Berufsspecial
Datenschutzrecht
Praxis
Rasant und dynamisch!
Tagein, tagaus haben wir es mit Datenschutzrecht zu tun, ohne uns dessen in jeder Sekunde bewusst zu sein – sei es bei der Nutzung von Social-Media-Diensten wie Whatsapp, Facebook und Instagram oder bei der Internetrecherche auf der Suche nach einer neuen Couch, bei der man auf verschiedenen Websites Produkte bestaunt, letztendlich zB. beim allseits bekannten Schweden fündig wird und auf „kaufen“ klickt, nachdem man zahlreiche Cookies akzeptiert oder verwaltet hat. Allein beim Arztbesuch muss man seine Einwilligung in die Verarbeitung seiner Daten gemäß der DSGVO geben. In einer Zeit, in der der Informationsaustausch tagtäglich in Massen und rasender Geschwindigkeit erfolgt, ist auch der Datenschutz ein konstanter Begleiter.
Sinn und Zweck des Datenschutzrechts ist der Schutz sowie die Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung, rechtlich geschützter Geheimnisse und personenbezogener Daten. Es soll einen Ausgleich zwischen dem Datenschutz des Einzelnen auf der einen Seite und dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit und der Datenverarbeitung durch den Staat oder Private auf der anderen Seite herstellen. Zentraler Anknüpfungspunkt ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Es gilt, dieses vor Beeinträchtigung durch den Umgang mit personenbezogenen Daten zu schützen. Rechtliche Grundlagen sind hierbei vor allem die DSGVO sowie das noch junge BDSG.
Tätigkeitsfelder im Datenschutzrecht
Beim Datenschutzrecht handelt es sich um ein dynamisches und zukunftsorientiertes Rechtsgebiet, das sich an die rasante Geschwindigkeit der Digitalisierung anpasst. Ebenso dynamisch, flexibel und geschwind sollten daher auch junge Spezialisten und Spezialistinnen auf diesem Gebiet sein. Der/die versierte Datenschutzrechtler*in sollte technische Gewandtheit vorweisen können und technischen Neuheiten und Entwicklungen nicht abgeneigt sein.
Häufig geht es um die Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO. Neben Überschneidungen mit dem Arbeits-, IT- und Verbraucherrecht eröffnet sich unter diesem Aspekt auch eine Schnittstelle zum Compliance-Bereich, denn die DSGVO sieht bei Verstößen hohe Geldbußen zum Teil in Millionenhöhe vor, sodass Datenverarbeiter*innen hier bestens beraten und im Fall der Fälle gut vertreten sein sollten. Insofern beinhaltet die Tätigkeit des/der Datenschutzrechtler*in neben der beratenden Funktion auch die Vertretung vor Gericht. Gerade weil das Datenschutzrecht wesentlich durch europarechtliche Regelungen gestaltet wird, kann dieses Rechtsgebiet Juristen und Juristinnen anlocken, die sich eine internationale Komponente im Rahmen ihrer Arbeit wünschen.
Berufschancen & Gehälter
Berufsaussichten – Was sind meine Möglichkeiten?
Neben der klassischen anwaltlichen Tätigkeit steht im Bereich des Datenschutzrechts insbesondere die Tätigkeit in Unternehmen im Fokus. Jedes größere Unternehmen muss inzwischen eine/n Datenschutzbeauftragte/n vorweisen. Somit können nicht auf den Kopf gefallene Juristen/Juristinnen hier als Justiziar*in oder Datenschutzbeauftragte/r über die Umsetzung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen wachen und als Rechtsberater*in schalten und walten. Ähnlich zu vielen anderen Rechtsbereichen kommt auch hier die Rolle als Behördenvertreter*in oder Mitarbeiter*in in Verbänden in Betracht, wobei diese ähnlich ausgestaltet ist wie in Unternehmen.
Gehaltsaussichten
Nicht zuletzt durch das ungebremste Wachstum der digitalen Welt wird das Datenschutzrecht stets ein ertragreiches Gebiet sein. Das schlägt sich auch in der Bezahlung nieder. Die Bruttojahresgehälter liegen in Kanzleien im Schnitt bei ca. 97.000€. Boutiquen zahlen im Schnitt 96.900€ und mittelständischen Kanzleien 82.000€.** Spitzenreiter sind die Gehälter in Großkanzleien, die durchschnittlich 125.000€ betragen.** In Unternehmen erhält man, je nach dessen Größe, 50.000 bis 70.000€ im Jahr. Mit steigender Berufserfahrung steigen hier auch die Gehälter. Junge, dynamische Juristen/Juristinnen, die sich wie das Datenschutzrecht stets weiterentwickeln wollen, sind in diesem Feld, das keine Spur von Monotonie aufzeigt, genau richtig! Für die Arbeit in einer Landes- oder Bundesbehörde richtet sich die Besoldung nach der jeweiligen Besoldungstabelle des Landes bzw. Bundes für Beamte.
Bildung
Fachanwaltstitel im Informationstechnologierecht
Zwar kann kein Fachanwaltstitel speziell im Datenschutzrecht, wohl aber im IT-Recht erworben werden, das den Datenschutz ebenfalls behandelt. Im Jahr 2007 waren es gerade einmal elf zugelassene Fachanwält*innen im Bereich Informationstechnologie. Heute sind es ca. 620, Tendenz steigend. Mit der Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft nimmt auch der Bedarf an Expert*innen im Datenschutzrecht zu. Es ist der beste Zeitpunkt sich durch diesen Titel auf dem boomenden Markt zu profilieren. Die zuständige Rechtsanwaltskammer, der der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin angehört, verleiht nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung. Voraussetzungen für diese Verleihung sind:
- dreijährige Zulassung und Tätigkeit innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)
- Antragstellung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (§ 22 FAO)
- Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse (§§ 4, 4a und 6 FAO)
- Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen (§§ 5, 6 FAO)
Zudem müssen besondere Kenntnisse in den in § 14k FAO genannten Bereichen nachgewiesen werden.
Promotion und LL.M. im Datenschutzrecht
Auch in diesem vielseitigen Berufsfeld besteht die Möglichkeit zu promovieren oder einen Master of Laws zu erwerben. Oftmals gibt es kein eigenes LL.M.-Programm zum Datenschutzrecht. Man findet es aber als Bestandteil diverser LL.M.-Programme zum IT-Recht, so bspw. am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover (Dauer: 2 Semester; Kosten: Semesterbeitrag iHv. 439,73€), wobei hier ein Semester an einer ausländischen Partneruniversität zu absolvieren ist, für das weitere Kosten anfallen. Eine weitere Möglichkeit stellt das Masterprogramm „Informationstechnologie und Recht“ der Universität des Saarlandes dar (Kosten: 3.750€ plus Semesterbeitrag). Es ist auf ein Jahr in Vollzeit ausgelegt, kann aber auch berufsbegleitend absolviert werden.
Generell bietet auch eine Vielzahl ausländischer Universitäten den LL.M. „Information Technology/ Technology Law“ an, wie beispielsweise die NYU in den USA (Dauer: 9 Monate; Kosten: umgerechnet ca. 55.000€), die Queen Mary University in London (Dauer: 1 Jahr; Kosten: umgerechnet ca. 18.000€) oder die University of Edinburgh (Dauer: 1 Jahr; Kosten: umgerechnet ca. 16.000€).
Die Vorteile eines LL.M. in Deutschland bestehen zum einen definitiv in den im Vergleich zum Ausland günstigeren Kosten und zum anderen in der Möglichkeit, ihn berufsbegleitend zu absolvieren. Ein Nachteil ergibt sich daraus, dass der Blick über den „deutschen juristischen Tellerrand“ kaum hinausgeworfen wird und die eigenen Fremdsprachenkenntnisse währenddessen wohl eher selten erweitert werden.
** basierend auf unserer Umfrage von 143 Kanzleien.
Jobs im Bereich Datenschutzrecht
Events im Bereich Datenschutzrecht
1 Ergebnis
Arbeitgeber aus dem Bereich Datenschutzrecht im Gespräch
Datenschutzrecht: Interview mit RA Gielen (WBS.LEGAL)
Im Rahmen unserer Interviewreihe zu unseren Berufsspecials haben wir Rechtsanwalt Moritz Gielen (WBS.LEGAL) hinsichtlich seiner Tätigkeit, den Anforderungen sowie Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich Datenschutzrecht befragt.
Datenschutzrecht: Interview mit Rechtsanwalt Julius Remmers (Taylor Wessing)
Im Rahmen unserer Interviewreihe „Berufsspecials“ berichtet Julius Remmers von Taylor Wessing über die Anforderungen und Perspektiven einer anwaltlichen Tätigkeit im Datenschutzrecht.
Datenschutzrecht: Interview mit Rechtsanwalt Hagen Küchler (FPS)
Im Rahmen unserer Interviewreihe „Berufsspecials“ berichtet Hagen Küchler von FPS über die Anforderungen und Perspektiven einer anwaltlichen Tätigkeit im Datenschutzrecht.