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Bank- und Finanzrecht: Interview mit Dr. Ahammer (A&O Shearman, ehemals Allen & Overy)

Im Rahmen unserer Interviewreihe zu unseren Berufsspecials haben wir Rechtsanwältin Dr. Rauni Ahammer (Allen & Overy) hinsichtlich ihrer Tätigkeit, den Anforderungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Bank- und Finanzrecht befragt.
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Im Ergebnis lernt man vor allem in der täglichen Arbeit – wichtig ist es, hier das entsprechende Interesse mitzubringen.

Rechtsanwältin Dr. Rauni Ahammer

Allen & Overy

Bank- und Finanzrecht: Interview mit Dr. Rauni Ahammer (Allen & Overy)

Zu unserem Berufsspecial Bank- und Finanzrecht

Tätigkeit

iurratio: Von außen scheint das Bank- und Finanzrecht ein komplexes und schwer durchschaubares Gebiet zu sein. Wie würden Sie als Spezialist das Rechtsgebiet beschreiben?

Dr. Rauni Ahammer: Als interessantes Rechtsgebiet, das Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Sachenrechts, des Insolvenzrechts und des allgemeinen Zivilrechts miteinander vereint.

iurratio: Warum haben Sie sich für eine Tätigkeit im Bereich des Bank- und Finanzrechts entschieden? In welchem Karrierestadium fiel die Entscheidung anwaltlich in diesem Bereich tätig zu werden?

Dr. Rauni Ahammer: Die Entscheidung fiel während des Referendariats, genauer gesagt in der Anwaltsstation, die ich bereits im Bank- und Finanzrecht absolviert habe. Ich schätze hier besonders das interessante Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete in Verbindung mit wirtschaftlichen Zusammenhängen. So lernt man im Rahmen der Beratung eines Unternehmens für dessen Finanzierungen sehr viel über dessen Geschäft und Arbeitsweise, zu denen die Finanzierungsstruktur am Ende passen muss.

iurratio: Womit muss der Anwalt an einem typischen Arbeitstag im Bereich des Bank- und Finanzrechts rechnen?

Dr. Rauni Ahammer: Mit verschiedenen rechtlichen Fragestellungen, Koordinationsaufgaben, Vertragsgestaltung, aber auch damit, dass spontan das Telefon klingelt und man um die Bearbeitung einer dringenden Frage gebeten wird.

iurratio: Welche Auswirkungen hat die sog. Finanzkrise auf die heutige anwaltliche Beratung im Bereich des Bank- und Finanzrechts?

Dr. Rauni Ahammer: Durch die Finanzkrise sind neue Themen in den Fokus gerückt, die bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind. Beispiele hierfür sind Regelungen in Kreditverträgen zu Negativzinsen oder das Vorsehen von Mechanismen, die auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass Kreditinstitute insolvent werden können.

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Anforderungen

iurratio: Welche Qualifikationen bzw. welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Bank- und Finanzrechts vorteilhaft bzw. notwendig? Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber hier einstellen?

Dr. Rauni Ahammer: Wie sicherlich auch für Tätigkeiten in anderen Rechtsgebieten, sind strukturiertes Arbeiten und Teamfähigkeit von zentraler Bedeutung. Für den Bereich des Bank- und Finanzrechts sollten die Bewerber außerdem ein Interesse am Gesellschafts- und Sachenrechts sowie wirtschaftlichen Zusammenhängen mitbringen. Darüber hinaus ist auch ein Vorwissen im Bereich des Insolvenzrechts von Vorteil, um die Zusammenhänge und Regelungen im Kreditsicherungsrecht besser zu verstehen.

iurratio: Erwarten Sie von Anfang an eine starke Spezialisierung im Bank- und Finanzrecht zusätzlich zu breiten Kompetenzen im Zivilrecht? Oder findet hier auch ein „Training on the job“ im Sinne eines Heranführens von kleinen zu großen Aufgaben statt?

Dr. Rauni Ahammer: Natürlich sind Vorkenntnisse (durch den Universitätsschwerpunkt oder vorherige Tätigkeiten) immer willkommen, die eigentliche Ausbildung und Spezialisierung findet aber bei der täglichen Arbeit statt, wo sich auch bei hohem Arbeitsaufwand die Zeit für Erklärungen und Feedback genommen wird.

iurratio: Beratung im Bank- und Finanzrecht findet häufig im internationalen Rahmen statt. Gute Englischkenntnisse gelten vermutlich als selbstverständliche Anforderungen an ihre Bewerber und Mitarbeiter. Wie wichtig sind Kenntnisse weiterer Sprachen und anderer Rechtssysteme, z.B. über Zusatzqualifikationen wie einen LL.M.?

Dr. Rauni Ahammer: Der internationale Rahmen der Beratung führt dazu, dass sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Kommunikation mit den Mandaten und anderen Anwälten oft in englischer Sprache erfolgen. Nichtsdestotrotz beraten wir als deutsche Anwälte auch im internationalen Kontext stets zu deutschem Recht. Es ist daher nicht notwendig, Kenntnisse in anderen Rechtsordnungen oder Sprachen (außer Englisch) mitzubringen, natürlich können solche Kenntnisse aber bei der Zusammenarbeit mit Anwälten anderer Jurisdiktionen hilfreich sein. Der LL.M. ist eine mögliche Gelegenheit, im Ausland Erfahrungen zu sammeln und insbesondere die Englischkenntnisse zu verbessern, er stellt als Qualifikation jedoch kein Muss dar.

Weiterbildung

iurratio: Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gewährt Ihre Kanzlei?

Dr. Rauni Ahammer: Neben allgemeinen Angeboten der Kanzlei gibt es im Bank- und Finanzrecht regelmäßig stattfindende Trainings zu grundlegenden Themen, wie zum Beispiel Aufbau und Gestaltung syndizierter Kreditverträge oder verschiedenen deutschen Sicherheitendokumenten.

iurratio: Was würden Sie Bewerbern raten, die sich für eine Karriere im Bank- und Finanzrecht interessieren? Welche Schwerpunkte sollten sie bei ihrer Ausbildung setzen, auf welche fachübergreifenden Fähigkeiten wertlegen?

Dr. Rauni Ahammer: Generell ist die Juristenausbildung ja sehr breit angelegt und es überrascht im Alltag immer wieder, welche Wissensgebiete aus dem Studium in der späteren Arbeit wieder hilfreich werden. Wenn man dennoch etwas vertiefen möchte, bietet es sich an, die Kenntnisse im wirtschaftlichen Bereich sowie in den Rechtsgebieten des Gesellschaftsrechts, Sachenrechts oder Insolvenzrechts zu vertiefen. Im Ergebnis lernt man aber vor allem in der täglichen Arbeit – wichtig ist es, hier das entsprechende Interesse mitzubringen.

iurratio: Vielen Dank für Ihre Zeit und das Interview, Frau Dr. Ahammer!

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