Skip to main content

Berufsspecial

Umweltrecht

Umweltrecht

Praxis

Das Umweltrecht knüpft an den Schutz der natürlichen Umwelt und Funktionsfähigkeit der Ökosysteme vor Beeinträchtigungen an. In der Praxis geht es häufig darum, Projekte auf ihre Umweltrelevanz hin rechtlich zu überprüfen und bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass (geplante) Maßnahmen nicht gegen Umweltrecht verstoßen. So gilt es bei umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Beispiel, den rechtlichen Anforderungen des deutschen und europäischen Umweltrechts gerecht zu werden. Insbesondere Unternehmen können verpflichtet sein, bei geplanten oder bereits laufenden Projekten eine/n Umweltbeauftragte/n zu ernennen, der/die für die Einhaltung von umweltrechtlichen Normen zuständig ist. Im Nachhinein kann es aber ebenso um Verstöße gegen geltendes Umweltrecht und ihre Ahndung in Form von verwaltungsrechtlichem Handeln und Klagen gehen.

Im Zuge des stetigen Wandels der umweltrechtlichen Normen und aufgrund der hohen Regelungsdichte in diesem Bereich ist es für Umweltrechtler*innen unerlässlich, immer auf dem aktuellsten Stand zu sein, um Änderungen und ihre Konsequenzen flexibel und zutreffend sowohl bewerten als auch umsetzen zu können.

Tätigkeitsfelder im Umweltrecht – Vielschichtig und international

Das Umweltrecht ist eine Verzahnung vieler verschiedener Rechtsgebiete. Hier wirken das Immissionsschutz-, Abfall-, Bodenschutz-, Wasser-, Chemikalien- und Gefahrenstoffrecht zusammen. Eine Brücke wird zudem zunehmend zum Energie-, Landwirtschafts- und Verkehrsrecht geschlagen. Eine weitere Schnittstelle ergibt sich darüber hinaus mit dem Bau- und Verfassungsrecht und in Bezug auf Umweltstraftaten auch mit dem Strafrecht. Durch das europäische Umweltrecht sowie das Umweltvölkerrecht kommt außerdem eine internationale Komponente dazu.

Es handelt sich um eine so vielschichtige Materie, dass Juristen und Juristinnen, die sich gerne gebietsübergreifend betätigen, das Zusammenspiel verschiedener Rechtsbereiche und Normen geschickt zu nutzen wissen und nicht vor dem Regelungsumfang zurückschrecken, hier bestens aufgehoben sind. Es gilt, einen Überblick über die Menge an Normen zu behalten und Informationen sachgerecht verknüpfen sowie Änderungen mit ihren Konsequenzen bewerten zu können.

Da das Umweltrecht ein Rechtsgebiet im stetigen Wandel ist, in dem es häufig Neuerungen gibt, ist insbesondere (gedankliche) Flexibilität von Vorteil sowie die Freude daran, sich fortlaufend neue Normen und Systeme zu erschließen.

Berufschancen & Gehälter

Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?

Jungen Umweltrechtler*innen steht ein breiter Fächer an beruflichen Perspektiven zur Verfügung: Je nachdem, wie die Interessen gelagert sind, kann man wählen, ob man mit seiner Spezialisierung in einem Unternehmen, (Umwelt-)Verband oder Umweltplanungsbüro, einer Kanzlei, Unternehmensberatung, politischen Partei, Behörde, Prüfungsgesellschaft oder NGO tätig wird.

Als Behörden kommen zum Beispiel das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), das Umweltbundesamt und die Umweltministerien der Länder in Betracht, um nur einzelne der mannigfaltigen Möglichkeiten zu nennen. Wer sich insbesondere für eine internationale Tätigkeit interessiert, sollte unbedingt ein Auge auf die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission werfen.

Gehaltsaussichten im Umweltrecht

Die Gehälter im Umweltrecht weisen eine große Spannweite auf und reichen in Kanzleien von 63.000€ bis 155.000€ im Jahr. Im Durchschnitt verdienen Umweltrechtler*innen in einer Boutique 77.600€, in mittelständischen Kanzleien ca. 86.500€ und in Großkanzleien am meisten, nämlich gut 122.500€.**

In einem Verein oder Verband ist die Spanne ebenfalls recht weit: Als Umweltjurist*in kommen hier Gehälter von 42.000€ bis zu 72.000€ pro Jahr in Betracht, für eine Tätigkeit in Unternehmen zwischen 54.000€ bis zu 90.000€.

Für die Arbeit in einer Landes- oder Bundesbehörde richtet sich die Besoldung nach der jeweiligen Besoldungstabelle des Landes bzw. Bundes für Beamte.

Bildung

Fachanwaltstitel im Verwaltungsrecht

Zwar kann kein Fachanwaltstitel speziell im Umweltrecht, wohl aber generell im Verwaltungsrecht erworben werden. Aktuell sind bundesweit 1.564 Fachanwälte/-anwältinnen im Verwaltungsrecht verzeichnet. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:

  • dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
  • Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
  • Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)

Zusätzlich muss er/sie gem. § 8 FAO besondere Kenntnisse in den Bereichen allgemeines Verwaltungsrecht, Verfahrensrecht und Recht der öffentlich-rechtlichen Ersatzleistungen sowie in zwei Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts nachweisen, wozu u.a. das Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht) zählt.

Promotion und LL.M. im Umweltrecht

Auch in diesem vielseitigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben. Letzteres ist bspw. an der Leuphana Universität Lüneburg möglich. Hier kann das Masterprogramm „Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt“ berufsbegleitend innerhalb von 3 Semestern absolviert werden (Kosten: 9.450€ plus 207€ Semestergebühren pro Semester). Deutlich kostengünstiger ist der Master „Umweltrecht und Energierecht“ an der Universität Kassel. Er dauert ebenfalls 3 Semester, kostet aber nur 300€ pro Semester. An der Universität Groningen in den Niederlanden kann der LL.M. „Energy and Climate Law“ gewählt werden (Kosten: ca. 2.150€; Dauer: 1 Jahr).

LL.M.-Programme zum Umweltrecht bieten ebenfalls viele weitere ausländische Universitäten an. Als Exot ist hier bspw. die University of Eastern Finland zu nennen, bei der es den Master „Environmental Policy and Law“ gibt (Kosten: 8.000€; Dauer: 2 Jahre).

In Großbritannien bieten die University of Dundee und die University of Law Postgraduate Programmes London den LL.M. „Environmental Law“ an (Kosten: ca. 9.000 bis 10.500€; Dauer: 1 Jahr).

In den USA kann an der George Washington University Law School in Washington „Environmental & Energy Law“ (Kosten: ca. 45.500€; Dauer: 1 Jahr), an der University of the Pacific in Sacramento „Water & Environmental Law“ (Kosten: ca. 31.500€ Dauer: 2-3 Jahre) als Masterprogramm belegt werden.

Der Vorteil eines LL.M. in Deutschland besteht zum einen darin, dass er berufsbegleitend absolviert werden kann und zum anderen definitiv in den im Vergleich zu den USA und Großbritannien günstigeren Kosten. Ein Nachteil ergibt sich daraus, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ kaum hinausgeworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse währenddessen wohl eher selten erweitert werden. Daher ist bspw. das englischsprachige LL.M.-Programm in den Niederlanden nicht zuletzt wegen der vergleichsweise geringen Kosten auf jeden Fall eine Überlegung wert!

** basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien

Arbeitgeber im Bereich Umweltrecht

Großkanzlei

Noerr PartGmbB

10 Standorte

0 Events

85 Jobs

Großkanzlei

DLA Piper UK LLP

DLA Piper - Be one of us. Be more of you.

42 Standorte

0 Events

13 Jobs


Jobs im Bereich Umweltrecht

Referendare (m/w/d) für alle Rechtsbereiche, Hamburg

  • Hamburg
  • 1. Staatsexamen
  • Referendar (m/w/d)

REFERENDARE (W/M/D) FÜR ALLE RECHTSGEBIETE

  • Düsseldorf
  • 1. Staatsexamen
  • Referendar (m/w/d)

REFERENDARE (W/M/D) FÜR ALLE RECHTSGEBIETE

  • Frankfurt a.M.
  • 1. Staatsexamen
  • Referendar (m/w/d)

Events im Bereich Umweltrecht

1 Ergebnis

  • Inhouse-Event
  • 17.02.2025
  • Düsseldorf

Arbeitgeber aus dem Bereich Umweltrecht im Gespräch

Klimaschutzrecht: Ein Rechtsgebiet im Entstehen

Klimaschutzrecht: Ein Rechtsgebiet im Entstehen

Der Klimawandel wird allgemein als eine der größten Herausforderungen für die Menschheit angesehen. Die Gesellschaften der Erde sind gefordert, Lösungen zu entwickeln, um den Klimawandel zu bremsen und dessen Folgen in einer gerechten sowie vertretbaren Weise zu bewältigen.