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Jura-Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Gerichtsbezirke

Mecklenburg-Vorpommern besteht aus dem OLG-Bezirk Rostock. Ausbildungsgerichte sind die Landgerichte Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Bewerbung

Bewerbungsunterlagen und Merkblätter findet ihr hier. Bewerbungen sind an das Oberlandesgericht Rostock zu richten.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Personalstelle für Referendare
Wallstraße 3

18055 Rostock

Einstellungstermine und Wartezeit

Die Einstellungen erfolgen jeweils zum 01. Juni und 01. Dezember. Derzeit gibt es keine Wartezeiten. Sollte es dennoch mehr Bewerber geben, als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, werden diese wie folgt vergeben:

  • zu 35% nach dem Ergebnis der Ersten juristischen Prüfung,
  • bis zu 10% an Härtefälle und
  • im Übrigen nach Wartezeit.

Ablauf des Vorbereitungsdienstes

  • 5 Monate: Zivilrechtsstation
  • 3 Monate: Verwaltungsstation
    • kann auch vollständig am Verwaltungsgericht absolviert werden
    • teilbar in Abschnitt beim Verwaltungsgericht und einer Behörde; ein Abschnitt muss aber mindestens 1 Monat lang sein
  • 4 Monate: Strafrechtsstation
  • 9 Monate: Anwaltsstation
    • kann für 3 Monate bei einem Notar oder einer sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung in Rechtsgestaltung oder Rechtsberatung sichergestellt ist, absolviert werden

Top 10 Arbeitgeber im Norden für das Referendariat 2022

  • im 21. Monat: schriftliche Prüfung des 2. Staatsexamens
  • 3 Monate: Wahlstation
    • Zuweisung an die rechtswissenschaftliche Fakultät einer deutschen Hochschule möglich, vgl. dazu § 38 V JAG M-V
  • anschließend: mündliche Prüfung

Änderung der Stationsreihenfolge

Gem. § 37 II, III JAG M-V kann die Reihenfolge und Dauer der Stationen im Ausnahmefall durch den OLG-Präsidenten geändert werden.

Arbeitsgemeinschaften

Die Ausbildung in den Stationen wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet. Wie genau die AGs in Mecklenburg-Vorpommern organisiert sind und was euch inhaltlich sowie an zeitlichem Aufwand erwartet, könnt ihr hier nachlesen:

Ref-AGs Mecklenburg-Vorpommern

Referendariat im Ausland

Sofern der erste Ausbildungsabschnitt abgeleistet wurde, können einzelne Ausbildungsabschnitte bis zur Gesamtdauer von 12 Monaten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns absolviert werden, § 35 II JAPO M-V.

Im Rahmen der Wahlstation kann die Ausbildungsstelle auch immer eine ausländische, über- oder zwischenstaatliche Stelle oder – ausgenommen des Schwerpunktbereichs Justiz – ein ausländischer Rechtsanwalt sein, soweit eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist.

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Eine Ausbildung an der DUV Speyer kann im Rahmen der Verwaltungs-Anwalts- und Wahlstation angerechnet werden.

Erfahrungsbericht DUV Speyer

Unterhaltsbeihilfe

Die Unterhaltsbeihilfe für Referendare, die den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten, beträgt 1.195€.

Für Referendare, die den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten (Regelfall), beträgt sie 1.402,50€.

In beiden Fällen wir ein Familienzuschlag gezahlt (Stufe 1: 131,40€; Stufe 2: 243,80€). Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Betrag für das 2. Kind um 112,41€ und ab dem 3. Kind um je 287,80€ (Stand 01. Januar 2018). Nähere Informationen dazu und zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.

Urlaub im Referendariat

Alle Fakten zum Urlaub für Referendare in Mecklenburg-Vorpommern:

  • 26 Tage pro Ausbildungsjahr
  • wird nicht gewährt während:
    • der ersten drei Monate der Ausbildung
    • der Einführungslehrgänge
  • Sonderurlaub wird bis zu 5 bzw. in Ausnahmefällen bis zu 10 Arbeitstagen unter den Voraussetzungen von § 42 II JAPO M-V gewährt.

Näheres dazu gibt es hier. Den erforderlichen Antrag für Erholungs- und Sonderurlaub findet ihr hier.

Zweites Staatsexamen

Schriftliche Prüfung

In Mecklenburg-Vorpommern findet der schriftliche Teil des 2. Staatsexamens je nach Einstellungstermin in der ersten Februar- bzw. Augusthälfte statt. Es sind 8 Klausuren anzufertigen:

  • 4x Zivilrecht
  • 2x Strafrecht
  • 2x Öffentliches Recht

Die Gesamtnote der schriftlichen Prüfung wird ohne Rundung auf 2 Dezimalstellen aus der Summe der Einzelnoten der Klausuren geteilt durch 8 errechnet.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung findet je nach Einstellungstermin im Juni und Dezember statt. Sie besteht aus einem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch zu den drei Pflichtfächern sowie zu dem vom Referendar im Rahmen der Wahlstation gewählten Schwerpunktbereich. Für jeden dieser 5 Abschnitte wird eine Einzelnote erteilt. Die Note des Prüfungsteils zum Schwerpunktbereich wird doppelt gezählt. Die Gesamtnote der mündlichen Prüfung wird ohne Rundung auf 2 Dezimalstellen aus der Summe der Einzelnoten der Abschnitte geteilt durch 6 errechnet.

Gewichtung

Die Prüfungsgesamtnote setzt sich zu 2/3 aus der Gesamtnote der schriftlichen und zu 1/3 aus der Gesamtnote der mündlichen Prüfung zusammen.

Notenverbesserung

Ein Verbesserungsversuch ist in Mecklenburg-Vorpommern möglich. Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach Ablegung der mündlichen Prüfung zu stellen. Der Kandidat kann jederzeit auf die Durchführung oder die Beendigung des Notenverbesserungsverfahrens durch schriftliche Erklärung verzichten. Die Kosten betragen 450€.

Nähere Informationen dazu sowie zur Rückerstattung/ Ermäßigung der Gebühr findet ihr hier. Den erforderlichen Antrag gibt es hier.

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Das juristische Referendariat