In Bayern gibt es drei OLG-Bezirke und zwar
Bewerbungen sind je nachdem an das OLG Bamberg, Nürnberg oder München zu richten. Bewerbungsunterlagen und Merkblätter für die einzelnen OLG-Bezirke findet ihr hier:
BambergMünchen Nürnberg
An den Präsidenten des
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An den Präsidenten des
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An den Präsidenten des
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In Bayern werden jeden April und Oktober Referendare eingestellt. Eine Wartezeit besteht bislang nicht, wobei das Bayerische Justizministerium darauf hinweist, dass Ortswünsche der Bewerber zunehmend weniger berücksichtigt werden können, insbesondere wenn die Bewerber mit den Ausbildungsorten nicht durch längeren Familienwohnsitz oder sonstige engere Beziehungen verbunden sind.
Das Referendariat läuft in Bayern wie folgt ab:
Top 10 Arbeitgeber in München für das Referendariat 2021
Top 10 Arbeitgeber im Süden für das Referendariat 2021
Gem. § 48 II 3, 4 JAPO kann der jeweilige OLG-Präsident die Reihenfolge von Zivilrechts-, Strafrechts-, Verwaltungsrechts- und Anwaltsstation ändern, falls Belange der Ausbildung dies erfordern oder die Zivil- und Verwaltungsrechtsstation auf 3 Monate verkürzen, wenn das Ausbildungsziel auch in verkürzter Zeit erreicht werden kann.
In Bayern ist ein Auslandsaufenthalt während des Referendariats im Rahmen der Rechtsanwalts- und Wahlstation (Pflichtwahlpraktikum) möglich.
Die Ausbildung an der DHV Speyer ist in Bayern während der Verwaltungsstation, der Anwaltsstation und des Pflichtwahlpraktikums möglich bzw. kann im Rahmen dessen angerechnet werden.
Die Unterhaltsbeihilfe in Bayern beträgt derzeit 1452,08 € (Stand 01. Januar 2021). Zusätzlich wird ein Familienzuschlag gewährt (Stufe 1: 145,56€) Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das 2. Kind um 124,46€, ab dem dritten Kind um 385,71€.
Weitere Informationen dazu gibt es hier. Näheres zur Möglichkeit der Ausübung einer Nebentätigkeit findet ihr hier.
Alle Fakten zum jährlichen Erholungsurlaub für Referendare in Bayern:
Sonderurlaub wird nur in besonderen ausbildungsbezogenen Ausnahmen gewährt. Weitere Informationen zum Erholungsurlaub und Details zum Sonderurlaub gibt es hier. (Lies hierzu auch § 53 IV JAPO.) Formulare zur Beantragung findet ihr hier.
Für den schriftlichen Teil des 2. Staatsexamens werden in Bayern jährlich zwei Termine angeboten: Einmal im Mai/ Juni und einmal im November/ Dezember. Die schriftliche Prüfung besteht aktuell aus 11 Klausuren, wovon 5 Klausuren aufs Zivilrecht (eine davon hat Arbeitsrecht zu enthalten), 2 aufs Strafrecht und 4 auf das Öffentliche Recht (eine davon hat Steuerrecht zu enthalten) entfallen. Gem. § 64 II JAPO errechnet sich die Gesamtnote der schriftlichen Prüfungen aus der Summe der Punktzahlen der schriftlichen Arbeiten, geteilt durch 11.
Hinweis: Ab dem 01.03.2022 sind nur noch 9 Aufsichtsarbeiten anzufertigen (4 im Zivil-, 2 im Straf- und 3 im Öffentlichen Recht). Die Errechnung der Gesamtnote des schriftlichen Teils verändert sich entsprechend.
Die mündlichen Prüfungen der Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/ Anfang Dezember statt, die der November/ Dezember -Termine von Mitte April bis Ende Mai/ Anfang Juni des Folgejahres.
Sie setzt sich aus der Prüfung des Berufsfelds sowie einem Prüfungsgespräch zum Zivil- und Arbeitsrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht zusammen. Die Gesamtnote der mündlichen Prüfung setzt sich aus den Einzelnoten dieser 4 Abschnitte zusammen. Die Note aus dem Berufsfeld wird zweifach gezählt. Diese werden addiert und die Summe durch 5 geteilt.
Für die Prüfungsgesamtnote werden die Klausuren insgesamt zu 75%, die mündliche Prüfung zu 25% gewichtet. (Die Gesamtnote des schriftlichen Teils wird dreifach gezählt und zu der Gesamtnote der mündlichen Prüfung addiert. Die Summe wird durch 4 geteilt.)
In Bayern ist ein Verbesserungsversuch kostenlos möglich. Der Antrag auf Zulassung ist beim Landesjustizprüfungsamt spätestens 2 Monate vor Prüfungsbeginn oder unverzüglich nach Ablegung der mündlichen Prüfung zu stellen. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem die Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung kostenlos ist.