In Rheinland-Pfalz gibt es den OLG-Bezirk Koblenz mit den Landgerichten Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier und den OLG-Bezirk Zweibrücken mit den Landgerichten Frankenthal, Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken.
Bewerbungen sind an das Oberlandesgericht Koblenz zu richten.
Präsidentin des Oberlandesgerichts
- Referendarabteilung -
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier.
Referendare werden zum 01. Mai und zum 01. November eines Jahres eingestellt. Eine Wartezeit gibt es momentan nicht.
- 5 Monate: Zivilrechtsstation
- 4 Monate: Verwaltungsstation
- 3 Monate: Strafrechtsstation
- 9 Monate: Anwaltsstation
Eine Liste der besten Arbeitgeber in Westdeutschland findet ihr hier.
- im 18. Monat: 2. Staatsexamen
- 3 Monate: Wahlstation
Im zweiten Staatsexamen werden 8 Klausuren geschrieben (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Zugelassene Kommentare sind Palandt, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Die müdliche Prüfung erfolgt nach der Wahlstation.
Ein Verbesserungsversuch ist in Rheinland-Pfalz möglich. Die Kosten betragen 400 €.
Die Unterhaltsbeihilfe für Referendare in Rheinland-Pfalz beträgt 1278,29 € brutto. Darüber hinaus erhalten sie einen Familiezuschlag (Familienzuschlag Partner 63,94 €; Stufe 1: 243,33 €; Stufe 2: 422,72 €; Stufe 3: 774,82 € (ab dem 3. Kind Steigerungsbetrag 352,10, vorher 179,39 pro Kind). Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Referendare dürfen die Verwaltungsstation (zwei, in Ausnahmen bis zu vier Monate), Teile der Anwaltsstation (bis zu sechs Monate) oder den gesamten Zeitraum von drei Monaten der Wahlstation im Ausland ableisten. Die Ausbildungszeit soll jedoch im Ganzen nicht mehr als zehn Monate betragen.
Ein Studium in Speyer kann auf die Verwaltungs- Anwalts- oder Wahlstation angerechnet werden.
Über die Gewährung von Urlaub aus anderen Anlässen (§ 20 ff UrlVO) entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Während der Ausbildungslehrgänge (§ 23 JAPO) und während einer Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer soll kein Erholungsurlaub gewährt werden. Weitere Inforationen und das Formular zur Beantragung findet ihr hier.