Die Ausbildung findet in Hessen im OLG-Bezirk Frankfurt am Main statt. Dazu gehören die Landgerichten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden.
Bewerbungen sind in Hessen an die Behördenleitung des Landgerichts zu richten, in dessen Bezirk man seinen ständigen Wohnsitz hat. Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier. Die Bewerbung ist zu senden an die Landgerichte
Interessierte ohne ständigen Wohnsitz in Hessen haben den Antrag an die Behördenleitung des Landgerichts zu richten, dessen Bezirk sie (als Erstwunsch) zugewiesen werden möchten. Jeder Antrag muss mindestens drei Zuweisungswünsche enthalten. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
In Hessen werden alle zwei Monate Referendare eingestellt. Je nach Monat erfolgt die Zuweisung zu bestimmten LG-Bezirken:
Eine genaue Aussage zu Wartezeiten gibt es nicht, es wird aber darauf hingewiesen, dass angesichts der aktuellen Bewerberlage unter Umständen mit Wartezeiten zu rechnen sei. Werden mehr Anträge gestellt, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, werden diese wie folgt vergeben:
Top 10 Arbeitgeber in Frankfurt a.M. für das Referendariat 2021
Top 10 Arbeitgeber im Westen für das Referendariat 2021
Gem. § 30 I, II JAG kann die Ausbildung in bestimmten Fällen verlängert werden.
Auszug aus § 30 JAG:
(1) War eine Rechtsreferendarin oder ein Rechtsreferendar mehr als einen Monat dienstunfähig oder beurlaubt, so kann die Ausbildung bei der jeweiligen Ausbildungsstelle in der Regel um bis zu vier Monate verlängert werden, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ziel der Ausbildungsstelle zu erreichen.
(2) Auf Antrag kann die Ausbildung bei einer Ausbildungsstelle um bis zu vier Monate verlängert werden, wenn die Rechtsreferendarin oder der Rechtsreferendar glaubhaft macht, dass sie oder er wegen außergewöhnlicher Umstände, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen oder wegen besonderer persönlicher Verhältnisse, nicht in der Lage war, sich der Ausbildung hinreichend zu widmen. Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Ende der Ausbildungsstelle zu stellen. Die Verlängerung ist nicht zulässig, wenn die Ausbildung bei dieser Ausbildungsstelle bereits nach Abs. 1 verlängert worden war.
(3) Vor der Verlängerung einer Ausbildungsstelle ist die Leiterin oder der Leiter der Arbeitsgemeinschaft, die der Ausbildungsstelle sachlich zugeordnet ist, zu hören.
Referendare können im Rahmen des hessischen Vorbereitungsdienstes während folgender Stationen ins Ausland:
Hinweis: Beachte hierfür die Voraussetzungen in § 22 JAO.
Die Ausbildung an der DHV Speyer kann im Rahmen jeder Station ausgenommen der Zivilstation im Umfang von 3 Monaten nach Wahl auf eine der Stationen angerechnet werden.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt in Hessen 1.523,13€ (Stand 01. Januar 2021). Ein zusätzlicher Familienzuschlag wird gezahlt (Stufe 1: 140,91€; Stufe 2: 261,42€). Der kinderbezogene Anteil beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 120,51€ und ab dem dritten Kind je 375,48€. Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Alle Fakten zum Urlaub für hessische Referendare:
Weitere Informationen zu Erholungs-, Sonderurlaub und Dienstbefreiung findet ihr hier.
In Hessen werden im 2. Staatsexamen 8 Klausuren geschrieben, wovon 3 Aufsichtsarbeiten aufs Zivilrecht, je 2 aufs Strafrecht und Öffentliche Recht sowie eine aufs Arbeits- oder Wirtschaftsrecht entfällt.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch. Letzteres setzt sich aus drei Abschnitten zusammen. Hinweise sowie eine Liste zu beispielhaften Kurzvorträgen hält das Justizprüfungsamt Hessen hier bereit.
Für die Gesamtnote wird zunächst für jede Aufsichtsarbeit, den Aktenvortrag und jeden Abschnitt des Prüfungsgesprächs jeweils die Durchschnittspunktzahl ermittelt. Sodann werden die Durchschnittspunktzahlen
vervielfältigt und die Gesamtsumme durch 100 geteilt. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung berechnet.
Ein Verbesserungsversuch ist in Hessen möglich, vgl. § 52a JAG. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach der mündlichen Prüfung zu stellen. Die (vollständige) Prüfung ist zum nächstmöglichen Termin erneut abzulegen. Die Kosten betragen 500 €. Bis zum Beginn der mündlichen Prüfung kann schriftlich der Rücktritt von der Prüfung erklärt werden.
Die Gebühr wird vollständig erstattet, wenn der Rücktritt von der Prüfung vor Beginn der schriftlichen Prüfung erklärt wird.
Die Gebühr wird iHv. 80% erstattet, wenn der Rücktritt bis zum Ende des Werktages nach dem Abschluss der schriftlichen Prüfung erklärt wird.
Die Gebühr wird iHv. 40% erstattet, wenn der Rücktritt vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erklärt wird.
Die Gebühr wird iHv. 20% erstattet, wenn der Rücktritt innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung erklärt wird.