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Vom Examen zur Fachanwaltschaft

Wie meistern Junganwält:innen die Hürden bei Fallzahlen und Zeitmanagement auf dem Weg zum Fachanwalt? Svenja Dischler von ZORN Seminare gibt im Interview exklusive Tipps zur strategischen Karriereplanung und zur effizienten Integration der Fortbildungspflicht in den Kanzleialltag.

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Vom Examen zur Fachanwaltschaft

In diesem Interview gibt Svenja Dischler von ZORN Seminare tiefe Einblicke in die Praxis der juristischen Weiterbildung. Als Expertin erläutert sie die häufig unterschätzten zeitlichen und formalen Anforderungen beim Erwerb des Fachanwaltstitels und gibt wertvolle Tipps für Associates, wie diese auch in Großkanzleien die notwendige praktische Erfahrung nachweisen können. Zudem diskutiert sie, wie moderne Fortbildungsformate und eine strategische Planung dabei helfen, die gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 15 FAO gewinnbringend in eine 60- bis 80-Stunden-Woche einzubinden.

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I. Voraussetzungen für die Fachanwaltschaft

Der Weg zum Titel: Viele Junganwält:innen planen den Fachanwalt direkt nach dem Berufseinstieg. Welche formalen Hürden unterschätzen Bewerber:innen Ihrer Erfahrung nach am häufigsten?

Unterschätzt werden vor allem zwei Punkte: einerseits der tatsächliche zeitliche Aufwand, andererseits der Erwerb der praktischen Erfahrung. 

Für den Erwerb des Fachanwaltstitels sieht die Fachanwaltsordnung zunächst den Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse vor. Der anwaltsspezifische Lehrgang umfasst 120 Vortragsstunden; entscheidet man sich für das Fachgebiet Steuerrecht, kommen weitere 40 Stunden für Buchhaltung und Bilanzen hinzu, im Fall des Fachbereichs Insolvenzrecht zusätzlich 60 Vortragsstunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen. Hinzu kommen schriftliche Leistungskontrollen im Umfang insgesamt 15 Stunden. Die Weiterbildung beansprucht daher nicht unerhebliche zeitliche Ressourcen. 

Dieser Umfang wird von Junganwältinnen und Junganwälten häufig unterschätzt. Denn die berufsbegleitenden Lehrgänge benötigen aufgrund ihrer Konzeption eine intensive Nachbereitung bzw. Klausurvorbereitung. Gerade in den ersten Berufsjahren, in denen der anwaltliche Berufseinstieg von fachlichen wie organisatorischen Herausforderungen geprägt ist, kann ein solcher Kurs eine parallele Zusatzbelastung darstellen. 

Ein weiterer Aspekt, der viele anwaltliche Berufseinsteiger beschäftigt, ist die Voraussetzung der praktischen Fallzahlen. Die Fachanwaltsordnung sieht vor, dass eine je nach Fachbereich divergierende Mindestanzahl an praktischen Fällen bei Antragsstellung nachzuweisen sind, wobei die Fälle innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Antragsstellung bearbeitet worden sein müssen. In der Realität gestaltet sich der Erwerb dieser Fallzahlen anspruchsvoll. Nicht nur die Anzahl als solche kann eine Herausforderung darstellen. So müssen in einigen Rechtsbereichen besondere Fallquoren aus Teilbereichen des Rechtsgebiets oder besonderen Verfahrensarten abgebildet werden, die mitunter der strategischen Kanzleiausrichtung widersprechen oder in der anwaltlichen Praxis grundsätzlich selten vorkommen können. Hierbei können insbesondere auch die Standorte der Kanzleien eine Rolle spielen. Die besondere praktische Erfahrung ist zusätzlich in einer speziellen Fallliste zu dokumentieren. Eine formale Hürde dürfte diese Voraussetzung weniger darstellen, jedoch müssen die Listen detailliert und nachhaltig geführt werden; also eine kleine Fleißarbeit, wenn man so will.

Fokus Fallliste: Der Nachweis der praktischen Erfahrung (die Fallliste) ist oft das Nadelöhr. Haben Sie Tipps für Associates in Großkanzleien, die zwar hochkomplexe, aber oft ‚zu wenige‘ Einzelfälle im Sinne der FAO bearbeiten?

In solchen Situationen hilft regelmäßig zunächst eine aktiv strukturierte Planung. Ein erster Schritt ist, frühzeitig mit den Kanzleivorgesetzen in ein offenes Gespräch über das Weiterbildungsvorhaben einzutreten und sich über die genaue Mandatsstrukturen zu informieren. 

Entscheidend für die Anrechnung eines Falls im Sinne der Fachanwaltsordnung ist, dass dieser von dem Rechtsanwalt bzw. der Rechtsanwältin persönlich und weisungsfrei bearbeitet wird. Hier empfiehlt sich ein Hinweis an die Vorgesetzten, um eine dauerhaft nur im Hintergrund stattfindende Zuarbeit frühzeitig zu vermeiden. Auch umfangreiche Fälle mit mehreren bearbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, wie es bei Großkanzleien häufig vorzufinden ist, bieten Raum für eine eigenständige und persönliche Bearbeitung. Hier unterstützt eine klar adressierte Bitte um bewusst zugewiesene, eigenständige Teilmandate oder kleinere Einzelmandate. 

Diese Sondersituation der Associates führt dazu, dass sie gut beraten sind, die Falllisten frühzeitig, detailliert und fortlaufend zu führen sowie die einzelnen Fälle inhaltlich genau zu analysieren. Ein wichtiger Hinweis hierzu noch: künstliche Aufspaltungen der jeweiligen Fälle sind zu vermeiden. Zudem sollten Associates sich auch frühzeitig mit der Problematik der Bewertung sog. „Serienfälle“ beschäftigen. In Zweifelsfällen unterstützen auch die zuständigen Rechtsanwaltskammern bei offenen Fragestellungen. 

Hilfreich kann es mitunter sein, ergänzend und nach Absprache mit der Kanzlei, eigene Einzelmandate zu übernehmen oder die zielführende Zusammenarbeit mit anderen Dezernaten der Kanzlei anzuregen.

Timing: Ab wann ist der Besuch eines Fachanwaltslehrgangs sinnvoll? Direkt nach dem zweiten Examen oder sollte man erst eine gewisse Zeit ‚echte‘ Mandatsarbeit geleistet haben?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten – aus meiner Erfahrung ist es durchaus sinnvoll, den Lehrgang frühzeitig zu besuchen, wenn sich bereits abzeichnet, welche fachliche Spezialisierung im beruflichen Alltag angestrebt wird. 

Während des Referendariats bzw. unmittelbar im Nachgang ist man noch „prüfungsfit“, hat theoretische Rechtsgrundlagen präsent, was für das Lernen des Stoffes sowie die Bearbeitung der Klausuren durchaus von Vorteil sein kann. Was in diesem Stadium noch fehlt, ist die berufliche Erfahrung, um das Erlernte praktisch einzuordnen. Gleichwohl kann das erworbene fundierte Wissen den anwaltlichen Berufsstart erleichtern. Etwaige Defizite können mitunter im Gespräch mit anderen Teilnehmenden aufgelöst werden, von diesem Austausch profitieren beide Seiten. 

Ein strategischer Aspekt ist jedoch zu berücksichtigen: Alleine der Lehrgang genügt für den Erwerb des Fachanwaltstitels nicht. Entscheidend für die Zulassung als Fachanwalt ist auch eine dreijährige Berufserfahrung sowie die eben benannten Fallzahlen. Im Nachgang sind jährlich 15 Fortbildungsstunden nach Maßgabe von § 15 FAO zu absolvieren. Gerade in der ersten Zeit nach dem zweiten Examen kann sich hieraus eine finanzielle Hürde ergeben, die bei Überlegungen über den Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns einzubeziehen ist. 

Zusammengefasst gibt es kein „richtig“ oder „falsch“. Wichtig ist lediglich, dass eine gewisse Spezialisierung im Berufsalltag abzusehen ist, sodass auch die praktischen Voraussetzungen erfüllbar sind. Zudem sollte der Lehrgang finanziell keine zu große Belastung darstellen.

II. Integration der Fortbildungspflicht in den Kanzleialltag

Zeitmanagement: 15 Stunden Fortbildung pro Jahr nach § 15 FAO klingen machbar, sind im harten Kanzleialltag aber oft eine Belastung. Welche Formate (Präsenz, Online, On-Demand) empfehlen Sie, um Fortbildung effizient in die 60-80-Stunden-Woche zu integrieren?

Gewiss gibt es Formate, wie Webinare oder On-Demand-Schulungen, die auf den ersten Blick weniger Zeit beanspruchen, da Anreisezeiten oder Übernachtungen entfallen und eine Integration in den beruflichen Alltag möglich ist. Diskussionen zwischen den Teilnehmenden oder der über den Vortrag hinausgehende fachliche Austausch mit dem Referierenden oder den Kolleginnen und Kollegen lassen sich bei derartigen Formaten jedoch nur bedingt abbilden. Präsenzformate gehen mit einem zeitlich und finanziell höheren Aufwand einher, bieten jedoch die Möglichkeit, fokussiert an den Veranstaltungen teilzunehmen und zugleich das eigene Netzwerk aktiv auszubauen. Ich empfehle daher, ein bis zwei Präsenzveranstaltungen pro Jahr bewusst einzuplanen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang digitale Fortbildungen genutzt werden. 

Entscheidend für ein gutes Zeitmanagement ist eine strukturierte Fortbildungsplanung, die frühzeitig das gesamte Jahr sowie die inhaltliche Ausrichtung der Veranstaltungen berücksichtigt. Mitunter lassen sich digitale Fortbildungsformate gezielt mit ruhigen Arbeitsphasen oder Reisezeiten kombinieren. Wichtig ist insgesamt, Fortbildung nicht als lästige Pflicht, sondern als strategisches Instrument der Wissensentwicklung, Qualitätssicherung, des Netzwerkens und Vertiefung der Spezialisierung zu betrachten. Empfehlenswert ist daher immer das Credo „Inhalt vor Format“. 

Mehrwert statt Pflicht: Wie können Kanzleien die Fortbildungspflicht von einer reinen ‚Compliance-Aufgabe‘ zu einem echten Instrument der Teamentwicklung und Qualitätssicherung machen?

Es gibt zahlreiche Ansätze, um eine Fortbildungspflicht als wertschöpfenden Faktor der Teamentwicklung zu etablieren. An erster und m.E. wichtigster Stelle steht die bewusste Entscheidung der Kanzleiführungskräfte, Fortbildungen – sowohl fachlich als auch in den relevanten Softskill-Bereichen – als Investition in juristische Höchstleistungen anzuerkennen. 

Das Schaffen von zeitlichem Raum und finanziellen Möglichkeiten zur Wahrnehmung von hochwertigen Seminarveranstaltungen sendet ein starkes Signal an das Kanzleiteam. In unserem Erleben sehen sich Junganwältinnen und Junganwälte häufig damit konfrontiert, bei der Teilnahme an Schulungsangeboten nicht hinreichende Unterstützung zu erfahren. Ausprägungen sind fehlende zeitliche oder finanzielle Möglichkeiten, das wiederholte Aufschieben von Weiterbildungsanliegen durch die Vorgesetzten, die Nutzung eigener Urlaubstage, da keine Freistellung seitens der Kanzlei erfolgt oder auch die mangelnde Unterstützung bei Fortbildungen, die den gezielten Interessen entsprechen. 

Die Investition in Fortbildungsveranstaltungen ist stets auch eine Investition in das Team. Denn einerseits kann das erlernte Wissen durch Weitergabe innerhalb des Teams multipliziert werden. Andererseits bieten moderne Schulungsformate wie individuell auf die Bedürfnisse der Kanzlei konzipierte Inhouse-Schulungen die Möglichkeit, Themenschwerpunkte in der Weiterbildung mit dem Ergebnis zu setzen, das Wissen des gesamten Teams auszubauen. Gerade im Bereich der Präsenzschulungen lässt sich die Fortbildung auch als strategisches Leadership-Instrument zur Stärkung des interpersonellen Zusammenhalts nutzen. Gemeinsame Teamausflüge, intensive Strategiebesprechungen zur Ausrichtung und Entwicklung der Kanzlei oder auch einfach ein persönliches Gespräch zwischen den Kolleginnen und Kollegen sind nur einige der Ansatzpunkte, die nach der Teilnahme an den Vorträgen möglich sind.

Das Selbststudium: Die FAO erlaubt bis zu 5 Stunden Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle. Für wen eignet sich dieses Format besonders und wo liegen die Grenzen gegenüber dem interaktiven Austausch?

Das Selbststudium eignet sich ideal für die gezielte Aktualisierung eines bereits vorhandenen fachlichen Wissens. Die Stärke des Formats liegt in der maximalen Unabhängigkeit des Bearbeitenden hinsichtlich der Absolvierung des Kurses. Sowohl zeitlich als auch örtlich flexibel -und ggf. mit Unterbrechungen – können die Inhalte im Rahmen des Eigenstudiums erarbeitet und die Lernerfolgskontrolle absolviert werden. Erforderlich ist natürlich eine gewisse Selbstdisziplin. Seine Grenzen findet das Format in dem fehlenden Diskurs zu einzelnen Themenkomplexen oder Spezialfragen. Wenn unterschiedliche juristische Lösungsansätze oder Praxiserfahrungen aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands im Fokus stehen, braucht es den Austausch im Rahmen interaktiver Seminarveranstaltungen. Denn gerade der Transfer des Wissens auf mögliche Mandatskonstellationen kann nur bedingt abgebildet werden. Betrachtet man das Selbststudium als Ergänzung zu den im Weiteren bestehenden Schulungsformaten, liegt hierin eine Chance zur zielorientierten, fokussierten Wissenserweiterung. Und insbesondere in Urlaubszeiten oder während der letzten Tage vor dem Jahresende ist das Selbststudium natürlich eine geschätzte Alternative. 

Kostenfaktor: Fortbildung kostet Zeit und Geld. Werden die Kosten in der Regel von den Kanzleien übernommen und was sollten Junganwält:innen bei der Vertragsverhandlung in Bezug auf das ‚Fortbildungsbudget‘ beachten?

Wie immer in der juristischen Welt gilt auch hier das Motto „es kommt darauf an“. Üblicherweise werden nach Absolvierung des Fachanwaltslehrgangs zumindest Pflichtfortbildungen gemäß § 15 FAO von den Kanzleien übernommen, um die gewünschte Spezialisierung einer Kanzlei weiterzuentwickeln. Gleichwohl handelt es sich dabei um keinen Automatismus, mit dem seitens der angestellten Junganwältinnen und Junganwälte gerechnet werden darf. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehle ich, die Übernahme von Fortbildungskosten arbeitsvertraglich klar zu regeln. Inhaltlich gibt es hier verschiedene Gestaltungsoptionen. Insbesondere sollte die Vereinbarung eine konkrete Budgethöhe für Fortbildungen enthalten und darauf eingehen, ob und ggf. inwieweit Fahrt- und Übernachtungskosten durch die Kanzlei übernommen werden. Weiter wäre auch klarzustellen, dass die Fortbildungszeit als Arbeitszeit gilt. Umfassende Lehrgänge wie ein Fachanwaltskurs werden seitens der Kanzleien regelmäßig mit Bindungsklauseln versehen, sodass im Fall eines Ausscheidens aus der Kanzlei die Kosten für die Kursteilnahme an die Kanzlei ganz oder teilweise zurückzuerstatten sind. Insoweit ist es empfehlenswert, angemessene Staffelungen sowie eine zeitliche Begrenzung der Bindungszeit aufzunehmen. In jedem Fall besteht ein häufig unterschätzter Verhandlungsspielraum. 

III. Erfahrungsberichte & Praxis-Tipps

Die größte Hürde im Lehrgang: Wenn Sie auf die Rückmeldungen Ihrer Teilnehmer:innen blicken: Welcher fachliche Bereich oder welche Phase des Lehrgangs wird meist als die größte Herausforderung empfunden?

Wo die größten Herausforderungen gesehen werden, ist sehr individuell. Wie eben angeklungen ist, kann eine fachliche Hürde bei Berufseinsteigern das fehlende praktische Erfahrungswissen sein. Die auf die anwaltliche Praxis ausgelegten Klausurinhalte sind dann ohne diese Erfahrung zu bearbeiten. Umgekehrt sehen sich Kolleginnen und Kollegen, welche bereits längere Zeit zur Anwaltschaft zugelassen sind, damit konfrontiert, wieder juristisch strukturiert, u.U. auch einmal im Gutachtenstil, Sachverhalte durchzuprüfen, materielles Wissen wie zentrale Definitionen im Kopf zu beherrschen und über die Dauer von bis zu fünf Stunden Klausuraufgaben zu bearbeiten. Viele Teilnehmende sind zudem in ausgewählten Teilbereichen ihrer jeweiligen Fachgebiete spezialisiert und stoßen in den Randbereichen oder selteneren Fallkonstellationen an ihre Grenzen. 

Einigkeit besteht dahingehend, dass die Klausurphase die größte Herausforderung darstellt. Die Vorbereitung der Leistungskontrollen parallel zum Kanzleialltag oder den Fortbildungstagen zu bewältigen, bedeutet eine Doppelbelastung. Gerade wer einer hohen Arbeitsbelastung unterliegt, empfindet weniger den Stoff als vielmehr das Zeitmanagement als anspruchsvoll, da der Berufsalltag von Fristen, kurzfristigen Mandantenanliegen und langen Verhandlungstagen geprägt ist. 

Netzwerken: Fachanwaltskurse werden oft als ‚Klassentreffen der Spezialisten‘ beschrieben. Inwieweit spielt das Networking zwischen den Teilnehmer:innen heute noch eine Rolle, gerade in Zeiten von Hybrid- und Online-Seminaren?

Kurzum: Fachanwaltskurse bringen Kolleginnen und Kollegen zusammen! Wer gemeinsam einen anspruchsvollen Lehrgang durchläuft, baut unweigerlich auch Kontakt zu den Mitstreitenden auf. Waren es in den Präsenzlehrgängen gemeinsame Pausen, der Austausch nach den Kurseinheiten oder die gemeinsamen Abendessen, die das Networken geprägt haben, findet das Networking heute verstärkt digital statt. Obgleich in digitalen Formaten keine gemeinsamen Pausengespräche stattfinden, vernetzen sich die Teilnehmenden dennoch binnen kürzester Zeit auf digitalem Weg. Moderne Kommunikationsmittel, Chatgruppen und letztlich auch die in Präsenz zu schreibenden Klausuren führen zu einer nachhaltigen vertrauensvollen Verbindung der Teilnehmenden. 

Networking ist daher kein Relikt der Präsenzlehrgänge. Es bleibt auch heute ein zentraler Bestandteil der Fachanwaltslehrgänge, wenn sich auch die Form gewandelt hat.

Wie immer ist in komplexen Systemen nachhaltige und systematische Veränderung der Schlüssel. Denn das System der Fachanwaltschaften steht im Spannungsfeld von steigenden Schwierigkeiten der zu erfüllenden fachgebietsspezifischen Fallquoren, vermischten Teilrechtsgebieten, deren Zuschnitt die praktische Spezialisierung der heutigen Fachanwältinnen und Fachanwälte nicht mehr hinreichend abbildet, und tendenziell rückläufiger Eingangszahlen bei den Gerichten, obwohl der Nachweis rechtsförmiger Verfahren für den Erwerb des Fachanwaltstitels regelmäßig von Bedeutung ist. 

Der Anstieg der Anzahl an Fachanwältinnen und Fachanwälten hat sich in den letzten Jahren zudem merklich verringert. Dennoch bietet die Fachanwaltschaft in einem für den Laien unübersichtlichen Rechtsmarkt konkrete Orientierung und ein Versprechen fachspezifischer Qualität. Zugleich ermöglicht das System die zielgerichtete und standardisierte Spezialisierung auf einzelne Rechtsgebiete. Während dem Fundament der Fachanwaltschaften daher weiterhin eine bedeutungsvolle Rolle zukommt, werden sich einzelne Ausprägungen der Zulassungsvoraussetzungen auf die immer komplexer werdende Rechtswelt anpassen. Zu überdenken wird auch sein, ob du ggf. inwiefern einzelne Fachanwaltschaften einer neuen fachlichen Differenzierung bedürfen.

Vielen Dank für das Interview, Frau Dischler!


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