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Experten-Einblicke: Prof. Dr. Schackmar zum Fachanwaltslehrgang Insolvenz- & Sanierungsrecht bei ARBER|Seminare

Prof. Dr. Schackmar erläutert das praxisorientierte Konzept des Fachanwaltslehrgangs Insolvenz- & Sanierungsrecht bei ARBER|Seminare und warum betriebswirtschaftliches Know-how heute für den Erfolg entscheidend ist. Erfahren Sie, wie der Lehrgang durch interaktive Vermittlung und den Fokus auf aktuelle Themen wie das StaRUG gezielt auf die Anforderungen hochspezialisierter Kanzleien vorbereitet.
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Experten-Einblicke: Prof. Dr. Schackmar zum Fachanwaltslehrgang Insolvenz- & Sanierungsrecht bei ARBER|Seminare

Der Fachanwaltstitel ist für viele Jurist:innen ein wichtiger Karriereschritt – gerade in spezialisierten und praxisintensiven Bereichen wie dem Insolvenz- und Sanierungsrecht. Doch was zeichnet einen guten Fachanwaltslehrgang aus? Welche Inhalte sind entscheidend – und wie gelingt der Spagat zwischen Theorie, Praxis und Berufsalltag? Genau hier setzt ARBER Seminare an. Der Anbieter hat sich auf die Durchführung von Fachanwaltslehrgängen spezialisiert und legt besonderen Wert auf eine praxisnahe und zugleich strukturierte Vermittlung der Inhalte. Wir haben mit einem Dozenten und Mitentwickler des ARBER-Fachanwaltslehrgangs Insolvenz- & Sanierungsrecht gesprochen. Im Interview gibt er Einblicke in Konzept und Inhalte des Lehrgangs, berichtet aus der Praxis und erklärt, worauf es für angehende Fachanwält:innen in diesem Bereich wirklich ankommt.

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Prof. Dr. Rainer Schackmar ist Inhaber einer Professur für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Schmalkalden und Experte für internationales Recht. Neben Gastprofessuren in den USA und Frankreich verfügt er über langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt in der internationalen Wirtschaftsberatung und ist als Schiedsrichter tätig. Bei ARBER|Seminare bringt er diese umfassende Praxis- und Lehrerfahrung als Mitentwickler und Referent in den Fachanwaltslehrgang für Insolvenz- und Sanierungsrecht ein.

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Herr Prof. Dr. Schackmar, Sie sind Dozent und Mitentwickler des Fachanwaltslehrgangs Insolvenz- & Sanierungsrecht bei ARBER|Seminare – was hat Sie persönlich an diesem Rechtsgebiet besonders gereizt?

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht bietet den Reiz, dass man sich nicht nur mit der Insolvenzordnung befasst, sondern auch mit vielen anderen Rechtsgebieten, z. B. Vertrags-, Kreditsicherungs-, Gesellschafts- und internationalem Recht. Da ich an der Hochschule seit vielen Jahren die Vorlesungen im Schwerpunkt Sanierungs- und Insolvenzmanagement halte und die Studierenden bei der Suche nach Praktikantenplätze unterstütze, unterhalte ich sehr enge Kontakte zu vielen Anwaltskanzleien, die sich auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisiert haben. Aus diesen Kooperationen ergeben sich für mich interessante Einblicke in die Praxis, die zur gemeinsamen Betreuung von Seminar- und Abschlussarbeiten im Insolvenz- und Sanierungsrecht führen und die zeigen, dass gerade dieses Rechtsgebiet sehr nah am Puls der Zeit ist. 

Was macht das Insolvenz- und Sanierungsrecht aus Ihrer Sicht heute besonders spannend – gerade im Vergleich zu anderen Fachanwaltsgebieten?

Beim Insolvenz- und Sanierungsrecht kommt es in der heutigen Zeit besonders darauf an, Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlichen Krise befinden, vor einer Auflösung zu bewahren und stattdessen zu sanieren. Da die Zahl der Firmenpleiten mit mehr als 4500 Fällen im ersten Quartal 2026 auf den höchsten Stand seit mehr als 20 Jahren gestiegen ist, besteht in diesem Rechtsbereich ein enormer Bedarf zum einen an juristischer Beratung im Vorfeld eines eventuellen Insolvenzverfahrens und zum anderen an juristischer Expertise bei der Durchführung von Insolvenzverfahren. Daher suchen auch Anwaltskanzleien, die sich auf das Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisiert haben, intensiv nach qualifizierten Jurist:innen, die über entsprechende Kenntnisse verfügen oder sich für dieses Rechtsgebiet interessieren.

Sie haben den Lehrgang maßgeblich mitentwickelt: Welche Leitidee oder welches didaktische Konzept steckt dahinter?

Der Lehrgang ist so konzipiert, dass er sich sowohl für Jurist:innen, die bereits über Berufserfahrung in diesem Gebiet verfügen, als auch für Jurist:innen, die erst am Anfang ihrer praktischen Tätigkeit stehen, eignet. In didaktischer Hinsicht sind die einzelnen Themengebiete so aufgebaut, dass stets zunächst die Grundlagen vermittelt und anschließend die praxisrelevanten und aktuellen Rechtsfragen anhand der aktuellen Rechtsprechung vertieft werden. Dabei werden auch stets relevante Fallgestaltungen ausführlich besprochen. Darüber hinaus legen alle Referent:innen Wert auf eine interaktive  Teilnahme, die aufgrund der Durchführung des Lehrganges in Präsenz gut ermöglicht wird. Somit versuchen wir, die Teilnehmer:innen zu motivieren, Fragen zu stellen und eigene Erfahrungen aus Praxisfällen mit einzubringen. ARBER Seminare und ich selbst als Referent haben in anderen Fachanwaltslehrgängen die Erfahrung gesammelt, dass sich der Lehrstoff durch die interaktive Vermittlung viel besser bei den Teilnehmern:innen einprägt und die Klausuren deutlich besser ausfallen, als wenn der Lehrstoff nur vorgetragen und passiv aufgenommen wird.

Was unterscheidet den Fachanwaltslehrgang bei ARBER|Seminare von anderen Anbietern auf dem Markt?

Dieser Kurs zeichnet sich didaktisch dadurch aus, dass die Kenntnisse in Buchführung, Bilanzierung und weiteren betriebswirtschaftlichen Aspekten zu Beginn des Lehrgangs vor den juristischen Inhalten behandelt werden. Damit wird gewährleistet, dass den Teilnehmern:innen die betriebswirtschaftlichen Aspekte, z.B. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, bereits bekannt sind, wenn diese bei der Beurteilung rechtlicher Fragen relevant sind. Zum anderen verfolgt der Lehrgang das Ziel, auch für Wirtschaftsjurist:innen und Steuerexperten eine ansprechende Weiterbildung anzubieten, da diese in großer Zahl in den Insolvenzkanzleien die Verfahren maßgeblich mit bearbeiten und teilweise selbst als Insolvenzverwalter:innen bestellt werden. Eine weitere Attraktivität dieses Fachanwaltslehrganges besteht darin, dass allen Teilnehmern:innen, die entweder über das 1. juristische Staatsexamen oder einen ersten Hochschulabschluss, also Diplom oder Bachelor, verfügen, die Möglichkeit eingeräumt wird, den weiterführenden akademischen Abschluss „LL.M. (Master of Laws) in Insolvenz- und Sanierungsrecht“ zu erwerben. Bei dem LL.M.-Studiengang, der in Kooperation mit einer Hochschule vorbereitet wird, werden nach der Konzeption ein Großteil der Module des Fachanwaltslehrganges angerechnet, so dass insoweit nicht zusätzliche Prüfungen abgelegt werden müssen.

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Seminarangebot im Überblick → Fachanwalts-Lehrgänge im HYBRID-Format: Unsere Fachanwalts-Lehrgänge sind darauf ausgelegt, Expertise aufzubauen und aktuelles Wissen zu vermitteln. Sie behandeln umfassend relevante Rechtsgebiete, praxisnahe Fallbeispiele und relevante Entwicklungen. Unsere HYBRID-Lehrgänge bieten maximale Flexibilität, da Teilnehmende selbst entscheiden können, ob sie in Präsenz oder online teilnehmen. → Fortbildung nach § 15 FAO: Im Sinne […]

Welche Inhalte oder Themenbereiche stehen aktuell besonders im Fokus – und warum?

Zunächst einmal stellen wir sicher, dass die Vorgaben der Fachanwaltsordnung eingehalten werden, nach der alle aufgelisteten Bereiche des Fachgebiets Insolvenz- und Sanierungsrecht behandelt werden müssen. Da jedoch nahezu alle Referenten:innen erfahrene Praktiker aus Insolvenzkanzleien oder der Justiz sind und sich auf gewisse Themenbereiche spezialisiert haben, werden sie die jeweils aktuellen Spezialprobleme behandeln. Für das Thema Insolvenzanfechtung haben wir sogar zwei vollständige Seminartage vorgesehen, da dieses Thema in jüngster Zeit sehr stark in den Fokus bei Insolvenzverfahren gerückt ist und hierzu eine umfangreiche und detaillierte Rechtsprechung vorliegt. Des Weiteren haben wir dem Thema Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren einen eigenen Seminartag gewidmet, obwohl dieses Thema nicht ausdrücklich in der Fachanwaltsordnung erwähnt wird. Die Praxis zeigt jedoch, dass in letzter Zeit vermehrt Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchgeführt werden und sich dieses Verfahren fast schon zum Standardinstrument der Sanierung entwickelt hat.

Insolvenz- und Sanierungsrecht gilt als besonders dynamisch. Wie spiegeln sich aktuelle Entwicklungen im Lehrgangskonzept wider?

Da allgemein eine Welle von Restrukturierungen erwartet wird, verschiebt sich die rechtliche Bedeutung von der reinen Insolvenz hin zur Sanierung, wobei diese immer häufiger vor der Insolvenz stattfindet. Dabei nimmt das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eine Schlüsselrolle ein. Diesem Umstand tragen wir dadurch Rechnung, dass der Lehrgang zum einen ein gesondertes, rechtliches Modul allein zum Restrukturierungs- und Insolvenzplan enthält. Da das StaRUG die Unternehmen zu einer Krisenfrüherkennung verpflichtet, befasst sich zum anderen auch eines der betriebswirtschaftlichen Module ausschließlich mit dem Restrukturierungs- und Insolvenzplan sowie mit der übertragenden Sanierung. Aber auch bei dem Thema der grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren lässt sich eine enorme Dynamik feststellen, so dass wir in dem entsprechenden Modul die aktuellen Entwicklungen gerade innerhalb der EU behandeln werden. Dies betrifft nicht nur die EU-Insolvenzverordnung, sondern auch den Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts, der europaweite Mindeststandards u. a. für die Insolvenzanfechtung, die Vermögensermittlung, die sogenannten Pre-Pack-Verfahren, die Geschäftsleiterpflichten, die Kleinverfahren und die Gläubigerrechte vorsieht.

Welche Rolle spielt die Sanierung bzw. Restrukturierung im Vergleich zur „klassischen“ Insolvenz im Lehrgang?

Bereits bei den betriebswirtschaftlichen Modulen gibt es eine Lehrgangseinheit über zwei Seminartage, in der die Restrukturierung und Sanierung behandelt werden. Darüber hinaus werden in einem juristischen Modul die Grundlagen und Vertiefungsaspekte des Restrukturierungs- und Insolvenzplans ausführlich erörtert.

Welchen konkreten Mehrwert bietet der Fachanwaltslehrgang im Insolvenz- und Sanierungsrecht für die spätere berufliche Praxis?

Nach dem Erwerb des Titels Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht erhöhen sich die Chancen, als Insolvenzverwalter bestellt zu werden, da die Gerichte insbesondere bei größeren oder komplexen Verfahren fast immer auf Spezialisten zurückgreifen. Für Wirtschaftsjuristen:innen bietet der Lehrgang die Möglichkeit, den notwendigen Nachweis über Kenntnisse im Insolvenz- und Sanierungsrecht zu erbringen, um selbst als Insolvenzverwalter:in bestellt zu werden. Darüber hinaus stellt der Fachanwaltslehrgang im Zusammenhang mit dem Abschluss zum „LL.M.“ eine Weiterbildungsmaßnahme dar, die eine Tätigkeit in einer größeren und hochspezialisierten Anwaltskanzlei erleichtert.

Viele Teilnehmer:innen absolvieren den Lehrgang berufsbegleitend: Welche Anforderungen werden dabei Ihrer Erfahrung nach am häufigsten unterschätzt?

Hierzu liegen derzeit noch keine ausreichenden Zahlen vor. Allerdings haben die Erfahrungen aus anderen Fachanwaltslehrgängen gezeigt, dass die Anwaltskanzleien in vielen Fällen die Rechtsanwälte:innen und Wirtschaftsjuristen:innen nicht nur finanziell, sondern auch sonst sehr stark bei Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen. Für einen erfolgreichen Abschluss ist jedoch wichtig, dass die Teilnehmer:innen konsequent an allen Seminaren teilnehmen und die Unterlagen durcharbeiten. 

Welche Besonderheiten gelten bei den erforderlichen Fallzahlen im Insolvenzrecht – und wie können Teilnehmer diese strategisch aufbauen?

Für den Fachanwaltstitel im Insolvenz- und Sanierungsrecht sind zum einen grundsätzlich mindestens fünf eröffnete Insolvenzverfahren nachzuweisen, bei denen bei mindestens zwei Verfahren mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt waren und die der Teilnehmer als Insolvenzverwalter oder Verfahrenskoordinator geführt hat. Diese Fälle können jedoch durch bestimmte andere Tätigkeiten ersetzt werden. Zum anderen müssen 60 Fälle aus mindestens sieben der in der Fachanwaltsordnung genannten Gebiete bearbeitet worden sein. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, mit der Bearbeitung der 60 Fälle zu beginnen und sodann mit der gewonnenen Erfahrung und der Unterstützung der Kanzlei die Durchführung von Insolvenzverfahren als Insolvenzverwalter vorzunehmen.

Wenn Sie einen Blick in die Zukunft werfen: Wie wird sich das Berufsbild des Fachanwalts für Insolvenz- und Sanierungsrecht in den nächsten Jahren verändern?

Wie die jetzige Praxis schon zeigt, werden für den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht die Verfahren in Eigenverwaltung gegenüber den klassischen Verfahren an Bedeutung zunehmen. Gleichzeitig werden die Anforderungen durch komplexere Verfahren deutlich steigen und mehr betriebswirtschaftliches Know-how wird vorausgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird es auch zu einem stärkeren Einsatz von spezieller Computersoftware und KI-basierten Programmlösungen kommen. Daneben wird es vermutlich auch eine stärkere Spezialisierung der Fachanwälte auf bestimmte Branchen geben. Darüber hinaus werden aufgrund der Globalisierung und internationaler Unternehmensstrukturen die Bedeutung und Häufigkeit grenzüberschreitender Insolvenzverfahren ansteigen. Da es zwischen den nationalen Insolvenzrechten große Unterschiede gibt, arbeitet die EU schon aktuell an einer stärkeren Harmonisierung des Insolvenzrechts, die über die bisherigen Regelungen der EU-Insolvenzverordnung hinausgehen.

Vielen Dank für das Interview, Herr Prof. Dr. Schackmar!


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