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Datenschutzrecht: Interview mit Rechtsanwalt Hagen Küchler (FPS)

Im Rahmen unserer Interviewreihe "Berufsspecials" berichtet Hagen Küchler von FPS über die Anforderungen und Perspektiven einer anwaltlichen Tätigkeit im Datenschutzrecht.

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Jurist:innen im Datenschutz sollten in jedem Fall Spaß an der Auseinandersetzung mit Technik und IT-Systemen haben sowie mit Begeisterung technische Trends verfolgen.

Rechtsanwalt Hagen Küchler

Womit müssen Jurist:innen an einem typischen Arbeitstag im Datenschutzrecht rechnen? Worum geht es genau im Datenschutzrecht?

Ein großes Missverständnis ist häufig, dass es im Datenschutz primär um den Schutz von Daten als solches geht. Im Fokus steht vielmehr der Schutz natürlicher Personen. Das Schützen von Daten ist somit eher Mittel zum Zweck. 

Das Datenschutzrecht, wie wir es heute kennen, ist noch sehr jung. Die DSGVO stammt aus dem Jahr 2018. Somit liegt aktuell keine gefestigte Rechtsprechung und -praxis vor. Dies macht sich auch im Arbeitsalltag bemerkbar. So sind wir im Datenschutz, mehr als in anderen Rechtsgebieten, beratend tätig, denn unsere Mandanten möchten Prozesse datenschutzkonform ausgestalten oder wissen, wie sie Arbeitsschritte entsprechend umsetzen können. Dabei sind die Themen weit gestreut und reichen von der Gestaltung einer Umfrage zur Diversität einer Film- und Serienproduktion bis hin zur Beratung zum datenschutzkonformen Einsatz großer IT-Systeme wie Microsoft 365. Zudem begleite ich auch Gerichtsverfahren, in denen sich unsere Mandanten gegen Betroffenenrechte wehren. 

Ein typischer Arbeitstag ist aufgrund der vielfältigen Themen schwer zu beschreiben und gestaltet sich auch häufig ganz anders als geplant. Beispielsweise, wenn ein Mandant wegen eines Datenlecks Alarm schlägt. Dann ist Eile, aber auch Besonnenheit geboten, wenn wir die Kommunikation mit Behörden, Betroffenen und Vertragspartnern des Mandanten übernehmen.

Was hat Sie dazu bewogen, sich für eine Tätigkeit im Datenschutzrecht zu entscheiden? In welchem Karrierestadium fiel die Entscheidung, anwaltlich in diesem Bereich tätig zu werden?

Obwohl ich mich schon sehr früh für den Datenschutz und das IT-Recht interessiert habe, bin ich dann doch eher recht zufällig in diese Materie „eingetaucht“. Während meines Erasmus-Studiums in Oslo – vor dem ersten Examen – wurde ein entsprechender Master angeboten, für den ich mich kurzerhand entschieden habe. Im Anschluss wählte ich noch den passenden Schwerpunkt „IT-Recht“ an der Universität des Saarlandes und so bin ich dem Rechtsgebiet bis heute mit Begeisterung treu geblieben.

Inwieweit sind Ihre Erwartungen an die praktische Arbeit im Datenschutzrecht erfüllt worden? Was waren Ihre größten Überraschungen?

Ich mag die technische Seite des Datenschutzes und das daraus entstehende interdisziplinäre Arbeiten mit IT-Fachleuten sehr. Überrascht wurde ich hingegen davon, wie wenig Rechtsprechung und Behördenentscheidungen nach nun sechs Jahren zu spezifischen Fragen bisher vorliegen. Dies hatte ich doch anders erwartet.

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Was sind Ihrer Meinung nach die spannendsten bzw. schwierigsten Herausforderungen im Datenschutzrecht?

Aktuell fällt es schwer, den Überblick über die neuesten Entwicklungen zu behalten. Das Fehlen einer gefestigten Rechtsprechung führt häufig zu stark unterschiedlichen Urteilen innerhalb Deutschlands. Dies lässt sich derzeit gut an den Facebook-Scraping-Fällen beobachten, in denen Gerichte mal Schadensersatz zusprechen, wohingegen andere dies ablehnen. Gleichzeitig wird der gesamte Rechtsbereich auch durch den EuGH maßgeblich geprägt. Da verpasst man schnell mal eine Entscheidung.

Welche Soft Skills sind für eine anwaltliche Tätigkeit im Datenschutzrecht vorteilhaft bzw. notwendig? Auf welche Anforderungen der Branche müssen sich Bewerber:innen hier einstellen?

Jurist:innen im Datenschutz sollten in jedem Fall Spaß an der Auseinandersetzung mit Technik und IT-Systemen haben sowie mit Begeisterung technische Trends verfolgen. Aber keine Sorge, ein tieferes Verständnis oder gar Programmierkenntnisse sind nicht notwendig.

Da der Datenschutz alle Unternehmen und Behörden betrifft, sollte man auch Spaß daran haben sich in neue Rechts- und Themengebiete einzuarbeiten. So kam ich in einem datenschutzrechtlichen Fall beispielsweise mal mit dem Kriegswaffenkontrollrecht in Berührung.

Es wird spekuliert, ob demnächst auch der Fachanwaltstitel im Datenschutzrecht möglich sein wird. Glauben Sie, das ist realistisch und notwendig? Falls es einen Fachanwaltstitel im Datenschutz bald geben sollte, würden Sie einen solchen erlangen wollen? 

Der Rechtsbereich Datenschutz wächst noch, daher erachte ich einen Fachanwaltstitel für sinnvoll und er wäre auch für mich in jedem Fall spannend. Bereits heute kann man beim bestehenden Fachanwaltstitel „IT-Recht und Datenschutz“ in der Beratungspraxis gut sehen, dass sich die Kolleg:innen in der Regel auf eines der beiden Gebiete spezialisieren. 

Welche Aus-/Weiterbildung im Datenschutzrecht würden Sie Junganwält:innen im Übrigen ans Herz legen?

Da man Datenschutz nur selten an der Universität hört, bietet sich ein entsprechendes Masterstudium (LL.M.) an. So bekommt man vertiefte Einblicke in die Materie und kann zudem Auslandserfahrung sammeln. Natürlich ist auch ein Praktikum oder eine Nebentätigkeit immer empfehlenswert.

Welche Zukunftsaussichten sehen Sie für Berufseinsteiger:innen im Datenschutzrecht? Wird das Datenschutzrecht zukünftig (auch hinsichtlich KI, Metaverse etc.) immer mehr an Bedeutung gewinnen? 

Definitiv. Mit jeder neuen Technologie fragen Mandanten regelmäßig zuerst nach dem Datenschutz und unserer Expertise. Die Relevanz dürfte daher auch in Zukunft nicht abnehmen.

Welchen Ratschlag würden Sie am Datenschutzrecht interessierten Nachwuchsjurist:innen mit auf den Weg geben?

Lassen Sie sich durch das (noch) fehlende universitäre Angebot nicht entmutigen, das Datenschutzrecht kennenzulernen. Schnuppern Sie nach Möglichkeit auch schon frühzeitig durch ein Praktikum, eine wissenschaftliche Mitarbeit oder im Referendariat Praxisluft und machen Sie sich Ihr eigenes Bild. 

Vielen Dank für das Interview und die Zeit, Herr Küchler!


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