beginn jeder Pflichtstation: 3-wöchiger Einführungslehrgang (ca. 4 Unterrichtsstunden täglich)
  • während jeder Pflichtstation:
    • 1x wöchentlich Begleitlehrgang (ca. 4 Unterrichtsstunden)
    • 1x wöchentlich Klausurübungskurs
  • im 18. Ausbildungsmonat: Lehrgang zur Examensvorbereitung
  • Wahlstation: obligatorische Teilnahme an mind. 1 von 4 Wahlausbildungslehrgängen

Das Referendariat in Bremen

Hamburg

Zivil- & Strafrechtsstation

  • zu Beginn der Stationen: Einführungs-AG (33 Doppelstunden à 1,5h)
  • danach Pflicht-AG Zivilrecht/ Strafrecht
    • beginnt jeweils mit 10-tägiger Blockveranstaltung
    • zusätzlich zur Pflicht-AG Strafrecht: Einführungskurse von der Staatsanwaltschaft Hamburg

Verwaltungsstation

  • zu Beginn der Station: 2-3 tägige Blockveranstaltung
  • danach Fortsetzung in einzelnen Terminen, jeweils nachmittags

Anwaltsstation

  • zu Beginn der Station: 10-tägige AG

Wahlpflicht-AG

  • Während des Referendariats muss mind. 1 Wahlpflicht-AG besucht werden (i.d.R. 12 Doppelstunden über 3 Monate).

Das Referendariat in Hamburg

Hessen

Zivilrechtsstation

  • 2-wöchige Einführungs-AG
  • danach 1x wöchentlich Regel-AG

Strafrechtsstation

  • 1-wöchige Einführungs-AG
  • danach 1-wöchiges Gruppen- und Blockpraktikum zum Kennenlernen des Zusammenwirkens von Staatsanwaltschaft und Strafgerichten jeweils mit Polizei, Justizvollzug und Rechtsmedizin (Lehrgespräche. Präsentationen, Aufgaben, Besuche vor Ort)
  • danach 1x wöchentlich Regel-AG

Anwaltsstation

  • im 1. Monat: einführender Anwaltslehrgang
  • danach 1x wöchentlich Regel-AG
  • Lehrgang im Arbeitsrecht

Verwaltungsstation

  • 1-wöchige Einführungs-AG
  • danach 1x wöchentlich Regel-AG

Wahlstation

  • AG im jeweiligen Wahlbereich

Zusätzlich

  • Klausur-AGs
  • freiwillige Familienrechts-AG
  • Arbeitstagungen

Das Referendariat in Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Zivilrechtsstation

  • zu Beginn der Station: 2-wöchiger Einführungslehrgang Zivilrecht I (5x wöchentlich; insgesamt mind. 60 Unterrichtsstunden à 45 Min.)
  • danach bis einschl. 5. Monat: AG Zivilrecht II (1x wöchentlich 5-6 Übungsstunden à 45 Min.)
  • zusätzlich Anfertigung und Besprechung von Übungsklausuren

Verwaltungsstation

  • 2-wöchiger Einführungslehrgang

Strafrechtsstation

  • zu Beginn der Station: 2-wöchiger Einführungslehrgang Strafrecht I (5x wöchentlich; insgesamt 60 Unterrichtsstunden à 45 Min.)
  • danach bis zum Ende der Strafrechtsstation: AG Strafrecht II (1x wöchentlich à 5 Unterrichtsstunden)
  • zusätzlich Anfertigung und Besprechung von Übungsklausuren

Anwaltsstation

  • 1-wöchiger Einführungslehrgang im Zivilrecht (5x wöchentlich; insgesamt mind. 30 Unterrichtsstunden à 45 Min.)
  • danach bis einschl. 21. Monat: AG Rechtsberatung (1x wöchentlich 5-6 Übungsstunden à 45 Min.)
  • zusätzlich Anfertigung und Besprechung von Übungsklausuren

Zusätzlich

  • freiwillige Klausurenkurse
  • 2-tägiger Intensivkurs „Der Aktenvortrag unter prüfungsähnlichen Bedingungen“ während der Wahlstation
  • schriftliches Probeexamen über 4 Tage
  • freiwilliges mündliches Probeexamen im Öffentlichen Recht und den Schwerpunktbereichen

Das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Zivilrechtsstation

  • 2-wöchige Einführungsphase
  • danach 1x wöchentlich AG (à 4 Unterrichtsstunden)
    • 1 Proberelation
    • 3 Klausuren
    • ggf. Aktenvortrag

Strafrechtsstation

  • 2-wöchige Einführungsphase
  • danach 1x wöchentlich AG (à 4 Unterrichtsstunden)
    • 1 Probeklausur und 2 Klausuren
    • ggf. Aktenvortrag oder Referat
  • ggf. zusätzlich
    • Besuch einer JVA
    • Polizeistreifenfahrt (Nachtfahrt)
    • Trinktest

Verwaltungsstation

  • 1-wöchige Einführungsphase (5 Tage à 5 Unterrichtsstunden)
  • danach 1x wöchentlich AG (à 4 Unterrichtsstunden)
    • 2 Klausuren
    • ggf. Aktenvortrag oder Referat

Anwaltsstation

  • Block I: 1-wöchige Einführungsphase (5 Tage à 6 Unterrichtsstunden)
  • danach 1x wöchentlich AG (à 4 Unterrichtsstunden)
    • Aktenvortrag
    • 4 Klausuren
      • 2x ZivilR
      • 1x Kautelarklausur
      • 1x ÖffR
  • Block II im 3. Monat der Station: 3-tägige Blockveranstaltung zu Klausurtechnik und Antragsformulierungen, technische Fragen zum Aktenvortrag, Simulation der mündlichen Prüfung
  • im 7. und 8. Monat der Station: Probeexamen
    • Crashkurs zu jedem Klausurtyp mit dazugehöriger Klausur am Folgetag und Besprechung im Anschluss

Wahlstation

  • in den letzten beiden Ausbildungsmonaten: 1x wöchentlich Aktenvortrags-AG im jeweiligen Wahlbereich (insgesamt ca. 52 Unterrichtsstunden)

Zusätzlich

  • 1x wöchentlich frewilliger Examensklausurenkurs

Das Referendariat in Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Zivilrechtsstation

  • 3-wöchiger Einführungslehrgang (mind. 4-stündiger Unterricht an möglichst allen Tagen)
  • danach 1x wöchentlich AG
  • ab dem 2. Monat: 1 Aufsichtsarbeit pro Monat

Verwaltungsstation

  • Einführungslehrgang
  • danach 1x wöchentlich AG
  • insgesamt 4 Aufsichtsarbeiten

Strafechtsstation

  • zu Beginn: 2-wöchiger Einführungslehrgang an 3 Tagen
  • danach 1x wöchentlich AG
  • insgesamt 3 Aufsichtsarbeiten

Anwaltsstation

  • im 1. Monat: 1-wöchiger Einführungslehrgang (mind. 20 Unterrichtsstunden)
  • danach 1x wöchentlich AG
  • insgesamt 4 Aufsichtsarbeiten
  • 13.-16. Monat: zusätzlich je 2 Klausuren aus den Themenbereichen des § 39 I 2 Nr. 1-3 JAPO
  • im 17. Monat: vertiefende AG
    • Rückgabe und Besprechung der Klausuren
    • Vertiefung der Themenbereiche des § 39 I 2 Nr. 1-3 JAPO

Wahlstation

  • AG Wahlfach (1x wöchentlich oder als Blockveranstaltung möglich)

Zusätzlich

  • freiwilliger Klausurenkurs mit 2 Klausuren pro Monat abwechselnd aus den 3 Kerngebieten

Das Referendariat in Rheinland-Pfalz

Saarland

Strafrechtsstation

  • zu Beginn der Station: 1-wöchiger Einführungslehrgang
  • danach regelmäßig AG
  • 3 Übungsarbeiten

Zivilrechtsstation

  • zu Beginn der Station: 4-wöchiger Einführungslehrgang
  • danach regelmäßig AG
  • 5 Übungsarbeiten

Verwaltungsstation

  • zu Beginn der Station: 1-wöchiger Einführungslehrgang
  • danach bis 11. Monat, 1. Woche: regelmäßig AG
  • 5 Übungsarbeiten

Anwaltsstation I

  • zu Beginn der Station: 1-wöchiger Einführungslehrgang
  • danach regelmäßig AG
  • Übungsarbeiten
    • 5x Zivilrecht
    • 1x Strafrecht
    • 3x Öffentliches Recht

Anwaltsstation II

  • regelmäßig AG
  • 21. Monat, 3.-4. Woche: Aktenvortragslehrang

Das Referendariat im Saarland

Sachsen

Zivilrechtsstation

  • 3-4-wöchiger Einführungslehrgang (60 Unterrichtsstunden)
  • danach stationsbegleitender Unterricht im Zivilrecht (58 Unterrichtsstunden)
  • mind. 6 Übungsarbeiten
  • gegen Ende: 2 Aufsichtsarbeiten

Strafrechtsstation

  • 2-wöchiger Einführungslehrgang (40 Unterrichtsstunden)
  • danach stationsbegleitender Unterricht im Strafrecht (36 Unterrichtsstunden)
  • mind. 4 Übungsarbeiten
  • Plädierkurs (8 Unterrichtsstunden)
  • stationsbegleitender Unterricht im Zivilrecht (8 Unterrichtsstunden)
  • gegen Ende: 1 Aufsichtsarbeit

Verwaltungsstation

  • 2-wöchiger Einführungslehrgang (40 Unterrichtsstunden)
  • stationsbegleitender Unterricht im Öffentlichen Recht (53 Unterrichtsstunden)
  • mind. 5 Übungsarbeiten
  • stationsbegleitender Unterricht im Zivil- und Strafrecht (je 8 Unterrichtsstunden)
  • gegen Ende: 2 Aufsichtsarbeiten

Anwaltsstation

  • Anwaltskurs I (78 Unterrichtsstunden)
  • Anwaltskurs II (12 Unterrichtsstunden)
  • mind. 5 Übungsarbeiten
  • stationsbegleitender Unterricht im Zivilrecht (32 Unterrichtsstunden), Strafrecht (20 Unterrichtsstunden) und Öffentlichen Recht (36 Unterrichtsstunden)
  • 15./16. Monat: Probeexamen (5 Aufsichtsarbeiten in 1 Woche)
    • 3x Zivilrecht
    • 1x Strafrecht
    • 1x Öffentliches Recht

Wahlstation

  • stationsbezogener Unterricht im jeweiligen Wahlfach (mind. 16 Unterrichtsstunden)
  • Lehrgang für die Einübung des Aktenvortrags (bis zu 16 Unterrichtsstunden)

Zusätzliches

  • Lehrgänge im Arbeitsrecht (28 Unterrichtsstunden), im Handels- und Gesellschaftsrecht (18 Unterrichtsstunden), die auf die Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Rechtsanwaltsstation verteilt werden können
  • fakultative Lehrveranstaltungen
    • Grundzüge des Steuerrechts
    • Klausurtechnik (bis zu 4 Unterrichtsstunden)
    • Intensivkurs zur Examensvorbereitung (bis zu 40 Unterrichtsstunden
    • Kommunikation
  • fakultativer Klausurenkurs
    • jährlich
    • mind. 26 Übungsarbeiten

Das Referendariat in Sachsen

Sachsen-Anhalt

Zivilrechtsstation

  • zu Beginn: 3-wöchige Einführungsphase (12 Unterrichtseinheiten à 4 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
  • danach 1x wöchentlich AG (à 5 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
  • zusätzlich Anfertigung der Übungsklausuren

Strafrechtsstation

  • zu Beginn: 2-wöchige Einführungsphase (5 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Tag)
  • danach 1x wöchentlich AG (à 5 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
  • zusätzlich Anfertigung der Übungsklausuren

Verwaltungsstation

  • zu Beginn: Einführungslehrgang in Form einer Blockveranstaltung (20 Wochenstunden)
  • danach 1x wöchentlich verwaltungsbehördliche AG (à mind. 6 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
  • ab dem 2. Monat der Station zusätzlich verwaltungsgerichtliche AG
  • zusätzlich 4 Aufsichtsarbeiten

Anwaltsstation

  • zu Beginn: 1-wöchige Einführungsphase (5 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Tag)
  • 2. Woche bis einschl. 4. Monat der Station: 1x wöchentlich anwaltliche AG (à 5 Unterrichtsstunden zu je 45 Min.)
  • zusätzlich Anfertigung von Übungsklausuren

Zusätzlich

  • freiwilliger Klausurenkurs
  • Ausgabe der Klausuren erfolgt in der Regel im 2-Wochen-Rhythmus im Wechsel Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht

Das Referendariat in Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Pflicht-AGs

  • mind. 1x wöchentlich à mind. 4 Unterrichtsstunden
  • kann ganz oder teilweise auch als Blockveranstaltung zu Beginn jeder Station organisiert werden, außer es ist zwingend ein Einführungslehrgang vorgesehen

Strafrechtsstation

  • AG I

Zivilrechtsstation

  • zu Beginn: 3-wöchiger Einführungslehrgang (täglich, insgesmat mind. 20 Wochenstunden)
  • danach AG II

Verwaltungsstation

  • AG III

Anwaltsstation

  • Einführungskurs in die Anwaltspflichtstation
  • 1.-4. Monat der Station: AG IV anwaltsorientierte AG
  • 5. Monat: schriftliches Probeexamen
  • danach bis 7. Monat der Station: AG V (Wiederholungs- und Vertiefungs-AG)

Wahlstation

  • freiwillige Aktenvortrags-AG im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht nach den schriftlichen Prüfungen

Zusätzlich

  • „Kleiner Klausurenkurs“
    • ab Ende der Strafstation parallel zur Zivilstation monatlich Strafrechtsklausuren
    • ab Ende der Zivilstation parallel zur Verwaltungsstation im 2-wöchentlichen Wechsel mit den Strafrechtsklausuren Zivilrechtsklausuren
  • freiwilliger „Großer Klausurenkurs“
    • ab Beginn der Anwaltsstation wöchentliche Klausuren auf Examensniveau
  • freiwillige Revisions-AG
    • 3x jährlich; je 1x wöchentlich à 4 Stunden über 4 Wochen
    • zur Vorbereitung auf entsprechende Strafrechtsklausuren
    • für Referendare in der Anwaltsstation
  • freiwillige Zwangsvollstreckungs-AG
    • 3x jährlich; 1x wöchentlich à 5 Stunden über 3 Wochen
    • für Referendare in der Verwaltungs- und Anwaltsstation
  • freiwillige AG zur Vertragsgestaltung und Kautelarklausur

Das Referendariat in Schleswig-Holstein

Thüringen

Zivilrechtsstation

  • zu Beginn der Station: 10-tägige Einführungs-AG (mind. 5 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Tag)
  • danach 1x wöchentlich Regel-AG (mind. 6 Unterrichtsstunden à 45 Min.)

Strafrechtsstation

  • zu Beginn der Station: 5-tägige Einführungs-AG (mind. 5 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Tag)
  • danach 1x wöchentlich Regel-AG (mind. 6 Unterrichtsstunden à 45 Min.)

Verwaltungsstation

  • zu Beginn der Station: 10-tägige Einführungs-AG (mind. 5 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Tag)
  • danach 1x wöchentlich Regel-AG (mind. 6 Unterrichtsstunden à 45 Min.)

Anwaltsstation

  • zu Beginn der Station: 5-tägige Einführungs-AG (mind. 5 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Tag)
  • danach bis einschl. 5. Monat der Station: 1x wöchentlich Regel-AG (mind. 6 Unterrichtsstunden à 45 Min)

Wahlstation

  • freiwillige AG zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Zusätzlich

  • Klausurenkurs (Es müssen 60% der angebotenen Klausuren geschrieben und zur Korrektur vorgelegt werden.)

Das Referendariat in Thüringen