Die Ausbildung im Bezirk des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen erfolgt in erster Linie am Landgericht Bremen sowie den Amtsgerichten Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven.
In Bremen werden jeweils zum April und Oktober 25 Referendare eingestellt. Es finden sich keine genaueren Angaben zu Wartezeiten. Bewerben sich pro Einstellungstermin mehr als 25 Anwärter, werden die Ausbildungsplätze
Informationen zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen und Anträgen findet ihr hier. Die Bewerbung ist zu richten an
Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen
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Gem. § 37 II, III JAPG kann die Reihenfolge und Dauer einzelner Stationen „aus zwingenden Gründen“ oder „wenn das im Interesse der Ausbildung geboten ist“, geändert werden. Ggf. ist die Wiederholung einzelner Stationen möglich.
Auszug aus § 37 JAPG (Bremen)
(2) Der Leiter der Ausbildung kann im Einzelfall aus zwingenden Gründen, jedoch nicht wegen unzureichender Leistungen, die Ausbildung um bis zu sechs Monate verlängern; § 47a bleibt unberührt. Er kann dabei die Reihenfolge der Stationen ändern, Stationen verlängern und anordnen, dass eine oder mehrere Stationen ganz oder teilweise zu wiederholen sind.
(3) Der Leiter der Ausbildung kann auf Antrag des Referendars die Reihenfolge und die Dauer der Ausbildungsstellen ändern, wenn das im Interesse der Ausbildung geboten ist.
In Bremen können Referendare grds. ihre Stationen auch im Ausland ableisten. Hierbei bestehen Einschränkungen insoweit lediglich in den ersten beiden Stationen (Zivilgericht und Strafsachen). In der Wahlstation ist dies zudem abhängig vom gewählten Wahlbereich. Hier sehen nur 2 der 7 Wahlbereiche die Möglichkeit vor, die Station bei einer über-, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle zu absolvieren. Der Leiter der Ausbildung kann aber weitere Ausbildungsstellen bestimmen, wenn diese geeignet sind.
Ein Studium in Speyer ist während der Verwaltungs- oder Wahlstation möglich bzw. kann im Rahmen dessen angerechnet werden.
In Bremen wird eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.333,61€ gezahlt.
Neben der Unterhaltsbeihilfe werden bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Familienzuschläge gezahlt (Stufe 1: 145,44€; Stufe 2: 269,77€). Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,33€ und für das dritte und jede weitere Kind um 387,38€. Nähere Informationen dazu findet ihr hier. Weiteres zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Der Erholungsurlaub umfasst 30 Arbeitstage im Jahr und wird nicht während der ersten 4 Monate des Vorbereitungsdienstes gewährt. Weitere Informationen dazu und zur Gewährung von Sonderurlaub findet ihr hier.
Der schriftliche Teil des 2. Staatexamens im 21. Monat des Referendariats besteht in Bremen aus 8 Klausuren, wovon 4 aufs Zivilrecht und je 2 aufs Straf- und Öffentliche Recht entfallen. Das Ergebnis des schriftlichen Teils macht 70% der Gesamtnote aus, d.h. eine Klausur wird zu je 8,75% gewichtet.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag im vom Referendar gewählten Schwerpunktbereich, der zu 8% gewichtet wird, sowie einem Prüfungsgespräch zu den drei Pflichtfächern und dem Schwerpunktbereich. Das Prüfungsgespräch fließt insgesamt zu 22% in die Gesamtnote ein, d.h. ein Teil des Prüfungsgesprächs wird zu je 5,5% gewichtet.
In Bremen ist ein Verbesserungsversuch möglich. Die Prüfungsgebühr hierfür beträgt 800€. Eine Rückerstattung in Höhe von 385€ erfolgt bei
Eine Rückerstattung in Höhe von 112€ erfolgt bei
Den dafür erforderlichen Antrag findet ihr hier. Er ist spätestens 4 Monate nach der mündlichen Prüfung des Erstversuchs zu stellen.