Die Ausbildung findet in Hessen im OLG-Bezirk Frankfurt am Main statt. Dazu gehören die Landgerichten Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden.
Bewerbungen sind in Hessen an die Behördenleitung des Landgerichts zu richten, in dessen Bezirk man seinen ständigen Wohnsitz hat. Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier. Die Bewerbung ist zu senden an die Landgerichte
Interessierte ohne ständigen Wohnsitz in Hessen haben den Antrag an die Behördenleitung des Landgerichts zu richten, dessen Bezirk sie (als Erstwunsch) zugewiesen werden möchten. Jeder Antrag muss mindestens drei Zuweisungswünsche enthalten. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
In Hessen werden alle zwei Monate Referendare eingestellt. Je nach Monat erfolgt die Zuweisung zu bestimmten LG-Bezirken:
Eine genaue Aussage zu Wartezeiten gibt es nicht, es wird aber darauf hingewiesen, dass angesichts der aktuellen Bewerberlage unter Umständen mit Wartezeiten zu rechnen sei. Werden mehr Anträge gestellt, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, werden diese wie folgt vergeben:
Top 10 Arbeitgeber in Frankfurt a.M. für das Referendariat 2022
Top 10 Arbeitgeber im Westen für das Referendariat 2022
Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Hessen organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:
Referendare können im Rahmen des hessischen Vorbereitungsdienstes während folgender Stationen ins Ausland:
Hinweis: Beachte hierfür die Voraussetzungen in § 22 JAO.
Die Ausbildung an der DUV Speyer kann im Rahmen jeder Station ausgenommen der Zivilstation im Umfang von 3 Monaten nach Wahl auf eine der Stationen angerechnet werden.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt in Hessen 1.523,13€ (Stand 01. Januar 2021). Ein zusätzlicher Familienzuschlag wird gezahlt (Stufe 1: 140,91€; Stufe 2: 261,42€). Der kinderbezogene Anteil beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 120,51€ und ab dem dritten Kind je 375,48€. Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Alle Fakten zum Urlaub für hessische Referendare:
Weitere Informationen zu Erholungs-, Sonderurlaub und Dienstbefreiung findet ihr hier.
In Hessen werden im 2. Staatsexamen 8 Klausuren geschrieben:
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch. Letzteres setzt sich aus drei Abschnitten zusammen. Hinweise sowie eine Liste zu beispielhaften Kurzvorträgen hält das Justizprüfungsamt Hessen hier bereit.
Für die Gesamtnote wird zunächst für jede Aufsichtsarbeit, den Aktenvortrag und jeden Abschnitt des Prüfungsgesprächs jeweils die Durchschnittspunktzahl ermittelt. Sodann werden die Durchschnittspunktzahlen
vervielfältigt und die Gesamtsumme durch 100 geteilt. Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen ohne Rundung berechnet.
Ein Verbesserungsversuch ist in Hessen möglich, vgl. § 52a JAG. Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach der mündlichen Prüfung zu stellen. Die (vollständige) Prüfung ist zum nächstmöglichen Termin erneut abzulegen. Die Kosten betragen 500 €. Bis zum Beginn der mündlichen Prüfung kann schriftlich der Rücktritt von der Prüfung erklärt werden. Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt