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aktuelle Rechtsprechung

Zur Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens bei fehlendem Rechtsschutzbedürfnis

Das BVerfG entschied, ob das Rechtschutzbedürfnis fehlt, wenn ein Abgeordneter eine parlamentarische Frage für unrichtig beantwortet hält und er die Bundesregierung nicht vor Einleitung des Organstreitverfahrens mit der Unrichtigkeit der Antwort konfrontiert (Urteil vom 10.10.2017 – 2 BvE 6/16).

Schmerzensgeld wegen mangelhafter Tätowierung?

Das AG München hatte zu entscheiden, ob eine Tätowiererin einer Kundin den Preis für das Stechen eines Tattoos erstatten, sowie Schmerzensgeld und für sämtliche Folgeschäden aus der mangelhaften Tätowierung zahlen muss (Urteil vom 13.04.2017 – 132 C 17218/16).

Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers und Sachmängelgewährleistung für Dressurpferd

Der BGH hat entschieden, ob ein Reitlehrer, der ein zuvor ausschließlich für private Zwecke erworbenes und ausgebildetes Dressurpferd verkauft, als Unternehmer anzusehen ist und der Käufer sich auf die Beweislastumkehr des § 476 BGB berufen kann (Urteil vom 18.10.2017 – VIII ZR 32/16).

Wohnraummiete: Verbrauch des Kündigungsgrundes bei vorheriger Abmahnung?

Das AG Hamburg hat entschieden, ob auf Vorfälle, die bereits Gegenstand einer notwendigen Abmahnung waren, eine Kündigung noch gestützt werden kann (Urteil vom 15.07.2016 – 46 C 144/16).

Gebrauchtwagenkauf „gekauft wie gesehen“: Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen?

Das OLG Oldenburg hat entschieden, ob die Formulierung „gekauft wie gesehen“ einen Gewährleistungsanspruch ausschließt und ob sie nur für solche Mängel gilt, die ein Laie ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen bei einer Besichtigung erkennen kann (Urteil vom 28.08.2017 – 9 U 29/17).

Ersatzvornahme: Muss Stadt Kosten für Abfallentfernung von Grundstück tragen?

Ersatzvornahme: Muss Stadt Kosten für Abfallentfernung von Grundstück tragen?

Das VG Karlsruhe hat entschieden, ob die Stadt Mannheim die Kosten für die Abfallentfernung von einem Grundstück im Wege der Ersatzvornahme selbst tragen muss, weil die Räumungsfrist für den inhaftierten Grundstückseigentümer zu kurz gewesen sein könnte (Urteil vom 05.09.2017 – 1 K 397/15).