Im Ergebnis lernt man vor allem in der täglichen Arbeit – wichtig ist es, hier das entsprechende Interesse mitzubringen.
Rechtsanwältin Dr. Rauni Ahammer
Dr. Rauni Ahammer: Als interessantes Rechtsgebiet, das Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Sachenrechts, des Insolvenzrechts und des allgemeinen Zivilrechts miteinander vereint.
Dr. Rauni Ahammer: Die Entscheidung fiel während des Referendariats, genauer gesagt in der Anwaltsstation, die ich bereits im Bank- und Finanzrecht absolviert habe. Ich schätze hier besonders das interessante Zusammenspiel verschiedener Rechtsgebiete in Verbindung mit wirtschaftlichen Zusammenhängen. So lernt man im Rahmen der Beratung eines Unternehmens für dessen Finanzierungen sehr viel über dessen Geschäft und Arbeitsweise, zu denen die Finanzierungsstruktur am Ende passen muss.
Dr. Rauni Ahammer: Mit verschiedenen rechtlichen Fragestellungen, Koordinationsaufgaben, Vertragsgestaltung, aber auch damit, dass spontan das Telefon klingelt und man um die Bearbeitung einer dringenden Frage gebeten wird.
Dr. Rauni Ahammer: Durch die Finanzkrise sind neue Themen in den Fokus gerückt, die bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind. Beispiele hierfür sind Regelungen in Kreditverträgen zu Negativzinsen oder das Vorsehen von Mechanismen, die auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass Kreditinstitute insolvent werden können.
Dr. Rauni Ahammer: Wie sicherlich auch für Tätigkeiten in anderen Rechtsgebieten, sind strukturiertes Arbeiten und Teamfähigkeit von zentraler Bedeutung. Für den Bereich des Bank- und Finanzrechts sollten die Bewerber außerdem ein Interesse am Gesellschafts- und Sachenrechts sowie wirtschaftlichen Zusammenhängen mitbringen. Darüber hinaus ist auch ein Vorwissen im Bereich des Insolvenzrechts von Vorteil, um die Zusammenhänge und Regelungen im Kreditsicherungsrecht besser zu verstehen.
Dr. Rauni Ahammer: Natürlich sind Vorkenntnisse (durch den Universitätsschwerpunkt oder vorherige Tätigkeiten) immer willkommen, die eigentliche Ausbildung und Spezialisierung findet aber bei der täglichen Arbeit statt, wo sich auch bei hohem Arbeitsaufwand die Zeit für Erklärungen und Feedback genommen wird.
Dr. Rauni Ahammer: Der internationale Rahmen der Beratung führt dazu, dass sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Kommunikation mit den Mandaten und anderen Anwälten oft in englischer Sprache erfolgen. Nichtsdestotrotz beraten wir als deutsche Anwälte auch im internationalen Kontext stets zu deutschem Recht. Es ist daher nicht notwendig, Kenntnisse in anderen Rechtsordnungen oder Sprachen (außer Englisch) mitzubringen, natürlich können solche Kenntnisse aber bei der Zusammenarbeit mit Anwälten anderer Jurisdiktionen hilfreich sein. Der LL.M. ist eine mögliche Gelegenheit, im Ausland Erfahrungen zu sammeln und insbesondere die Englischkenntnisse zu verbessern, er stellt als Qualifikation jedoch kein Muss dar.
Dr. Rauni Ahammer: Neben allgemeinen Angeboten der Kanzlei gibt es im Bank- und Finanzrecht regelmäßig stattfindende Trainings zu grundlegenden Themen, wie zum Beispiel Aufbau und Gestaltung syndizierter Kreditverträge oder verschiedenen deutschen Sicherheitendokumenten.
Dr. Rauni Ahammer: Generell ist die Juristenausbildung ja sehr breit angelegt und es überrascht im Alltag immer wieder, welche Wissensgebiete aus dem Studium in der späteren Arbeit wieder hilfreich werden. Wenn man dennoch etwas vertiefen möchte, bietet es sich an, die Kenntnisse im wirtschaftlichen Bereich sowie in den Rechtsgebieten des Gesellschaftsrechts, Sachenrechts oder Insolvenzrechts zu vertiefen. Im Ergebnis lernt man aber vor allem in der täglichen Arbeit – wichtig ist es, hier das entsprechende Interesse mitzubringen.